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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Stabsuffz93 am 08. Mai 2013, 11:15:33

Titel: Rechtsberater
Beitrag von: Stabsuffz93 am 08. Mai 2013, 11:15:33
Hallo und guten Tag,
folgendes ist passiert, ich habe meine Bewerbung um wiedereinstellung letztes Jahr abgegeben und sie wurde auch bearbeitet. Dann leider kam eine Anzeige dazwischen, sodass meine Akte zum Rechtsberater musste. Das Verfahren wurde nach §156a endgültig eingestellt und den Bescheid habe ich zum Rechtsberater geschickt. Jetzt hat dieser eine wiederaufnahme sperre bis zum 1.5.2014 verhängt. Aus welchem Grund? Das Verfahren ist doch eingestellt. Kennt sich jemand mit den Kriterien aus? Kann ich da irgendwie gegen vorgehen? Wäre um Antworten sehr dankbar.

MfG
Titel: Antw:Rechtsberater
Beitrag von: Lidius am 08. Mai 2013, 11:36:49
§156a? Den gibt es in der StPO nicht.

Sicher das es nicht eher §153a und das ganze gegen Auflage eingestellt wurde?
Titel: Antw:Rechtsberater
Beitrag von: wolverine am 08. Mai 2013, 11:47:31
Die Verwaltungsbehörde ist nicht an die staatsanwaltschaftliche Entscheidung, die aus wirtschaftlichen Gründen oder Opportunität das Verfahren eingestellt hat, gebunden sondern kann eine eigene Bewertung treffen. Lediglich Sachverhaltsfeststellungen in einem Urteil sind bindend.
Titel: Antw:Rechtsberater
Beitrag von: Stabsuffz93 am 08. Mai 2013, 11:52:47
Zitat von: Lidius am 08. Mai 2013, 11:36:49
§156a? Den gibt es in der StPO nicht.

Sicher das es nicht eher §153a und das ganze gegen Auflage eingestellt wurde?

Oh stimmt tut mir leid da hat sich ein Rechtschreibfehler eingeschlichen^^
Titel: Antw:Rechtsberater
Beitrag von: Stabsuffz93 am 08. Mai 2013, 11:54:17
Zitat von: wolverine am 08. Mai 2013, 11:47:31
Die Verwaltungsbehörde ist nicht an die staatsanwaltschaftliche Entscheidung, die aus wirtschaftlichen Gründen oder Opportunität das Verfahren eingestellt hat, gebunden sondern kann eine eigene Bewertung treffen. Lediglich Sachverhaltsfeststellungen in einem Urteil sind bindend.

Tut mir leid aber ich verstehe diesen Satz nicht so.
Titel: Antw:Rechtsberater
Beitrag von: KlausP am 08. Mai 2013, 11:57:40
Dass das Verfahren (gegen Auflagen) eingestellt wurde bedeutet ja nicht, dass Sie die Ihnen zur Last gelegte Tat nicht begangen haben. Vielleicht sollten Sie mal den § 153a STPO lesen, dann verstehen Sie auch den Beitrag von @wolverine besser.
Titel: Antw:Rechtsberater
Beitrag von: Lidius am 08. Mai 2013, 11:58:40
Ganz einfach, du hast die Tat begangen. Die Staatsanwaltschaft sagt sie verfolgt das ganze nicht, wenn du Auflage X erfüllst.

Das ändert aber ja nichts daran das du die Tat begangen hast.

Dem Rechtsberater ist egal ob das Verfahren gegen Auflage eingestellt wurde, der sieht die Tat, ob nun staatsanwaltschaftlich verfolgt oder nicht und kann eben selber entscheiden was er macht. In deinem Fall hat er dich für 1 Jahr gesperrt, damit musst du leben.
Titel: Antw:Rechtsberater
Beitrag von: wolverine am 08. Mai 2013, 11:59:56
Bundeswehr (Verwaltungsbehörde) und Staatsanwaltschaft sind zwei unterschiedliche Institutionen. Wenn die Staatsanwaltschaft einstellt - z. B. weil Ermittlungsaufwand und "Erfolg" in einem ungünstigen Verhältnis stehen - muss die Bundeswehr dies nicht genau gleich beurteilen. Der RB kann die Akte der StA anfordern und eigenständig neu bewerten. Offensichtlich ist das bei Ihnen so geschehen.

Zitat von: Lidius am 08. Mai 2013, 11:58:40
Ganz einfach, du hast die Tat begangen.
Nö, das kann nur in einem Urteil festgestellt werden. Hier sagt die StA: "Ich weiß es nicht und gegen die Auflage ist es mir auch egal."
Titel: Antw:Rechtsberater
Beitrag von: Stabsuffz93 am 08. Mai 2013, 12:06:59
Kann ich gegen die Sperre irgendwie vorgehen?

