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Fragen und Antworten => Familie und Angehörige => Thema gestartet von: Leotau am 18. April 2013, 18:42:17

Titel: Viele Fragen bzgl. Elterngeld & Übergangsgebürnisse & ALG I
Beitrag von: Leotau am 18. April 2013, 18:42:17
Guten Tag und zwar habe ich einfach mal paar Fragen, meine Freundin und ich erwarten zum Ende November unser 1. Kind.
Wir sind beide z.Z. noch aktive Soldaten.

Nun zu den Fragen und zwar würde meine Freundin dann nach dem Mutterschutz in Elternzeit gehen, sprich rechnen wir mal einfachheitshalber vom 01.01.14 bis zum 31.03.14, da ergibt sich folgendes Problem und zwar scheidet sie dann aus dem Dienst aus und hätte nachdem Anspruch auf Übergangsgebürnisse von 7 Monaten (SAZ 4). Diese könnte sie ja nicht wirklich effektiv nutzen.

Wäre es möglich die Übergangsgebürnisse dementsprechend zu verschieben (lt. Internet bis zu 6 Jahre) und z.B. die vollen 12 Monate weiterhin Elterngeld zu beziehen und dann im Anschluß die Übergangsgebürnisse erhalten und dementsprechend auch noch die Arbeitslosenbeihilfe von 5 Monate, sprich zumindesten die nächsten 24 Monate dann Einkommen zu haben?
Wie sind es krankenversicherungstechnisch dann aus, während des Elterngeldes ist man wo versicher? Zuerst bis zum 31.03.14 ja sicherlich über die freie Heilfürsorge oder? Aber was ab dann?

Vielen Dank

Hoffe einer hat davon Ahnung und kann mir etwas helfen, die Behörden haben da auch nicht soviel Ahnung leider, Soldaten sind halt immer etwas Besonderes.
Titel: Antw:Viele Fragen bzgl. Elterngeld & Übergangsgebürnisse & ALG I
Beitrag von: KlausP am 18. April 2013, 18:49:44
Haben Sie sich beide schon mal mit Ihrem Sozialdienst in Verbindung gesetzt? Wäre jetzt mein erster Gedanke.
Titel: Antw:Viele Fragen bzgl. Elterngeld & Übergangsgebürnisse & ALG I
Beitrag von: Leotau am 19. April 2013, 06:27:29
Kurz telefonisch, auch die Aussage war jetzt nicht so zufriedenstellend. Ist halt nen schwieriges Thema und viele Gesetze/Regelungen sind betroffen.

Gruß
Titel: Antw:Viele Fragen bzgl. Elterngeld & Übergangsgebürnisse & ALG I
Beitrag von: Lumpy am 19. April 2013, 07:09:06
Ich bin in der Thematik kein Experte, aber meines Wissens muss die Zeit des Mutterschutzes nachgedient werden. Damit dürften sich viele deiner Fragen vorerst erledigen. Spieß und Perser wissen da aber oft auch drüber bescheid.
Titel: Antw:Viele Fragen bzgl. Elterngeld & Übergangsgebürnisse & ALG I
Beitrag von: ulli76 am 19. April 2013, 07:58:37
Mutterschutz muss nicht nachgedient werden, aber Elternzeit.
Titel: Antw:Viele Fragen bzgl. Elterngeld & Übergangsgebürnisse & ALG I
Beitrag von: christoph1972 am 19. April 2013, 08:25:59
Anruf bei der personalbearbeitenden Stelle der/des WBV/BAPersBW. Wenn die Elternzeit nachgedient werden muss, dann verschiebt sich das DZE ja entsprechend nach hinten.

