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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: René101 am 18. April 2013, 17:13:34

Titel: Freistellung vom Dienst / Abzug für staatl. gepr. Techniker
Beitrag von: René101 am 18. April 2013, 17:13:34
Moin Forengemeinde,
Ich habe mich im Rahmen des Reformbegleitprogrammes vom BS OffzMilFD zum SaZ 18 umwandeln lassen.
Heute kam zusammen mit der Urkunde eine Art Bescheid über meine Restdienstzeit.
Auf diesem Bescheid war nun mein Dienstzeitende vermerkt und daneben, 1 Tag später, war der Beginn BFD vermerkt.
Das liest sich für mich so, als ob mir während der Dienstzeit keine Freistellung mehr zusteht, obwohl ich lediglich eine Fortbildung zum staatl. gepr. Techniker absolviert habe. Diese würde meinen Anspruch, nach Aussage BFD jedoch lediglich um 6 Monate mindern.
Jetzt ist sich auch mein BFD - Berater plötzlich nicht mehr sicher und ich natürlich auch nicht.

Weiß jemand wie dieses Datum BFD-Beginn zu verstehen ist, oder ob der Techniker doch anders als eine Fortbildung in die Berechnung eingeht?

Vielen Dank....
René
Titel: Antw:Freistellung vom Dienst / Abzug für staatl. gepr. Techniker
Beitrag von: apollo98 am 18. April 2013, 17:18:51
Kann es sein, dass dein BFD Anspruch nach den neuen Rahmenbedingungen berechnet wurde?
Titel: Antw:Freistellung vom Dienst / Abzug für staatl. gepr. Techniker
Beitrag von: René101 am 18. April 2013, 17:20:59
Kannst du sagen, ob das diese Berechnung erklären würde?
Ich bin außerdem der Meinung, dass ich als "alt-SaZ" behandelt werden muss. Bin ja schon '97 in die Bw eingetreten.
Titel: Antw:Freistellung vom Dienst / Abzug für staatl. gepr. Techniker
Beitrag von: apollo98 am 18. April 2013, 17:25:31
Das wäre nur eine Vermutung. Du bist zwar 1997 eingetreten, wirst aber erst jetzt wie ein SaZ behandelt. Was sagt den die Bescheid erstellende Abteilung dazu?
Titel: Antw:Freistellung vom Dienst / Abzug für staatl. gepr. Techniker
Beitrag von: René101 am 18. April 2013, 17:28:27
Der Bescheid kommt vom PersAmt (alt) und das sagt, dass diese Berechnung auf dem Blatt vom BFD kommt. Und bei denen war niemand zu sprechen ;)
http://www.dienstzeitende.de/site/dze/files/upload/Anderung_BFD_Anspruche_Stand_14_August_2012.pdf
sagt aus, dass das für mich eigentlich nicht gelten sollte.
Im Gesetz gelesen habe ich es jetzt nicht nachgelesen.
Aber aufgrund der Beratung, die von 6 Monaten sprach, habe ich mich ja erst zu diesem Schritt entschieden :)
Titel: Antw:Freistellung vom Dienst / Abzug für staatl. gepr. Techniker
Beitrag von: apollo98 am 18. April 2013, 17:37:01
Dann versuche dort Morgen jemanden zu erreichen. Entweder die Beratung war falsch, oder die jetzige Berechnung.
Titel: Antw:Freistellung vom Dienst / Abzug für staatl. gepr. Techniker
Beitrag von: wolverine am 18. April 2013, 17:38:10
In der Unterlage vom LwPersFw steht, dass die Neuregelung Gültigkeit besitzt für alle "ab dem ...(Stichtag) zum SaZ Ernannten". Bei "dienstzeitende.de" steht "zum Soldaten Ernannte"  und auf der letzten Folie "Angaben ohne Gewähr" :D.
Hier könnte man durchaus argumentieren, dass Sie ja jetzt vom BS zum SaZ ernannt worden sind und die Neuregelung anzuwenden ist. Da spricht begrifflich einiges dafür. in diese Richtung sollten Sie einmal konret nachfragen.
Titel: Antw:Freistellung vom Dienst / Abzug für staatl. gepr. Techniker
Beitrag von: René101 am 18. April 2013, 17:50:08
ZitatDie Neuregelungen zum Berufsförderungsrecht gelten im Wesentlichen für diejenigen Sol-datinnen und Soldaten auf Zeit, die nach dem Inkrafttreten des Bundeswehrreform-Begleit-gesetzes neu in die Bundeswehr eintreten.

