Meine Frage ist ist die Tabelle Netto oder Brutto ??
http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/!ut/p/c4/DckxDoAgDADAt_gBurv5C3UhRSppIMWUgomvl9x4cMIkODihcRUssMNx8RpeF95IrpkSW1ak28gFarXELsl3iT4ySbNv_iBtVdMMePK2_JPXem4!/
Die Tabelle kann nur Brutto sein. Das Netto ist doch bei fast Jedem unterschiedlich.
Dann verdient man echt wenig beim Bund ....
Die Tabelle ist Brutto. Als Soldat wird dir ja nur die Lohnsteuer abgezogen. Keine Sozialleistungen.
Nochmal eine bessere Tabelle für dich
http://www.deutsches-wehrrecht.de/Besoldungstabellen/Besoldungstabellen2012_2013.pdf
Zitat von: danizach123 am 25. April 2013, 20:12:45
Dann verdient man echt wenig beim Bund ....
Wenig? Sie müssen ja nicht ...
also ich steig als Ufz ein mit was kann man Monatlich rechnen mit 2012 Euro netto oder les ich das falsch da raus.?
Wie alt sind Sie?
Wenn du wie du schreibst 2012 € Netto dann auch 2012 Netto...
Schau mal hier
http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/
Sorry war in Eile da ich noch auf Arbeit bin danke für die hilfreichen Kommentare super!!
Meine Meinung: Das Gehalt hinsichtlich der Höhe nimmt jeder unterschiedlich auf. Für die Einen sind 1.500 Euro netto als Einstiegsgehalt extrem viel, zumal man zu der Zeit Rekrut ist und von tuten und blasen kaum bis keine Ahnung hat, für die Anderen sind 1.500 Euro netto für den Aufwand, diese zu verdienen, zu wenig. Es liegt im Auge des Betrachters. Das man bei der Bundeswehr etwas für sein Geld tun muss, wissen wir alle. Da die geleistete Arbeit aber mehr als gut abgegolten wird, und da meine ich nicht nur das monatliche Gehalt, ist die Höhe der Gehälter durchaus ausreichend.
Also ich bin 25 nicht verheiratet und habe 2 Kinder
Besoldungsgruppe A 5, Stufe 1, Tabelle 01.01.2013 - 31.07.2013
Monatsbeträge
Grundgehalt: 1954.13 €
Lohnsteuer: - 234.58 € (Klasse I)
Solidaritätszuschlag: - 12.90 €
Abzüge gesamt: - 247.48 € (Anteil: 12.7%)
Monats-Brutto: 1954.13 €
netto bleiben: 1706.65 € (Steuerjahr 2013)
Jahresbeträge
Grundgehalt: 23449.56 €
Lohnsteuer: - 2815.00 € (Klasse I)
Solidaritätszuschlag: - 154.82 €
Abzüge gesamt: - 2969.82 € (Anteil: 12.7%)
Jahres-Brutto: 23449.56 €
netto bleiben: 20479.74 € (Steuerjahr 2013)
.. A 5 .. 1 2 3 4 Ü5 5 Ü6 6 Ü7 7 8
Grundgehalt: 1954.13 € 2020.83 € 2074.41 € 2126.91 € 2144.41 € 2179.41 € 2208.93 € 2232.99 € 2272.35 € 2285.47 € 2336.87 €
Brutto gesamt: 1954.13 € 2020.83 € 2074.41 € 2126.91 € 2144.41 € 2179.41 € 2208.93 € 2232.99 € 2272.35 € 2285.47 € 2336.87 €
Netto gesamt: 1706.65 € 1754.10 € 1791.94 € 1828.97 € 1841.28 € 1865.82 € 1886.46 € 1903.22 € 1930.63 € 1939.70 € 1975.27 €
So nochmal richtig hatte die 2 Kinder vergessen
Besoldungsgruppe A 5, Stufe 1, Tabelle 01.01.2013 - 31.07.2013
Monatsbeträge
Grundgehalt: 1954.13 €
Ehepartner Beamter: 294.99 € 2 Kinder
Lohnsteuer: - 317.25 € (Klasse I)
Solidaritätszuschlag: - 17.44 €
Abzüge gesamt: - 334.69 € (Anteil: 14.9%)
Monats-Brutto: 2249.12 €
netto bleiben: 1914.43 € (Steuerjahr 2013)
Jahresbeträge
Grundgehalt: 23449.56 €
Ehepartner Beamter: 3539.88 € 2 Kinder
Lohnsteuer: - 3807.00 € (Klasse I)
Solidaritätszuschlag: - 209.38 €
Abzüge gesamt: - 4016.38 € (Anteil: 14.9%)
Jahres-Brutto: 26989.44 €
netto bleiben: 22973.06 € (Steuerjahr 2013)
.. A 5 .. 1 2 3 4 Ü5 5 Ü6 6 Ü7 7 8
Grundgehalt: 1954.13 € 2020.83 € 2074.41 € 2126.91 € 2144.41 € 2179.41 € 2208.93 € 2232.99 € 2272.35 € 2285.47 € 2336.87 €
Brutto gesamt: 2249.12 € 2315.82 € 2369.40 € 2421.90 € 2439.40 € 2474.40 € 2503.92 € 2527.98 € 2567.34 € 2580.46 € 2631.86 €
Netto gesamt: 1914.43 € 1960.73 € 1997.78 € 2033.84 € 2045.89 € 2069.81 € 2089.93 € 2106.34 € 2133.04 € 2141.94 € 2176.63 €
Zitat von: danizach123 am 25. April 2013, 20:22:37
Also ich bin 25 nicht verheiratet und habe 2 Kinder
Dann erfolgt Ihre besoldung nach A5, die Erfahrungsstufe
könnte die 2 oder die 3 sein, das weiss ich aber nicht genau. Zum Familienzuschlag für Ihre Kinder müsste man die genauen Verhältnisse kennen und dann im Besoldungsgesetz/in der Besoldungsordnung nachsehen.
