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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: LeoFloid am 22. April 2013, 18:11:04

Titel: Abgelehnt = Anfechtbar ?
Beitrag von: LeoFloid am 22. April 2013, 18:11:04
Guten Tag, 

Ich war im März , zwecks meiner Bewerbung zum Saz 4-8 in Düsseldorf .
Alles Tests durchlaufen , beim Doc wurde dann ein erhöhter Glucose wert festgestellt . Trozdem habe ich dann noch den PC-Test gemacht danach Sport und ab zum PsychoDoc . Nun das Gespräch verlief ganz gut , anfangs habe ich mich schon gewundert warum nur ein Hauptmann ( Prüfungsoffizier) da war . Am ende wurde mir jedoch mitgeteilt das ich den PC-Test versemmelt hab und meine Fehlstunden haben ihm auch zu denken gegeben . Abgelehnt.


Meine Frage: Ich habe schon damals zur Wehrdienstzeit mitbekommen das leute die zum Bund wollten und ausgemustert wurden das einefach Angefechtet haben . Der eine wurde dann nochmal gemustert der andere nicht . Wie hoch stehen meine Chancen mit einer Anfechtung nochmal zu einem Test zugelassen bzw dennoch eingestellt zu werden . ( Habe bereits 5 Monate FWDL geleistet dann vorzeitig beendet) .


PS: Ich weiß das die Bundeswehr wie jeder andere Arbeitgeber ja und nein sagen kann . Nur gebe ich die hoffnung nicht auf
Titel: Antw:Abgelehnt = Anfechtbar ?
Beitrag von: wolverine am 22. April 2013, 18:14:21
Was möchten Sie denn anfechten? War das Ergebnis des PC-Tests nicht schlecht oder hatten Sie keine Fehlstunden?
Titel: Antw:Abgelehnt = Anfechtbar ?
Beitrag von: Ralf am 22. April 2013, 18:16:53
Wenn du eine Nichteignung bekommen hast, ist diese für 1 Jahr gültig.
Du wirst ja einen schriftlichen Bescheid bekommen, der dir das bestätigt, diesen kannst du anfechten, wenn du stichhaltige Gründe hast, dass dir ein Unrecht geschehen ist (aber beim PC-Test ein Unrecht?)... aber einen Anspruch auf Einstellung -wie du bereits bemerkt hast- nicht.
Gleichwohl mit einem FWD-Abbruch und (vielen) Fehlstunden, kann ich aus der Ferne zumindest nachvollziehen, dass da Zweifel an deiner Konstanz bestehen.
Titel: Antw:Abgelehnt = Anfechtbar ?
Beitrag von: ulli76 am 22. April 2013, 18:46:25
Unabhängig vom Rest des Testes solltest du das mit dem erhöhten Glucosewert unbedingt kontrollieren lassen.
Titel: Abgelehnt = Anfechtbar ?
Beitrag von: Snake_tde am 22. April 2013, 18:52:57
Wenn du es wirklich willst, dann bewirbst du dich zum gegebenen Zeitpunkt erneut und zeigst das du es wirklich willst.
Ist eine 50/50 Chance, aber wenn man etwas möchte dann kämpft man darum und streitet nicht ;-)
Titel: Antw:Abgelehnt = Anfechtbar ?
Beitrag von: christoph1972 am 23. April 2013, 07:31:44
Zitat von: LeoFloid am 22. April 2013, 18:11:04
Meine Frage: Ich habe schon damals zur Wehrdienstzeit mitbekommen das leute die zum Bund wollten und ausgemustert wurden das einefach Angefechtet haben . Der eine wurde dann nochmal gemustert der andere nicht . Wie hoch stehen meine Chancen mit einer Anfechtung nochmal zu einem Test zugelassen bzw dennoch eingestellt zu werden .

Klarer Unterschied ==> Musterung ist die körperliche Untersuchung auf Eignung für die Einstellung als Soldat. Die übrigen Schritte wie PC-Test und Gespräch dienen der subjektiven Einschätzung Deiner Eignung für die angestrebte Laufbahn.

