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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Daniel191183 am 18. April 2013, 10:13:04

Titel: Freistellung für Betreuung der Kinder aufgrund Krankheit des Lebenspartners
Beitrag von: Daniel191183 am 18. April 2013, 10:13:04
Hallo.Ich habe mit meiner Freundin ein Kind.Sie ist momentan im Krankenhaus für ca.2 Wochen.Ich habe versucht,über diesen Zeitraum Sonderurlaub zu bekommen da ich ja unser Kind versorgen muss.Mein Spieß gibt mir jedoch nur 4 Tage Sonderurlaub.Auf die Frage warum nur 4 Tage,wo es doch 2 Wochen Krankenhausaufenthalt sind,bekam ich die Antwort,da wir nicht verheiratet sind...
Wie kann das sein? Verheiratete müssen sich doch nicht mehr um das Kind kümmer als ledige Soldaten... Wenn es um das Versorgen des Lebenspartners ginge,würde ich das echt einsehen.was kann ich tun?
Titel: Antw:Freistellung für Betreuung der Kinder aufgrund Krankheit des Lebenspartners
Beitrag von: ulli76 am 18. April 2013, 10:14:29
Hast du mal mit deinem Chef gesprochen?
Titel: Antw:Freistellung für Betreuung der Kinder aufgrund Krankheit des Lebenspartners
Beitrag von: F_K am 18. April 2013, 10:24:06
Die SACHentscheidung ist schon richtig - die Begründung könnte besser sein.

Zitat(3) Aus anderen wichtigen persönlichen Gründen kann, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen, Urlaub
unter Fortzahlung der Besoldung im notwendigen Umfang gewährt werden; in den nachstehenden Fällen wird
Urlaub in dem angegebenen Umfang gewährt:
....
7. schwere Erkrankung eines Kindes unter zwölf Jahren oder eines behinderten und auf Hilfe angewiesenen
Kindes für jedes Kind bis zu vier Arbeitstage im Urlaubsjahr,
8. schwere Erkrankung der Betreuungsperson eines Kindes der Beamtin oder des Beamten, das das achte
Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung dauernd
pflegebedürftig ist, bis zu 4 Arbeitstagen im Urlaubsjahr.

Es bleibt also, UNBEZAHLTEN Urlaub zu beantragen (mit Folgen für BfD usw.) oder Urlaub zu nehmen.

(Anmerkung: Der Angestellte bekommt in solchen Fällen nicht einen einzigen Tag Sonderurlaub - also bitte woanders über die "fehlenden Tage weinen ...")
Titel: Antw:Freistellung für Betreuung der Kinder aufgrund Krankheit des Lebenspartners
Beitrag von: wolverine am 18. April 2013, 13:01:27
Zitat von: F_K am 18. April 2013, 10:24:06
Angestellte bekommt in solchen Fällen nicht einen einzigen Tag Sonderurlaub - also bitte woanders über die "fehlenden Tage weinen ...")
Die haben Anspruch auf Krankengeld.
Titel: Antw:Freistellung für Betreuung der Kinder aufgrund Krankheit des Lebenspartners
Beitrag von: F_K am 18. April 2013, 13:08:06
@ wolverine:

... ich habe da mehr an die armen Angestellten gedacht, die sich mit einer PKV über Wasser halten - da gilt das SGB nämlich so nicht (Krankengeld ist keine PKV Leistung).

Für die GKV Versicherten liegst Du richtig.
Titel: Antw:Freistellung für Betreuung der Kinder aufgrund Krankheit des Lebenspartners
Beitrag von: wolverine am 18. April 2013, 13:13:19
Naja, in diesem Grundtarif müssten ja GKV-Leistungen eigenschlossen sein und alles andere unterliegt eben der Vertragsfreiheit. Wem es wichtig ist, der muss es halt (mit)versichern.
Titel: Antw:Freistellung für Betreuung der Kinder aufgrund Krankheit des Lebenspartners
Beitrag von: F_K am 18. April 2013, 14:22:30
@ Wolverine:

"Grundtarif PKV" ist eine nochmals andere Geschichte.

Es gibt nunmal Unterschiede in den Leistungskatalogen von PKV und GKV - das eine ist halt Sozialrecht, das andere Versicherungsbedingungen.

"Betreuungskrankentagegeld" ist bei PKV quasi nicht zu versichern, bei GKV ist es halt gesetzlicher Leistungsumfang.