Bei Elternzeit muss man sich entsprechend selbst versichern, da der Anspruch auf UTV entfällt. Es handelt sich schließlich um eine Art "Sonderurlaub" unter Wegfall der Dienst- und Sachbezüge.
Titel: Antw:Viele Fragen bzgl. Elterngeld & Übergangsgebürnisse & ALG I
Beitrag von: ulli76 am 19. April 2013, 08:30:31
Da wir regelmäßig Soldatinnen in der Elternzeit haben, die Patientinnen bei uns sind, bin ich mir sicher, dass die UTV während der Elternzeit weiterläuft.

http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=24465.msg271495#msg271495

In dem Thread gibt es übrigens noch ein paar Tips was die sanitätsdienstliche Versorgung in der Schwangerschaft betrifft.
Titel: Antw:Viele Fragen bzgl. Elterngeld & Übergangsgebürnisse & ALG I
Beitrag von: christoph1972 am 19. April 2013, 08:37:29
Ein Blick in das Gesetz und so .... :-[

Soldatinnen und Soldaten haben nach Maßgabe des § 15 Absatz 1 oder 1a des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes Anspruch auf Elternzeit unter Wegefall der Geld- und Sachbezüge mit Ausnahme der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung und ohne Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz.

Ansonsten gibt es noch folgende Ausführungsbestimmungen, LwPersFw kann da sicher wegen evtl. Aktualisierungen weiterhelfen:

http://www.bundeswehr-kinderbetreuung.de/C125757600377287/CurrentBaseLink/W27RDBQE471KPBWDE/$File/AusfBestEltZSoldV.pdf
Titel: Antw:Viele Fragen bzgl. Elterngeld & Übergangsgebürnisse & ALG I
Beitrag von: ulli76 am 19. April 2013, 08:39:08
Jap- also Geld- und Sachbezüge fallen weg, nur die UTV bleibt.
Titel: Antw:Viele Fragen bzgl. Elterngeld & Übergangsgebürnisse & ALG I
Beitrag von: christoph1972 am 19. April 2013, 08:59:53
Der Sprössling muss ja auch noch versichert werden. :)

Innovative und familienfreundliche Lösung wäre ja UTV für die Kinder. Die entsprechenden PädiaterInnen können dann auch im Auslandseinsatz die Kinder in den Einsatzländern behandeln. Das wäre mal ein echt sinnvoller Doppelnutzen. Die U1 macht eh meist der Geburtshelfer, die restlichen bis auf das Hüftscreening darf ja auch der Allgemeinmediziner.

Wer Kinderherzen erobert, erobert die Zukunft.
Titel: Antw:Viele Fragen bzgl. Elterngeld & Übergangsgebürnisse & ALG I
Beitrag von: F_K am 19. April 2013, 09:31:08
.. und die "böse Realität"?

ZitatInnovative und familienfreundliche Lösung wäre ja UTV für die Kinder.

Kostet nicht vorhandenes Geld und wäre systemfremd.

Die vorhandene Privatversicherung für die Kinder ist besser und preiswerter.

ZitatDie entsprechenden PädiaterInnen können dann auch im Auslandseinsatz die Kinder in den Einsatzländern behandeln.

Dies ist keine Aufgabe von Streitkräften - selbst die Erwachsenenversorgung (von Soldaten im Inland) funktioniert nur mit Einschränkungen.

ZitatDas wäre mal ein echt sinnvoller Doppelnutzen.

... ich würde es eher Doppelschw**** nennen.
Titel: Antw:Viele Fragen bzgl. Elterngeld & Übergangsgebürnisse & ALG I
Beitrag von: Gastbeitrag am 19. April 2013, 09:40:07
Kurze Nachfrage,
seit wann wird denn Elternzeit nachgedient? Bei uns war das nicht der Fall! Wenn die Bedstimmungen noch so sind läuft die Dienstzeit ganz normal weiter. Wenn die UTV wegfällt gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen die GKV oder so wie wir es seinerzeit machten über die PKV/Beihilfe. Geht leider nur wenn man verheiratet ist und somit der Ehepartner Beihilfeberechtigt ist.
Titel: Antw:Viele Fragen bzgl. Elterngeld & Übergangsgebürnisse & ALG I
Beitrag von: Ralf am 19. April 2013, 10:24:23
Die Dauer der Berufung eines Soldaten in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit verlängert sich ohne die Beschränkungen des § 40 Abs. 1 SG (Höchstdienstzeit, Lebensalter) um die Dauer der Elternzeit, wenn dessen militärische Ausbildung vor dem Beginn der Elternzeit nach § 28 Abs. 7 SG bereits mehr als sechs Monate mit einem Studium oder einer Fachausbildung verbunden ist oder war.
Nach § 40 Absatz 8 SG kann bestimmt werden, dass sich die Dienstzeit nicht nach § 40 Absatz 4 Satz 1 SG verlängert, wenn an der Verlängerung ausnahmsweise kein dienstliches Interesse besteht.
Titel: Antw:Viele Fragen bzgl. Elterngeld & Übergangsgebürnisse & ALG I
Beitrag von: christoph1972 am 19. April 2013, 10:55:50
Zitat von: F_K am 19. April 2013, 09:31:08
.. und die "böse Realität"?

