Gibt es hier jemanden der einen ausführlichen Bericht über seinen freiwilligen Wehrdienst geschrieben hat?
Es gibt über hundert Verwendungen und über hundert Einheiten. Da kann man aus fremden Berichten nichts ableiten. Das ist überall anders.
Ja stimmt auch wieder. Ich würde halt nur gerne etwas über die ersten Tage erfahren weil ich echt neugierig bin aber noch bis zum 1.10. warten muss leider.
Vielleicht kann mir hier ja jemand die Frage beantworten ob man die Kleidung, Rucksack etc. nach dem Dienst behalten darf?
Schau mal hier:
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=36343.0Nach der Lektüre werden sich sicher schon einige Fragen über die ersten Tage geklärt haben.
Rucksack etc. musst du wieder abgeben. T-Shirts, Socken, Stiefel, Sportschuhe etc darfst du behalten.
Ich dachte Rucksack darf man auch behalten :o
Darfst du nicht. Nur Socken, Shirts, alle Schuhe und Stiefel (außer die Ausgehschuhe) und ich glaube die Rollkragen auch. Zum Transport kriegste nen Müllbeutel.
Und die Badelatschen und Unterhosen.
Also den Overall oder Uniform was auch immer darf man nicht behalten oder?
Gut es für FWDler auch son schicken blauen Trainingsanzug?
Zitat von: Timur1501 am 22. April 2013, 23:30:55
Also den Overall oder Uniform was auch immer darf man nicht behalten oder?
Was Sie behalten können, wurde doch nun schon beantwortet. Was war daran so unverständlich?
ZitatGut es für FWDler auch son schicken blauen Trainingsanzug?
Das Ausstattungssoll ist für alle Soldaten gleich - unabhängig vom Dienstverhältnis.
Rolli kann man NICHT behalten.
Man kann sich die Sachen alle auf zivilem Wege relativ preisgünstig erwerben, wenn man so scharf darauf ist. Also, ich meine jetzt mal die legalen Kanäle.
So eine brennende frage habe ich noch..
Und zwar bin ich zur zeit noch Schüler soll am 1.10 meinen FWD beginnen am 8.7 beginnen für mich die Sommerferien. Meine Mutter sagt ich muss in der zeit nach den Ferien vorübergehend auf eine Berufsschule gehen weil ich schulpflichtig bin stimmt das oder wie siehts da aus? Bin 17
Du wirst nur eingestellt, wenn du die Schulpflicht erfüllt hast, demnach musst du wohl nicht mehr zur Schule, da diese Pflicht erfüllt ist. Aber wahrscheinlich denke ich wieder zu logisch.
Für den FWD gilt:
entweder: Hauptschulabschluß
oder: gesetzliche Schulpflicht erfüllt.
Okay. Danke KlausP. Welche Schule nimmt aber Schüler für einen Monat auf. Wohl keine.
Ich werde die schule mit der mittleren reife am 8.7 verlassen und bin theoretisch fertig mit der schule..
Also habe ich dann in der zeit frei sind soweit ich weiß 5 Wochen?
Würde ich sagen, ja. Alles andere wäre sinnlos, allein schon wegen der Organisation.
Gut hab ich mir schon gedacht wüsste auch nicht was es bringen sollte für 5 Wochen in die schule zu gehen..
Kannst dich ja einfach mit in eine Klasse setzen ;D
Ne eher nicht so mein Ding ich versuche irgendwas bei einem Bekannten oder so in der zeit zu machen sonst langweile ich mich noch zu Tode
Zitat von: Timur1501 am 23. April 2013, 22:35:57
Ne eher nicht so mein Ding ich versuche irgendwas bei einem Bekannten oder so in der zeit zu machen...
Gute Idee!
Zitat von: Timur1501 am 23. April 2013, 22:35:57
sonst langweile ich mich noch zu Tode
Wäre nicht im Interesse der Bundeswehr ;)!
Das stimmt allerdings..
Kann ich mir sogar noch ein bisschen Taschengeld verdienen besser kann man es doch nicht haben :)
Ist es eigentlich richtig man hat 5 Heimfahrten im Monat?
Heimfahrten am Wochenende hast du so viel, wie du möchtest. Wie viele davon bezahlt werden weiß ich nicht
Achso gut, tut mir leid ich weiß ich frage viel aber ich muss immer alles wissen und hake immer nochmal nach :)
Kein Ding. lieber so, als später unwissend und abbrechen.
