Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich er Besoldungstabellen im Internet. Auf den Karriereseiten wird immer was von den Dienstbezügen erläutert. Jetzt meine Frage, die Tabellen mit den Grundgehältern, sind das Brutto - oder Nettobezüge?
Sorry für die vielleicht "unsinnige" Frage.
Zitat von: Schnurzel am 29. April 2013, 14:52:48
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich er Besoldungstabellen im Internet. Auf den Karriereseiten wird immer was von den Dienstbezügen erläutert. Jetzt meine Frage, die Tabellen mit den Grundgehältern, sind das Brutto - oder Nettobezüge?
Sorry für die vielleicht "unsinnige" Frage.
http://www.deutsches-wehrrecht.de/Besoldungstabellen/Besoldungstabellen2012_2013.pdf
Brutto. Abzurechnen ist nur die Lohnsteuer. Am Anfang um die 200,- bei mehr Gehalt mehr Steuer.
und wie ist das mit den Stufen geregelt... geht das nach alter? bin 26 und verheiratet...
Das Wort Suchfunktion ist nicht gänzich unbekannt?
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=42814.0Ich glaube, in Sachen Stufenregelung dürfte da alles stehen, darüberhinaus gelten natürlich entsprechend Extraregelungen, wie sich eine Verheiratung auf die Steuern auswirkt.... da gibts aber echt zig Rechner im Internet, wo man das alles lustig eingeben kann, incl. Faktoren wie Bundesland, Kirchenzugehörigkeit etc. etc. etc. - im entsprechenden Thread ist auch n Link dazu...
Zitat von: Xdivine23 am 29. April 2013, 15:01:34
Brutto. Abzurechnen ist nur die Lohnsteuer.
Und der Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer.
Das würde heißen, wenn ich A2 bekomme (A1 gibt es bei dem Rechner nicht) mit der Stufe 1 ohne altersbeschränkung, wäre das ca 1700€ netto. Bin wie in einer anderen antwort schon erwähnt, 26 und verheiratet. Oder hab ich da was falsches eingegeben mit der Stufe??
@ Schnurzel
A 3 für einen Jäger/Schützen/Matrosen, also Einstellung mit unterstem Dienstgrad. Wenn Du älter als 26 J und 3 M bist, ist es Stufe 3.
Vorausgesetzt, Deine Frau arbeitet nicht im öffentlichen Dienst, Du zahlst keine Kirchensteuer, hast Steuerklasse 3 und Du hast den Kinderfreibetrag für beide Kinder sind es in A 3 mit Familienzuschlag für Verheiratete mit 2 Kindern und Kinderfreibetrag bei Dir ausgezahlt 2257,23 €.
Bei Steuerklasse IV, also Deine Frau arbeitet auch, sind es noch 2014,10 €, vorausgesetzt, alles wie vorher geschrieben, stimmt.
Die Beträge gelten ab 01.08.2013!!!
Sollte eine der Voraussetzungen nicht stimmen, guckst Du hier
http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund?id=beamte-bund-2013i
Also meine Frau arbeitet im Büro einer Lackiererei und wir sind beide Steuerklasse I weil wir eine eingetragene Lebenspartnerschaft haben.
Zitat von: Schnurzel am 30. April 2013, 07:59:39
Also meine Frau arbeitet im Büro einer Lackiererei und wir sind beide Steuerklasse I weil wir eine eingetragene Lebenspartnerschaft haben.
Okay, StKl IV=I, wer hat denn den KFB?
Keine Kinder vorhanden, also keine kfb richtig?
Richtig. Hast Du die Kinder adoptiert oder gehören Sie zu Deiner Lebenspartnerin? Dann wäre es nämlich so, dass ohne Adoption nur der Familienzuschlag für "Verheiratete" gezahlt wird.
Vielen herzlichen dank für die Infos. Komme damit sehr weiter und einen schönen Tag noch :-)
Jetzt mal unabhängig von den Fragen - mir wurde während des Studiums von den im Arbeitsleben tätigen immer sehr sehr sehr nahegelegt, sich nen Steuerberater zu suchen. Steuererklärung ist, wenn man da kein Händchen für hat, aufreibend wie Sau (ich meine, im Forum nachfragen erleichtert da auch nur bedingt), man kriegt nochmal von sicherer Quelle gesagt, was man wie richtig oder falsch machen kann, Stichwort "von der Steuer absetzen" usw.
Finanziell gleichen Aufwand und zeitliche wie finanzielle Einsparung diese Investition locker aus. Wenn ich mich nicht vollkommen irre, kann man desn Steuerberater sogar teilweise von der Steuer absetzen (da bin ich mir abe rnicht ganz sicher).
Zitat von: christoph1972 am 30. April 2013, 08:13:05
Richtig. Hast Du die Kinder adoptiert oder gehören Sie zu Deiner Lebenspartnerin? Dann wäre es nämlich so, dass ohne Adoption nur der Familienzuschlag für "Verheiratete" gezahlt wird.
Das wäre mir gänzlich neu! Die Kinder müssen nur im selben Haushalt wohnen, dann gibt es auch Kindergeld.
Zitat von: Andi am 30. April 2013, 13:44:12
Zitat von: christoph1972 am 30. April 2013, 08:13:05
Richtig. Hast Du die Kinder adoptiert oder gehören Sie zu Deiner Lebenspartnerin? Dann wäre es nämlich so, dass ohne Adoption nur der Familienzuschlag für "Verheiratete" gezahlt wird.
Das wäre mir gänzlich neu! Die Kinder müssen nur im selben Haushalt wohnen, dann gibt es auch Kindergeld.
@Andi Danke.
§ 40 Abs. 2 BBesG :
(2) Zur Stufe 2 und den folgenden Stufen gehören die Beamten, Richter und Soldaten der Stufe 1, denen
Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder nach dem Bundeskindergeldgesetz zusteht oder
ohne Berücksichtigung des § 64 oder § 65 des Einkommensteuergesetzes oder des § 3 oder § 4 des
Bundeskindergeldgesetzes zustehen würde. Zur Stufe 2 und den folgenden Stufen gehören auch die Beamten,
Richter und Soldaten der Stufe 1, die Kinder ihres Lebenspartners in ihren Haushalt aufgenommen haben, wenn
andere Beamte, Richter oder Soldaten der Stufe 1 bei sonst gleichem Sachverhalt zur Stufe 2 oder einer der
folgenden Stufen gehörten. Die Stufe richtet sich nach der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder.
Also Stufe 4, da zwei Kinder ...