Hallo,
habe eine Frage bzgl. einer falschen bzw. misslungenen Musterung/Einplanung.
Und zwar wurde damals eine Gesundheits-/Fehlziffer nicht richtig eingetragen und führte zu einer Einplanung in einer falschen Truppengattung, die ich hätte gar nicht ausüben dürfen. Ist leider jetzt bei einem 90/5 aufgefallen.
Jetzt könnte ich theoretisch, wenn keine Sondergenehmigung erwirkt wird, nur noch in Truppengattungen eingesetzt werden, für die ich niemals unterschrieben hätte.
Habe ich nun irgendwelche Möglichkeiten dagegen vorzugehen? Kennt jemand einen ähnlichen "Fall"?
Vielen Dank im Voraus!
MkG
Dagegen "vorgehen"? Also auf einmal gesunden und doch in die Wunschtruppengattung? Oder was meinst du, welches Ergebnis du erreichen willst?
Möchte verhindern in eine neue/andere Truppengattung umgeplant zu werden. Weil für die, die zu "Auswahl" stehen, hätte ich nie unterschrieben...
In welchem Dienstverhältnis sind Sie? In welchem Dienstjahr? Wer hat Ihnen was davon gesagt, dass Sie in eine andere TrG versetzt werden sollen?
SaZ 12 - 6 Jahre - der Personalführer im BAPersBw
Also, Fakt ist, du bist für deine derzeitige TrG nicht verwendungsfähig. Wenn du nun keine Sondergenehmigung bekommst musst du umgeplant werden.
Man darf dich ja nicht dort einsetzen, wofür du garnicht tauglich bist.
Sind die neuen TrG denn sooo schlimm oder hast du da einen anderen Grund? Irgendwie sinds sehr wenig Infos.
Ja, sorry dafür - wollte nicht die gesamte G-Kartei offenbaren.
Die zwei TrG sind nicht mein Fall - denke nicht, dass ich damals dafür unterschrieben hätte. Will jetzt auch nicht schlecht über eine TrG reden.
Das Frage bleibt - ob das BAPersBw mich jetzt so einfach umplanen darf...
Sie müssen sogar! Siehe mein vorheriger Beitrag.
Also habe ich dann keinerlei Handhabe was dagegen zu tun? Immerhin wurde dafür ja nicht unterschrieben!?
ZitatImmerhin wurde dafür ja nicht unterschrieben!?
Doch, man verpflichtet sich für eine bestimmte Zeit und eine bestimmt Laufbahn. Von Truppengattung oder Verwendung steht in der Verpflichtungserklärung nichts.
Gibt es bereits Entscheidungen vom BVerwG zu: Es gibt keinen Anspruch auf einen bestimmten Dienstposten.
Okay - hilft mir zwar nicht weiter ;) Aber bringt ein wenig Klarheit - Danke!
Dann muss ich wohl abwarten und hoffe eine Sondergenehmigung zu erhalten...
Zitat von: wolverine am 30. Mai 2013, 17:24:38
Gibt es bereits Entscheidungen vom BVerwG zu: Es gibt keinen Anspruch auf einen bestimmten Dienstposten.
Geht auch nicht um einen speziellen Dienstposten, sondern eher um eine TrG oder Verwendungsrichtung...
Im Kern läuft es darauf hinaus, dass die Bw einen Soldaten auf einen Dienstposten plant und der Soldat sagt, dass er den nicht möchte.
okay, letztendlich schlon - und darauf hat man bekanntlich keinen Anspruch.....
In deinem Fall ist das auch noch anders, du darfst ja gar nicht auf den DP, den du dir vorstellst, weil du dafür nicht verwendungsfähig bist. Deswegen musst du umgeplant werden (ich wiederhole mich da).
Falls eine Sondergenehmigung nicht erwirkt werden kann, ist eine Umplanung ja auch zwingend erforderlich. Schade nur, dass man keinerlei Einfluss auf die neue Richtung hat...
Ich wüsste wirklich zu gern, um was für Verwendungen es geht.
Hilft kein Stück weiter, aber nur aus Neugier.
Rein aus Neugier würde mich auch mal interessieren warum so was erst nach 6 Jahren, wenn ich's richtig verstanden hab', auffällt.
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Das wundert mich jetzt auch etwas. Wie ist das überhaupt aufgefallen? Wie ist der genaue Sachverhalt mit der falschen Fehlerziffer? Wurde eine richtige nicht übertragen oder wurde eine,die gar nicht auf dich zutrifft, eingetragen?
Gab es schon einen Versuch,die GZ herunterzustufen oder zu streichen?
Ich musste damals ein Guteachten vorlegen, welche eine III 'er GZ bedeutete.
Diese wurde zwar erkannt, aufgeschrieben und bei den Verwendungsmöglichkeiten berücksichtigt, jedoch dann bei der Einplanung einfach nicht beachtet.
Nach der GZ dürfte ich in nur zwei (weniger militärischen) Bereichen eingesetzt werden und bin mir demnach nicht sicher, ob ich überhaupt diese Laufbahn hätte beginnen dürfen.
Ich wurde dann aber normal in meiner jetzigen TrG eingeplant. Mir ist das natürlich damals nicht aufgefallen, da ich ja zufrieden war.