ZitatInnovative und familienfreundliche Lösung wäre ja UTV für die Kinder.

Kostet nicht vorhandenes Geld und wäre systemfremd.

Die vorhandene Privatversicherung für die Kinder ist besser und preiswerter.

ZitatDie entsprechenden PädiaterInnen können dann auch im Auslandseinsatz die Kinder in den Einsatzländern behandeln.

Dies ist keine Aufgabe von Streitkräften - selbst die Erwachsenenversorgung (von Soldaten im Inland) funktioniert nur mit Einschränkungen.

ZitatDas wäre mal ein echt sinnvoller Doppelnutzen.

... ich würde es eher Doppelschw**** nennen.

Lieber F_K,

ob ich nun 70% Beihilfe im Behandlungsfall für ein Kind zahle, oder ein paar Pädiater einstelle, dürfte wohl eines Vergleiches lohnen.

Wenn die medizinische Versorgung von Einheimischen keine Aufgabe des Sanitätsdienstes im Einsatz ist, frage ich mich, warum das denn überhaupt gemacht wird und ob humnitäre Hilfe in Form der medizinischen Behandlung von einheimischen Patienten in Deinen Augen überflüssge Ausgaben im Bundeshaushalt verursachen!?

Ob nun Doppelschwachsinn oder Doppelnutzen, ist wohl Ansichtssache.

Das die truppenärztliche Versorgung im Inland leider nur eingeschränkt funktioniert, ist wohl eher eine Frage der Allokation der San(St)Offze und der Organisation des ZSanD. Aber das ist schon wieder Offtopic.
Titel: Antw:Viele Fragen bzgl. Elterngeld & Übergangsgebürnisse & ALG I
Beitrag von: ulli76 am 19. April 2013, 11:10:03
Lediglich mit der Einstellung von ein paar Pädiatern wird es da aber nicht getan sein.
Wir haben ja jetzt auch schon Probleme mit der Versorgung von Soldaten an ihren Wohnorten und teilweise auch an ihren Standorten. Und da sollen wir auch noch eine flächendeckende pädiatrische Versorgung organisieren?
Wir haben auch keine Gynäkologen- mal abgesehen von der FU-Gyn im BWK Westerstede, die allerdings bisher auch rein von der Ammerlandklinik besetzt wird (so weit ich weiss erfolgt die Versorgung sorgar ganz normal über deren Ambulanz).

Die medizinische Versorgung von Einheimischen in Einsatzländern erfolgt entweder im Rahmen der Katastrophenhilfe- und dafür gibt es genug zivile Pädiater (und auch Gynäkologen) mit denen man vor Ort zusammenarbeiten kann und die oft auch sehr erfahren sind mit den speziellen Krankheitsbildern in Krisengebieten. Und zum anderen als Nebeneffekt im Rahmen freier Kapazitäten innerhalb eines anderen Einsatzes- aus humantiären Gründen und mit dem Ziel der Force Protection. Dies wird durch die Kollegen geleistet, die sich eh schon im Rahmen ihres Auftrags dort befinden.
Titel: Antw:Viele Fragen bzgl. Elterngeld & Übergangsgebürnisse & ALG I
Beitrag von: F_K am 19. April 2013, 12:19:14
@ Christoph1972:

Ich denke Ullis post macht Dir deutlich, dass Du im Gegensatz zu Deinen sonst durchaus fundierten Posts diesmal völlig daneben gelegen hast.

Oder soll ich Dir dieses nochmal sauber "auseinanderfiseln"?
Titel: Antw:Viele Fragen bzgl. Elterngeld & Übergangsgebürnisse & ALG I
Beitrag von: christoph1972 am 19. April 2013, 12:35:34
@F_K Danke für das Angebot der Erklärung. Mir ist der Mangel an Sanitätsoffizieren mit (zahn-) ärztlicher Ausbildung in der Verwendung Truppenarzt hinreichend bekannt.