ist ein Zitat aus (Seite 3 Punkt 5 ganz unten):
http://www.bmvg.de/resource/resource/MzEzNTM4MmUzMzMyMmUzMTM1MzMyZTM2MzIzMDMwMzAzMDMwMzAzMDY4MzQzODY1NzM3ODZkNzMyMDIwMjAyMDIw/Inhalt%20Reformbegleitgesetz.pdf

Titel: Antw:Freistellung vom Dienst / Abzug für staatl. gepr. Techniker
Beitrag von: René101 am 18. April 2013, 18:14:44
Ist natürlich auch wieder Auslegungssache...
"im Wesentlichen" ist ja auch wieder schwammig.
Titel: Antw:Freistellung vom Dienst / Abzug für staatl. gepr. Techniker
Beitrag von: René101 am 18. April 2013, 18:24:35
Auszug aus dem Merkblatt, dessen Erhalt ich bestätigen musste:
Zitat1. Für die Berufsförderung und die Dienstzeitversorgung ist die neu festgesetzte Dienstzeit
als Soldatin oder Soldat auf Zeit maßgebend. Die Ansprüche sind so bemessen,
als wäre von vornherein diese Dienstzeit festgesetzt worden.

2. Bei der Feststellung der Ansprüche auf Berufsförderung und Dienstzeitversorgung
sind nach der Neufestsetzung der Dienstzeit einer Soldatin oder eines Soldaten auf
Zeit die Kürzungs- und Minderungsvorschriften des SVG (z.B. § 5 Absatz 6 bis 10,
§ 11 Absatz 2 Satz 2, §§ 13a, 13b. 13c SVG in der bis zum Inkrafttreten des
SKPersStruktAnpG geltenden Fassung
) zu beachten.
Titel: Antw:Freistellung vom Dienst / Abzug für staatl. gepr. Techniker
Beitrag von: wolverine am 18. April 2013, 18:37:02
Mal eine ganz blöde Frage: Was stand genau auf Ihrer "Umwandlungsurkunde" (z. B.: "ernenne ich Sie mit Wirkung von ... zum Soldaten auf Zeit mit einer Dienszeit von X Jahren")?
Titel: Antw:Freistellung vom Dienst / Abzug für staatl. gepr. Techniker
Beitrag von: René101 am 18. April 2013, 18:44:42
Ich kann mir denken, worauf du hinauswillst:
Mit Wirkung vom 08.04.2013
18 Jahre
Titel: Antw:Freistellung vom Dienst / Abzug für staatl. gepr. Techniker
Beitrag von: wolverine am 18. April 2013, 19:09:02
Mir ging es eher um den genauen Text
Titel: Antw:Freistellung vom Dienst / Abzug für staatl. gepr. Techniker
Beitrag von: René101 am 18. April 2013, 19:12:06
Die Urkunde habe ich leider nicht hier, weil ich sie nicht annehmen wollte unter diesen Voraussetzungen.
Darf ich fragen, wieso?
Titel: Antw:Freistellung vom Dienst / Abzug für staatl. gepr. Techniker
Beitrag von: wolverine am 18. April 2013, 19:15:38
Um etwas unter Tatbestandsvoraussetzungen zu subsummieren ist es oft hilfreich die genauen Vokabeln zu kennen. Gerade wenn es um Fragen der Definition geht.
Titel: Antw:Freistellung vom Dienst / Abzug für staatl. gepr. Techniker
Beitrag von: René101 am 18. April 2013, 19:39:20
Sorry...falsches Tag ...
Also dieser Absatz im SKPersStruktAnpG spricht eigentlich dafür, dass mir am Ende der Dienstzeit Freistellung zusteht:
Zitat§ 8 Einmaliger Ausgleich bei Umwandlung des Dienstverhältnisses
Berufssoldatinnen und Berufssoldaten, deren Dienstverhältnis bis zum 31. Dezember 2017 nach § 45a des Soldatengesetzes umgewandelt wird, erhalten bei Beendigung des Dienstverhältnisses als Soldatin auf Zeit oder als Soldat auf Zeit einen einmaligen Ausgleich in Höhe von 10 000 Euro für jedes vollendete Jahr der Wehrdienstzeit, höchstens für 20 Jahre Wehrdienstzeit. Die nach der Umwandlung verbleibende Wehrdienstzeit als Soldatin auf Zeit oder als Soldat auf Zeit darf die Zeit nicht überschreiten, die ihr oder ihm nach § 5 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes in der bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Fassung für die Freistellung vom militärischen Dienst zusteht.
http://www.gesetze-im-internet.de/skpersstruktanpg/__8.html



