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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Granit am 03. September 2005, 18:22:23

Titel: Riesen Problem
Beitrag von: Granit am 03. September 2005, 18:22:23
Also ich habe ein Riesen Problem.

Als ich im Urlaub war habe ich mit einem Bekannten mehr als einen über den Durst getrunken (soviel das ich mich nur noch an weniger als den halben Abend erinnern kann). Irgendwie kamm es dann dazu das wir dann Probleme mit der Polizei hatten ( woran ich mich fast gar nicht erinnern kann). Jetzt kam letztens eine Vorladung mit dem Tatbestand Volksverhetzung. Ich konnte mir das gar nicht erklären und habe erstmal bei dem Bekannten angerufen und gefragt ob er da mehr drüber weiß. Er sagte das er die Vorladung auch bekommen hat und sich noch dran erinnern kann das wir wohl irgendwas mit Scheiß Türcken gesagt haben und er sich nichts anderes vorstellen konnte, das wir deshalb die Vorladung bekommen haben.(Dazu sei noch zu sagen das ich auf gar keinen Fall etwas gegen Menschen aus andern Ländern habe da mein Bekannter der dabei war selbst ein Aussiedler aus Kasachstan ist). Ich war ganz platt und konnte mir gar nicht vorstelllen das ich sowas gesagt habe das ich viele aussiedler in meinem Bekanntenkreis habe und einer meiner besten Kameraden selbst ein Türcke ist und ich mich auch mit Türcken sehr gut verstehe. Kann mir jemand sagen was auf mich zukommen kann?
Titel: Re:Riesen Problem
Beitrag von: Timid am 03. September 2005, 18:49:36
Zitat von: Granit am 03. September 2005, 18:22:23Als ich im Urlaub war habe ich mit einem Bekannten mehr als einen über den Durst getrunken (soviel das ich mich nur noch an weniger als den halben Abend erinnern kann). Irgendwie kamm es dann dazu das wir dann Probleme mit der Polizei hatten ( woran ich mich fast gar nicht erinnern kann).

Was vielleicht vor Gericht als Ausrede funktionieren mag - aber dafür als Verstoß gegen §17 Soldatengesetz (Verhalten im und außer Dienst) gewertet werden kann.

ZitatJetzt kam letztens eine Vorladung mit dem Tatbestand Volksverhetzung. Ich konnte mir das gar nicht erklären und habe erstmal bei dem Bekannten angerufen und gefragt ob er da mehr drüber weiß. Er sagte das er die Vorladung auch bekommen hat und sich noch dran erinnern kann das wir wohl irgendwas mit Scheiß Türcken gesagt haben und er sich nichts anderes vorstellen konnte, das wir deshalb die Vorladung bekommen haben.(Dazu sei noch zu sagen das ich auf gar keinen Fall etwas gegen Menschen aus andern Ländern habe da mein Bekannter der dabei war selbst ein Aussiedler aus Kasachstan ist). Ich war ganz platt und konnte mir gar nicht vorstelllen das ich sowas gesagt habe das ich viele aussiedler in meinem Bekanntenkreis habe und einer meiner besten Kameraden selbst ein Türcke ist und ich mich auch mit Türcken sehr gut verstehe.

Damit hast du auch herausgefunden, weshalb man Alkohol nur in Maßen und nicht in Massen trinken sollte - er macht aus einem einen anderen Menschen ;)

ZitatKann mir jemand sagen was auf mich zukommen kann?

In was für einem Dienstverhältnis stehst du? SAZ? BS? Wehrdienstleistender? Welche Laufbahn?

Auf jeden Fall dürfte zu dem zivilen Verfahren mit dem Straftatbestand der Volksverhetzung noch ein disziplinarrechtliches Verfahren kommen, da du ganz massiv gegen den Paragraphen 17 des Soldatengesetzes verstoßen hast.
Je nach Ergebnis des zivilen Verfahrens könnte das Verfahren bei der Bundeswehr sogar mit einer Entlassung aus dem Dienstverhältnis (für Wehrdienstleistende wohl eher nicht) enden.
Titel: Re:Riesen Problem
Beitrag von: Granit am 03. September 2005, 18:53:35
Ich bin SaZ. Und das mit dem Alkohol weiß ich natürlich das das überhaupt nicht in Ordnung war, seitdem diesem Abend habe ich auch kein Alc mehr angerührt da mir auch den ganzen Tag schlecht war und so.
Titel: Re:Riesen Problem
Beitrag von: Timid am 03. September 2005, 19:00:17
Hast du diesen "Zwischenfall" schon dem Disziplinarvorgesetzten gemeldet? Würde ich ansonsten an deiner Stelle mal tun, bevor der eine entsprechende Mitteilung durch die Staatsanwaltschaft und anschließend einen Tobsuchtsanfall bekommt.