Die Ergebnisse des PC-Tests sind aber objektiv vergleichbar und damit gerichtsfest. Eine Klage wäre ungefähr so sinnvoll, wie als auf frischer Tat ertappter Einbrecher zu behaupten, Du seist Besucher.  ;)
Titel: Antw:Abgelehnt = Anfechtbar ?
Beitrag von: schlammtreiber am 23. April 2013, 09:56:56
Zitat von: Snake_tde am 22. April 2013, 18:52:57
Wenn du es wirklich willst, dann bewirbst du dich zum gegebenen Zeitpunkt erneut

Genau das. Und damit ist eigentlich alles gesagt.
Titel: Antw:Abgelehnt = Anfechtbar ?
Beitrag von: StOPfr am 23. April 2013, 10:23:00
Ist das so einfach?
Dann müsste ich mich also gar nicht bewerben, wenn ich es nicht wirklich will   ;)?
Titel: Antw:Abgelehnt = Anfechtbar ?
Beitrag von: christoph1972 am 23. April 2013, 10:31:15
Zitat von: StOPfr am 23. April 2013, 10:23:00
Ist das so einfach?
Dann müsste ich mich also gar nicht bewerben, wenn ich es nicht wirklich will   ;)?

Vielleicht bewerben sich manche Leute auch einfach, weil es familäre Tradition ist, sie überredet wurden oder es einfach mal ausprobieren wollen ...     

Die Niederlage des Nichtbestehens ist manchmal eben schwer zu verkraften. Gerade ohne den immer wieder angeratenen Plan B & C.                                                                                 
Titel: Antw:Abgelehnt = Anfechtbar ?
Beitrag von: WyZzed am 23. April 2013, 11:14:30
Den Pc Test musst du für dich selber verantworten, wenn man zur BW möchte ist man sich
dessen (normalerweise) bewusst was für anforderungen gestellt sind, bzw werden.

Dies bezüglich bin ich der Meinung das man immer genug Vorbereiungszeit hat bis es zur
Musterung kommt.

Was bei einem Bewerberverfahren auf einen zukommt (Musterung Znwg) kann man sich in
verschieden Portalen unteranderem auch hier im BW Forum, Google, Etc. in Erfahrung
bringen, auch sachen über den PC Test findet man im Internet.

Wenn man jetzt noch weis was man überhaupt bei der Bw möchte (Laufbahn,Beruf.... )
kann man sich diesbezüglich auch darauf einstellen.

Deswegen bin ich nicht der meinung das man (zb den Pc Test anfächten kann).

Durch den Versemmelten Pc test und der Fehlstunden kommt es natürlich sehr unüberlegt rüber,
diese Meinung wird wohl auch der Herr Hauptmann gehabt haben.


LG!
Titel: Antw:Abgelehnt = Anfechtbar ?
Beitrag von: BSG1966 am 23. April 2013, 15:44:24
Ich würde immer und überall anfechten, wenn ich nicht genommen werde. Also wirklich. Ich habe ein Recht darauf, zu arbeiten wo ich will, egal ob ich dazu geeignet bin, oder nicht.  :P
Titel: Antw:Abgelehnt = Anfechtbar ?
Beitrag von: wolverine am 23. April 2013, 15:46:47
Sie haben die Europäische Verfassung gelesen?!
Titel: Antw:Abgelehnt = Anfechtbar ?
Beitrag von: schlammtreiber am 23. April 2013, 15:51:01
Zitat von: wolverine am 23. April 2013, 15:46:47
Sie haben die Europäische Verfassung gelesen?!

Alle 400 Seiten?
Titel: Antw:Abgelehnt = Anfechtbar ?
Beitrag von: BSG1966 am 23. April 2013, 15:52:33
Bin ich gemeint?

Wenn es jetzt darum gehen sollte, dass das was ich geschrieben habe, grober Unfug sei, verweise ich auf den Smiley am Ende des Beitrags.
Titel: Antw:Abgelehnt = Anfechtbar ?
Beitrag von: wolverine am 23. April 2013, 15:52:57
Nur das Recht auf Arbeit...
Titel: Antw:Abgelehnt = Anfechtbar ?
Beitrag von: WyZzed am 23. April 2013, 19:13:56
Zitat von: BSG1966 am 23. April 2013, 15:44:24
Ich würde immer und überall anfechten, wenn ich nicht genommen werde. Also wirklich. Ich habe ein Recht darauf, zu arbeiten wo ich will, egal ob ich dazu geeignet bin, oder nicht.  :P

Lass es einfach!