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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Jaeger SG am 27. Mai 2013, 11:33:46

Titel: Weiterverpflichtungsprämie
Beitrag von: Jaeger SG am 27. Mai 2013, 11:33:46
Hallo.

Ich habe folgendes Problem.
Es hieß, dass alle Soldaten, die sich im Jahr 2012, 2013 weiterverpflichten die Weiterverpflichtungsprämie
bekommen. Ich habe meinen SaZ 12 letztes Jahr gestellt (11/12). Wurde aber erst dieses Jahr im März
von SaZ 4 auf SaZ 12 verlängert. Nun habe ich vor einigen Wochen erfahren, dass es auf einmal doch keine
Prämie mehr gibt für die, die dieses Jahr weiterverpflichtet wurden. Und das ist für mich und andere Kammeraden, den es so geht, unverständlich.
Es kann doch nicht sein, dass die Bundeswehr auf einmal sagt, es gibt keine Prämie mehr. Viele Kammeraden
von mir, haben diese noch bekommen, weil Sie 2012 noch ernannt wurden. Aber im Gesetzestext stand eindeutig drin bis 2013.
Ich und viele andere fühlen sich sehr benachteiligt gegenüber anderen. Und ich dachte immer, sowas gibt es bei der Bundeswehr nicht. Schon garnicht in der gleichen DstGrGrp (Mschft).
Da fühlt man sich wirklich "verarscht". sorry für den Ausdruck. Aber es kann ja echt nicht sein. Man verlangt das volle Vertrauen gegenüber dem Dienstherrn, also sollte es auch andersrum so sein.

Jetzt ist meine Frage, kann ich mich mit den anderen Kammeraden beim Wehrbeauftragten beschweren? Bringt das was?

Ich habe auch meinen Spieß befragt, der mir aber auch nicht weiterhelfen kann.

MkG
SG Jaeger
Titel: Antw:Weiterverpflichtungsprämie
Beitrag von: Ralf am 27. Mai 2013, 12:29:45
Am 21.07.2012 wurde die gesetzliche Grundlage von "bis 31.12.2013" auf "bis 31.12.2012" geändert. Also ca. ein halber Jahr vorher.
Ich sehe hier keinen Beschwerdegrund, zumal du im November deinen WV-Antrag gestellt hast, also weit nach Juli.
Titel: Antw:Weiterverpflichtungsprämie
Beitrag von: KlausP am 27. Mai 2013, 12:33:27
ZitatIch und viele andere fühlen sich sehr benachteiligt gegenüber anderen. Und ich dachte immer, sowas gibt es bei der Bundeswehr nicht.

Nicht der Bundeswehr die Schuld in die Kampfstiefel schieben! Der Gesetzgeber hat die Rechtsgrundlage geändert! Wer das ist, sollte man als StGefr (isch gehe mal davon aus, dass mit "SG" in Ihrem Nick ebendieser gemeint ist) eigentlich wissen.
Titel: Antw:Weiterverpflichtungsprämie
Beitrag von: schlammtreiber am 27. Mai 2013, 12:54:36
Also ganz einfach eine Lageveränderung nicht mitbekommen?
Titel: Antw:Weiterverpflichtungsprämie
Beitrag von: KlausP am 27. Mai 2013, 12:56:33
Traurig ist nur, dass auch der Spieß diese Lageänderung nicht auf dem Schirm hat.
Titel: Antw:Weiterverpflichtungsprämie
Beitrag von: dv_uffz am 27. Mai 2013, 21:53:39
@Jaeger SG
Die Möglichkeitkeit einer Eingabe an den Wehrbeauftragten steht Ihnen zu jeder Zeit ohne Einhaltung eines DIenstweges offen. Was letztendlich daraus wird, kann Ihnen niemand hier sagen.


Und generell möchte ich auch noch folgendes anmerken....
Mir stößt es mittlerweile übelst auf, dass man mittlerweile nur noch diese Prämien im Kopf hat. Zum Verständnis Sie sind Mannschaftsdienstgrad und es ist nun mal so, dass Sie in der Nahrungskette ganz unten stehen. Sie werden in meinen Augen "fürstlich" entlohnt, dafür das Sie "nur" Stabsdienstsoldat, Kraftfahrer, Verpflegungsoldat oder Soldat in einem Jägerzug sind (ohne Ihre Leistungen oder Ihr Engagement jetzt schmälern zu wollen...)