Wie gesagt: Im schlimmsten Fall führt eine Verurteilung zur Entlassung aus der Bundeswehr. Volksverhetzung und ähnlich geartete Straftaten sind Sachen, auf die eigentlich alle Vorgesetzten sehr empfindlich reagieren ...
Titel: Re:Riesen Problem
Beitrag von: Lidius am 03. September 2005, 19:19:04
Ich würde jetzt einfach mal vermutten das bei einer Veurteilung wegen Volksverhetzung, die Entlassung nicht mehr weit weg ist...

An deiner Stelle würde ich mir ruhig nen Anwalt nehmen, da von diesem Verfahren und dessen Ausgang natürlich sehr viel abhängt.
Titel: Re:Riesen Problem
Beitrag von: Bine am 03. September 2005, 19:33:13
kann man bei volltrunkenen nich auch auf unzurechnungsfähigkeit plädieren?? ::)
glaub nich oder ??  ??? aber das wär doch mal was... :)
Titel: Re:Riesen Problem
Beitrag von: Timid am 03. September 2005, 20:33:45
Zitat von: Bine am 03. September 2005, 19:33:13kann man bei volltrunkenen nich auch auf unzurechnungsfähigkeit plädieren?? ::)
glaub nich oder ??  ???

Versuchen könnte man es vor Gericht auf jeden Fall. Ob das allerdings einen Disziplinarvorgesetzten oder die entsprechenden rechtsprechenden Organe in der Bundeswehr interessiert, ist eine andere Frage ...
Immerhin könnte man argumentieren, dass ein Soldat, der sich nicht unter Kontrolle hat und sich deshalb dermaßen die Birne zuknallt, dass er am nächsten Tag noch nicht einmal mehr etwas von der ihm zur Last gelegten Tat weiss, charakterlich ungeeignet ist für den Beruf des Soldaten. Besonders, wenn er eine höhere Laufbahn (also UA aufwärts) einzuschlagen gedenkt bzw. zu dieser Laufbahngruppe gehört.

Nebenbei: Selbstverschuldete Trunkenheit führt auf jeden Fall bei Straftaten nach WStG nicht zu einer Verminderung der Strafe.
Titel: Re:Riesen Problem
Beitrag von: Deniz am 03. September 2005, 23:56:02
Klar ist es nicht die feine Englische Art wen man sich die Birne zukippt und am nächsten Tag nichts mehr davon weiß! Aber seit mal ehrlich selbst der Herr Verteidigungs Minister (in allen ehren vor meinem Chef ;D) war bestimmt auch schon so DICHT  und trotzdem ist er doch eigentlich ganz geeignet für seinen Beruf! Man kann doch nicht wegen einer lustigen nacht wo man bischen zu viel getrunken hat, nicht sofort den Soldaten in Frage stellen von wegen charackterlich ungeeignet für den beruf bla bla ..!! Die Bundeswehr wird auch nicht in den Dreck gezogen durch sowas daher denke ich das auf sowas viel zu übertrieben reagiert wird!
Titel: Re:Riesen Problem
Beitrag von: Casper am 04. September 2005, 00:12:06
Wenn jemand im besoffenen Zustand volksverhetzende Parolen brüllt, lässt das doch sehr tief blicken. Insbesondere als Vorgesetzter würde ich sowas garantiert _nicht_ als Kavaliersdelikt ansehen. (wenn er die tat denn begagen hat)
Titel: Re:Riesen Problem
Beitrag von: Lidius am 04. September 2005, 00:46:19
Zitat von: Deniz am 03. September 2005, 23:56:02
Klar ist es nicht die feine Englische Art wen man sich die Birne zukippt und am nächsten Tag nichts mehr davon weiß! Aber seit mal ehrlich selbst der Herr Verteidigungs Minister (in allen ehren vor meinem Chef ;D) war bestimmt auch schon so DICHT  und trotzdem ist er doch eigentlich ganz geeignet für seinen Beruf! Man kann doch nicht wegen einer lustigen nacht wo man bischen zu viel getrunken hat, nicht sofort den Soldaten in Frage stellen von wegen charackterlich ungeeignet für den beruf bla bla ..!! Die Bundeswehr wird auch nicht in den Dreck gezogen durch sowas daher denke ich das auf sowas viel zu übertrieben reagiert wird!

