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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Simone Drenkhahn am 30. Mai 2013, 14:06:58

Titel: Bundeswehrführerschein und ziviler Führerschein
Beitrag von: Simone Drenkhahn am 30. Mai 2013, 14:06:58
Hallo an alle,
ich habe da mal eine Frage.
Ein ziviler Kollege wurde von den Feldjägern bei einer Kontrolle gestoppt. Er trug keine Sehhilfe. Sein Bundeswehrführerschein hat den Zusatz, dass er nur mit Sehhilfe ein Fahrzeug führen darf. Diesen Vermerk enthält sein ziviler Führerschein nicht. Jetzt wurde eine Anhörung zum Sachverhalt durchgeführt und ihm wurde mitgeteilt, dass dies Konsequenzen für seinen privaten Führerschein hat bzw. er auch Punkte in Flensburg kassiert.  Ist das so korrekt?
Titel: Antw:Bundeswehrführerschein und ziviler Führerschein
Beitrag von: Andi am 30. Mai 2013, 14:25:41
Was ist er? Arbeitnehmer bei der Bundeswehr? Beamter?

Was die Auflagen für Sehhilfen für Fahrerlaubnisse angeht hat die Bundeswehr die gleichen Maßstäbe wie die zivilen Behörden. Dementsprechend kann bzw. darf im einen Führerschein logischerweise nicht eine Auflage aufgeführt sein, die im anderen fehlt. Wird eine solche Auflage missachtet ist der Kraftfahrer defacto nicht in der Lage ein Kraftfahrzeug sicher zu führen - und das weiß er auch, denn das steht ja in einem seiner Führerscheine. Ob es eine Pflicht gibt eine solche Auflage in den zivilen Führerschein nachtragen zu lassen weiß ich nicht. Letztlich ist deine "Geschichte" aber nicht wirklich detailliert, so dass ich dazu wenig sagen kann.

Gruß Andi
Titel: Antw:Bundeswehrführerschein und ziviler Führerschein
Beitrag von: christoph1972 am 30. Mai 2013, 16:20:38
Grundsätzlich ist ein Führerscheininhaber nicht verpflichtet, Änderungen seines Gesundheitszustandes mitzuteilen. Gerade wenn der zivile Führerschein früh gemacht wurde und der Dienstführerschein Jahre später, kann es durchaus sein, dass die Feststellungen zur Sehstärke mal anders sind.

Also können durchaus Zivil- und Dienstführerschein unterschiedlich sein.

Seit wann hat ein Verstoß gegen Auflagen des erteilten Führerscheines bei der Bundeswehr zur Folge, dass dieser Verstoß als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann? Das wäre mir völlig neu ... Im Rahmen eines Owi-Verfahren können Punkte "vergeben" werden. Ich lasse mich aber gern belehren, seit wann die ZMK bzw. die Feldjägertruppe berechtigt ist, OWi-Verfahren zu führen und Punkte zu vergeben und diese nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides an das KBA zur Eintragung in das VZR zu melden.

Hier dürfte es sich allerdings eher um ein geringfügiges Dienstvergehen handeln. Da entweder Beamter oder Tarifbeschäftiger, vermutlich ein Verweis oder eine Ermahnung.

Wenn die zivile Fahrerlaubnisbehörde von der ZMK als "KBA/Führerscheinstelle" der Bw mitgeteilt bekommt, dass die ZMK eine Auflage zum Tragen einer geeigneten Sehhilfe (was im Übrigen auch Kontaktlinsen im Zivilbereich sind, wobei eine Brille mitgeführt werden muss bzw. sollte [müsste ich jetzt Juris wegen einschlägiger Rechtssprechung quälen]) erteilt hat, entscheidet die zivile Führerscheinsstelle nach § 11 Abs. 2 FeV welche Maßnahmen sie für geeignet, erforderlich und angemessen hält, um die weitere Fahreignung Deines Kollegen festzustellen.