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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Gast304 am 04. September 2005, 11:25:29

Titel: Wehrdienst nach Einbürgerung
Beitrag von: Gast304 am 04. September 2005, 11:25:29
Hallo Leute,
habe mir seit letzter N8 die neue Gesetzgebung reingezogen und bin jetzt total durcheinander  :(

Zu meiner Situtation:
Ich bin z. Zt. 24, werde im März nächstes Jahr 25. Arbeite zur Zeit in einer Werbeagentur mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag. In 4 - 5 Wochen bin ich eingebürgert und "deutscher".

Muss ich nun meine Wehrpflicht ableisten? Ich habe gelesen, dass in "Friedenszeiten" eine Einbeziehung bis zum 23. Geburtstag möglich ist, also bin ich aus' m Schneider  ??? ? Bräuchte nur kurz die Bestätigung...

Vielen Dank im Voraus...
Titel: Re:Wehrdienst nach Einbürgerung
Beitrag von: Gräfin am 04. September 2005, 11:26:35
na wenn das da in deinem schriebs so drinsteht, dürfte das wohl auch so sein, oder?
Titel: Re:Wehrdienst nach Einbürgerung
Beitrag von: Gast304 am 04. September 2005, 11:34:44
In meinem Schriebs... Ja, schon... aber das verwirrt mich eben mit den ganzen verzweigten Paragraphen und Ausnahmefällen und und und... Bin kein Jürist um die deutsche Gesetzgebung aus den Gesetzbüchern direkt zu verstehen...

Deshalb habe ich hier gepostet um eine Antwort in der Sprache zu erhalten, die ich auch verstehe...

Also kann ich davon ausgehen, dass ich nicht eingezogen, weil ich > 23 + wir haben z. Zt. Friedenszeiten. Richtig?