Ums "saufen" gehts hier ja auch nicht, es geht eben um die Straftat der Volksverhetzung die begangen worden sein soll und wegen derrer nun ermittelt wird.

Das jemand mal ein wenig zuviel trinkt ist ja nicht unbedingt schlimm (sollte natürlich auch nicht zu oft vorkommen). Aber hier gehts nunmal um die Straftat
Titel: Re:Riesen Problem
Beitrag von: Deniz am 04. September 2005, 11:19:06
Straftat hin oder her, bin selber Russe und wenn ich mir manche meiner Landsleute ansehe, wie Asi die mit ihren Bier bzw. Wodkaflaschen Tagsüber rumlaufen, nenn ich sie selber SCHEIß Russen! Bin ich nun ein Vaterlandsverräter und muss auch wegen Volksverhetzung vors Gerricht? Mein BESTER Freund ist selber Türke und der würde >GRANIT< bestimmt verstehen!Naja mein Ärger darüber ändert ja wohl nichts an seiner Situation, ich gebs lieber auf  ;D!!
Titel: Re:Riesen Problem
Beitrag von: Granit am 04. September 2005, 13:00:34
Seit dem ich diesen Brief bekommen habe bin ich jetzt total fertig, vorallem weil ich mir nicht vorstellen konnte das sowas passieren ist. Ich bin alles andere als ein Fachist oder so etwas. Mein Auto habe ich bei Türcken gekauft, in meiner Freizeit habe ich ja auch viel mit Türcken zu tun und nach dem Dienst mache ich auch noch sport und so mit meinem türkischen Kameraden. Will gar keinen Alkohol mehr sehen und anrühren nachdem ich weiß was da passieren kann, nämich die Entlassung aus meinem Traumberuf.
Titel: Re:Riesen Problem
Beitrag von: T5-Breft am 04. September 2005, 13:47:15
@Granit

Was ist das für ein Schreiben? Eine Vorladung bei der Polizei oder eine Ladung zu Gericht? Schildere uns doch bitte mal den Abend, was dort für ein Konflikt war und in welcher Umgebung (Personen) das passiert ist.
Titel: Re:Riesen Problem
Beitrag von: Granit am 04. September 2005, 14:11:19
Das Schreiben ist eine Vorladung bei der Polizei. Von dem Abend dachte ich eigentlich ich sei von dem Ort wo wir den Abend begonnen haben gegen 01:00 nach Hause gegangen bin. Mein Kumpel der aber noch ein bisschen mehr wusste erzählte mir aber das wir noch an anderen orten waren und von der Polizei Kontrolliert wurden . An die Polizei konnte ich mich dann auch ein wenig erinnern aber nicht was da passiert ist. In dem Brief stehet das der Vorfall gegn 03:00 war. Es waren nur mein kumpel und ich da und 4 Polizisten.
Titel: Re:Riesen Problem
Beitrag von: Gräfin am 04. September 2005, 15:14:09
gut....erstmal polizeilich. also abwarten und tee trinken.
hingehen und dem harren, was da komme. kannst jetzt eh nichts mehr machen.
Titel: Re:Riesen Problem
Beitrag von: wolverine am 04. September 2005, 16:49:52
Halten wir uns doch einmal schlicht an die rechtsstaatlichen Grundsätze: Und da gilt auch für unseren user die Unschuldsvermutung! In meinem Bereich habe ich jeden Tag fast 80% Anzeigen, an denen schlichtweg nichts ´dran oder zumindest nichts zu beweisen ist.