Edit:
Doppelpost gelöscht
Titel: Antw:Freistellung vom Dienst / Abzug für staatl. gepr. Techniker
Beitrag von: Rollo83 am 18. April 2013, 20:11:36
Du bist Gast, leider kann man dir keine private Nachricht schicken deswegen frag ich hier.

Was für ein Techniker bist du, also Fachrichtung, was hast du für einen Dienstposten besetzt und vor allem interessiert mich was dich zu der Umwandlung bewegt hat.

Da ich eventuell vor einer Entscheidung steh OffzMilFD würd mich das interessieren. Ich hab schon alle möglichen BS gefragt und niemand würde je wieder BS werden, das gibt mir einfach zu denken.
Titel: Antw:Freistellung vom Dienst / Abzug für staatl. gepr. Techniker
Beitrag von: René101 am 18. April 2013, 20:53:45
Das möchte ich, zumindest in Hinblick auf genau Angaben zu meiner Verwendung usw., hier nicht beantworten.
Aber ich kann dir sagen, was mich zu diesem Schritt bewogen hat.
Ich möchte etwas ganz neues machen und spiele mit diesem Gedanken schon seit 2 Jahren.
"Nie wieder BS" würde ich so nicht unterschreiben, denn die Bw ist nach wie vor ein guter Arbeitgeber, bei dem du viele Vorzüge hast, die du im Zivilen Beruf so nicht finden wirst.
Viele die das heute sagen, haben sicherlich viele negative Erfahrungen gemacht. Diese Erfahrungen kannst du so im zivilen Leben aber auch machen, nur dort hast du zumindest hypothetisch die Möglichkeit zu gehen.
Für mich waren schlussendlich folgende Grüne maßgeblich:
Wenn du dich im Soldatenberuf jetzt und in Zukunft (inkl. der theoretischen Entwicklung des Aufgabenspektrums der Bw) wiederfindest, ist die Laufbahn MilFD das Beste was man als Uffz mittelfristig machen kann!

Du wirst in meinen Begründungen keine Pauschalbewertungen der Bw à la "Bw ist nicht mehr das was sie mal war!" finden, denn die Bw wird nie sein was sie mal war. Sie wird sich immer verändern. Das solltest du jedoch bereits jetzt in deine Entscheidungen mit einbeziehen.
Auch wenn das jetzt vielleicht keine große Hilfe war...so sieht's aber bei mir aus.

Gruß
Titel: Antw:Freistellung vom Dienst / Abzug für staatl. gepr. Techniker
Beitrag von: Ralf am 18. April 2013, 21:01:34
Ein wirklich guter Beitrag, der mal nicht die übliche und derzeit sexy und in teilen unreflektierte Pauschalkritik als Grund angibt.
Btw Rollo, wenn du mich fragen würdest, würde ich jederzeit wieder BS werden wollen. Es gibt wenig Berufe, die so abwechslungsreich und vielseitig sind.
Titel: Antw:Freistellung vom Dienst / Abzug für staatl. gepr. Techniker
Beitrag von: Rollo83 am 18. April 2013, 21:07:32
Ich fand die Antwort auch gut und aufschlussreich.

