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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Der_Baer am 15. April 2013, 17:49:26

Titel: Übernahme zum SAZ, Urlaubsanspruch
Beitrag von: Der_Baer am 15. April 2013, 17:49:26
Wunderschönen guten Abend,

mir stellt sich folgende Problematik:

Seit 01.10.2012 leiste ich FWD für 11 Monate, habe also folglich 11/12*29 = 27 (26,58) Tage Anspruch auf Erholungsurlaub.
Nun bin ich jetzt aber erfolgreich an der OPZ gewesen und werden zum 01.07.13 als Feldjäger OA, SAZ 15, übernommen und soll bis dahin meinen Urlaub auf 10 Tage abbauen (Für Weihnachten/Neujahr?).

Mir stellt sich jetzt das Problem bei der Berechnung der genauen Anzahl der Urlaubstage, die ich abbauen soll/muss.

Mein 11/12 Urlaub vom FWD wird mir ja vom 01.10.12 bis 31.08.13 berechnet, für die letzten 4 Monate 2013 habe ich ja dann auch noch Urlaubsanspruch, da ich weiterhin Soldat bin.

Gehe ich recht in der Annahme, dass mir dann zusätzliche 4/12*29= 10 (9,67) Tage Erholungsurlaub zustehen, oder wird das anders berechnet?

Dann müsste ich ja bis zum 01.07. meinen kompletten Urlaub abbauen, da ich ja ohnehin die 10 Tage, die ich benötige, noch dazu bekomme.

Im Vornherein schon mal danke für die Antworten.
Titel: Antw:Übernahme zum SAZ, Urlaubsanspruch
Beitrag von: F_K am 15. April 2013, 19:23:13
Ja.
Titel: Antw:Übernahme zum SAZ, Urlaubsanspruch
Beitrag von: Lu Ziffer am 15. April 2013, 19:53:16
Ich würde dann mal morgen anfragen wann du Urlaub nehmen kannst und ob du wirklich alle Tage aus dem FWD abbauen musst.
Abgesehen davon wenn Ich das richtig verstanden habe werden Aktive schon zum 24.06 versetzt kann also sein das die letzte Woche dir nicht zur Verfügung steht.
Titel: Antw:Übernahme zum SAZ, Urlaubsanspruch
Beitrag von: Der_Baer am 15. April 2013, 20:13:10
Vielen Dank für die Antworten.

Ja, ich muss mich bereits am 24.06. in Hammelburg melden, schätze ich werde aber erst mit Wirkung zum 01.07. SaZ ernannt. Werde morgen einfach nochmal kurz im GeZi nachfragen und dann den Urlaub planen.
Ist dann nochmal eine nette freie Zeit, bevor's richtig los geht.
Titel: Antw:Übernahme zum SAZ, Urlaubsanspruch
Beitrag von: Ralf am 15. April 2013, 20:25:51
Wieso hast du eigentlich SaZ15?
Titel: Antw:Übernahme zum SAZ, Urlaubsanspruch
Beitrag von: Der_Baer am 15. April 2013, 20:47:12
Mir wurde gesagt, dass bei schon Dienenden die Verpflichtungsdauer um die Jahre (Kalenderjahre) verlängert wird, die man schon bei der Bundeswehr ist. Da ich 2012 und 2013 schon dabei war, sind das bei mir 13 + 2 Jahre.

Am DZE soll sich meines Wissens nichts ändern, da man ja nur "länger Wehrdienst leistet" und es einfach so mit in die Verpflichtungserklärung geschrieben wird.

Geht glaube ich darum, dass niemand nach 2 Jahren FWDL 11 Jahren SAZ schon sagen kann, meine 13 Jahre Wehrdienst sind voll, ich pack's jetzt.
Titel: Antw:Übernahme zum SAZ, Urlaubsanspruch
Beitrag von: Ralf am 15. April 2013, 20:50:54
Ah 2 Jahre Vordienstzeit, deswegen. Danke.