Servus!
Am 1.10 werde ich meine Grundausbildung in Zweibrücken antreten.
Danach werde ich in der Stammeinheit in Zweibrücken bleiben.
Nun meine Frage:
Kann ich dort in der Abendschule meine mittlere Reife nachholen?
und wenn ja wie läuft das ab wenn ich Abends in die schule gehe aber vielleicht irgendeine Übung Abends zu der Uhrzeit habe?
lg
Wenn du mit deinem Chef sprichst, wird der zusehen, dass du die Abende wo du Abendschule hast, frei hast- also an den Tagen keine Wache etc. ABER: Nur sofern das möglich ist.
Übungen gehen natürlich vor.
Und wie läuft das dann im generellen ab? hast du/ihr da Erfahrung? ich sag jetzt mal ich geh nach 6 Monaten zu meinen Chef und frage ihn ob ich möglicherweiße in die Abendschule gehen kann?
Wird er das dann für mich regeln oder ist das ne rein private Sache von mir? Unterstützt mich da die Bundeswehr?
Muss ich da dann auf eine normale fachhochschule oder bietet die Bundeswehr dort irgendetwas an?
lg
Das wird eine rein private Sache auf einer privaten Schule. Unterstützung heißt evtl. rücksichtdes Chefs bei der Terminierung und evtl. Zuschüsse vom BFD. Das weiß aber der dortige Berater.
Alles klar!
Danke!
Seit Einstellungsdatum Mitte letzten Jahres (hab das genaue grad nicht im Kopf) gelten die BFD-Ansprüche ausschließlich nach der aktiven Dienstzeit.
Heißt eine Bezuschussung dürfte kaum machbar sein.
Dann gibt es diesen Satz für Weiterbildungen nach Dienst und in internen Maßnahmen gar nicht mehr? OK, dann streichen wir den Zuschuss.
Ich hab's grad nicht detailliert im Kopf, aber da war was in der Art.
Ich habe es ja nicht bestritten. Ich dachte die Änderung bezieht sich lediglich auf Freistellungszeiten während der Dienstzeit. Ist für mich auch nicht relevant.
Da es auf mich auch nicht zutrifft, deswegen eher vage die Angabe.
Kann aber gern nochmal nachgucken. :)
§ 4 SVG sagt folgendes dazu (und der müsste dafür der Relevante sein):
Zitat§ 4
(1) Während der Wehrdienstzeit bieten die für die Berufsförderung zuständigen Stellen (Berufsförderungsdienste) interne Bildungsmaßnahmen an, an denen Soldaten auf Zeit oder freiwilligen Wehrdienst nach § 58b des Soldatengesetzes Leistende unentgeltlich teilnehmen können.
(2) Ist für Soldaten auf Zeit mit einer Wehrdienstzeit von weniger als vier Jahren und für freiwilligen Wehrdienst nach § 58b des Soldatengesetzes Leistende im Förderungsplan im Sinne des § 3a Absatz 2 vorgesehen, dass ein bestimmtes schulisches oder berufliches Bildungsziel im Rahmen der dienstzeitbegleitenden Förderung erreicht werden soll, und kann dieses Bildungsziel nicht oder nicht planmäßig durch Teilnahme an internen Maßnahmen erreicht werden, kann im Einzelfall ausnahmsweise die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen anderer Anbieter gefördert werden.
(3) Auf die dienstzeitbegleitende Förderung nach den Absätzen 1 und 2 besteht kein Anspruch. Sie steht unter dem Vorbehalt ausreichend verfügbarer Haushaltsmittel.
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/svg/BJNR007850957.html#BJNR007850957BJNG000807310
Die Vhs Zweibrücken versucht zur Zeit, genügend Interessenten für den Realschulkurs zusammenzukriegen. Vermutlich wird das Ganze zum 1.10. aber schon angelaufen sein.
http://www.vhs-zweibruecken.de/index.php?id=27&urlparameter=kathaupt%253A1%253Bkatid%3A22%3Bkatvaterid%3A4%3Bkatname%3ARealschulabschlu%DF%3BIch habe Mittlere Reife und Abitur an einer Abendschule gemacht, das ist schon neben einem normalen Job ziemlich fordernd.
Mir stellt sich die Frage, wie realitätsnah das neben dem Wehrdienst ist (je nach Aufgabenbereich), denn das bedeutet 5 Tage die Woche 0 Freizeit und neben der Schule muss man auch noch lernen. Dem muss man sich bewusst sein.
Dem ist wohl nichts mehr hinzuzufügen. Habe damals meinen 2. Gesellenbrief und den Meister abends gemacht + zig andere Kurse. Sehr fordernd, dies mit dem Dienst in Einklang zu bringen. Freizeit wirst du nicht mehr viel haben. Aber es geht, genügend Selbstdisziplin vorausgesetzt.