Zum Fall zurück:

Der Sonderurlaub wurde beantragt und ERMESSENSFEHLERFREI unter Zurückstellung dienstlicher Gründe genehmigt.

Auf mehr Tage hat der TE weder Anspruch, noch dürfte der DV diese genehmigen.

Es ist also "normaler" Erholungsurlaub zu nehmen.

(Der unbezahlte Sonderurlaub hat "böse" Auswirkungen auf BfD und andere Ansprüche - die Idee ist also abwegig).
Titel: Antw:Freistellung für Betreuung der Kinder aufgrund Krankheit des Lebenspartners
Beitrag von: Daniel191183 am 18. April 2013, 14:23:46
bleibt jedoch die frage,ob und wenn ja warum verheirateten mehr urlaub zusteht...
Titel: Antw:Freistellung für Betreuung der Kinder aufgrund Krankheit des Lebenspartners
Beitrag von: schlammtreiber am 18. April 2013, 14:27:45
Im vom F_K zitierten Text steht nichts von Verheirateten, sondern von eigenen Kindern. Offenbar kriegen also sowohl verheiratete als auch unverheiratete Eltern nur diese 4 Tage Sonderurlaub.
Titel: Antw:Freistellung für Betreuung der Kinder aufgrund Krankheit des Lebenspartners
Beitrag von: F_K am 18. April 2013, 14:32:51
@ Schlammi:

... wenigsten einer versteht mich ...

@ Daniel:

Das Zitat ist aus der Sonderurlaubsverordnung für Bundesbeamte - die auch für Soldaten gilt.

Wie Schammi richtig darstellt, geht es bei Deinem Fall nicht um die Frage "Verheiratet", sondern nur "eigene Kinder unter 8".

Wie schon in meinem ersten Post geschrieben - Die Begründung war "unschön" - die Sachentscheidung RICHTIG.
Titel: Antw:Freistellung für Betreuung der Kinder aufgrund Krankheit des Lebenspartners
Beitrag von: wolverine am 18. April 2013, 14:35:54
Zitat von: F_K am 18. April 2013, 14:22:30
Es gibt nunmal Unterschiede in den Leistungskatalogen von PKV und GKV - das eine ist halt Sozialrecht, das andere Versicherungsbedingungen.

"Betreuungskrankentagegeld" ist bei PKV quasi nicht zu versichern, bei GKV ist es halt gesetzlicher Leistungsumfang.
Ist mir durchaus bekannt und ich bin selbst in dr PKV. Ich habe mich nur um das "Problem" nie gekümmert weil ich eben keine Kinder zu versorgen habe.
Titel: Antw:Freistellung für Betreuung der Kinder aufgrund Krankheit des Lebenspartners
Beitrag von: schlammtreiber am 18. April 2013, 14:44:37
Zitat von: wolverine am 18. April 2013, 14:35:54
bin selbst in dr PKV.

Bourgeois!  ;D
Titel: Antw:Freistellung für Betreuung der Kinder aufgrund Krankheit des Lebenspartners
Beitrag von: Daniel191183 am 18. April 2013, 14:46:23
ok ich da dank euch!    ;)
Titel: Antw:Freistellung für Betreuung der Kinder aufgrund Krankheit des Lebenspartners
Beitrag von: wolverine am 18. April 2013, 14:48:05
Zitat von: schlammtreiber am 18. April 2013, 14:44:37
Bourgeois!  ;D
Ganz im ernst: Ist billger als der Höchstsatz der GKV (trotz AG-Anteil).
Titel: Antw:Freistellung für Betreuung der Kinder aufgrund Krankheit des Lebenspartners
Beitrag von: F_K am 18. April 2013, 14:53:58
ZitatIst mir durchaus bekannt und ich bin selbst in dr PKV. Ich habe mich nur um das "Problem" nie gekümmert weil ich eben keine Kinder zu versorgen habe.

Es gibbet ja auch so arme Tagelöhner wir mich, die dieses Problem kennen.

Diese feinen Unterschiede kennt man aber wohl erst im Ereignisfall - weil man sich in der Auswahlphase nicht mit solchen Detailproblemen beschäftigt (beschäftigen kann).

