Hallo,
ich bin seit dem 1.1.13 bei der Bundeswehr als FWDL 12 eingesetzt. Allerdings hab ich während der AGA eine Zusage zu einer Ausbildung bekommen, die am zum 1.7 hin startet. Dass heißt, ich kann noch nicht mal ein Verkürzungsantrag auf FWDL 7 stellen, sondern muss innerhalb der Probezeit "kündigen".
Ich würde mich dann in der letzten Woche ausschleußen lassen, weil ich bis dahin gerne weiterhin die Erfahrung beim Bund machen möchte.
Jetzt meine Frage:
Steht mir in diesem Fall das Entlassungsgeld zu? Sprich 6 x 76.90€?
Danke für die Antworten und euch ein schönes Wochenende :)
Nö. (und die Quelle findest Du wohl selber, oder?)