Im zivilen Versorgungsgeschehen ist der (Fach-) Ärztemangel nun mit zeitlicher Verzögerung auch angekommen. Da wäre wohl eine engere Verzahnung - im Rahmen eines modernen PPP-Modells sicher eine Option. Klappt ja bei anderen Dingen auch mehr oder weniger gut.

@ulli76 Das Modell in WST mit der Ammerland-Klinik ist mir bekannt. Einige niedergelassene Gynäkologen stänkern deswegen auch rum. Ihnen würde damit Einkommen entgehen.
Titel: Antw:Viele Fragen bzgl. Elterngeld & Übergangsgebürnisse & ALG I
Beitrag von: ulli76 am 19. April 2013, 12:37:07
Ja ne is klar- die paar Soldatinnen, die sich da hinverirren.
Titel: Antw:Viele Fragen bzgl. Elterngeld & Übergangsgebürnisse & ALG I
Beitrag von: F_K am 19. April 2013, 12:49:33
@ Christoph:

... dann doch nochmal der Kernpunkt:

- Der SanDienst steht schon bei der "normalen" truppenärztlichen Versorgung vor enormen Herausforderungen
- Eine Betreuung der Soldaten am Heimatort ist manchmal quasi unmöglich, wenn, dann mit hohen Fahrtkosten verbunden
- Deutschlandweit gibt es aber ein gutes, flächendeckendes Angebot an Ärzten /  Fachärzten.

- Kinder (von Soldaten) leben eher nicht in der Kaserne (leisten dort jedenfalls keinen Dienst) - d. h. wo sollten dann die "Militärpädiater" stationiert werden?

-> wir haben ein  HERVORRAGEND funktionierendes System der Beihilfe - die Kinder werden vollumfänglich vor Ort versorgt.

Insbesondere reagiert dieses System enorm flexibel auf Schwankungen der Patientenanzahl (Kinder) und Schwankungen der Personalstärke der Bundeswehr (grundsätzlicher Anspruch).

Ein Verbesserungspotential ist hier also nicht mal im Ansatz zu erkennen.
Titel: Antw:Viele Fragen bzgl. Elterngeld & Übergangsgebürnisse & ALG I
Beitrag von: christoph1972 am 19. April 2013, 13:16:57
Zitat von: ulli76 am 19. April 2013, 12:37:07
Ja ne is klar- die paar Soldatinnen, die sich da hinverirren.

Besitzstände wollen halt verteidigt werden. Alles Teufelswerk: Ermächtigungen, MVZ, §§ 116b SGB V ....

Da geht es nicht um Sinnhaftigkeit, sondern um das Prinzip.

Zitat von: F_K am 19. April 2013, 12:49:33
@ Christoph:
... dann doch nochmal der Kernpunkt:

- Der SanDienst steht schon bei der "normalen" truppenärztlichen Versorgung vor enormen Herausforderungen
- Eine Betreuung der Soldaten am Heimatort ist manchmal quasi unmöglich, wenn, dann mit hohen Fahrtkosten verbunden
- Deutschlandweit gibt es aber ein gutes, flächendeckendes Angebot an Ärzten /  Fachärzten.

- Kinder (von Soldaten) leben eher nicht in der Kaserne (leisten dort jedenfalls keinen Dienst) - d. h. wo sollten dann die "Militärpädiater" stationiert werden?

-> wir haben ein  HERVORRAGEND funktionierendes System der Beihilfe - die Kinder werden vollumfänglich vor Ort versorgt.

Insbesondere reagiert dieses System enorm flexibel auf Schwankungen der Patientenanzahl (Kinder) und Schwankungen der Personalstärke der Bundeswehr (grundsätzlicher Anspruch).
Ein Verbesserungspotential ist hier also nicht mal im Ansatz zu erkennen.

Der ZSanD steht vor Herausforderungen. Unbestritten. Die heimnatnahe Versorgung der Soldaten wird schon deshalb schwierig, weil es zu Standortreduzierungen gekommen ist und kommen wird. Da sind wohl dann Lösungen gefordert, die eine wie auch immer geartete Einbeziehung der niedergelassenen Ärzte erfordert.