@ Schlammtreiber:

Je nach Gestaltung des Arbeitsverhältnisses ist eine Aussage über die Einkommenssituation alleine anhand des Faktes des Versicherungstypes nicht zu treffen ...
Titel: Antw:Freistellung für Betreuung der Kinder aufgrund Krankheit des Lebenspartners
Beitrag von: schlammtreiber am 18. April 2013, 15:00:03
Zitat von: F_K am 18. April 2013, 14:53:58
[Je nach Gestaltung des Arbeitsverhältnisses ist eine Aussage über die Einkommenssituation alleine anhand des Faktes des Versicherungstypes nicht zu treffen ...

"Bourgeois" ist auch mehr eine Aussage den Charakter und mangelndes proletarisches Klassenbewusstsein betreffend, als das Einkommen  ;)
Wer immer die solidarischen Rotbannerhorden der GKV verlässt, und einen unheiligen Blutpakt mit den kapitalistisch-imperialistischen Spaltern der PKV schließt, der stellt sich bewusst gegen die Volksmassen des Proletariats, der macht sich zum Knecht der blutsaugenden Dollarvampire, der schnitzt begeistert mit am schweren Joch, mit welchem die Arbeiterklasse geknechtet wird. Wenn dies nur geschieht, weil es billiger ist, so offenbart sich die ganze moralische Verkommenheit der Renegaten!

Das macht Onkel Joseph ein Stück weit traurig...



[gelöscht durch Administrator]
Titel: Antw:Freistellung für Betreuung der Kinder aufgrund Krankheit des Lebenspartners
Beitrag von: wolverine am 18. April 2013, 15:01:39
Die GKV will mein Blutgeld?
Titel: Antw:Freistellung für Betreuung der Kinder aufgrund Krankheit des Lebenspartners
Beitrag von: F_K am 18. April 2013, 15:05:34
Och Schlammi,

auch die PKV ist eine Solidargemeinschaft - halt eine andere ...

Und wenn man sich die Anzahl der Vorstände im Bereich der GKV anschaut - dann sitzen da die "Bösen" - und nicht auf Seiten der PKV.
Titel: Antw:Freistellung für Betreuung der Kinder aufgrund Krankheit des Lebenspartners
Beitrag von: schlammtreiber am 18. April 2013, 15:06:19
Zitat von: wolverine am 18. April 2013, 15:01:39
Die GKV will mein Blutgeld?

Und Deine Seele  ;D
Titel: Antw:Freistellung für Betreuung der Kinder aufgrund Krankheit des Lebenspartners
Beitrag von: AriFuSchr am 18. April 2013, 15:40:09
ZitatWenn dies nur geschieht, weil es billiger ist, so offenbart sich die ganze moralische Verkommenheit der Renegaten!

... obendrauf, sozusagen als Schlagobers, gibt es da noch die Spezialtarife der PKV für besonders notleidende Berufsgruppen. Nehmen wir da mal die Rechtsanwälte  8), immer im Streß, immer viel zu tun, spät am Abend wird noch diktiert, damit die ausgebeutete Sekretärin auch gleich in Arbeit erstickt, wenn Sie morgens viel zu früh ins Schreibbüro hastet. Danach schreibt der Herr Anwalt noch die Honorarnoten und Vorschussanforderungen.

Er hat gar keine Zeit krank zu sein - er weiß gar nicht was das ist! Mit letzter Kraft schleppt er sich in den Gerichtssaal nimmt irgendwelche Tablettchen, Wässerchen und Pillchen (sind natürlich Eigenmischungen seines Apothekers mit der er zusammen am Stammtisch sitzt) und läuft dann trotz - oder wegen der Pillchen zu Höchstform auf. Im Angesicht von Justitia schleudert er seine Paragraphen den gegnerischen Anwälten, dem Staatsanwalt und den Richtern entgegen. Schaut seinen Mandanten triumphierend an und schreibt am selben Abend schon wieder seine Honorarnote.
Da wird man doch nicht krank- der Aufenthalt im Gerichtssal kommt einem Kuraufenthalt, einem Jungbrunnen nahe.

Das wissen natürlich auch die Versicherer. Sie basteln deshalb einen Tarif für Anwälte und Notare. Wohl wissend, dass die Jungs erst zum Arzt gehen wenn der ihnen sagt, "planen sie mal den Ablauf ihrer Aussegnungsfeier". So spart man das ganze Gedöns dazwischen  und gibt diesen ganz besonderen Versicherten halt noch ein wenig Boni und Rabatti in den Tarif.
Schon hat man sie (fast) alle und die Herren bekommens ja auch billiger....


