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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: spooner214 am 01. Mai 2013, 10:37:24

Titel: EGB-Auswahlverfahren
Beitrag von: spooner214 am 01. Mai 2013, 10:37:24
Guten Tag miteinander.
Meine Frage: Kann ich,Mannschaftssoldat im 5. Dienstjahr bei der Artillerie, zu einem EGB Auswahlverfahren ohne vorher zur Fallschirmjägertruppe wechseln zu müssen.
Ich hatte vor Tagen ein Telefonat mit einer Personalerin, die mir sagte es gehe nur, wenn ich mich vorher zur Fallschirmjägertruppe versetzen lasse.In dem Video zum EGB Auswahlverfahren ist aber davon die Rede, dass die Soldaten aus den verschiedensten Truppengattungen kommen.
Titel: Antw:EGB-Auswahlverfahren
Beitrag von: ulli76 am 01. Mai 2013, 11:41:53
Meines Wissens nach kann sich jeder bewerben.
Aber kannst auch einfach mal in Seedorf anrufen und nachfragen-die müssten das wissen.
Titel: Antw:EGB-Auswahlverfahren
Beitrag von: LwPersFw am 01. Mai 2013, 17:30:09
Hallo spooner,

damit Sie die richtige Antwort bekommen...

...Welche
> militärische Verwendung
> in welcher Laufbahn
...wollen Sie ausüben.

Denn EGB ist keine mil. Erst-Verwendung, sondern heißt "erweiterte Grundbefähigung"

Dies sind bestimmte Spezialisierungen/Befähigungen für bestimmte Personengruppen.

Wie z.B. Urbane Angriffstaktik für Spezialisierte Kräfte Heer mit erweiterter Grundbefähigung / Urbane Angriffstaktik f SpezlKr H m EGB

Und da hat die Personalerin recht ... diese Ausbildungen erhalten nur Soldaten in den Truppenteilen,
für die diese EGB auch gefordert ist.

Um wieder das Beispiel Urbane...EGB zu nehmen:

"Befähigung als Angehöriger eines verstärkten Fallschirmjägerzuges der spezialisierten Kräfte..."
Titel: Antw:EGB-Auswahlverfahren
Beitrag von: LwPersFw am 01. Mai 2013, 17:40:08
Noch als Ergänzung...

...für diese Personenkreise...gibt es vor der Teilnahme an diesen Ausbildungen ein Auswahlverfahren "Erweiterte Grundbefähigung" (AWV EGB)
Titel: Antw:EGB-Auswahlverfahren
Beitrag von: spooner214 am 02. Mai 2013, 08:04:27
Ich hätte vor in der Laufbahn der Mannschaften zu bleiben.Was es dort, bei den EGB´lern für verschiedene Verwendungen gibt, konnte ich bislang nirgends finden.
In erster Linie interessiert mich, ob ich als Artillerist zu dem Auswahlverfahren gehen darf/kann.Die Aussage der Personalerin macht mich stutzig, da wie gesagt in dem Video der Bundeswehr das Gegenteil behauptet wird.

Titel: Antw:EGB-Auswahlverfahren
Beitrag von: ulli76 am 02. Mai 2013, 08:33:02
Ruf in Seedorf an,die werden ja wissen,ob sie Externe im Auswahlverfahren haben oder nicht.
Der Text von unserem Perser kann ja so oder so interpretiert werden.

Die Tatsache,dass das Spezialisten unter den Fallschirmjägern sind,heisst ja nicht zwingend,dass man schon vorher Falli gewesen sein muss.
Für K9 können sich ja auch Externe bewerben.
Titel: Antw:EGB-Auswahlverfahren
Beitrag von: christoph1972 am 02. Mai 2013, 08:36:25
Wenn ich die Postings von LwPersFw richtig verstanden habe, knüpft die Teilnahme am EGB-Auswahlverfahren an eine Verwendung an, die die EGB-Ausbildung erfordert.