Erstens ist er mit 25 Jahren nicht in Stufe 1, sondern mindestens in Stufe 2, wenn nicht gar schon (25 Jahre und 3 Monate alt!) in Stufe 3. Dann kommen, wenn er mit den Kindern zusammen lebt, die Kinderzuschläge von zwei mal € 106,89, und mit der Steuerklasse I wäre ich mir auch nicht so sicher ;) !
Zitat von: KlausP am 25. April 2013, 20:28:49
Zitat von: danizach123 am 25. April 2013, 20:22:37
Also ich bin 25 nicht verheiratet und habe 2 Kinder
Dann erfolgt Ihre besoldung nach A5, die Erfahrungsstufe könnte die 2 oder die 3 sein, das weiss ich aber nicht genau. Zum Familienzuschlag für Ihre Kinder müsste man die genauen Verhältnisse kennen und dann im Besoldungsgesetz/in der Besoldungsordnung nachsehen.
Bei der Erfahrungstufe war ich mir jetzt nicht sicher...
Ab welchem Alter ist es denn schon die 2??
Und welche wäre es wenn man 28 ist??
Zitat von: Tommie am 25. April 2013, 20:31:11
Erstens ist er mit 25 Jahren nicht in Stufe 1, sondern mindestens in Stufe 2, wenn nicht gar schon (25 Jahre und 3 Monate alt!) in Stufe 3. Dann kommen, wenn er mit den Kindern zusammen lebt, die Kinderzuschläge von zwei mal € 106,89, und mit der Steuerklasse I wäre ich mir auch nicht so sicher ;) !
Er ist nicht verheiratet also kann es nur die 1 sein.
Für alles andere ließ doch bitte alle posts von mir
Danke hat mir schon guten Anhaltspunkt geben, super toll das es Leute wie euch gibt die sich die Zeit dafür nehmen weiter so !!!
Zitat von: Tommie am 25. April 2013, 20:31:11
Erstens ist er mit 25 Jahren nicht in Stufe 1, sondern mindestens in Stufe 2, wenn nicht gar schon (25 Jahre und 3 Monate alt!) in Stufe 3. Dann kommen, wenn er mit den Kindern zusammen lebt, die Kinderzuschläge von zwei mal € 106,89, und mit der Steuerklasse I wäre ich mir auch nicht so sicher ;) !
Deshalb hab ich mich ja bezüglich es Familienzuschlags auch sehr zurückgehalten:
ZitatZum Familienzuschlag für Ihre Kinder müsste man die genauen Verhältnisse kennen und dann im Besoldungsgesetz/in der Besoldungsordnung nachsehen.
Moin Moin!
Wenn Ihr hier schon beim Thema Besoldungsgruppen und Einstufung seid, hätte ich da auch ne Frage...
Bin 31, Wiedereinsteiger und werde als OBtsm ab Juli eingestellt. Zur Zeit arbeite ich im öffentlichen Dienst als RettAss und bin A6 Stufe 3. Meine Frage: Werde ich in Stufe 1 gesteckt oder behalte ich meine derzeitige Stufe bei, wenn ich weiterhin als RettAss eingesetzt werde? Oder werde ich meinen Alter entsprechend eingestuft?
Gruß
Du wirst mit höherer Erfahrungsstufe eingestellt, weil du mit einem höheren DstGrd kommst.
Danke :)!
So, da das ja hier so super geht, Frage ich nun auch :)
Also, ich werde am 02.01.2014 eingestellt als FA, bin 27 Jahre Alt und habe eine Berücksichtigung der Wohnung nach BUKG.
Ist es dann richtig das ich in die Besoldungsgruppe A7 komme?
Welche Stufe wäre es dann?
Und wie sieht das dann mit dem Trennungsgeld aus kommt das noch oben drauf? Muss das dann beim ReFü beantragt werden? Wie ist da der korrekte weg?