;)
Titel: Antw:Freistellung für Betreuung der Kinder aufgrund Krankheit des Lebenspartners
Beitrag von: F_K am 18. April 2013, 16:31:36
... werden wir mal sachlich.

Tatsächlich ist es so, dass Gruppen mit höherem Einkommen bzw. höherer Eigenverantwortung (Selbstständige) mit ihrer Gesundheit und Resourcen verantwortlicher umgehen.

Sprich - diese leben gesünder, sind weniger krank und gehen auch nicht "unnütz" zum Arzt

(Aussagen auf statistischer Basis - im Einzelfall mag es anders aussehen).

Alleine deshalb ist es möglich, für einen geringeren Beitrag als in der GKV bessere Leistungen anzubieten - dies geht trotz "solidargemeinschaft" und "Mitversicherung" von Kindern / Studenten.
Titel: Antw:Freistellung für Betreuung der Kinder aufgrund Krankheit des Lebenspartners
Beitrag von: StOPfr am 18. April 2013, 16:39:14
Zitat von: F_K am 18. April 2013, 16:31:36
... werden wir mal sachlich.

Tatsächlich ist es so, dass Gruppen mit höherem Einkommen bzw. höherer Eigenverantwortung (Selbstständige) mit ihrer Gesundheit und Resourcen verantwortlicher umgehen.

Sprich - diese leben gesünder, sind weniger krank und gehen auch nicht "unnütz" zum Arzt

(Aussagen auf statistischer Basis - im Einzelfall mag es anders aussehen).

Dafür gibt es sicher eine seriöse Quelle, vor allem was den Teil "...mit ... höherer Eigenverantwortung (Selbstständige)" angeht. Mir ist für diesen Personenkreis der Begriff "Selbstausbeutung" in Verbindung mit fehlender Rücksichtnahme auf die eigene Gesundheit viel geläufiger. Natürlich alles Einzelfälle!
Titel: Antw:Freistellung für Betreuung der Kinder aufgrund Krankheit des Lebenspartners
Beitrag von: schlammtreiber am 18. April 2013, 16:45:24
Zitat von: F_K am 18. April 2013, 16:31:36
... werden wir mal sachlich.

Dann bin ich raus.
Titel: Antw:Freistellung für Betreuung der Kinder aufgrund Krankheit des Lebenspartners
Beitrag von: AriFuSchr am 18. April 2013, 17:07:54
Also wieder sachlich.

In der Privatwirtschaft gilt folgendes:

Aus § 616 BGB ließe sich grundsätzlich ein Anspruch auf bezahlte Freistellung bei der Erkrankung eines Kindes für einen kurzen Zeitraum ableiten. Häufig wird dieser Anspruch jedoch durch Tarifvertrag, allgemeine gültige Betriebsvereinbarung oder einzelvertragliche Regelung ausgeschlossen.

In diesen Fällen besteht für ein Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse die Möglichkeit, sich unbezahlt vom Arbeitgeber freistellen zu lassen.

Die Krankenkasse zahlt in dieser Zeit Krankengeld. Voraussetzung für diese Freistellung nach § 45 SGB V ist, dass:

•   das Kind noch keine 12 Jahre alt ist,
•   die Betreuung aus ärztlicher Sicht erforderlich ist,
•   über die Krankheit ein ärztliches Zeugnis vorgelegt wird und
•   im Haushalt keine andere Person lebt, die das Kind betreuen kann.

Liegen diese Voraussetzungen vor, kann man sich für jedes Kind unbezahlt bis zu 10 Arbeitstagen im Jahr, als Alleinerziehende 20 Arbeitstage im Jahr freistellen lassen. Bei mehreren Kindern kann man sich für höchstens 25 Arbeitstage, als Alleinerziehende für höchstens 50 Arbeitstage im Jahr unbezahlte Freistellung verlangen.
Titel: Antw:Freistellung für Betreuung der Kinder aufgrund Krankheit des Lebenspartners
Beitrag von: F_K am 19. April 2013, 08:34:30
@ StOPfr:

Die Geschäftsberichte der GKV und PKV.

