Guten Morgen Kameraden,
kurze Info zu meinem Anliegen. Ich bin FWDLer 25 Jahre alt und möchte gern, nach Beendigung des jetzigen Wehrdienstes, als wiedereinsteller zurück in die BW (Ma. 8-12).
Ich habe bei meinem S1 bereits um eine Truppenwerbung gebeten und sobald eine Bewerbernummer vorliegt könnte da was gemacht werden.
Zur eigentlichen Frage, wie stehen die Chancen auf eine erfolgreiche Bewerbung und was wäre zu beachten ?
Erscheint eine Wehrübung sinnvoll? (zur Überbrückung auch nach Bewerbungsabgabe)
ZitatZur eigentlichen Frage, wie stehen die Chancen auf eine erfolgreiche Bewerbung ...
irgendwo zwischen 0 und 100%, 50% wäre realistisch, würde ich sagen.
Zitat.. und was wäre zu beachten ?
Da sollten Sie mal die Erfahrungsberichte aus den ZNwG hier im Forum lesen.
ZitatErscheint eine Wehrübung sinnvoll? (zur Überbrückung auch nach Bewerbungsabgabe)
Wenn ein
dienstliches Interesse gegeben ist, kann man über eine WÜb nachdenken. Das sollten Sie mit Ihren Vorgesetzten besprechen. Nur, damit Sie die Zeit irgendwie überbrückenm wird es keine WÜb geben. Außerdem weiss niemand, wie lange die Zeitspanne zwischen Abgabe der Bewerbung und Wiedereinstellung dauert. Das können ein paar Wochen, aber durchaus auch ein paar Monate sein.
Warum stellen Sie eigentlich den Antrag nicht so zeitgerecht, dass eine Entscheidung vor Dienstzeitende fällt?
Aus zeitlichen Gründen wäre der Antrag nicht durchgegangen. Da ich grad aus dem Einsatz wieder gekommen bin und ich im Btl , aber nicht in der Kompanie bleiben möchte.
Zu der Wehrübung, ich habe mich da vllt falsch ausgedrückt.
Da ich sowieso im Btl bleiben möchte wäre eine Anschlusswehrübung vllt sinnvoll.
Zitat von: Maddin-SpezPi am 08. Mai 2013, 11:00:49
Aus zeitlichen Gründen wäre der Antrag nicht durchgegangen. Da ich grad aus dem Einsatz wieder gekommen bin und ich im Btl , aber nicht in der Kompanie bleiben möchte.
Zu der Wehrübung, ich habe mich da vllt falsch ausgedrückt.
Da ich sowieso im Btl bleiben möchte wäre eine Anschlusswehrübung vllt sinnvoll.
Das ändert an meiner Aussage nicht das Geringste.
Sie hätten den Antrag auch vor und während des Einsatzes oder auch heute früh stellen können. Und wenn eine Weiterverpflichtung in der eigenen Einheit für Sie nicht in Frage kommt, können Sie das auch in den Antrag schreiben bzw. eine Bewilligung unter dieser Voraussetzung ablehnen.
Da kein Laufbahnwechsel vorliegt wurde die Versetzung direkt angelehnt. (Es ist dann ja eine, trotz bevorstehendem DZE)
Zitat von: Maddin-SpezPi am 08. Mai 2013, 11:18:24
Da kein Laufbahnwechsel vorliegt wurde die Versetzung direkt angelehnt. (Es ist dann ja eine, trotz bevorstehendem DZE)
Von wem wurde die abgelehnt?
Auf Empfehlung der Einheit aufgrund der Einsatzbelastung. Zum wiedereinsteller wurde mir vom Spieß im Einsatz geraten.
Das beantwortet nicht meine Frage danach, wer den Antrag abgelehnt hat.
Letzten Endes ne höhere Dienststelle.
Haben Sie den Ablehnungsbescheid schriftlich? Wenn ja, welche Rechtsmittel haben Sie dagegen eingelegt?
Zitat von: Maddin-SpezPi am 08. Mai 2013, 12:06:03
Letzten Endes ne höhere Dienststelle.
Um mal kurz den Hintergrund der Frage zu erklären:
Uns passiert es hier fast täglich, das Soldaten sagen ihr Versetzungsantrag wurde abgelehnt. Aber diese haben zu, ich sag mal 90%, nur von ihrem Chef die Ablehnung bekommen (Sei es, Chef sagt nur gegen Tauschpartner oder generell is nicht). Den meisten ist leider nicht klar, das der Chef den Antrag gar nicht ablehnen kann, der kann zwar sein kreuzchen setzen und ne Stellungnahme abgeben, aber zu entscheiden hat er nichts.
Ich lege diese Aussage sogar so aus, dass nie ein formeller Antrag gestellt wurde. Liege ich vielleicht richtig?
Das war ja auch mein Gedanke und der Grund für meine Nachfragen.
Der Antrag wurde selbstverständlich schriftlich gestellt und formell abgelehnt.
Selbstverständlich haben Sie dagegen Beschwerde eingelegt.