Ich danke schoneinmal vielmals für die Mühe:-)
ZitatAlso, ich werde am 02.01.2014 eingestellt als FA
Mit welchem Dienstgrad? Das ist die entscheidende Frage bei der Eingruppierung.
ZitatUnd wie sieht das dann mit dem Trennungsgeld aus kommt das noch oben drauf?
Ja
ZitatMuss das dann beim ReFü beantragt werden?
Ja
ZitatWie ist da der korrekte weg?
Das sagt Ihnen dann der ReFü wenn es soweit ist, der wird unter Anderem dafür bezahlt.
Hallo KlausP,
danke für die Mühe.
Der Dienstgrad wäre Fw, aber ich bin zunächst ja erst einmal FA, bis ich meine Ausbildung absolviert habe.
Fa ist lediglich ein Zusatz, der sagt, dass du Feldwebelanwärter bist. Dein Dienstgrad ist ein Anderer. Ich gehe mal vom Untersten aus, also Schütze, Flieger, Funker oder was weiß ich. Steht aber auf deinen Papieren drauf.
Zitat von: reppesiz am 26. April 2013, 11:20:42
Fa ist lediglich ein Zusatz, der sagt, dass du Feldwebelanwärter bist. Dein Dienstgrad ist ein Anderer. Ich gehe mal vom Untersten aus, also Schütze, Flieger, Funker oder was weiß ich. Steht aber auf deinen Papieren drauf.
Also auf der Einplanungsentscheidung steht: Einstellungsdienstgrad Jäger FA
oder steht das genaue dann auch dem Dienstantrittsbescheid?
Da ist dein Dienstgrad: Jäger. Meines Wissens nach der Unterste. Welche Besoldungsgruppe du hast, kann dir KlausP besser sagen.
A03 und Erfahrungsstufe 1.
Wobei ja interessant ist, dass nach Änderung des BBesG auch noch andere Zeiten anrechenbar sind:
Kinderziehungszeiten und Familienpflegezeiten können als Erfahrung angerechnet werden. D.h. bis zur Vollendung des 21.Lj kann man nunmehr auch "Erfahrung" aufbauen, wenn man mit unterstem Dienstgrad eingestellt wird.
Generell gilt: Zeiten als Zivildienstleistenden, Bufdi, FWDL, GWDL, Freiw. soziales Jahr, Wehrübungen können von 4 bis 24 Monate anerkannt werden.
Okay, nur um sicher zu gehen, dass ich mich nicht verrechnet habe - 29 Jahre alt, mit höherem Dienstgrad eingestellt ist dann schon Stufe 4?
Ja, das sollte hinkommen.
Mal eben eine allgemeine Frage.
Bei Einstieg 25 Jahre alt , Wohnung ( keine Ahnung ob das wichtig ist) und vermutlich Schutlerglatze.
Wo steig ich ein, und wie wird das bestimmt ?
Lieben Dank und Gruß
A3 Stufe 1
und die Wohnung darf er weiter bewohnen! (falls ihm das wichtig ist). :D
Zitat von: Grayfox123 am 26. April 2013, 17:32:36
Mal eben eine allgemeine Frage.
Bei Einstieg 25 Jahre alt , Wohnung ( keine Ahnung ob das wichtig ist) und vermutlich Schutlerglatze.
Wo steig ich ein, und wie wird das bestimmt ?
Lieben Dank und Gruß
Genau DAS wurde 3 Beiträge vorher von @Ralf beantwortet. Mal bloß nichts nachlesen. :(
Ach Klaus, warum denn Lesen? Das wird doch überbewertet ;)
Zitat von: apollo98 am 26. April 2013, 20:32:27
Ach Klaus, warum denn Lesen? Das wird doch überbewertet ;)
Ich hab den Eindruck, dass das immer schlimmer wird. Ich hoffe, dass das aber nur mein subjektiver Eindruck ist und ich mich irre.
Leider denke ich, dass du dich nicht irrst.
Ich hab's befürchtet ... :(
Nu werdet nicht gleich zynisch hier. Das ist nämlich meine Rolle und mein Alleinstellungsmerkmal (um im Manager-Bullshit-Bingo-Neusprech zu enden).
bitte, bitte, bitte bleib zu hause und versuchs mal mit zeitarbeit. da haste auch möglichkeiten dich richtig zu entwickeln. für die zukunft alles alles gute.
Zeitarbeit KANN sehr von Vorteil sein. Es kommt auf die Branche an.
Oder auch hier :
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=40578.msg391305#msg391305mein Beitrag vom
10.12.2012Grundsätzlich gelten für alle
ab dem 01.07.2009 eingestellte Soldaten die folgenden Erfahrungszeiten.
Soldaten (abweichend von den Beamten !!)
1 > 2 = 2 Jahre
2 > 3 = 2 Jahre 3 Monate
3 > 4 = 3 Jahre
4 > 5 = 4 Jahre
5 > 6 = 5 Jahre
6 > 7 = 5 Jahre
7 > 8 = 5 Jahre