Daher sehe ich jetzt, auch wenn eine Sondergenehmigung erwirkt werden sollte, ständig Nachteile für meine Zukunft - bedingt durch die III 'er GZ.
Das macht immer weniger Sinn.
Es gibt keine Gesundheitsnummer, die bei einer IIIer-Gradation nur noch 2 Verwendungen übrig lässt.
Und was immer noch nicht beantwortet wurde, ist die Frage, wieso das jetzt erst nach Jahren aufgefallen ist bzw. warum das jetzt plötzlich ein Problem ist.
Als was wurdest du denn eingestellt und was sollst du jetzt machen?
Denke auch nicht, dass es eine GZ gibt, die nur noch 2 Verwendungen übrig lässt. Jedoch ist es ja nicht die einzige Ziffer die vergeben wurde. Es sind ja meistens mehrere Dinge die zu den GZ führen.
Letztlich ist doch interressant, dass auf dem Verwendungsbogen nur noch 2 Verwendungen offen waren.
Diese wurden nicht berücksichtigt und ich wurde falsch eingeplant. Und zwar in einer TrG, für die ich laut Verwendungsausweis nicht tauglich bin.
Aufgefallen ist das zufällig dem Arzt beim letzten 90/5 den ich machen musste - das hat den ganzen Stein ins Rollen gebracht!
Ach herrje, da kommt ja einiges durcheinander:
Doch- eine Krankheit führt zu einer GZ (teilweise zu mehreren GZ, je nach Krankheit), nicht mehrere Dinge.
Ich hab noch keinen einzigen Soldaten gesehen, bei dem nur noch 2 Verwendungen über geblieben sind. Bist du dir sicher, dass du das nicht verwechselt hast? Sind da wirklich nur bei 2 Verwendungen keine Kreuze? Und alles andere ist angekreuzt?
Und du verwechselst anscheinend Truppengattung mit Verwendung. Das eine hat mit dem anderen nur bedingt zu tun.
Man kann z.B. in der Fallschirmjägertruppe eingeplant werden, ohne dass man die Tauglichkeit für A500=Fallschirmjäger hat. Z.B. weil man als Stabsdienstsoldat eingeplant wird.
Was dann oft passiert ist, dass die jeweilige Truppengattung ihr Hauptanforderungssymbol in einen 90/5er schreibt, obwohl der Soldat eine andere Verwendung hat.
Edit: Hast du schon einmal versucht, die GZ runterstufen oder streichen zu lassen?
Natürlich bestehen mehrer einschränkende GZ - jedoch sind bspw. eine ungerade Wirbelsäule o.ä., die eine I'er GZ hervorrufen, nicht so relevant.
Ja, habe die Verwendungstauglichkeit erhalten - und ja, es sind nur noch zwei Felder offen, bei denen keine Kreuze gesetzt worden sind. Hierbei gehe ich nur von TrG des Heeres aus.
Es ist natürlich möglich, als Stabsdienstsoldat in einer TrG tätig zu sein, auch wenn man für diese nicht tauglich ist. Jedoch braucht man dafür, soweit ich weiß, auch eine Genehmigung bzw. einen extra umschriebenen 90/5, da man ja grundsätzlich dafür nicht tauglich ist.
Hast du zufällig eine IVer-Gradation oder nur IIIer? Stimmt diese GZ denn nun, oder wurde die irgendwo falsch übertragen (z.B. dass aus einer III einer IV wurde- kommt auch mal vor)?
Nein, wenn du z.B. Stabsdienstsoldat bei den Fallis bist, dann ist nur das Anforderungssymbol für Stabsdienst relevant, wo du Stabsdienstler bist, ist für die Tauglichkeit irrelevant.
Die Anforderungssymbole spiegeln eine Verwendung und nicht die Truppengattung wieder.
Typisches Problem z.B.: Ein Soldat hat eine III42 (Wirbelsäule) und tut seinen Dienst als Kraftfahrer- kein Problem, kein Ausschluss.
Jetzt geht sein Fallschirmjägerverband in den Einsatz und er soll mit. Seine Einheit pennt aber ein bischen und schreibt auf alle 90/5er bei vorgesehener Verwendung "A500-Falli" rein. DAS ist natürlich ein Problem, weil dafür die III42 ein Ausschluss wäre.
Also Soldat fragen, was er macht und der Einheit den Tip geben, dass die vorgesehene Verwendung geändert wird- Problem gelöst.
Sachmal- kann es sein, dass du uns angeflunkert hast?
Wenn du generell als Soldat tauglich bist, müssen mindestens 10 Verwendungen kein Kreuz haben- und die sind weder Marine noch Luftwaffe.
Ist eine III'er GZ. Mit der Verwendung usw. habe ich schon verstanden.
Letztendlich kommt es ja auf den 90/5 an - der Arzt kann nur prüfen/entscheiden, was auf diesem angefordert ist. Wenn, wie du es schon geschrieben hast, der 90/5 zu allgemein ist, oder nicht der tatsächlichen Tätigkeit entspricht, kann es zu einem "Nicht erfüllt" kommen.
Weisst was- wenn von dir keinerlei Infos kommen, die mir bei der Suche nach dem Problem in deinem Fall weiterhelfen, dann gehe ich mal davon aus, dass kein Interesse besteht, dass dir hier geholfen wird.
Das Rumgeeier ist ja fürchterlich.