- Deutschlandweit gibt es aber ein gutes, flächendeckendes Angebot an Ärzten /  Fachärzten. Das stimmt schon nicht mehr. In strukturschwachen Regionen und ländlichen Räumen, gibt es erhebliche Probleme, genug (Fach-/Haus-) Ärzte zu finden. Da wird schon mit Umsatzgarantien und Zuschüssen und kostenlosen Praxisräumen geködert. In Ballungsräumen gibt es insgesamt noch genug Ärzte.

Es gibt genug Ärzte die nur noch Privatpatienten, Selbstzahler und BG-Fälle behandeln. Einfach weil es finanziell attraktiver ist. Die behandeln zwar die privat versicherten Familienmitglieder, der Soldat, die Soldat muss jedoch den "Vertragsarzt" aufsuchen, weil es seit Ewigkeiten einen Vertrag zwischen BmVg und der KBV gibt.

Die HERVORGENDE Versorgung ist weniger dem System der Beihilfe geschuldet, als dem System der Abrechnung mit den deutlich besseren Honorarmöglichkeiten nach der GOÄ bzw. GOZ, an dem die Beihilfeberechtigten partizipieren.

Die sog. "Militärpädiater" könnten die Räume der Truppenärzte nutzen. Denn bis auf einige wenige Dinge (z. B. Wärmelampe/Untersuchungstisch, gleicht die Ausstattung einer Pädiaterpraxis, dem eines Allgemeimediziners. Gewisse Instrumente müssen einfach mit kindgerechten Zubehör beschafft werden.
Titel: Antw:Viele Fragen bzgl. Elterngeld & Übergangsgebürnisse & ALG I
Beitrag von: ulli76 am 19. April 2013, 13:30:42
Aber was sollen wir denn mit Militärpädiatern?
Die SanZentren sind nicht kindgerecht eingerichtet. Das Assistenzpersonal ist nicht auf Kinder ausgebildet. Die meisten SanZentren haben schlich keinen Platz um noch einen Pädiater unterzubringen.
Und es passt einfach von der Menge her nicht- ich bekomm jetzt schon täglich Anrufe von standortfremd kranken Soldaten, die keinen Truppenarzt aufsuchen können (teilweise auch von Soldaten, die in der Nähe des Standortes wohnen und den SanBereich aus anderen Gründen nicht erreichen können). Wieviele Kinder gibt es denn an den Standorten und dann in einer Entfernung, dass der SanBereich den nächsten Pädiater hat?
Hast du auch nur einen Hauch einer Vorstellung, wie viele Pädiater wir für eine flächendeckende Versorgung bräuchten? Incl. der Aus-und Weiterbildung des Nachwuchses? Und dann willst du die auch noch in den Einsatz schicken?
Wir bekommen jetzt schon nur einen Teil der Soldaten zu militärischen Fachärzten.
An manchen Standorten überlegt man den Vertrag mit den KV´en wirklich zu nutzen und den kurativen Anteil an zivile Hausärzte auszulagern- und jetzt sollen wir uns Pädiater einkaufen? FÜR WAS?

Titel: Antw:Viele Fragen bzgl. Elterngeld & Übergangsgebürnisse & ALG I
Beitrag von: christoph1972 am 19. April 2013, 13:47:24
Ich streiche jeglichen Vorschlag zu den Pädiatern. :-X

Titel: Antw:Viele Fragen bzgl. Elterngeld & Übergangsgebürnisse & ALG I
Beitrag von: wolverine am 19. April 2013, 13:53:23
Außerdem sind die und insbesondere das kasernierte Umfeld völlig konträr zu den friedenspädagogischen Zielen unserer Gesellschaft! >:(
Titel: Antw:Viele Fragen bzgl. Elterngeld & Übergangsgebürnisse & ALG I
Beitrag von: Leotau am 21. April 2013, 06:10:47
Zitat von: Ralf am 19. April 2013, 10:24:23
Die Dauer der Berufung eines Soldaten in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit verlängert sich ohne die Beschränkungen des § 40 Abs. 1 SG (Höchstdienstzeit, Lebensalter) um die Dauer der Elternzeit, wenn dessen militärische Ausbildung vor dem Beginn der Elternzeit nach § 28 Abs. 7 SG bereits mehr als sechs Monate mit einem Studium oder einer Fachausbildung verbunden ist oder war.
Nach § 40 Absatz 8 SG kann bestimmt werden, dass sich die Dienstzeit nicht nach § 40 Absatz 4 Satz 1 SG verlängert, wenn an der Verlängerung ausnahmsweise kein dienstliches Interesse besteht.

