Hallo liebe Gemeinde,
ich wollte mal fragen wie es mit Heimreisen nach Dienstschluss aussieht. Über die Wochenenden brauch man nicht reden das ist klar, dass man da nach Hause kann außer es ist Wachdienst etc...
Aber wie ist es unter der Woche? Konkret bin ich ab 1.7. in Munster im OA-Battalion als OA. Ab wann kann ich dann nach Dienstschluss die 90km nach Hause fahren und am nächsten Morgen wieder pünktlich am Dienstort sein?
Danke schon mal :)
Das wird wohl in der "Grundausbildung" ein wenig Problematisch.
Ich denke da nur an Nachtalarm und solche Spielchen.
gar nicht.
Die ersten drei Monate wirst Du in Deiner Ausbildungseinheit schlafen.
Schön in 6 Mann Stuben mit Doppelbetten.
Zapfenstreich, dh Bettruhe ist in der Regel gegen 22 Uhr. Anfangs wird es etwals länger, kann auch schon mal Mitternacht werden.
Ergo: Du schläfst definitiv die ersten drei!! Monate in der Kaserne auch wenn der Wohnort nur 90 km weit weg ist.
Augen auf bei der Berufswahl und nicht nur Sahnestücke rauspicken ;)
Ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie nicht mehr dem Zapfenstreich unterliegen und nach Dienstschluss freien Ausgang haben. Wann das im OA-Bataillon ist, wird Ihnen Ihr Disziplinarvorgesetzter mitteilen. In einem "normalen" Bataillon unterliegen die Rekruten während der gesamten GA dem Zapfenstreich. (ZDv 10/5, Nr. 217)
Zitatc) Ausgangsregelung
217.
Nach Dienstschluss - die Dauer des Dienstes richtet sich dabei nach den militäri-
schen Erfordernissen - haben dienstfreie Zeit und damit freien Ausgang:
- Mannschaften während der Dauer der Allgemeinen Grundausbildung/Grund-
einweisung bis zum Zapfenstreich (23:00 Uhr), soweit sie zum Wohnen in der
Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet sind
1. Schlafen OA's zu 4. auf Stube, nicht zu 6. und
2. gibt es keinen Zapfenstreich, da es offiziell keine AGA ist, sondern ein Lehrgang (OAL).
Scherzkeks! Auch die AGA ist ein Lehrgang.
danke Klaus warst wieder schneller :D
@ IdZ / Klaus
Was genau bedeutet das dann? Ich frage, weil ich in meinem Haus mit meiner "Frau" gewisse Verpflichtungen habe und sie wissen will ab wann sie mit meiner Unterstützung rechnen kann.
gar nicht.
In Bezug auf das nach Hause fahren kann ich dir das nicht genau sagen...ich würde aber damit rechnen, dass du erstmal nicht nach Hause kannst.
Kein Zapfenstreich auf dem OAL? Das wüsste ich aber.
Eine konkrete Antwort auf diese Frage wird Ihnen hier niemand geben können, wie KlausP schon hinreichend erklärt hat.
Zitat von: KlausP am 27. Mai 2013, 13:00:07
Scherzkeks! Auch die AGA ist ein Lehrgang.
Und dennoch gibt es in der AGA Zapfenstreich und im i.d.R. OAL nicht ;)
Zitat von: SpitFire am 27. Mai 2013, 13:03:44
Kein Zapfenstreich auf dem OAL? Das wüsste ich aber.
Ist vielleicht auch von Kp zu Kp unterschiedlich, in Hammelburg war es letztes Jahr aber so.
dann sollte man es nicht verallgemeinern.
In der Regel gilt kein Heimschlafen während der allgemeinen Grundausbildung.
idR wird man aber am Wochenende (bzw an den meisten Wochenenden) daheim sein
das war so gemeint. Danke Schlammi.
Also in der Woche Heimschlafen - no
Wochenende - yes (je nach Dienstplan. Übungen, Wache etc pp.)
Das beantwortet alles nicht ab wann genau ich in der Woche nach Hause kann...
Zitat von: Phil92 am 27. Mai 2013, 15:44:10
Das beantwortet alles nicht ab wann genau ich in der Woche nach Hause kann...
Weil dir das hier auch niemand beantworten kann. Das wird in deiner Einheit entschieden.
Zitat von: Phil92 am 27. Mai 2013, 15:44:10
Das beantwortet alles nicht ab wann genau ich in der Woche nach Hause kann...
Weil du nicht nach Hause kommst (jedenfalls warscheinlich)!
Und selbst wenn du es darfst, kann dir hier keiner sagen wie lange der Dienstplan geht, das liegt an deinen künftigen Vorgesetzten, zB der Kp-Chef.
Vielleicht hast du um 17Uhr Schluss, vielleicht um 22Uhr, was sich dann gar nicht mehr lohnt.
du können lesen??
Während der Grundausbildung in der Woche GAR NICHT vlt mal ne halbe Stunde aufn Kaffee.
Wer es sich leisten kann, darf während Dienstunterbrechung und Zapfenstreich die Kaserne verlassen.
Nur um 22-23h ist spätestens antanzen in der Kaserne angesagt wegen Zapfenstreich.
Das hab ich wohl gelesen aber einige waren sich ja unschlüssig ob das auch als Grundausbildung gezählt wird also üblich 3 Monate oder gilt für mich Kasernenpflicht für den ganzen OAL I? Sprich die ersten 6 Monate und dann ist ja eh Offizierschule Dresden angesagt und eine Heimreise hinfällig..
Das musst du abwarten, wenn es soweit ist.
Zumindest weiß ich aus meiner Kompanie von letztem Jahr OAL, dass jeder nach Dienstschluss heimfahren konnte und zu Dienstbeginn wieder da sein musste. Dienstschluss war meistens 16.30.
Mein Stubenkamerad hat dies oft so getan.
Zitat von: Phil92 am 27. Mai 2013, 16:11:08
Das hab ich wohl gelesen aber einige waren sich ja unschlüssig ob das auch als Grundausbildung gezählt wird also üblich 3 Monate oder gilt für mich Kasernenpflicht für den ganzen OAL I? Sprich die ersten 6 Monate und dann ist ja eh Offizierschule Dresden angesagt und eine Heimreise hinfällig..
Welche Rolle spielt es, ob irgendetwas als irgendetwas gezählt wird?
Und welcher Teil von "Das können wir nicht sagen, weil das jeder Disziplinarvorgesetzte eigenverantwortlich für seine Einheit befiehlt" ist so schwer zu verstehen?