Bisher ist lediglich ein Anfangsverdacht gegeben und darum wird ein polizeiliches Ermittlungsverfahren eröffnet. Um der Anforderung des "Rechtes auf Gehör" zu genügen, werden die Beschuldigten zunächst "verantwortlich vernommen". Hier hat man jetzt drei Möglichkeiten:
1. Man sagt die Wahrheit
2. Man lässt sich anwaltlich vertreten/ beraten
3. Man sagt gar nichts.
Nicht raten würde ich zu Lügen.
Wenn die Polizei ermittelt hat, kommt die Akte zur Staatsanwaltschaft und dort wird geprüft, ob hinreichender Tatverdacht (Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung in der Hauptverhandlung) besteht. Besteht ein solcher nicht, wird das Verfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, anderenfalls gem. § 171 StPO Anklage erhoben.
Ich würde erst einmal gar nichts machen; höchstens meinem Chef/Spiess vertraulich mitteilen, dass ein Ermittlungsverfahren gegen mich läuft. Wenn Klage erhoben wird, würde ich dann offiziell Meldung machen (auch mit Tatvorwurf).
Wenn der Threadstarter keine Voreintragung in der Vorgangsliste der StA hat und nicht "Grösseres" passiert ist, denke ich, dass nach § 170 II, § 153 oder schlimmstenfalls nach § 153a (gegen Geldzahlung) StPO eingestellt wird.
Wenn nicht, soll er sich noch einmal melden!
Titel: Re:Riesen Problem
Beitrag von: Granit am 04. September 2005, 16:56:54
Danke erstmal an wolverine. Das hat mir auf jeden Fall ersteinmal ein bisschen klarheit verschafft. Ich werde auf jeden Fall etwas sagen und das ist die Wahrheit. Wie sieht das eigentlich aus, da ich noch 19 Jahre alt bin das ich noch nach jugendstrafe verklagt ( wenn es dazu kommt) werde)
Titel: Re:Riesen Problem
Beitrag von: wolverine am 04. September 2005, 17:06:25
Gem. § 105 JGG werden Personen zwischen 18 und 21 als Heranwachsende nach Jugendstrafrecht verurteilt. Aber soweit ist es ja noch nicht. Wie sie gelesen haben, glaube ich gar nicht, dass Klage erhoben werden wird. Es sei denn, Sie machen so etwas jeden Tag!
Wenn Sie derart angetrunken waren, dass Sie gar keine Erinnerung haben, ist Ihnen eigentlich eine Blutprobe entnommen worden? (Zumindest das Pflaster oder Einstich müssten Sie ja noch wahrnehmen). Wenn nicht, kann ja nicht ausgeschlossen ("in dubio pro reo") werden, dass Sie zum Tatzeitpunkt schuldunfähig gem. § 20 StGB oder zumindest eingeschränkt schuldfähig gem. § 21 StGB waren.
Titel: Re:Riesen Problem
Beitrag von: Granit am 04. September 2005, 18:56:52
Nein  mir wurde kein Blut abgenommen. Aber mein Bekannter sagte das er in dieses Gerät blasen musste ob das bei mir so war wusste er auch nicht mehr.
@ wolverine: können Sie mir den sagen wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist durch diesen Tatverdacht bei der Bundeswehr entlassen zu werden?
Titel: Re:Riesen Problem
Beitrag von: wolverine am 04. September 2005, 21:01:33
Eine Atemalkoholprobe ist gerichtlich nicht zur Frage der Schuldfähigkeit verwertbar, da hierauf keine Rückrechnung der Alkoholmenge erfolgen kann. Insofern schon einmal gute Karten, dass nichts verurteilt werden wird!

Auf "Verdacht" wird kein Mensch rechtmässig aus der Bw entlassen. Dafür benötigt man schon eine Verurteilung o.ä.(geregelt in § 55 Soldatengesetz). Eigentlich hätte ich gedacht, dass in der einen oder anderen PolBil vermittelt wurde, dass die Bundesrepublik Deutschland ein Rechtsstaat ist.
Titel: Re:Riesen Problem
Beitrag von: Piet am 04. September 2005, 22:25:04
Bei einer Anwendung des § 105 JGG wird aber von einer Strafmündigkeit nach Erwachsenenrecht ausgegangen und die Verurteilung nach Jugendstrafrecht stellt die zu begründende Ausnahme da. Sprich: Du müsstest nachweisen, welche (z.B. entwicklungstechnischen) Gründe für eine Strafbarkeit nach JGG sprechen. Damit könntest Du Dir im Hinblick auf die Bundeswehr (charakterliche Eignung etc) auf jeden Fall ins eigene Fleisch schneiden, bzw wird Dein SaZ-Verhältnis eine JGG-Anwendung eher unwahrscheinlich erscheinen lassen.


