Ich würde gerne wissen wie viele Urlaubstage man eigentlich hat. Normal hat man doch 28 oder 29 Tage im Jahr glaub ich.
Aber wie ist das wenn man grade aus der AGA kommt und im Juni die Probezeit endet ?
Dann hat man genauso viele. Nur wenn das Dienstzeitende mitten im Jahr liegt oder wenn man erst später im Jahr angefangen hat, dann werden die Tage anteilig berechnet.
Wenn Sie zum 01.01.2013 eingestellt wurden, dann haben Sie für das Kalenderjahr 2013 einen Urlaubsanspruch von 29 Tagen. Alles weitere erklärt Ihnen entweder ein Soldat im Geschäftszimmer Ihrer Einheit, wo auch die Urlaubskartei geführt wird, oder aber Ihr Spieß ;) !
Mir hat mir mal erklärt das man erst nach Ende der Probezeit Urlaub nehmen kann. Hab ich dann für die restlichen 6 Monate immernoch 29 Tage ?
Zitat von: ulli76 am 14. April 2013, 09:40:42
Dann hat man genauso viele. Nur wenn das Dienstzeitende mitten im Jahr liegt oder wenn man erst später im Jahr angefangen hat, dann werden die Tage anteilig berechnet.
Ulli hat das ja schon beantwortet. Ja, deswegen wird ja kein Urlaub gekürzt.
Man hat Ihnen schon wieder entweder etwas falsches erklärt, oder aber Sie haben etwas falsch verstanden! Nach der Grundausbildung haben Sie Anspruch auf Erholungsurlaub, sofern dem dienstliche Gründe, z. B. eine zu absolvierende Dienstpostenausbildung, nicht entgegen stehen!
Wenn ich im Oktober diesen Jahres FWD anfange, kann ich die mir zustehenden 7 Tage erst nächstes Jahr nehmen, oder? Weil in der GA bekommt man ja keinen Urlaub, oder ist das an Weihnachten anders?
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Die Grundausbildung endet in der Regel vor den Feiertagen und für die meisten Soldaten (und erst recht für die Soldaten mit GA im IV. Quartal) ist zwischen den Feiertagen kein Dienst.
Ausgenommen sind natürlich Wachdienste und Funktionen, die einen 24/7-Betrieb erfordern.
Nach Absprache mit der neuen Stammeinheit, kann in der Zeit durchaus Urlaub genommen werden.
Und ja,man kann auch Urlaub im Folgejahr nehmen.
Zitat von: Fm 1994 am 14. April 2013, 13:06:43
Wenn ich im Oktober diesen Jahres FWD anfange, kann ich die mir zustehenden 7 Tage erst nächstes Jahr nehmen, oder? Weil in der GA bekommt man ja keinen Urlaub, oder ist das an Weihnachten anders?
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Wenn Sie den Urlaubsanspruch für 2013 in diesem Urlaubsjahr nicht vollständig nehmen konnten, wird er automatisch in das Jahr 2014 übertragen, er verfällt also nicht.
Der Resturlaub ist aber spät. im Folgejahr bis März abzugelten. Wenn im ersten Quartal gleich Lehrgänge oder andere Maßnahmen anstehen, die mit Urlaubssperren einhergehen (Übungen usw.) dann bleibt nur die Möglichkeit, den Urlaub direkt Anfang Januar zu nehmen. Diese Zeit wird von vielen für (Rest-)Urlaub genutzt.
Nein, der Urlaubsanspruch des Vorjahres kann bis zum 31.12. genommen werden.
Früher war das der 30.9. Aufgrund der Belastungen vieler Einheiten, ging das oft nicht, so dass das regelmäßig per Einzelbefehl zum 31.12. erweitert wurde. So weit ich weiss, ist das inzwischen sogar ne feste Regelung.
Ja, September ist es natürlich gewesen. März galt bei meiner anschließenden Anstellung.