Zitat von: wolverine am 08. Mai 2013, 11:59:56
Bundeswehr (Verwaltungsbehörde) und Staatsanwaltschaft sind zwei unterschiedliche Institutionen. Wenn die Staatsanwaltschaft einstellt - z. B. weil Ermittlungsaufwand und "Erfolg" in einem ungünstigen Verhältnis stehen - muss die Bundeswehr dies nicht genau gleich beurteilen. Der RB kann die Akte der StA anfordern und eigenständig neu bewerten. Offensichtlich ist das bei Ihnen so geschehen.

Die Sache ist aber die das der RB die Akte nicht gesehen hat. Er hat nur den Einstellungsbescheid vorliegen. Meine Sachberarbeiterin im KC Hannover hatte mir eine Erklärung zur Einsicht in die Strafakte geschickt, die ich allerdings nicht mehr zurückschicken musste, da der Bescheid vorlag und ich nur diesen zuschicken sollte.
Titel: Antw:Rechtsberater
Beitrag von: KlausP am 08. Mai 2013, 12:09:22
ZitatDie Sache ist aber die das der RB die Akte nicht gesehen hat.

Muss er ja auch nicht. Wie @wolverine schon schrieb:

ZitatDer RB kann die Akte der StA anfordern und eigenständig neu bewerten.
Titel: Antw:Rechtsberater
Beitrag von: wolverine am 08. Mai 2013, 12:09:58
Steht unter dem Bescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung? Da es keinen Anspruch auf Einstellung gibt würde ich sagen, dass da nichts geht. Da aber heute jedem der Hintern gepudert wird, würde es mich nicht wundern wenn auch das rechtsmittelfähig ist.
Titel: Antw:Rechtsberater
Beitrag von: Stabsuffz93 am 08. Mai 2013, 12:15:55
Zitat von: KlausP am 08. Mai 2013, 12:09:22
ZitatDie Sache ist aber die das der RB die Akte nicht gesehen hat.

Muss er ja auch nicht. Wie @wolverine schon schrieb:

ZitatDer RB kann die Akte der StA anfordern und eigenständig neu bewerten.

Aber wieso sperrt er mich dann wenn er nur den Bescheid hat? Daran kann er doch garnix feststellen bzw eigenständig bewerten?

Zitat von: wolverine am 08. Mai 2013, 12:09:58
Steht unter dem Bescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung? Da es keinen Anspruch auf Einstellung gibt würde ich sagen, dass da nichts geht. Da aber heute jedem der Hintern gepudert wird, würde es mich nicht wundern wenn auch das rechtsmittelfähig ist.

Das kann ich Ihnen so genau garnicht sagen, da ich den Bescheid nicht mehr hierhabe. Ich möchte ja auch nicht gegen den Bescheid vorgehen sondern gegen die Sperre vom RB
Titel: Antw:Rechtsberater
Beitrag von: wolverine am 08. Mai 2013, 12:17:35
Das geht nicht.
Titel: Antw:Rechtsberater
Beitrag von: Stabsuffz93 am 08. Mai 2013, 12:19:00
Kann man den Grund für die Sperre denn irgendwie erfragen? Die Sachbearbeiterin konnte mir nur sagen das ich gesperrt bin, aber nicht wieso.
Titel: Antw:Rechtsberater
Beitrag von: KlausP am 08. Mai 2013, 12:21:50
ZitatAber wieso sperrt er mich dann wenn er nur den Bescheid hat? Daran kann er doch garnix feststellen bzw eigenständig bewerten?

Ich nehme an, dass in dem Bescheid auch steht, wegen welcher Tat gegen Sie rmittelt worden ist. Da kann er sich sehr wohl ein eigenes Urteil bilden, genau dafür wird er nämlich bezahlt.
Titel: Antw:Rechtsberater
Beitrag von: wolverine am 08. Mai 2013, 12:22:39
Ein Anspruch auf Begründung besteht nicht. Nachfragen beim Amt für Personalmanagement können Sie natürlich. Ich prognostiziere aber, dass man dort nicht begründen wird.
Titel: Antw:Rechtsberater
Beitrag von: Stabsuffz93 am 08. Mai 2013, 12:26:59
Okey dann danke ich Ihnen für die Antworten. Ich gucke mal was ich machen kann.

