Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Cypher am 30. April 2013, 20:59:49

Titel: Fahrtkostenerstattung generell?
Beitrag von: Cypher am 30. April 2013, 20:59:49
Hallo zusammen!   :)

Vorab: Hab in der Suchfunktion unter dem Begriff "Fahrtkostenerstattung" leider keinen passenden Beitrag gefunden, deshalb nun die Frage:

Ich werde ab Oktober 2013 zur Grundausbildung in Seedorf antreten und (zumindest bisher so geplant) anschließend auch dort bleiben. Ich komme aus dem Ruhrgebiet in NRW. Post zur Dienstantrittsforderung habe ich schon bekommen und dort war auch ein Gutschein für die Hinfahrt dabei (Deutsche Bahn / Zug).

Meine Frage ist nun, ob es für Soldaten Ermäßigung oder Gratisfahrt für die Wochenenden von der Kaserne nach Hause und von zu Hause dorthin gibt? Mein Vater hat damals 4 Jahre gedient und erzählte mir, damals durften Soldaten kostenlos zur Kaserne und zurück fahren.
Ist das immernoch so? Und wenn nicht: Was sind Eure Erfahrungen, gibt es "günstige" Tickets, was lohnt sich da am meisten?


Danke im Voraus,

Liebe Grüße
Cypher


P.S.:  Die Strecke beträgt ca. 300km (mit dem Auto 3 Stunden) - Zugfahren würde ich generell bevorzugen.
Titel: Antw:Fahrtkostenerstattung generell?
Beitrag von: KlausP am 30. April 2013, 21:01:19
In welchem Dienstverhältnis werden Sie eingestellt?
Titel: Antw:Fahrtkostenerstattung generell?
Beitrag von: Cypher am 30. April 2013, 21:02:25
FWDL 12 Monate (nach Möglichkeit möchte ich's später noch verlängern oder mich für die Offizierslaufbahn bewerben)
Titel: Antw:Fahrtkostenerstattung generell?
Beitrag von: KlausP am 30. April 2013, 21:04:11
Als FWDL erhalten Sie einen "Berechtigungsausweis für Familienheimfahrten", mit dem Sie die DB kostenlos zwischen Dienst- und Familienwohnort nutzen können. Als SaZ bekommen Sie das nicht.
Titel: Antw:Fahrtkostenerstattung generell?
Beitrag von: Cypher am 30. April 2013, 21:06:00
Oh, das klingt doch sehr gut!

Vielen Dank für die durchaus sehr schnelle Antwort.


Muss ich mich um einen Antrag dafür kümmern oder kommt das alles mit dem Dienstantritt automatisch auf mich zu?
Titel: Antw:Fahrtkostenerstattung generell?
Beitrag von: KlausP am 30. April 2013, 21:08:49
Darum müssen Sie sich nicht kümmern, das geht von Amts wegen. Kommt drauf an, wie die Einheit das organisiert, aber am ersten Wochenende, an dem sie nach Hause dürfen, werden Sie das Ding haben.
Titel: Antw:Fahrtkostenerstattung generell?
Beitrag von: Cypher am 30. April 2013, 21:11:51
Alles klar, nun weiß ich bescheid.

Vielen Dank für die schnelle informative Antwort.


Liebe Grüße
Cypher