Was §20 StGB angeht: Bei einer schweren seelischen Störung im Sinne von "komplett betrunken sein" müsstest Du 3 Promille gehabt haben, für eingeschränkte Schuldfähigkeit nach § 21 immerhin noch 2 Promille. Selbst dann ergibt sich aber noch eine Strafbarkeit wegen Vollrausches, da Du im schuldunfähigen Zustand eine rechtswidrige Tat begangen hast.


Ansonsten aber: Locker bleiben. Wolverine hat schon völlig richtig auf die polizeiliche Vernehmung hingewiesen. Viele Verfahren werden nach diesem Verfahrensabschnitt eingestellt, und auch eine Einstellung nach § 153a stellt keine Verurteilung dar, Deine Weste ist danach also weiterhin sauber.

Titel: Re:Riesen Problem
Beitrag von: Granit am 05. September 2005, 00:39:57
Na gut dann werde ich mal hoffen das meine Befürchtungen (Entlassen zu werden) nicht zutreffen werden. Ich habe am Freitag den Termin und werde da alles sagen was ich noch weiß und dann mal gucken was passiert.
Titel: Re:Riesen Problem
Beitrag von: T5-Breft am 05. September 2005, 03:01:08
Stop! Wenn du dich nicht mehr erinnern kannst, dann gehe auf jeden Fall zu einem Anwalt. Wenn dir diese Sache wichtig ist dann versuche das aufzuklären und alles sofort deinem Anwalt komplett ausführen, von Anfang bis Ende (Verschwiegenheit!). Er hilft dir auch im Bezug auf deine Vorladung. Er übernimmt die Sache schriftlich als Nebenkläger und du mußt nicht einmal damit rechnen das du vor Gericht geladen wirst. Der Ermittlungsstaatsanwalt hat das letzte Wort.

Also mach dich nicht verrückt, laß das profesionelle Leute machen und laß dich nicht plätteln.    ;D *fg*
Titel: Re:Riesen Problem
Beitrag von: wolverine am 05. September 2005, 08:59:20
In der Praxis werden Heranwachsende bis 21 nach Jugendstrafrecht behandelt - bevor man da einen langen Gutachterkrieg führt, lässt man diesen halt die Freude. Und die Bw bekommt davon gar nichts mit! Ich muss ja nur die Verurteilung melden und nicht die Strafnorm.

Bzgl. der möglichen Schuldunfähigkeit schrieb ich, dass man diese nicht auschliessen kann (da keine BAK zum Tatzeitpunkt vorliegt). Also muss man "in dubio" davon ausgehen, dass seine Schuldfähigkeit bzgl. der "Volksverhetzung" eingeschränkt oder ausgeschglossen war und bzgl. des "Vollrausches" nimmt man "in dubio" an, dass es gar nicht so schlimm war!
Ich würde mit einen Anwalt noch warten(die Zunft wird mich jetzt steinigen :-\). Erst einmal hören, was die Polizei mir vorwirft und an Anhaltspunkten hat. Schweigen und einen Anwalt konsultieren kann man dann immer noch.
Titel: Re:Riesen Problem
Beitrag von: Timid am 05. September 2005, 13:30:19
ZitatKlar ist es nicht die feine Englische Art wen man sich die Birne zukippt und am nächsten Tag nichts mehr davon weiß! Aber seit mal ehrlich selbst der Herr Verteidigungs Minister (in allen ehren vor meinem Chef ) war bestimmt auch schon so DICHT  und trotzdem ist er doch eigentlich ganz geeignet für seinen Beruf! Man kann doch nicht wegen einer lustigen nacht wo man bischen zu viel getrunken hat, nicht sofort den Soldaten in Frage stellen von wegen charackterlich ungeeignet für den beruf bla bla ..!!