Falls sich was ergibt werde ich euch davon unterrichten.
Titel: Antw:Rechtsberater
Beitrag von: Lu Ziffer am 08. Mai 2013, 12:40:28
Wenn ich das so lese hört sich das für mich so an als ob der RB einsicht in ihre Akte hat.
Da ihnen das KC eine Erklärung zur Einsicht in die Strafakte geschickt hat, würde ich davon ausgehen das der RB dafür kein Einverständniss von ihnen braucht bzw das sie mit ihrer Bewerbung diese ihm bereits gegeben haben.
Titel: Antw:Rechtsberater
Beitrag von: Stabsuffz93 am 08. Mai 2013, 12:52:17
Die erklärung ist ja extra das ich mein Einverständniss gebe das der RB da reingucken darf. Schicke ich das nicht ausgefüllt zurück, darf er dort auch nicht reingucken.
Titel: Rechtsberater
Beitrag von: Cherryblossom am 08. Mai 2013, 14:11:52
Dann muss man sich doch noch weniger über eine Sperre wundern... -.-

Zudem; wie auch schon erwähnt; es besteht kein Rechtsanspruch auf Einstellung und auch nicht auf Einladung in ein KC.
Titel: Antw:Rechtsberater
Beitrag von: BSG1966 am 08. Mai 2013, 14:24:38
Zumal ich einfach mal nicht verstehen kann, wie man diese Einverständniserklärung NICHT geben kann! Ich meine, es ist doch nicht so, dass einem irgendwer nen Strick draus drehen will, es geht darum, zu überprüfen, ob irgendwelche Einstellungshindernisse bestehen. Wenn man der Meinung ist, dass diese nicht bestehen, gibts keinen Grund die Rechtsabteilung sich nicht davon überzeugen zu lassen. Wenn man denkt, oh-oh, das könnt Ärger geben, was könnte dann beispielsweise die Rechtsabteilung, der die Einsicht nicht erlaubt wird, erst denken?
Titel: Antw:Rechtsberater
Beitrag von: Stabsuffz93 am 08. Mai 2013, 23:21:18
Das versteht ihr gerade etwas Falsch. Ich habe die Erklärung zugesandt bekommen, musste sie aber nicht abschicken (Anweisung der SB im KC) Sie sagte ausdrücklich der RB braucht NUR den Bescheid sobald ich ihn habe. Hätte es mit dem Bescheid gedauert, so hätte ich die Erklärung zurückschicken müssen.
Titel: Rechtsberater
Beitrag von: Cherryblossom am 08. Mai 2013, 23:31:51
Na denn wird dem RB der Bescheid als Grund für eine Sperre ausgereicht haben.
MMn gibt es da keine Diskussionsgrundlage.
Titel: Antw:Rechtsberater
Beitrag von: KlausP am 08. Mai 2013, 23:36:24
Zitat von: Cherryblossom am 08. Mai 2013, 23:31:51
Na denn wird dem RB der Bescheid als Grund für eine Sperre ausgereicht haben.
MMn gibt es da keine Diskussionsgrundlage.

Sowas schrieb ich schon vor Stunden.  ::) ;)
Titel: Antw:Rechtsberater
Beitrag von: Stabsuffz93 am 11. Mai 2013, 14:32:41
So um alle auf den Stand der dinge zu bringen. Der Rechtsberater hat eine begründung abgeliefert. Diese war das er mir deshalb 1 Jahr sperre gegeben hat, um zu beobachten ob nochmal was vorfällt. Ist ne verständliche Begründung.

Allerdings hab ich noch ein Ass im Ärmel. Ein freund meiner Mutter ist Wehrdienstberater, und er sagte ich kann den Freiwilligen Wehrdienst als überbrückung ableisten, da ich Bisher nur die Grundausbildung bestanden habe.
Titel: Antw:Rechtsberater
Beitrag von: ulli76 am 11. Mai 2013, 14:39:08
Hast du FWD alter Art oder GWD gemacht oder FWD neuer Art?
Und man müsste sehen, ob die Sperre des Rechtsberaters für alle Laufbahen (incl. FWDL) gilt.
Titel: Antw:Rechtsberater
Beitrag von: Stabsuffz93 am 11. Mai 2013, 14:46:21
GWD.