Kleiner Tipp... nicht nur auf Andere schauen, die die Prämie eventuell noch erhalten haben, sondern auf sich schauen...
Wenn diese Prämie ihr Anreiz war sich Weiterzuverpflichten, sollten Sie Ihre Einstellung vielleicht mal überdenken.  ::)

my 2 cents

ps. Ich könnt mich auch jeden Tag darüber aufregen, dass ich (Besoldungsgruppe A08, 10. Dienstjahr) immer noch in Erfahrungsstufe 2 bin... Aber ich kann es nun mal nicht ändern, weil es 1. so ist und 2. wie hier schon genannt worden, ist der Gesetzgeber das so entschieden hat.... :)
Titel: Antw:Weiterverpflichtungsprämie
Beitrag von: wolverine am 27. Mai 2013, 22:41:02
Mal eine blöde Frage: Gibt es in Ihrer Kompanie keinen, der Ihnen erklären konnte warum Sie die Prämie nicht (mehr) bekommen oder haben Sie keinen gefragt?
Man kann soetwas doch seinen TEFhr oder Spieß oder Chef fragen. Liegt für mich näher als ein Internetforum. Gerade wenn es ums Geld geht und es mir wichtig ist.
Titel: Antw:Weiterverpflichtungsprämie
Beitrag von: KlausP am 27. Mai 2013, 22:59:45
Zitat von: wolverine am 27. Mai 2013, 22:41:02
Mal eine blöde Frage: Gibt es in Ihrer Kompanie keinen, der Ihnen erklären konnte warum Sie die Prämie nicht (mehr) bekommen oder haben Sie keinen gefragt?
Man kann soetwas doch seinen TEFhr oder Spieß oder Chef fragen. Liegt für mich näher als ein Internetforum. Gerade wenn es ums Geld geht und es mir wichtig ist.

hat er ja:

ZitatIch habe auch meinen Spieß befragt, der mir aber auch nicht weiterhelfen kann.

Zitat von: KlausP am 27. Mai 2013, 12:56:33
Traurig ist nur, dass auch der Spieß diese Lageänderung nicht auf dem Schirm hat.
;)
Titel: Antw:Weiterverpflichtungsprämie
Beitrag von: Bregenz12 am 27. Mai 2013, 23:27:51
Nachvollziehen kann ich die Kritik von Jaeger SG schon:
Die Gesetzesänderung mit dem vorgezogenen Datum war auch im November selbst einigen Experten hier im Forum noch nicht wirklich bekannt, zumal der entsprechende § 86a SVG noch bis zum Jahresende 2012 in seiner Ursprungsfassung (... gilt bis Ende 2013..) so nachlesbar war. - Die Gesetzesänderung ist also nicht wirklich vernünftig kommuniziert worden, auch nicht den betroffenen Bewerbern gegenüber. - Es gab dann noch Ende Dezember eine Regelung, mit der man einige Fälle offenbar retten wollte, in dem die Ernennung Ende Dezember vorgenommen werden sollte. - Im konkreten Fall hat es wohl auch an der längeren Bearbeitungsdauer des Antrags auf Weiterverpflichtung gelegen. - Vielleicht wäre es wirklich interessant, was der Wehrbeauftragte zu diesem Thema sagt...
@ Klaus: Fragen Sie mal einen durchschnittlichen Spieß nach Verpflichtungsprämien... - Sie würden sehr wenig konkrete Informationen bekommen. Nur wenige sind durch so ein Forum so gut informiert wie Sie!
Titel: Antw:Weiterverpflichtungsprämie
Beitrag von: wolverine am 28. Mai 2013, 08:06:59
Sorry, das mit dem Spieß hatte ich überlesen; war auf dem Flughafen gestern.

Umso unverständlicher, das der Spieß, selbst wenn er es nicht weiß, nicht einfach bei der WBV nachgefragt und es dann ausreichend erklärt hat.

Die Eingabe an den Wehrbeauftragten steht ja jedem offen und ist kostenfrei. Nur - und das immer wieder - wird der keine Entscheidung treffen und einem das Geld zahlen oder anweisen. Er schreibt bestenfalls, dass das so blöd gelaufen ist.