Ich sage nur, wie man argumentieren könnte. Und ob jemand, der sich bis zur Besinnungslosigkeit besäuft und in diesem Zustand in der Öffentlichkeit mit der Polizei aneinander gerät und dabei Sachen von sich gibt, die, nach Ansicht der Polizeibeamten vor Ort, den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen, charakterlich geeignet für den Dienst eines Soldaten (möglicherweise gar eines Vorgesetzten), muss wohl der jeweilige Disziplinarvorgesetzte bzw. die entsprechenden Institutionen innerhalb der Bundeswehr klären.
Wenn er aus diesem Vorgang lernt und seine Konsequenzen daraus zieht (was ja offensichtlich der Fall ist), würde ich zumindest die charakterliche Reife schon als gegeben erachten.

Nebenbei geht es hier nicht um lustiges Besaufen, wie es wohl jeder mal macht oder gemacht haben dürfte. Sondern es geht darum, dass dieses Besäufnis offensichtlich auch in der Öffentlichkeit stattfand (deute ich zumindest aus der Aussage mit den wechselnden Orten) und mit einer Polizeikontrolle und (sehr wahrscheinlich auch in der Öffentlichkeit) Aussagen mit möglicherweise strafrechtlich relevantem Inhalt kam. Und DAS hat ein Bundesverteidigungsminister wohl kaum gemacht, ansonsten wäre er heutzutage wohl kaum in diesem Amt ...

Und zumindest in meinen Augen gäbe es doch arge Probleme, diese Handlung (auch wenn es möglicherweise zu keinerlei Konsequenzen durch ein Gericht kommen sollte) mit den Pflichten eines Vorgesetzten (§10 Soldatengesetz) zu vereinbaren...

ZitatDie Bundeswehr wird auch nicht in den Dreck gezogen durch sowas daher denke ich das auf sowas viel zu übertrieben reagiert wird!

Sie wird nicht durch den Dreck gezogen, aber darauf kommt es doch überhaupt nicht an. Siehe §17, Soldatengesetz:
(2) Sein Verhalten muss dem Ansehen der Bundeswehr sowie der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die sein Dienst als Soldat erfordert. Außer Dienst hat sich der Soldat außerhalb der dienstlichen Unterkünfte und Anlagen so zu verhalten, dass er das Ansehen der Bundeswehr oder die Achtung und das Vertrauen, die seine dienstliche Stellung erfordert, nicht ernsthaft beeinträchtigt.

Wenn er jetzt als Soldat (und sei es auch nur im Urlaub) volltrunken Straftaten, genauer gesagt Volksverhetzung, begeht, dann ist das dem Ansehen der Bundeswehr keineswegs förderlich, es könnte dieses sogar ernsthaft beeinträchtigen - immerhin erfüllt solch eine Handlung direkt zwei Klischees über Soldaten: Immer betrunken, ausländerfeindlich.

Nebenbei haben sich auch während meiner Dienstzeit mal Soldaten (untereinander, mit besoffenem Kopp) in der Öffentlichkeit geprügelt. Das Ergebnis waren disziplinare Maßnahmen für beide Beteiligten, weil sie eben dem Ansehen der Bundeswehr durch diese Handlung geschadet haben.


@Granit
Wie schon gesagt wurde: Warte erstmal ab. Den genauen Ablauf der Sache hat ja wolverine ausführlich geschildert.
Daneben solltest du, wie ebenfalls von ihm geschildert, mit deinem Disziplinarvorgesetzten (schnellstmöglich) Rücksprache halten und ihm den Sachverhalt schildern - dass du ein paar zuviel über den Durst getrunken hast und jetzt eine Vorladung durch die Polizei erfolgt ist, da diese dich der Volksverhetzung beschuldigst, was du dir aber garnicht erklären kannst (aus den oben geschilderten Gründen) und woran du auch, alkoholbedingt, keine Erinnerung mehr hast. Direkt mit der Ansage, dass dir diese Sache derart zu denken gibt, dass du zukünftig auf (übermäßigen) Alkoholkonsum verzichten wirst.
Einen Anwalt könntest du jetzt schon kontaktieren, damit dieser schon vor der Anhörung bei der Polizei mit dir das ganze durchgehen kann, aber ich würde auch erstmal bis zum Termin der Vorladung damit warten.