Sie ist Mannschaftssoldatin und dementsprechend hat sie auch keine Ausbildung von mehr als 6 Monate, sie wird dementsprechend normal zum 31.03.14 entlassen, nur was kommt dann?

Vielen Dank...
Titel: Antw:Viele Fragen bzgl. Elterngeld & Übergangsgebürnisse & ALG I
Beitrag von: Leotau am 21. April 2013, 06:12:14
Achja, nettes Thema das ihr da aufgegriffen habt, aber mir bringt es jetzt auch nicht viel mehr über die Sinnhaftigkeit und aktuellen Regelungen zu diskutieren.


Gruß
Titel: Antw:Viele Fragen bzgl. Elterngeld & Übergangsgebürnisse & ALG I
Beitrag von: Ralf am 21. April 2013, 08:24:37
Mein Beitrag war die Antwort auf diese Frage:
Zitat von: Gastbeitrag am 19. April 2013, 09:40:07
Kurze Nachfrage,
seit wann wird denn Elternzeit nachgedient? Bei uns war das nicht der Fall! Wenn die Bedstimmungen noch so sind läuft die Dienstzeit ganz normal weiter. Wenn die UTV wegfällt gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen die GKV oder so wie wir es seinerzeit machten über die PKV/Beihilfe. Geht leider nur wenn man verheiratet ist und somit der Ehepartner Beihilfeberechtigt ist.
Titel: Antw:Viele Fragen bzgl. Elterngeld & Übergangsgebürnisse & ALG I
Beitrag von: Leotau am 23. April 2013, 06:26:20
Zitat von: Ralf am 21. April 2013, 08:24:37
Mein Beitrag war die Antwort auf diese Frage:
Zitat von: Gastbeitrag am 19. April 2013, 09:40:07
Kurze Nachfrage,
seit wann wird denn Elternzeit nachgedient? Bei uns war das nicht der Fall! Wenn die Bedstimmungen noch so sind läuft die Dienstzeit ganz normal weiter. Wenn die UTV wegfällt gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen die GKV oder so wie wir es seinerzeit machten über die PKV/Beihilfe. Geht leider nur wenn man verheiratet ist und somit der Ehepartner Beihilfeberechtigt ist.

Nimmt einen denn die GKV normal wieder auf ohne Probleme? Und wenn ja, dann erstmal kostenfrei?

Gruß
Titel: Antw:Viele Fragen bzgl. Elterngeld & Übergangsgebürnisse & ALG I
Beitrag von: christoph1972 am 23. April 2013, 07:21:34
Zitat von: Leotau am 23. April 2013, 06:26:20
Zitat von: Ralf am 21. April 2013, 08:24:37
Mein Beitrag war die Antwort auf diese Frage:
Zitat von: Gastbeitrag am 19. April 2013, 09:40:07
Kurze Nachfrage,
seit wann wird denn Elternzeit nachgedient? Bei uns war das nicht der Fall! Wenn die Bedstimmungen noch so sind läuft die Dienstzeit ganz normal weiter. Wenn die UTV wegfällt gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen die GKV oder so wie wir es seinerzeit machten über die PKV/Beihilfe. Geht leider nur wenn man verheiratet ist und somit der Ehepartner Beihilfeberechtigt ist.
Nimmt einen denn die GKV normal wieder auf ohne Probleme? Und wenn ja, dann erstmal kostenfrei?
Gruß

Moin,

die GKV ist in dem Fall verpflichtet, einen aufzunehmen. Kostenfrei allerdings nicht. Da gibt es zur Beitragshöhe aber sehr spezifizierte Vorschriften. Am Besten bei der Kasse anrufen, wo man hinmöchte, die erteilen dann detailliert Auskunft. Das Kind ist ja dann kostenfrei mitversichert. Währt Ihr verheiratet, sähe das anders aus. Dann stellt die GKV einen Vergleich an, mit der Eventualfolge, dass das Kind dann privat versichert sein müßte. Entfällt aber, da Ihr "nur" eine eheähnliche Gemeinschaft seit.

