Hallo,
möglicherweise ist meine Frage früher schon im Forum behandelt worden. Dann bitte ich um Korrektur.
Ich hätte gerne gewusst, ob aktuell DVags in der freiwilligen Reservistenarbeit bei den LKdos u. U. als WÜ-Tage angerechnet werden können; wenn man das beantragt, weil einem noch Mindesttage zur einer Beförderung fehlen.
Danke :)
So wie ich das verstanden habe, werden nur ausgewählte DVags angerechnet, für gewöhnlich die, die die Truppe zur Inübunghaltung anbietet, FreiwResArb fällt mwn nicht darunter - zumindest habe ich das so verstanden, daher ohne Gewähr.
Lt. Info vom 27.10. letzten Jahres bei einer DVAG. DVAG welche im Zusammenhang mit dem Beorderungsposten stehen werden angerechnet. DVAG mehr als 8 Std. = 1 Tag.
Bei DVAG weniger als 8 Std. wird gesammelt. Beispiel: Samstag 6 Std., Sonntag 6 Std.
6 Std + 6 Std. ergibt 12 Std. istgleich 1 Tag. Max. 12 Tage können per DVAG gesammelt werden.
Macht meiner Meinung nach Sinn.
Wurde die SLV dahingehend wieder geändert??
Antwort bitte mit Quelle.Danke!!
Quelle dürfte die ZDv 20/3 sein.
Quelle ist wohl die 20/7 aber es gibt nur veraltete Versionen im Netz und widersprüchliche Aussagen!!Vllt hat ja jemand eine aktuelle Ausgabe von 2013???
... geht, wenn überhaupt, nur in der gleichen Dienstgradgruppe - aber auch nur, bei Leistung, Eignung und Befähigung - und BEDArF -
... und wer entscheidet dies - GENAU - der BeordTrT - und wer DVag Tage benötigt, der hat mit dem ersten eher Probleme (und es ist eine KANN Bestimmung - und kein Anrecht).
Dürfte wohl jeder wissen.
Lieber vmaxboost:
Dies war die Frage:
Zitatin der freiwilligen Reservistenarbeit bei den LKdos
Dies Deine Antwort:
Zitatwelche im Zusammenhang mit dem Beorderungsposten stehen werden angerechnet
Richtige Antwort ist also:
- NEIN - "rumstehen" auf einer Schießbahn wird nie angerechnet - weil es inhaltlich keine Leistung darstellt.
... und da es dann noch viele Kameraden gibt, die von "Pflichtbeförderungen" sprechen, ist es einfach notwendig, die "Basics" immer wieder darzustellen.