Du bist wirklich einer der Wenigen. Sicher gibt's genug Soldaten die denn Schritt wieder tun würde, aber wirklich die meisten würden es angeblich nicht mehr tun. Verständlich das mir das zu denken gibt.

So genug Offtopic, Sorry.
Titel: Antw:Freistellung vom Dienst / Abzug für staatl. gepr. Techniker
Beitrag von: wolverine am 18. April 2013, 21:19:45
Rollo, frage mal alle, die "es wieder machen würden" mal nach drei bis fünf Jahren draußen. Und ich bin draußen und bettel nicht am Bahnhof für ein Bier!
Titel: Antw:Freistellung vom Dienst / Abzug für staatl. gepr. Techniker
Beitrag von: René101 am 18. April 2013, 22:23:48
Kann es sein, dass SAP für alle SaZ das Feld Beginn BFDBw gleich gefüllt und gar nicht groß überlegt?
Also mein Merkblatt (s.o.) liest sich für mich zumindest so, als ob für mich das alte SVG gilt...
Titel: Antw:Freistellung vom Dienst / Abzug für staatl. gepr. Techniker
Beitrag von: Ralf am 19. April 2013, 05:27:15
Also m.E. müsstest du die alten Ansprüche haben.
Somit gäbe es bei deinem BFD-Beginn eigentlich 2 Möglichkeiten:
a) EDV-Fehler
b) Du hattest höhere Minderungen. Vielleicht hat ja jemand den Techniker wie ein Studium berechnet, da werden 2 Jahre abgezogen.
Da du b) ausschließt, müsste a) zutreffen.
Du willst ja eh nachfragen, von daher bin ich mal gespannt, ob es noch eine andere Sichtweise gibt.
Titel: Antw:Freistellung vom Dienst / Abzug für staatl. gepr. Techniker
Beitrag von: FoxtrotUniform am 19. April 2013, 09:05:05
Auch ich möchte meinen Respekt für diesen mutigen Schritt aussprechen. Viele meckern nur, aber handeln nicht.
Ich glaube hier im Forum gibt es noch jemanden der als MilFD frewillig ausgeschieden ist. Benutz mal die Forensuche, da gab es mal einen Beitrag zu. Vielleicht kannst du bei dem Teilnehmer Erfahrungswissen abschöpfen.
Titel: Antw:Freistellung vom Dienst / Abzug für staatl. gepr. Techniker
Beitrag von: René101 am 19. April 2013, 19:52:16
Ein Berater des BFD hat mit einem zuständigen Bearbeiter beim BAPersBw für die BFD-Festsetzung gesprochen.
Er sagte, dass es sich bei dieser Festlegung um einen Fehler handeln müsse.
Da er aber heute in "SuperSAP" nicht nachschauen könne, weil das System während der Arbeitszeit mal wieder Wartungsmaßnahmen erdulden muss, könne er noch nichts Verbindliches sagen.
Ich melde mich wieder...
Titel: Antw:Freistellung vom Dienst / Abzug für staatl. gepr. Techniker
Beitrag von: René101 am 20. Mai 2013, 17:00:06
So Kameraden,
ich habe vor dem Pfingswochenende meinen Bescheid vom BFD bekommen.
Im Zuge des Reformbegleitprogrammes umgewandelte BS->SaZ werden so behandel, als ob sie gleich zu Beginn ihrer Dienstzeit den jetzigen Status inne hätten.
Bedeutet bei mir, dass ich nach altem Recht (SVG) behandelt werden und mir somit eine Freistellung zusteht.
Diese wurde mir nun bewilligt und für den staatl. gepr. Techniker wurden mir 6 Monate Förderung abgezogen.
Ich werde also ab Anfang September freigestellt.


mkG
René


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