Also ohne vorgesehene Verwendung auf einem EGB-Dienstposten, kein EGB-Auswahlverfahren. Angeknüpft an die Aussage der Personalerin bedeutet dies, um eine Versetzung auf einem DP mit EGB-Profil bitten. Wenn keine EGB-Befähigung im Auswahlverfahren nachgewiesen wird bzw. festgestellt wird, dann erfolgt auch keine Versetzung.

Insofern ist die Videodarstellung richtig. Die TN haben sich um Versetzung auf einen DP mit EGB-Profil beworben. Die Versetzung auf den DP mit EGB-Profil wird nur dann erfolgen, wenn das Auswahlverfahren bestanden wird. Solange bleibt der um Versetzung nachsuchende Soldat in seiner alten Verwendung. Erst auf einem EGB-Profil-DP versetzen, um dann die Eignung nicht zu bekommen, wäre planerischer Irrsinn.

Kein Widerspruch, sondern einfach eine vereinfachte Darstellung der Voraussetzungen.
Titel: Antw:EGB-Auswahlverfahren
Beitrag von: spooner214 am 02. Mai 2013, 10:41:18
Alles klar,danke für die Antwort.
Schön langsam ergibt das Puzzle mir ein Bild.
D.h. ich stelle Versetzungsantrag auf einen EGB-Posten.Dann gehe ich auf das Auswahlverfahren und es entscheidet sich, ob´s hinhaut oder nicht.
Titel: Antw:EGB-Auswahlverfahren
Beitrag von: ulli76 am 02. Mai 2013, 11:32:52
Neiiiinnnn- du rufst am besten in Seedorf an und fragst nach, wie das genau funktioniert. Spekulationen helfen nicht weiter.
Die wissen, ob du als Externer (also Nicht-Falli) überhaupt am Auswahlverfahren teilnehmen kannst.
Die wissen, was ansonsten erforderlich ist, um am Auswahlverfahren teilzunehmen.
Die wissen, ob du erst den Versetzungsantrag stellen und eine EGB-Stelle in Aussicht haben musst oder ob du erst am Auswahlverfahren teilnehmen und dann den Versetzungsantrag stellen kannst (kann ja auch sein, dass du das Auswahlverfahren bestest, du aber zu dem Schluss kommst, dass du das doch nicht machen willst).
Titel: Antw:EGB-Auswahlverfahren
Beitrag von: LwPersFw am 02. Mai 2013, 22:44:40
Nochmal...

EGB ist eine Zusatz-Qualifikation ... keine Erst-Verwendung !

Diese Zusatz-Quali ist zu finden bei:

Kräften mit Erweiterter Grundbefähigung (EGB) für Spezielle Operationen (...)
Aus dem Bereich der Fallschirmjägertruppe werden dazu
– je eine Fallschirmjägerkompanie und
– je ein Fallschirmspezialzug
pro Verband ausgebildet und vorgehalten.

Also müssten Sie einen Antrag
- auf Versetzung >> zu den Fallschirmjägern
und
- Änderung der Verwendung zum >> INFANTERIST FUER SPEZIELLE OPERATIONEN = MannLB
stellen.

Ob Sie sich dabei direkt für die o.g. Kompanie bzw. den Spezialzug mit EGB-Befähigung bewerben können...

...hierzu folgen Sie dem Rat von Ulli und fragen in der S1-Abteilung eines FschjBtl nach !
Titel: Antw:EGB-Auswahlverfahren
Beitrag von: OG K am 02. März 2015, 03:45:40
Morgen,
Kann mitmir evtl. jemand sagen welche Sicherheitsstufe man beim EGB brauch?

damit dazu keine fragen kommen: Dienstantritt 01.04.15 SaZ8 Fallschirmjäger   
in Seedorf und ja ich weiß voraussetzung sind die infanteristische und dIE sprspringerausbildung

Herzlichsten dank schonmal.
Titel: Antw:EGB-Auswahlverfahren
Beitrag von: Ralf am 02. März 2015, 07:07:51
Die SÜ ist vom Dienstposten abhängig, nicht von der Verwendung.
Das steht am jeweiligen Dienstposten dran bzw. wird dem Bewerber auch bei der Einplanung schriftl. mitgeteilt.