Rechtzeitig an den Kindergeldantrag an die WBV denken!  ;)
Titel: Antw:Viele Fragen bzgl. Elterngeld & Übergangsgebürnisse & ALG I
Beitrag von: Leotau am 01. Mai 2013, 06:35:06
Sodele, einmal wieder gibt es kleine Änderungen...

Und zwar war meine Freundin bei der Sozialberaterin und nun wurde uns folgendes gesagt:

Sie empfiehlt folgendermaßen es dann zu machen, Anfang November 2013 in Mutterschutz, dann Elternzeit zu gehen bis zur Entlassung am 31.03.14. Dann die Übergangsgebürnisse in Anspruch zu nehmen (wären ja dann 75%) und sich dann zu 30% selber zu versichern. Zum 01.11.14 (das Kind wäre immer noch unter einen Jahr) würde es dann keine Unterstützung mehr geben, es besteht lediglich Anspruch dann auf ALG I (dann wieder über Arbeitsamt in der GKV) für 5 Monate - wobei ich mal der Meinung war, für ALG muss man ja eigentlich den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

Nun meine Frage, wieder einmal wäre es nicht viel logischer die Übergangsgebürnisse auf November 2014 zu verschieben,  und davor dann halt 12 Monate Elterngeld zu beziehen, so wie man es normalerweise macht? Das würde dann finanziell ja so aussehen, dass man bis November 2015 immerhin Leistungen beziehen kann und dann auch wieder Arbeiten gehen kann.

Das Problem was wohl auftritt ist dann die Zeit zwischen DZE & Übergangsgebürnisse, angeblich muss man sich da selber zu 100% versichern, wer hat da Erfahrung? Muss ein nicht die GKV wieder nehmen, wenn man vorher dort Familienversichert war? Was wäre wenn man verheiratet war, würde dann nicht die Beihilfe zu 70% greifen? Wie teuer wäre so im Durchschnitt ne 30% private Krankenversicherung?

Hoffe auf Unterstützung, insbesondere idealerweise mit Quellen, da wirklich jeder was anderes erzählt.

Die Sozialberaterin so, die Krankenversicherung so...

Hoffe auf weiteres...

Gruß

Titel: Antw:Viele Fragen bzgl. Elterngeld & Übergangsgebürnisse & ALG I
Beitrag von: Leotau am 03. Mai 2013, 13:12:05
Okay neues,
also der neue Plan lautet:

November 2013 bis November 2014 - Elterngeld
Dezember 2014 bis Juni 2015 - Übergangsgebürnisse (ALG 1 Anspruch dann im schlimmsten Fall bis November 2015)

Probleme zur Zeit:

Krankenversicherung ab 01.04.2014 - November 2014 - Lösungen:

Wenn verheiratet: PKV 30%/70% (Ehefrau) + 20%/80% (Kind)
Wenn noch ledig: Freiwillige gesetzl. Krankenkasse angebl. Kosten ca. 150€ für beide

Wenn dann die Übergangsgebürnisse laufen wäre man so oder so bei 30%/70 & Kind 20%/80% oder?

Gruß

Und suche gerne weiter Hilfe :)
Titel: Antw:Viele Fragen bzgl. Elterngeld & Übergangsgebürnisse & ALG I
Beitrag von: Leotau am 08. Mai 2013, 16:36:52
Keiner mehr Ergänzungen?

Gruß
Titel: Antw:Viele Fragen bzgl. Elterngeld & Übergangsgebürnisse & ALG I
Beitrag von: LwPersFw am 08. Mai 2013, 20:43:35
Ich empfehle Ihnen dringend :

- Vereinbaren Sie umgehend einen richtigen Beratungstermin bei Ihrem zuständigen Sozialdienst !
  (...das Thema ist viel zu kompliziert, als es "...kurz am Telefon..." abzuklären - das bringt nichts!)

- Sagen Sie dem Sozialdienst, dass Sie vergessen haben sich zu Beginn Ihrer Dienstzeit
  um den Krankenversicherungsschutz nach dem DZE zu kümmern.