Sollte es dann zu einer Verurteilung kommen, könnte, ab einem gewissen Strafmaß, eine Entlassung aus der Bundeswehr erfolgen. Allerdings dürfte wahrscheinlich jeder halbwegs talentierte Jurastudent im ersten Semester erreichen können, dass dieses Strafmaß (Freiheitsstrafe von min. 1 Jahr bei vorsätzlicher Tat) nicht erreicht wird.

Eine disziplinare Würdigung dürfte eine Verurteilung (auch unter diesem Strafmaß) aber vermutlich schon nach sich ziehen, da man, wie ich weiter oben geschrieben habe, in dem ganzen Vorfall einen Verstoß gegen §17 Soldatengesetz sehen kann.
Aber da du ja offensichtlich aus der ganzen Geschichte deine Lektion gelernt hast (sinngemäß: nie mehr Alkohol), dürfte sich auch eine solche Maßnahme sehr im Rahmen halten.
Titel: Re:Riesen Problem
Beitrag von: Granit am 05. September 2005, 15:00:06
bekommt die bundeswehr den mitgeteilt wenn ich vorgeladen bin?
Titel: Re:Riesen Problem
Beitrag von: wolverine am 05. September 2005, 16:00:14
Nein! Erst die Verurteilung (neben Haftbefehl und Anklageschrift) wird mitgeteilt (gem. Nr. 19 MiStra).
Titel: Re:Riesen Problem
Beitrag von: Granit am 05. September 2005, 16:05:40
also wenn ich riesen glück habe und nicht verurteil werde dann wird auch nichts mitgeteilt?
Titel: Re:Riesen Problem
Beitrag von: wolverine am 05. September 2005, 20:26:14
So richtig!
Titel: Re:Riesen Problem
Beitrag von: Deniz am 06. September 2005, 00:41:20
@ Timid   Ok ok ÜBERZEUGT!!! ;D
Titel: Re:Riesen Problem
Beitrag von: Granit am 11. September 2005, 22:48:46
Ich war am Freitag bei der Polizei und habe da meine Sachen vorgetragen. Der Polizist sagte das die Sachen jetzt zur Staatsanwaltschaft gehen und da entschieden wird ob es fallen gelassen wird, geldstrafe oder vor gericht geht. Jetzt hoffe ich mal das ich glück habe. ab wann muss man so einen Vorfall eigentlich dem chef melden?
Titel: Re:Riesen Problem
Beitrag von: T5-Breft am 11. September 2005, 22:59:28
An deiner Stelle würde ich das erst melden wenn Anklage gegen dich erhoben wird, wenn es zu einer Verhandlung kommt kann man das immernoch erklären.
Titel: Re:Riesen Problem
Beitrag von: Timid am 13. September 2005, 18:54:26
Nachdem es eine Tat in der Öffentlichkeit war und bei einer Verurteilung die Möglichkeit der Entlassung aus der Bundeswehr besteht, würde ich sowas auf jeden Fall dem Disziplinarvorgesetzten melden - auch, wenn die Staatsanwaltschaft die Sache fallen lässt. Wie Wolverine weiter oben schon schrieb: DV/Spieß "vertraulich" über die Sache informieren, bei Anklageerhebung offiziell Meldung erstatten.
Wenn der DV dann erst mit Anklageerhebung über die Sache informiert wird, allerdings mehrere Wochen oder gar Monate dazwischen lagen, dann wird er nicht gerade in Begeisterungsstürme ausbrechen ...
Titel: Re:Riesen Problem
Beitrag von: wolverine am 14. September 2005, 17:17:34
Ich schrieb genau "eventuell den Spiess oder Chef vertraulich"!
Hintergrund: Wenn Verdacht auf ein Dienstvergehen besteht, muss der Disziplinarvorgesetzte ermitteln und gegen Dienstpflichten ist allemal verstoßen worden (und sei es nur durch Volltrunkenheit in der Öffentlichkeit). D. h.: selbst wenn das ganze (wie von mir erwartet) im Sand verläuft, wird das doch disziplinar ruchbar. Ich würde das nur melden, wenn ich ein besonderes Vertrauenverhältnis zu meinen Spiess hätte (Originalton HFw K: So etwas kann unter Deutschen Fallschirmjägern schon einmal vorkommen. Ich erwarte eine großzügige Spende an das Soldatenhilfswerk und dann Schwamm ´drüber!)