Fragen über Fragen..
Mein Mann hat gerade durch seinen Arbeitsunfall die Problematik das er als Panzergrenadieroberfeldwebel nicht mehr geeignet ist.
Würde ein Gespräch beim Bundesamt für Personalm. ihm weiterhelfen und kann er den Termin ohne Zustimmung der S1 Abteilung vereinbaren?
Ich hab gedacht, du hättest geschrieben, dass er schon einen Termin bei seinem Personalführer hat.
In so einem Fall sollte er erstmal mit seinem Chef sprechen.
Wenn die Personalbearbeiter im für die Feldwebel zuständigen Dezernat immer noch so drauf sind wie in der ehemaligen SDBw, mögen die es gar nicht wenn man mal eben da anruft.
Besser über den Dienstweg versuchen.
1) Warum ständig neue Threads?
2) Personalgespräche sind immer auf dem Dienstweg zu beantragen - die eigenen Vorgesetzten müssen darüber ja bescheid wissen - eine beliebige Zustimmung des S1 oder des Chefs ist für so ein Gespräch aber weder vorgesehen, noch notwendig, jeder Soldat hat bei Bedarf schlicht das Recht auf ein schnellstmögliches Personalgespräch mit seinem Personalführer.
Gruß Andi
Sorry ;(
Ja er überlegt halt gerade wie er taktisch am besten vorgehen kann..
Er hat halt ein bisschen Sorge, dass sie ihm einen Innendienstposten ganz weit weg beschaffen..
Dadurch das es ein Dienstunfall ist dachte er halt, dass er vor einem DU-Verfahren geschützt ist.Aber nun sagte man ihm, dass auch er "rausgeschmissen" werden könnte.
Besteht wohl die Möglichkeit, dass seine Dienstzeit verkürzt wird, aber er trotzdem alle annehmlichkeiten behält?(Bfd, etc)?
Was hätte denn die Personal bearbeitende Stelle davon "einen Dienstposten ganz weit weg" zu suchen? Sie wird dort suchen, wo ein diestl. Bedarf ist.
Das Leben ist doch heute nicht so kompliziert, als dass man seinen Wunsch in Worte kleiden kann.
"Hiermit beantrage ich ein Personalgespräch bei meiner Personal bearbeitende Stelle. Aufgrund folgender Fakten:
.
.
.
bin ich nur nur eingeschränkt verwendungsfähig, MSG.. (oder whatever) und bitte um Prüfung einer Verwendung im Raum xy (und einer Verwendung als xy [falls er schon feste Vorstellungen hat oder er lässt es einfach weg und die ZPersBearbSt kümmert sich drum)."
Das ganze geht auf dem Dienstweg hoch.
Ob es zu einem Personalgespräch kommt, entscheidet die ZPersBearbSt. Ggf. kann sie nämlich direkt dem Wunsch entsprechen und es braucht keiner "zeit- und kostenintensiven Dienstreise"
Wenner eine Dienstzeitverkürzung will, muss er das beantragen. da es nach dem RefBeglG erfolgen würde, würde er alle "Annehmlichkeiten" behalten.
Da er ansch. nicht persönlich in der Einheit diese Fragen stellen möchte, wäre es aber auch einfacher, wenn er hier persönlich nachfragt, auch wenn du erstaunlich gut unterrichtet bist.