Wer sich nur ein bißchen auskennt, erkennt sehr schnell, das die PKV den Ärzten den DOPPELTEN Betrag für eine Leistung zahlen, aber im Beitrag trotzdem preiswerter (bei besseren Leistungen) sind, als die GKV.

Dies geht natürlich nur deswegen, weil die "Krankheitsfälle" pro Versicherten einfach um Faktoren geringer sind - die Versicherten leben im Schnitt einfach gesünder und gehen nicht "aus Spaß" zum Arzt (alleine schon weil dafür keine Zeit ist).
Titel: Antw:Freistellung für Betreuung der Kinder aufgrund Krankheit des Lebenspartners
Beitrag von: christoph1972 am 19. April 2013, 08:52:48
Die PKV verlangt Beiträge nach dem Äquivalenzprinzip = höheres Risiko und/oder längeres Lebensalter nach Statistik führten zu höheren Beiträgen. Zumindest die geschlechtsspezifische Beitragsfestsetzung hat die EU ja inzwischen durchgesetzt ....

Die PKV lehnt schließlich regelmäßig Anträge wegen Vorerkrankungen ab oder fordert Risikozuschläge. Für Bagatellarztbesuche und Sparsamkeit über Jahre wird der PKV-Versicherte schließlich auch mit mehr oder weniger üppiger Beitragsrückerstattung belohnt.

GKV = Solidarprinzip und leistungsgerechte Beiträge mit Kappung ab der BBG.

Dann gibt es auch in der GKV Leistungen die die PKV so nicht kennt. Umgekehrt zahlt die PKV allerdings auch Leistungen, die innovativ sind, aber in der GKV noch nicht abgebildet sind.

Zwei völlig unterschiedliche Grundsysteme die sich nur beschränkt miteinander vergleichen lassen.
Titel: Antw:Freistellung für Betreuung der Kinder aufgrund Krankheit des Lebenspartners
Beitrag von: FoxtrotUniform am 19. April 2013, 08:56:06
Einfach erstmalmal mit dem Chef sprechen. Vielleicht lässt sich ja eine Lösung finden. Grundsätzlich besteht zu diesem Zweck die Möglichkeit für jedes Kind Urlaub anzusparen.

Zum Thema GKV vs. PKV gibt es nicht nur Vorteile durch die PKV. Mit der gesetzlichen Krankenkasse ist man schon sehr gut aufgestellt.
Vorzüge bei der Terminvergabe und "Service" liegen an dem höheren Satz der sich pro Patient abrechnen lässt. (Stark vereinfacht ausgedrückt) Gerade der Basistarif bei der privaten Versicherung bietet aus medizinischer Sicht keine Vorteile gegenüber der gesetzlichen.

Aber das Thema ist, wie christoph bereits angerissen hat, extrem komplex und ein Vergleich tatsächlich schwierig und auch nicht immer zielführend.


@F_K: Ich bezweifle stark, dass "besser gestellte" grundsätzlich verantwortlicher mit ihrer Gesundheit umgehen. Oft dürfte sogar das Gegenteil der Fall sein, wenn man sich das Arbeitspensum vieler Gutverdiener bzw. Selbständiger anschaut, bei dem die Freizeit & damit Regeneration viel zu kurz kommt.
Ich finde solche Geschäftsberichte sind immer mit Vorsicht zu genießen.
Titel: Antw:Freistellung für Betreuung der Kinder aufgrund Krankheit des Lebenspartners
Beitrag von: F_K am 19. April 2013, 09:24:03
@ FoxtrottUniform:

... die "Besserverdienenden" haben aber meistens die nicht "körperlich" so belastenden Job UND kümmern sich eher um ihre Gesundheit - da gibt es genug Untersuchungen drüber.

Was die Wahl angeht - da muss halt jeder selbst entscheiden.

Die GKV hat mit ihrer Unzahl an Kassen jedenfalls erhebliche Reibungsverluste - der "kunde" weiss überhaupt nicht, welche Leistungen er "bezahlt" - und wenn er es wissen würde, würde es einen Aufstand geben ...
Titel: Antw:Freistellung für Betreuung der Kinder aufgrund Krankheit des Lebenspartners
Beitrag von: FoxtrotUniform am 19. April 2013, 10:00:50
Den Aspekt des körperlich belastenderen Jobs habe ich tatsächlich ausser acht gelassen.
Für deinen letzten Satz fehlt der "Like" Button  ;)