Stichtagsregeln sind grundsätzlich als rechtmäßig anerkannt (da gibt es ja immer gewissen "Ungerechtigkeiten"). Zudem ist das hier Leistungsverwaltung und keine Eingrifsverwaltung (also geringerer Schutz).  Und was heißt "nachlesbar" in diesem Zusammenhang? Bundesanzeiger oder irgendwo auf einer DBwVerb-Seite?
Titel: Antw:Weiterverpflichtungsprämie
Beitrag von: Bregenz12 am 28. Mai 2013, 08:25:02
Nachlesbar war das unter "Gesetze im Internet", Bundesministerium fuer Justiz. Jetzt finfet man da natuerlich nur noch den aktuel gueltigen Text.
Titel: Antw:Weiterverpflichtungsprämie
Beitrag von: KlausP am 28. Mai 2013, 08:52:02
Naq ja, im VM-Blatt sollte das ebenfalls veröffentlicht worden sein. Im Gegensatz zu jedem "durchschnittlichen Spieß" verfüge ich als Pensionär nicht über einen Intranet-Anschluß. Ob und wie ein Spieß sich informiert, hängt ja nun mal von jedem selber ab. Ich hab das selber in meinem Bataillon erlebt, dass besonders die in der verwendung älteren Spieße (gerne auch die der 1./-) der Meinung sind, sie wüssten alles, könnten alles und das war ja schon immer so.  ::)
Titel: Antw:Weiterverpflichtungsprämie
Beitrag von: Ralf am 28. Mai 2013, 08:56:53
Nachlesen kann man die Änderung hier. http://www.buzer.de/gesetz/10249/a177126.htm
Ich glaube, für einige war das Problem, dass sie nur auf die Fachkräftegewinnungsprämie geschaut haben und den Absatz darunter schlichtweg übersehen haben. Die Fachkräfteprämie wurde ja lang und breit auch in der Truppe diskutiert, auch mit der üblichen Polemik der Nichtbetroffenen.
Dabei kam das halt möglicherweise zu kurz:
Zitatabweichendes Inkrafttreten am 01.01.2013

2. § 80a wird wie folgt gefasst:

,,§ 80a Übergangsregelung für Verpflichtungsprämien für Soldaten auf Zeit aus Anlass des Bundeswehrreform-Begleitgesetzes

§ 85a Absatz 4 in der bis zum 31. Dezember 2012 geltenden Fassung ist auf Verpflichtungsprämien, die nach § 85a in der Zeit vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2012 gewährt wurden, weiterhin anzuwenden."

3. § 85a wird aufgehoben.

Ende abweichendes Inkrafttreten
Titel: Antw:Weiterverpflichtungsprämie
Beitrag von: Humen am 28. Mai 2013, 11:32:10
Moin,

intranet auf Vorschriften Online Aktuell (1. Erlass zur Gewährung von Verpflichtungsprämien) Stand 2 Änderung vom 07.05.2013.
Vielleicht kann dir das da weiterhelfen.Es sollte aber in spätestens zwei Wochen feststehen.Die "Die Rahmenbediengungen, dazu zählt auch Pramien stehen wohl fest".

mfg
Titel: Antw:Weiterverpflichtungsprämie
Beitrag von: Ralf am 28. Mai 2013, 11:48:21
Dort sind die Modalitäten und Verwendungen der Prämierung nach dem Fachkräftegewinnungsgesetz aufgeführt. Das hilft aber dem TE nicht weiter, da er bereits weiterverpflichtet wurde.
Titel: Weiterverpflichtungsprämie
Beitrag von: Don_Ricco am 28. Mai 2013, 11:56:06
Ich kenne Soldaten welche die Prämie teilweise rückwirkend bekommen haben..
Titel: Antw:Weiterverpflichtungsprämie
Beitrag von: Ralf am 28. Mai 2013, 12:26:13
Oh welch hilfreiche Antwort  :o
Ähnlich hilfreich, wie eine Antwort "ich kenne Msch-Soldaten, die BS sind" auf eine allgemeine Frage, ob Msch auch BS werden können.

Wenn sie in 2012 festgesetzt worden sind, bekommen sie die Prämie, diese wurde dann in 2013 zwar ausgezahlt, aber nicht "rückwirkend".
Wann, wie und warum ist nachzulesen im Erlass P II 1 v. 05.12.2012.

Und nun Don_Ricco, führe bitte mal aus, wie das genau war bei den dir bekannten Soldaten, die ja wohl erst in 2013 ernannt/weiterverpflichtet wurden und die Prämie bekommen haben und wo gegen das BBesG verstoßen wurde und vor allem, mit welcher Begründung.
Titel: Weiterverpflichtungsprämie
Beitrag von: Don_Ricco am 28. Mai 2013, 15:00:51
Also Ralf ich weiß nicht was dein Problem ist. Du solltest vielleicht einmal darüber nachdenken ob deine Beiträge nur korrigieren oder ob sie wirklich etwas sinnvolles beinhalten!

Ein Kamerad ist im letzten Quartal 2012 in die Bundeswehr eingetreten und hat im Februar 2013 einen Antrag für einen SaZ4 gestellt. Dieser Kamerad hat rückwirkend die Prämie für Verpflichtung erhalten!