Ja stimmt auch wieder aber abbrechen werde ich denke ich nicht bin eigentlich ziemlich zäh und möchte mir immer selber noch was beweisen..
Und ich freue mich schon riesig auf die Zeit :)
Zitat von: reppesiz am 23. April 2013, 22:51:30
Heimfahrten am Wochenende hast du so viel, wie du möchtest. Wie viele davon bezahlt werden weiß ich nicht
Ganz einfach: alle. Er bekommt als FWDL einen "Berechtigugsausweis für Familienheimfahrten", der4 ihn zur kostenlosen Benutzung der DB zwischen Dienst- und Wohnort berechtigt.
Muss man am Wochenende nach hause fahren oder kann man auch vor Ort bleiben?
Man kann auch am Standort bleiben.
Ist die Wahrscheinlichkeit hoch dass man nicht für den freiwilligen Wehrdienst zugelassen wird weil ich mach mir die ganze Zeit schon riesige Sorgen..?
Und noch eine frage habe ich kann man positiv auf thc getestet werden wenn man es draußen aufschnappt wenn sich beispielsweise neben mir auf der Bank jemand einen raucht und ich was von dem Rauch oder so einatme?
Wenn man nicht tauglich ist, wird man eben kein Soldat - also auch kein FWDL. Was wollen Sie denn für 'ne Aussage zur Wahrscheinlichkeit hier lesen? Wieviel % der Gemusterten nicht tauglich sind oder wollen Sie 'ne absolute Zahl der nicht Tauglichen?
Zitat von: Timur1501 am 25. April 2013, 22:47:40
Und noch eine frage habe ich kann man positiv auf thc getestet werden wenn man es draußen aufschnappt wenn sich beispielsweise neben mir auf der Bank jemand einen raucht und ich was von dem Rauch oder so einatme?
Himmel ...
Ach daher weht der Wind?
Du wirst doch nicht etwa gekifft haben und dir von uns Infos haben wollen, ob deine geplante Ausrede schlüssig ist?
Der Bundeswehr ist ziemlich egal, wie das Zeug in deinen Körper gekommen ist. Du solltest also aufpassen, in welchen Kreisen du dich bewegst.
Nein ich habe nicht gekifft ich bin strikt dagegen.
Ich habe nur gefragt, weil es mittlerweile schon Gang und gebe ist, dass mit joints auf der Straße rumgerannt wird..
Und da zu meiner Frage ob man positiv getestet werde ich kann wenn man das Zeug abbekommt aber ich habe mich im Internet ein wenig informiert und habe gelesen, dass keine Gefahr besteht und meine Sorgen unberechtigt waren..
@Klausp Nein eigentlich wollte ich nur wissen ob man jetzt wegen einem zu hohen Puls oder was weiß ich nicht was es da alles noch gibt direkt raus ist?
Also ich habe noch nie einen kiffenden Menschen auf einer öffentlichen Straße gesehen.
Oh, da koennte ich weiterhelfen...
Leute, was haltet Ihr denn davon:
Da ich gelesen habe, dass der FWD auch möglich ist, wenn man bereits GWD geleistet hat, habe ich gerade mal die Karriere-Beratung kontaktiert.
Da ich ja bereits 36 bin, habe ich nach Altersgrenzen gefragt.
Ich war überzeugt, die lachen mich aus.
Nicht im Mindesten, die meinten, das wäre gar nicht so ungewöhnlich - die hätten auch schonmal eine im FWD eingestellt, die bei Dienstantritt 40 (!) war! Hätte ich nicht gedacht.
Das ist aber 'n alter Hut, diese Diskussionen hatten wir hier schon mehrfach.
Ja, dass es keine Altersbeschränkung gibt, hab ich hier auch schon gelesen. Darüber hinaus dann aber nur Kommentare wie "was sollen die denn z.B. mit ´nem 30-jährigen?!", also nichts aus der Praxis.
Und auch fuer SaZ sind bei vielen Fallgestaltungen die Alfersgrenzen weggefallen. Und da duerfte es die deutlich interessanteren Jobs geben. Also: Nachfragen!
@reppesiz ich persönlich wohne in Dortmund und der Konsum von cannabis, Haschisch was weiß ich nicht nimmt stetig zu und auch auf der Straße wird mittlerweile gekifft ist halt auch unauffälliger..
Ich kann mich mit dem Zeug nicht anfreunden und versuche auch weitestgehend Abstand davon zu halten..