- Bitten Sie den Sozialdienst, sich auf folgende Fragen während des Gesprächs vorzubereiten:

1. Habe ich und mein Kind nach DZE Zugang zur GKV ? 
2. Muss die GKV mich und mein Kind versichern ?
3. Wie hoch sind die Beiträge ?
4. Wo sind dabei die Unterscheide bei Ledig zu verheiratet ?
5. Habe ich nach DZE Zugang zur PKV ?
6. Kann ich jetzt noch eine Anwartschaft bei einer PKV für mich und mein Kind abschließen ?
7. Beiträge in der PKV ?
8. Besonderheiten ledig zu verheiatet in Bezug auf PKV ?

Und das Ganze vor dem Hintergrund der zeitlichen Abläufe erst Elternzeit >> dann Bezug Übergangsgebührnisse!

Dadurch das Sie sich nicht frühzeitig Gedanken über Ihren KV-Schutz nach dem DZE gemacht haben,
ist die Sachlage einfach zu kompliziert, um Ihnen hier im Forum helfen zu können.

Sie brauchen jetzt und sofort kompetente Hilfe vor Ort !
Und der Sozialdienst kann Sie auch in den Verhandlungen mit den Krankenkassen unterstützen.

Und noch als Hinweis:

Sie haben ein "KV-Problem" nicht nur bis November 2014 !!

Sondern auch während des Bezuges der Übergangsgebührnisse !!

Denn wenn Sie und Ihr Kind dann Beihilfeberechtigt sind, müssen Sie
die Restkosten - in der Regel - über eine PKV abdecken.

Nur keine PKV muss weder Sie noch Ihr Kind versichern !

Deshalb ist ja die Frage so wichtig, ob Sie JETZT noch eine Anwartschaftsversicherung,
für Sie selbst + Kind, bei einer PKV abschließen können.

Denn dann muss diese PKV Sie und Ihr Kind, ohne Gesundheitsprüfung, verichern,
sobald die Restkostenversicherung gebraucht wird.
Titel: Antw:Viele Fragen bzgl. Elterngeld & Übergangsgebürnisse & ALG I
Beitrag von: Leotau am 09. Mai 2013, 06:08:26
Guten Morgen,

erstmal danke für deine lange Antwort LwPersFw,

und zwar waren wir ja schon bei der Sozialberaterin und diese meinte, man müsste sich komplett privat versichern, wenn man die Übergangsgebürnisse verschiebt.
Dies bezweifel ich aber, da es ja z.B. die Möglichkeit gibt wenn man verheiratet wäre Beihilfe zu 70% bekommen oder natürlich die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV für ca. 150€ + inkl. Versicherung für Kind wenn nicht verheiratet.

Weiterhin besteht ja seit Beginn der Bundeswehrzeit eine kleine Anwartschaft bei der DBV.

Liebe Grüße

Titel: Antw:Viele Fragen bzgl. Elterngeld & Übergangsgebürnisse & ALG I
Beitrag von: LwPersFw am 13. Mai 2013, 20:13:30
1.
Wenn Sie eine Anwartschaftsversicherung haben, sind Sie ja für den Zeitraum des Bezuges der Übergangsgebührnisse
"auf der sicheren Seite"... Denn dann läuft ja ein Teil über die Beihilfe und der Rest über die DBV.

Sie sollten aber jetzt bei der DBV - schriftlich - nachfragen, ab Ihr jetziger Anwartschaftsvertrag auch das Kind einschließt.

2.
Wenn Sie durch eine Heirat beihilfeberechtigt werden, ist die Absicherung über die DBV ebenfalls gegeben.

Sie sollten aber auch diese Frage mit der DBV und der Beihilfestelle abklären - schriftlich -.

3.
Bleibt als letzte Frage... wenn in Elternzeit...nicht verheiratet...und kein Bezug von Übergangsgebührnissen...

Habe ich dann Zugang zur GKV als freiwilliges Mitglied nach DZE.

Diese Frage sollten Sie - schriftlich - mit der GKV abklären, bei der Sie zuletzt, vor Dienstantritt, versichert waren.

Denn auch hier gibt es bestimmte "Spielregeln" !