Inwiefern das jetzt korrekt oder falsch war, kann ich dir Klugscheißer nicht sagen! Jedoch ist es Fakt und ich wollte es diesem Thread beitragen.

Titel: Antw:Weiterverpflichtungsprämie
Beitrag von: SpitFire am 28. Mai 2013, 15:03:37
Wie kann einem "rückwirkend" Geld ausgezahlt werden? Ist das wieder so ne komplizierte Quantenphysik-Nummer?
Titel: Antw:Weiterverpflichtungsprämie
Beitrag von: F_K am 28. Mai 2013, 15:11:11
@ Don_Ricco:

... und Dir ist klar, dass es "feine Unterschiede" zwischen Mannschaften und Unteroffizieren / Offizieren gibt?

... es in diesem Thread um einem "UA" geht und nicht um einen Mannschafter?

Insoweit ist die Frage nach der Sinnhaftigkeit der Antwort eher an Dich zu stellen.
Titel: Antw:Weiterverpflichtungsprämie
Beitrag von: Paramedic am 28. Mai 2013, 15:18:56
Zitates in diesem Thread um einem "UA" geht und nicht um einen Mannschafter?

doch.

Der TE wurde von SaZ 4 auf SaZ 12 verlängert.

Also geht es hier doch um Verlängerung in der Msch-Laufbahn
Titel: Weiterverpflichtungsprämie
Beitrag von: Don_Ricco am 28. Mai 2013, 15:26:00
Zitat von: Paramedic am 28. Mai 2013, 15:18:56
ZitatDer TE wurde von SaZ 4 auf SaZ 12 verlängert.

Also geht es hier doch um Verlängerung in der Msch-Laufbahn

Ganz genau. Es handelt sich hier um einen Stabsgefreiten.
Titel: Antw:Weiterverpflichtungsprämie
Beitrag von: Ralf am 28. Mai 2013, 18:29:42
Zitat von: Don_Ricco am 28. Mai 2013, 15:00:51
Also Ralf ich weiß nicht was dein Problem ist. Du solltest vielleicht einmal darüber nachdenken ob deine Beiträge nur korrigieren oder ob sie wirklich etwas sinnvolles beinhalten!

Ein Kamerad ist im letzten Quartal 2012 in die Bundeswehr eingetreten und hat im Februar 2013 einen Antrag für einen SaZ4 gestellt. Dieser Kamerad hat rückwirkend die Prämie für Verpflichtung erhalten!

Inwiefern das jetzt korrekt oder falsch war, kann ich dir Klugscheißer nicht sagen! Jedoch ist es Fakt und ich wollte es diesem Thread beitragen.
Wenn er im Februar 2013 aus dem FWD heraus einen Antrag auf Erstverpflichtung auf SaZ 04 Msch gestellt hat, hat er mit Sicherheit keine Prämie aufgrund des §85a BBesG bekommen. Vielleicht hat er dir das nur erzählt?
Insofern solltest du da wohl mal genau nachfragen, was da gewesen ist oder ob du hier nicht was durcheinander bringst. Ich kann dir gerne den Erlass zur Verfügung stellen.
Allerdings auf deine Beleidigungsniveau mit dem "Klugscheißer" lass ich mich nicht herab (und habe ich in meinem Beitrag auch nicht), die Spielweise überlasse ich dir gerne, steht dir gut, zeigt immer, wessen Geistes Kind man ist. Anhand des Erlasses kannst du gerne selbst überprüfen, ob es Wissen oder Klugscheißerei ist. Ich kann zumindest meine "Behauptungen" belegen, dem gegenüber kommt von dir nur ne Aussage "ich kenn da einen". Frag ich mich doch, wer der Klugscheißer ist.
Titel: Antw:Weiterverpflichtungsprämie
Beitrag von: KlausP am 28. Mai 2013, 18:35:29
ZitatDieser Kamerad hat rückwirkend die Prämie für Verpflichtung erhalten!

Das muss ja dann auf seiner Gehaltsbescheinigung stehen, mit der gesetzlichen Begründung für die Zahlung.
Titel: Antw:Weiterverpflichtungsprämie
Beitrag von: GWDLER am 29. Mai 2013, 10:55:13
Ich kann hier nur beitragen, das als ich ab 2010 meinen GWDL machen wollte, es auch massive Probleme mit einer Verlängerungsprämie gab.
Man errinere sich an die Gwdl 9 / Fwdl 6 Problematik.

Damals schien es auch aussichtslos. Aber ich habe einen Brief zum Wehrbeauftragten geschrieben...und siehe da...es geschahen Zeichen und Wunder...es gab eine Änderung, sodass ich doch mein Geld bekam.