Also davon hat die Dame des Karrierecenters mir nix gesagt. Sie sagte ich habe bis zum 1.5.14 Eine einstellungssperre für SaZ. Damit schließt sich mir ja auch das FWD möglich sein sollte.
Titel: Antw:Rechtsberater
Beitrag von: ulli76 am 11. Mai 2013, 14:50:40
Das ist ja auch kein Automatismus. Aber mal ne andere Frage: Bist du denn jetzt eigentlich tauglich?
Titel: Antw:Rechtsberater
Beitrag von: Stabsuffz93 am 11. Mai 2013, 15:23:08
Ja gemustert wurde ich T2.
Titel: Antw:Rechtsberater
Beitrag von: mailman am 11. Mai 2013, 15:36:29
Mit dem Knorpelschaden, und den ganzen Vorgeschichten?
Titel: Antw:Rechtsberater
Beitrag von: ulli76 am 11. Mai 2013, 15:37:44
Mit dem Jochbein war doch auch noch was.
Titel: Antw:Rechtsberater
Beitrag von: JaPhRi am 11. Mai 2013, 21:01:43
Das wird hier ja immer interessanter :-D
Titel: Antw:Rechtsberater
Beitrag von: Stabsuffz93 am 11. Mai 2013, 23:27:42
Ja habe meine Musterung hinter mir. Musste Fachärztliche Bescheinigungen nachreichen das alles i.O ist. Und hab dann mein T2 bekommen
Titel: Antw:Rechtsberater
Beitrag von: KlausP am 11. Mai 2013, 23:29:47
Welche Musterung meinen Sie? Die vor Ihrer Einstellung? Oder wurden Sie nach Ihrer Entlassung noch mal gemustert?
Titel: Antw:Rechtsberater
Beitrag von: Stabsuffz93 am 11. Mai 2013, 23:32:46
Als ich Entlassen wurde musste ich nochmal gemustert werden, aber noch in der Truppe. Musste nochmal zum ZA und zum Truppenarzt. Da ich aber direkt gesagt hatte wenn alles verheilt ist bewerbe ich mich neu hat die Truppenärztin mir geraten die Atteste direkt der Bewerbung beizufügen. Und von ihr hatte ich ein T2 bekommen
Titel: Antw:Rechtsberater
Beitrag von: ulli76 am 11. Mai 2013, 23:36:56
Ah- und danach nicht mehr gemustert worden?
Eigentlich hättest du T4 geschrieben werden müssen, aber machen manche Truppenärzte im Rahmen der Entlassung nicht immer.
Also solltest du mit so ner Vorgeschichte zur Einstellungsuntersuchung bei mir aufschlagen, würde ich dich mit großer Wahrscheinlichkeit zum Facharzt schicken wenn du nicht nen aktuellen Facharztbefund von nem Bundeswehrorthopäden oder -unfallchirurgen mitbringen würdest.
Titel: Antw:Rechtsberater
Beitrag von: Stabsuffz93 am 11. Mai 2013, 23:43:01
Die Atteste bzw Bescheide habe ich ja mit der Bewerbung in das Karrierecenter mitgegeben. Eben um Fragen zu vermeiden. Kommen zwar nicht von einem BW Facharzt aber ich denke ein ziviler Facharzt kennt sich da auch aus.
Titel: Antw:Rechtsberater
Beitrag von: KlausP am 11. Mai 2013, 23:47:24
ZitatAls ich Entlassen wurde musste ich nochmal gemustert werden, aber noch in der Truppe.

Nö, dasar keine Musterung sondern die Entlassungsuntersuchung. Dass der TrA Sie da T2 geschrieben hat, wundert mich allerdings, da er ja Ihre "Gebrechen" gekannt haben müsste.
Titel: Antw:Rechtsberater
Beitrag von: Stabsuffz93 am 11. Mai 2013, 23:50:34
Okey dann eben Entlassungsuntersuchung. Ja gewundert hat es mich auch, habe allerdings nicht weiter drauf reagiert da ich damit sehr zufrieden war.
Titel: Antw:Rechtsberater
Beitrag von: ulli76 am 11. Mai 2013, 23:56:59
Achso- der zivile Kollege kann nur einen Befund erstellen, aber keine Aussage zur Tauglichkeit machen.
Titel: Antw:Rechtsberater
Beitrag von: Stabsuffz93 am 11. Mai 2013, 23:59:29
Aber wenn der zivile FA in die Befunde schreibt das alles ordentlich verheilt ist sollten die BW ärzte doch eigentlich keine Fragen mehr stellen oder?
Titel: Antw:Rechtsberater
Beitrag von: ulli76 am 12. Mai 2013, 00:04:57
Es gibt Verletzungen, die so schwerwiegend sind, dass diese zumindest zu einer Einschränkung der Tauglichkeit führen, egal, ob das gut verheilt ist.
Die zivilen Orthopäden/Unfallchirurgen denken da teilweise in anderen Kategorien als ihre militärischen Kollegen.

Eine Luxation eines großen Gelenkes (Schulter oder Kniescheibe) kann gut verheilt sein, aber trotzdem Probleme mit der Tauglichkeit machen.
Eine Knie-OP kann gut verlaufen, hinterher alles gut verheilt und der Soldat trotzdem untauglich sein.
Titel: Antw:Rechtsberater
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 12. Mai 2013, 00:46:40
Heute gibt es außerdem genug taugliche Bewerber, unter denen man sich die genau passenden hinsichtlich Qualifikation und Vorgeschichte aussuchen kann, daher wird man auch den Aufwand für gebietsärztliche Untersuchungen und Gutachten im Rahmen halten und Bewerber. Die Vorschriften lassen keinen Ermessensspielraum, das hat seine Gründe. Denn was nützt es, mit viel Aufwand und Gutzureden die Tauglichkeit im notwendigen Umfang zu bekommen und bei Belastung regelmäßig aus gesundheitlichen Gründen auszufallen.