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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Soldier1990 am 14. Mai 2013, 18:43:25

Titel: Verkürzungsantrag oder 2 Arbeitsverträge?
Beitrag von: Soldier1990 am 14. Mai 2013, 18:43:25
Guten Tag,
ich habe folgendes Problem und ich hoffe dass ihr mir dabei helfen könnt!
Ich bin Saz4 Mannschafter, mein DZE ist am 30.09.2013.
Ich hab mich dafür entschieden meine "Karriere" nicht bei der Bundeswehr fortzuführen. Nun hab ich mir draußen einen Ausbildungsplatz gesucht und gefunden.
Problem dabei ist dass der Ausbildungsbeginn am 01.08.2013 ist. Jetzt wollte ich die 2 Monate verkürzen ABER die Bundeswehr stellt sich quer. Welche Möglichkeiten hab ich?
Und wie ist es wenn ich vom 01.08 bis zum 30.09 Urlaub nehme? ( Hab noch so viel Urlaub ;)) Kann ich dann trotzdem meinen Ausbildungsvertrag unterschreiben?
Schonmal vielen Dank im voraus!
Titel: Antw:Verkürzungsantrag oder 2 Arbeitsverträge?
Beitrag von: Andi am 14. Mai 2013, 20:07:47
Was sagt dein Chef dazu?
Titel: Antw:Verkürzungsantrag oder 2 Arbeitsverträge?
Beitrag von: Soldier1990 am 14. Mai 2013, 20:18:36
Also Verkürzungsantrag geht nicht da es zu kurzfristig ist. Aber es muss ja irgendwie ne möglichkeit geben. Bin ja bestimmt nicht der einzige der in diesem Zeitraum DZE hat und dann ne ausbildung bzw Arbeit sucht. Die Ausbildungen fangen halt alle am 01.08 oder 01.09 an....
Er selbst würde mir einen Monat SU geben und den rest müsste ich Urlaub nehmen, also Ermäßungsfreistellung.
Ist halt die Frage ob mein neuer Arbeitgeber das mitmacht und ob es rechtlich ist dass ich meinen Ausbildungsvertrag unterschreibe obwohl ich nur "Urlaub" hab
Titel: Antw:Verkürzungsantrag oder 2 Arbeitsverträge?
Beitrag von: Bregenz12 am 14. Mai 2013, 21:44:21
Mein Tipp: Nehmen Sie in dieser Frage mal Kontakt mit Ihren BFD auf. Die dürften häufiger mit derartigen Fragen zu tun haben und können Ihnen gleichzeitg Tipps geben, wie Sie Ihren Anspruch auf berufsfördernde Leistungen sichern/erhalten können. - Bei einer Dienstzeitverkürzung verlieren Sie die Rechte als SaZ 4 (Übergangsbebührnisse/Berufsförderung), das wäre also der schlechteste Weg. Bleibt also die Frage mit dem Urlaub und der Ermessensfreistellung von einem Monat. (Also: BFD!)