Hallo,
in meinem Fall wird wohl in Kürze ein DU-Verfahren aus gesundheitlichen Gründen eingeleitet. Sofern absehbar ist, dass auf Grund beidseitigem Einverständnis in ca. 6-9 Monaten die Entlassung folgen wird - ist es rechtens, bereits jetzt eine Bewerbung für ein ziviles Studium abzuschicken zwecks Aufnahme von selbigem im Oktober? Vorausgesetzt ich würde kzH bleiben bis DZE bzw. Resturlaub nehmen und auf die 3-mpnatige Kündigungsfrist verzichten.
Auch habe ich noch Resturlaub von über 50 Tagen.
Bis zum Beginn des zivielen Studiums wären es nunmehr 5 Monate, bei Einleiten des DU-Verfahrens sicher nur noch 4.
Zusammenfassend: Besteht die Möglichkeit der Aufnahme eines zivilen Studiums im kzH-Status oder während des Urlaubs (bis DZE) noch vor erfolgter Entlassung / DZE?
Danke vielmals für Rat!
Mir fehlt zwar die Einsicht in deine tatsächliche Lage, da deine Beschreibung aus meiner Sicht sehr verworren erscheint, aber ich sage jetzt mal, dass das eigentlich grundsätzlich gehen müsste. An einer Universität kannst du dich im Prinzip jederzeit einschreiben, auch neben einem ausgeübten Beruf (google mal Teilzeitstudium/Gasthörer/...), ohne irgendeine gesonderte Genehmigung. Uni ist keine "Arbeit" in dem Sinne.
Was du beachten musst, ist selbstverständlich die geltende (Rahmen-)Studien-/Prüfungsordnung der Universität sowie des Fachs. Wenn die beispielsweise eine Präsenzpflicht vorschreibt, du aber nicht zu allen Veranstaltungen kannst, gibts von Seiten der Uni Probleme.
An deiner Stelle hätte ich die Frage aber deinem DV gestellt.