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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: mt8588 am 11. April 2013, 21:34:59

Titel: Wie wird nach einem Studiumsabbruch verfahren?
Beitrag von: mt8588 am 11. April 2013, 21:34:59
Hallo zusammen,

ich habe die Möglichkeit am 01.07.2013 als Offiziersanwärter bei der Bundeswehr anzufangen.

Vielleicht kurz zu meiner Person:

Ich bin 24 Jahre alt, habe bereits eine kaufmännische Ausbildung abgeschlossen und studiere zur Zeit an einer öffentlichen Fachhochschule Betriebswirtschaft im dritten Semester.
Leider hat sich die Bewerbung beim Bund lange hingezogen, sodass ich die Zeit sinnvoll nutzen wollte und schonmal "privat" angefangen habe zu studieren.

Meine Frage nun:

Wie sieht es aus wenn ich in der Offizierslaufbahn merke, dass das Studium in Hamburg zu schwer für mich ist und ich dieses abbrechen möchte?
In der OPZ wurde uns gesagt, dass man nach Abbruch eines Studiums noch etwa ein Jahr weiterbeschäftigt wird und dann entlassen wird.
Habe aber schon von zwei Hauptmännern gehört, dass sie ihr Studium abgebrochen haben und trotzdem ihren Dienst fortsetzen durften.

Ich habe einfach Angst dass das Studium an der BW Uni schwieriger ist als an meiner jetztigen FH, ich nicht so gut klar komme, abbrechen muss, meinen Dienst als Soldat nicht weiterführen darf und somit viel Zeit verlieren könnte, da ich ja auch nicht mehr der "jüngste" bin.

Vielleicht hat hier ja schon jemand ähnliche Erfahrungen gemacht.

Danke und Gruß

mt8588
Titel: Antw:Wie wird nach einem Studiumsabbruch verfahren?
Beitrag von: Ralf am 11. April 2013, 21:47:35
Ein Hauptmann...2 Hauptleute.

Gem Erlass ist die Antwort der OPZ richtig.
Nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen wird eine Weiterverpflichtung im Ausbildungsgang ohne Studium befürwortet.
Das Studium ist auch ein Teil des Auswahlprozesses; hier ist der OA angehalten mit freier Zeiteinteilung selbstverantwortlich seinen Auftrag zu erledigen. Denn später wirst du als Offz auch keinen festen Plan bekommen, sondern innerhalb gewisser Grenzen selbständig den Auftrag zu lösen.
Titel: Antw:Wie wird nach einem Studiumsabbruch verfahren?
Beitrag von: Lu Ziffer am 11. April 2013, 21:50:31
Du hast deine Verpflichtungserklärung gelesen?
ZitatMir ist bekannt ,dass ich zunächst für eine Dienstzeit von vier Jahren in das Dienstverhältniss einer Soldatin auf Zeit/eines Soldaten auf Zeit berufen werde. Wenn ich nach fünfzehn Monaten Studienzeit noch an einer Universität der Bundeswehr immatrikuliert bin,wird meine Dienstzeit auf sieben Jahre verlängert.
Titel: Antw:Wie wird nach einem Studiumsabbruch verfahren?
Beitrag von: mt8588 am 12. April 2013, 10:45:06
Danke erstmal für die Antworten, die mir schon weitergeholfen haben.

@Lu Ziffer:Wann bekomm ich die Verpflichtungserklärung? Oder war es ein Dokument von denen, welche ich in der OPZ unterschrieben habe?
Wenn zweiteres der Fall sein sollte, ist es schon ein bisschen her dass ich da war (31.07.12-02.08.12)...
Das letzte Schreiben was ich bekommen habe, war die Zusage für die Einstellung, da ich erst noch auf der "Warteliste" gestanden habe.

Gruß mt8588
Titel: Antw:Wie wird nach einem Studiumsabbruch verfahren?
Beitrag von: KlausP am 12. April 2013, 10:50:12
ZitatOder war es ein Dokument von denen, welche ich in der OPZ unterschrieben habe?

Ja, und Sie müssten eine Ausfertigung davon bekommen haben. Einfach mal in dem ganzen Papierwust nachsehen.
Titel: Antw:Wie wird nach einem Studiumsabbruch verfahren?
Beitrag von: Lu Ziffer am 12. April 2013, 10:55:36
Hättest du keine bei der OPZ unterschrieben wäre eine mit dem Einstellungsbescheid gekommen, dreifache Ausführung zwei zum zurückschicken, so war es jedenfalls bei mir.
Titel: Antw:Wie wird nach einem Studiumsabbruch verfahren?
Beitrag von: mt8588 am 12. April 2013, 11:05:43
Habe gerade nochmal in den Unterlagen nachgeschaut und die Verpflichtungserklärung gefunden :)
Wobei hier steht, dass die Dientszeit nach 6-monatiger Bewährung auf 4 Jahre verlängert wird und nach 15-monatiger Studienzeit auf & 6 Jahre...
Also so ähnlich wie ihr auch schon geschrieben habt.
Titel: Antw:Wie wird nach einem Studiumsabbruch verfahren?
Beitrag von: KlausP am 12. April 2013, 11:07:34
ZitatHabe gerade nochmal in den Unterlagen nachgeschaut und die Verpflichtungserklärung gefunden

Ach watt! Geht doch ...  ::) ;)
Titel: Antw:Wie wird nach einem Studiumsabbruch verfahren?
Beitrag von: Lu Ziffer am 12. April 2013, 11:09:13
Ich bin Wiedereinsteller deswegen habe ich keine 6 monatige Bewährungszeit.