Hallo,
ich starte am 01.07.2013 nach 12 jähriger abwesenheit wieder meine Karriere bei der Bundeswehr. Ich weiss bisher nur das ich zum Nachschub komme, das meine Standort Mühlhausen sein wird (400km Entfernung) und das ich SaZ 8 bin. Ich bin verheiratet und habe ab Oktober 4 Kinder. Jetzt meine Frage: Wie sieht mein grundgehalt aus, welche Zulagen gibt es in diesem Fall, wo beantrage ich was und was kann ich an Zulagen überhaupt in anspruch nehmen. DIe diversen Onlinerechner zur Besoldung von soldaten spucken mir stark differierende Werte aus. Die reichen von 2100€ brutto bis 2981,48€ brutto. Was muss ich davon abziehen, wie sieht es mit meiner Familie aus, wen kann ich mit in die freie Kosten und Heilfürsorge mitnehmen? Bitte helft mir einfach mal mit Input, damit ich nicht vor meinem ReFü stehe wie das Lamm vor seinem Schlächter und mich für dumm verkaufen lassen muss.
welchen Dienstgrad wirst du denn haben?
soweit ich weiss obergefreiter
Ich denke mal das wird A4 (S1) sein + Ehegattenzuschlage ( glaube das waren 120,58 € von A1 -A7 ) + Kind 1 und 2 je 106 € . KInd 3 und 4 geben je 319 € glaube .
Zusammenrechnen ,... je nach Steuer Klasse Lohnsteuer abzeihen , dann hast du einen guten Überblick schonmal .
Sicher ist einmal eines, nämlich, dass ein Obergefreiter mit der Besoldungsgruppe A4 bezahlt wird ;) ! Wie alt sind Sie denn?
Weiterhin ist klar, dass folgende Beträge dazu kommen: 1. Familienzuschlag für verheiratete Soldaten € 119,14 2. Kinderzuschlag für das erste und zweite Kind mit je € 106,89, also dafür schon mal € 213,78 3. Für das dritte Kind dann der erhöhte Kinderzuschlag von € 333,31! Das macht dann zusammen als Familien- und Kinderzuschlag schon mal € 666,23! Dieser Betrag erhöht sich ab dem 01.08.2013 auf die Summe von € 674,14 wegen einer Anpassung der Bezüge zu diesem Termin und mit der Geburt des 4. Kindes werden es dann wohl € 1.011,45!
Selbst wenn es dann bei A4 "nur" die Stufe 1 werden sollte, werden daraus dann aktuell € 2.604,75, die bei Steuerklasse III und aktuell 3 Kinderfreibeträgen mit einem Netto von ca. € 2.430,-- (ohne Kirchensteuer!) zu Buche stehen ;) !
@ Tommie : Geht es immernoch nach dem Alter , für die Einstufung S1-S8 ?
Dachte das wurde jetzt geändert auf Dienstzeit innerhalb des jeweiligen Stufenbereichs ? ? ?
Genau das ist ja der Punkt, Bummler60 ;) ! Wer z. B. im Fachdienst mit höherem Dienstgrad eingestellt wird, der wird nach dem Alter festgesetzt. Aber ich weiß nicht, wie es in diesem Falle sein wird!
Ich muss heiraten :-\
Was hast das jetzt mit dem Thread zu tun ???
...und Kindergeld nicht vergessen.
ich danke euch allen für eure wirklich tollen informationen. wenn ihr mir jetzt noch sagen sagen könnt, was davon automatisch geht und was ich beim in welchen intervallen beantragen muss liege ich euch zu füssen. Damals war es einfach. gwdl gabs ein festgesetztes geld und gut is. jetzt gilt es so vieles zu beachten. Ich sag nochmal dankeschön