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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: 123456825 am 12. April 2013, 11:31:45

Titel: SaZ 4 " Kündigen "
Beitrag von: 123456825 am 12. April 2013, 11:31:45
Hallo Community.
Ich hoffe jemand kann mir hier weiterhelfen und mir genauere Auskunft geben.
Kurz zu mir, ich bin seid dem 02.01.13 als SaZ 4 bei der Bundeswehr. Im 2 Monat meiner AGA wurde für mich jedoch klar das dies nicht meine Welt ist, wollte die AGA jedoch erstmal beenden um ganz sicher zu sein, da es eigentlich immer mein Wunsch war zur Bundeswehr zu gehen. Da jedoch vieles anders ist als ich erwartet habe und ich einfach nicht denn Rückhalt im Privaten habe und nicht mehr zu 100% zu diesem Beruf stehe will ich einfach nur noch weg da. Nachts schlafe ich nur noch sehr schlecht da ich halt total Angst habe nicht dort weg zu kommen.!  Aus gesundheitlichen gründen muss ich die AGA wiederholen die seid dem 02.04.13 läuft. Ich habe mich die ganze Zeit darauf verlassen, dass es ja diese 6 monatige Probezeit gibt, in der man jederzeit ohne Angaben von gründen gehen kann ( so wurde es mir gesagt ) . Habe jetzt aber schon öfters gehört das dies NUR für FWD gillt und die SAZ "Pech" haben. Ich hoffe jemand kennt sich in dem Gebiet etwas aus und kann mir da mal eine genau antwort drauf geben.

Vielen Dank
Titel: Antw:SaZ 4 " Kündigen "
Beitrag von: Lu Ziffer am 12. April 2013, 11:42:51
Den Dienst als SaZ gibt es in zwei Verpflichtungsformen, bei Neueinstellern gibt es die Wahl zwischen Verpflichtung mit Wiederruf innerhalb von 6 Monaten und Verpflichtung ohne Wiederruf .
Bei Wiedereinstellern gibt es kein Wiederruf da diese bereits die Bundeswehr kennengelernt haben.

Es hängt also von der Option ab die du gewählt hast.
Titel: Antw:SaZ 4 " Kündigen "
Beitrag von: 123456825 am 12. April 2013, 11:54:39
hmmm also ich bin kein wiedereinsteller, bin ganz neu hinzu gekommen.

Und wie erfahre ich bzw wo kann ich nachschauen was von beiden ich habe ^^ ?
Titel: Antw:SaZ 4 " Kündigen "
Beitrag von: ulli76 am 12. April 2013, 11:56:18
Die widerrufliche Verpflichungserklärung ist inzwischen Standard.
Mein Rat ist mal mit dem Spieß zu sprechen.
Titel: Antw:SaZ 4 " Kündigen "
Beitrag von: Andi am 12. April 2013, 12:12:51
Zitat von: 123456825 am 12. April 2013, 11:54:39
Und wie erfahre ich bzw wo kann ich nachschauen was von beiden ich habe ^^ ?

In deinen Einstellungsunterlagen!?
Titel: Antw:SaZ 4 " Kündigen "
Beitrag von: christoph1972 am 12. April 2013, 12:36:14
Stirn auf die Tischkante fallen lasse

Einfacher Weg um zu kündigen: Den ZgFhr um ein 4-Augen-Gespräch bitten und ihm die Lage erläutern. Dieser erklärt dann das Vorgehen. Vermutlich gibt es dann ein Gespräch mit dem KpFw/KpChef und dann einen "Dreizeiler" zum unterschreiben.

Herr im Himmel! Eine Kündigung schreiben ist doch kein Entwurf eines notariell beurkundeten Immobilienkaufvertrages.

Wenn Du wider Erwarten eine unwiderrufliche Verpflichtungserklärung unterschrieben haben solltest, findet sich auch ein Weg zur vorzeitigen Auflösung.
Titel: Antw:SaZ 4 " Kündigen "
Beitrag von: sourcegoat am 12. April 2013, 13:17:31
Was ich persönlich noch nie verstanden habe und vermutlich auch nicht mehr werde, ist warum man sich mit solch Angelegenheiten immer erst an's Internet wendet, anstatt das persönliche Gespräch mit dem GrpFhr/ZgFhr/Spieß zu suchen. Letztendlich werden diejenigen so oder so in die Problemlösung involviert werden, da kann man sich auch gleich vertrauensvoll an seinen Vorgesetzten wenden.

Um noch was einigermaßen sinnvolles beizutragen: Schauen Sie in Ihren Einstellungsunterlagen, ob sie eine widerrufliche oder eine unwiderrufliche Verpflichtungserklärung unterschrieben haben. Ist diese widerruflich, schildern Sie Ihr Anliegen Ihrem Vorgesetzten, hier reicht vermutlich ein Zweizeiler und die Sache kann einigermaßen unbürokratisch abgewickelt werden.
Titel: Antw:SaZ 4 " Kündigen "
Beitrag von: schlammtreiber am 12. April 2013, 13:37:28
Zitat von: sourcegoat am 12. April 2013, 13:17:31
Was ich persönlich noch nie verstanden habe und vermutlich auch nicht mehr werde, ist warum man sich mit solch Angelegenheiten immer erst an's Internet wendet, anstatt das persönliche Gespräch mit dem GrpFhr/ZgFhr/Spieß zu suchen.

Das Internet dient hierbei der jungen Generation als deus ex reserva. In seiner allgegenwärtigen, jedoch nicht greifbaren Form entspricht es in weiten Teilen dem allmächtigen Überwesen, welches unsere Ahnen noch als "Gott" bezeichnet hätten. Es weiß immer Rat, ist rund um die Uhr ansprechbar, vergisst nie. Es gibt mannigfaltige Parallelen zur Religion, so dient der flamewar als Ersatz für Kreuzzug und/oder Dschihad, wird auch aus denselben nichtigen Gründen geführt, und das Internet bietet wie die großen Religionen auch charismatische, weise, nahezu gottgleiche oder gar gottidentische Führerfiguren (Jesus, Mohammed, Buddha, schlammtreiber...), um welche sich sinnsuchende Seelen scharen können. Es gibt sogar getrennte und unversöhnliche Konfessionen: Der heilige orthodoxe IE, Church of Chrome, Firefox-Sekte, etc etc...
Kurzum, der moderne junge Mensch von heute betet zuerst zum Internet, bevor er Entscheidungen "da draussen" trifft  ;)
Titel: Antw:SaZ 4 " Kündigen "
Beitrag von: LwPersFw am 12. April 2013, 16:46:13
An den Fragesteller:

Wenn Sie eine "normale" Verpflichtungserklärung in Ihren Unterlagen haben ... wird es komplizierter...

Wenn Sie eine "widerrufliche Verpflichtungserklärung" unterschrieben haben, können Sie innerhalb der ersten
6 Monate jederzeit Ihre Entlassung beantragen. Formloses Schreiben an den Chef gerichtet.

Zur Aussage von Lu Ziffer :

ZitatBei Wiedereinstellern gibt es kein Wiederruf da diese bereits die Bundeswehr kennengelernt haben.

Dies war früher so - stimmt aber heute nicht mehr ! Auch WE können eine widerrufliche VE abgeben.

Siehe meine Ausführungen vom 06.02.2013 hier:

http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=41432.msg401865#msg401865

Aber auch dann gilt ... lesen was man beim KC/AC unterschreibt ... vor allem das klein Gedruckte...  ;D