Guten Tag,
ich habe heute vom Einplaner den Brief mit Verwendungsvorschlägen bekommen, telefonisch wurde mir mitgeteilt, welche Tätigkeiten nicht in Frage kommen (aufgrund gesundheitlicher Einschränkung), jedoch liegt mir kein ärztliches Schreiben vor, welches mir zeigt, was mit mir nicht stimmt, um für diese Verwendungen tauglich zu sein. Und ich habe jetzt diese Zettel daliegen, einen dieser Verwendungsplanungszettel soll ich unterschrieben zurückschicken, doch darauf stehen nur die bisherigen Verwendungsvorschläge, welche ziemlich begrenzt sind, da noch nicht viele freien Stellen vorhanden sind, da mein Diensteintritt erst 01/2014 ist. Ich soll den Einplaner diesbezüglich nochmal gegen Ende Juni anrufen, da er mir zu diesem Zeitpunkt wahrscheinlich mehr Stellen anbieten kann.
Meine Fragen:
Bekomme ich überhaupt ein solches Schreiben vom Arzt des KC oder muss ich mich damit zufriedengeben, dass es halt so ist?
Muss ich schon jetzt dieses Verwendungsvorschlagsblatt zurückschicken oder soll ich damit warten, bis ich den Einplaner Ende Juni nochmal kontaktiert habe?
MfG
Normalerweise müsstest du eine Mitteilung über die Feststellung der Tauglichkeit und Verwendungsfähigkeit bekommen haben. Da wird auch aufgelistet, für welche Verwenungen man nicht Tauglich ist. Zu meiner Zeit gab es das direkt am Ende der Musterung.
Ich hätte eigentlich auch direkt nach der Tauglichkeitsuntersuchung (weshalb auch immer die Musterung heute so heißt) den ganzen Kram fertig gehabt, aber ich musste noch zum Facharzt, da sind dann auch erstmal zwei Wochen vergangen, bis alles fertig war.
Jetzt hab ich hier folgende Blätter:
Einleitung (was beinhaltet der Brief, usw.)
Eröffnung der Verwendungsplanung (2x, einer davon soll unterschrieben zurück)
Erläuterungen zum Verwendungsausweis (Auflistung der Tätigkeitsbereiche? von A000 bis BDV)
ZitatNormalerweise müsstest du eine Mitteilung über die Feststellung der Tauglichkeit und Verwendungsfähigkeit bekommen haben.
Genau das ist damit gemeint:
ZitatErläuterungen zum Verwendungsausweis
Ah, ok.
Aber müsste ich nicht noch ein Blatt haben, auf dem meine gesundheitlichen Mängel aufgeführt werden?
Nein.