Hallo Kameraden,
ich bin neu hier im Forum und hoffe, dass ich nicht in den falschen Bereich poste :)
Ich bin seit September 2012 in einer ZAW Maßnahme zum MedDokAss. Da ich meinen Urlaub letztes Jahr verletzungsbedingt nicht antreten konnte, haben sich 26 Tage Resturlaub angesammelt.
Aufgrund der Bestimmungen des Ausbildungsträgers ist es mir nicht möglich den Urlaub außerhalb der festgelegten Zeiten anzutreten.
Gibt es eine Möglichkeit der Ansparung oder Auszahlung der Urlaubstage bzw. Möglichkeiten wie ich diesen doch noch nehmen könnte? Es würde sich auch effektiv nur um 8 Tage drehen, da ich den Urlaub von 2013 mit ins nächste Jahr nehmen müsste.
Vorab schonmal danke für eure Hilfe ;D
Ich denke das verhält sich je nach Dienststelle unterschiedlich. Bei uns ist es ebenfalls so, dass wir nur zu den gegebenen Zeiten Urlaub nehmen konnten. Dadurch haben einige Kameraden über 50 Urlaubstage übrig. Da während der Maßnahme der Unterricht gewährleistet sein muss, wurde Urlaub nur denjenigen genehmigt, die sehr gut in der Ausbildung waren und auch nur in Abstimmung mit dem zivilen Bildungsträger. Sprich: Jemand der gute Leistungen in den Klausuren zeigte und Urlaub haben wollte für eine Woche oder wenige Tage musste sich zuerst vom Bildungsträger die Unbedenklichkeit seines Fehlens bescheinigen lassen und der Chef hat dann in Abstimmung mit Spieß und Betreuungsfeldwebel den Uraub in Ausnahmefällen genehmigt.
Jetzt zum Ende der Maßnahme, da die Prüfungen durch sind, ist das alles viel unkomplizierter.Der Lehrgang wurde um 2 Wochen verkürzt und diese 2 Wochen kann nun Urlaub genommen werden, da die meisten Kameraden im Anschluss erneut Lehrgänge haben, und so niemals ihren Jahresurlaub hätten nehmen können.
Kurz gesagt: Das liegt im Ermessen des Chefs und des Bildungsträgers, ansonsten musst du Resturlaub mit ins Folgejahr nehmen, den du dir m.W. auch auszahlen lassen kannst, das würde ich jedoch nicht mit Sicherheit sagen wollen.