Hi,
ich habe mal eine Frage zum Thema Leistungsabzeichen der Bw.
Fürher (vor 2013) war es ja immer so :
PFT/BFT - bestehen
DSA - bestehen
Leistungsmarsch bestehen(20/25/30 - 6/9/12)
Schießen (Bronze / Silber / Gold)
Erste Hilfe Kurs teilnahme
Beurteilung ::)
Sowie ist den nun das Heute (2013) geregelt da sich ja dass DSA auch geändert hat:
DSA Bronze / Silber / Gold hat das irgendwelche einflüsse? Wenn ja wo steht das?
ansonsten ist alles gleich geblieben !
Da ich nichts finde was dass angeht wäre eine Referenz sehr gut!
mfg
objs_1987
Steht bisher nur in der neunen Weisung IGF.
Dort gibts einen Anhang zum Leistungsabzeichen und das DSA ist dort gar nicht mehr aufgeführt, es gilt den BFT in bestimmten Notenstufen zu absolvieren. Referenz: Weisung IGF/KLF vom 18.02.2013
Streiche: DSA
Setze: BFT
Streiche:
Helfer im Sandienst oder Erste Hilfe Kurs
Setze: Einsatzersthelfer A
Neu:
Kleiderschwimmen 100 Meter unter 4 Minuten (was auch der schlechteste Schwimmer schafft)
Der Rest wie Schulschiesswertungsübung und Beurteilung bleibt bestehen.
Zu Deiner Frage!
BFD= Basis Fitness Test
Leistungsmarsch 6,9 oder 12 KM mit 15 Kg Rucksack in den jeweiligen Zeiten
SAN- Erste Hilfe ( Ersthelfer A)
Sportabzeichen in Gold, Silber oder Bronze
Nein, das stimmt so nicht.
Das DSA ist in der neuen IGF-Weisung nicht mehr drin.
Die Wertung des BFT ist maßgeblich.
Und ja, wir wissen, dass die ZDv 37/10, wo die Anforderungen des Leistungsabzeichens beschrieben sind, noch nicht geändert wurde.
Zitat von: fd123 am 01. Juni 2013, 21:46:41
BFD= Basis Fitness Test
Basis Fitness Dest? oder Berufsförderungsdienst ;)
OK, ich korregiere!!! (Schlaumeier)
BFT
ERSTHELFER "A"
LEISTUNGSMARSCH 6,9 oder 12 KM mit 15 Kg Rucksack!!!
MFG
Steht doch alles in meinem Posting.
Und trotzdem wird das Kleiderschwimmen vergessen.
Wenn ich das richtig im Kopf hab, braucht man das aber nur für die IGF (so wie die ABC-Ausbildung) und nicht für´s Leistungsabzeichen.
Ne ist alles angepasst. Steht in der Anlage zur Weisung IGF
Seit Ende Juli ist nun die 6.Ä der ZDv 37/10 veröffentlicht.
Hier sind neben dem neuen Formblatt auch die neuen Disziplinen aufgeführt (so wie in der Weisung IGF).
Eine Übergangsregelung gibt es auch noch:
Sie besagt, dass man zum Nachweis der körperlichen Leistungsfähigkeit für 2013 statt des nunmehr geforderten BFT (für Stufe III demnach Qualifikationsmerkmal sehr gut) das Deutsche Sportabzeichen nach den Bedingungen des DOSB bis 31.12.2012 verwenden kann [vgl. Anlage 8 Ziffer 2 b)]. Sprich den Nachweis der abgelegten Leistungen aus dem Jahr 2012 respektive die entsprechende Urkunde aus dem Jahr 2012.
@ Ralf:
Kannst Du bitte den entsprechenden Passus posten? Die 37/10 ist ja nicht eingestuft - die Weisung IGF schon.
Nach Aussage "meines" Bearbeiteres in der S1 Abteilung (und ich habe den Bildschirm auch selber gesehen) wird die IGF Datenbank zur Ausstellung / Nachweis der Leistungen Leistungsabzeichen genutzt - und da ist der Nachweis BFT in der entsprechenden Stufe ZWINGEND.
Gern:
ZitatZDv 37/10 Anlage 8/3
− Übergangsregelung
Als Leistungsnachweis der sportlichen Leistungen kann das im Jahr 2012 erfolgreich abgelegte
oder wiederholte Deutschen Sportabzeichens oder der Nachweis der erfüllten Leistungen
nach den bis zum 31.12.2012 geltenden Bestimmungen des DOSB für den Erwerb
des Deutschen Sportabzeichens, der jeweiligen Altersklasse, für den Erwerb des ,,Abzeichens
für besondere Leistungen im Truppendienst" im Jahre 2013, innerhalb des Zwölfmonatszeitraumes
genutzt und angerecht werden.
@ Ralf:
Danke.
"meine" S1 Abt hält sich aber "stumpf" an die IGF Datenbank.
Dies geht soweit, dass in dieser Datenbank nur die Leistungen vom jeweiligen Jahr erfasst werden - mit der Folge, dass ein noch gültiger EEH A "aus dem letzten Jahr" nicht fürs Leistungsabzeichen gilt.
Wie wird es bei Euch gehandhabt?
Ich fülle das Formblatt selber aus und hefte alle meine Nachweise in Kopie dran. Ab in den Umschlag und an den A1. Wochen später trudelt das Abzeichen dann beim CdS ein.
Damit stelle ich einen Antrag, den es gilt abzulehnen oder positiv zu bescheiden. Und dann stünden mri ja weitere Mittel zur Verfügung.
Es heißt ja, innerhalb von 12 Monaten, nicht im Kalenderjahr.
ZitatUnd dann stünden mri ja weitere Mittel zur Verfügung.
Ja, die hätte man - will ich aber nicht nutzen.
Ich habe dann halt BFT abgelegt und EEH A gemacht - muss ich ja eh einmal im Jahr machen (auch wenn es bei Res da keine Dienstaufsicht gibt ...).
(Abzeichen soll jetzt bald per Post kommen - schauen wir mal ...)
Reicht die P-ES-5 in Gold fürs Leistungsabzeichen oder braucht man dazu noch andere Wertungsübungen?
Ab wann ist ein BFT-Ergebnis "sehr gut"? Habe im Internet keinen Schlüssel, ähnlich wie beim PFT, gefunden.
P-ES-5?
Bei uns Sanis rechnet auf jeden Fall die P-S-2 (WÜ) an. Kann aber sein, dass das in anderen Truppengattungen anders ist.
Da ist aber meines Wissens nach mit dem neuen Erlass nichts geändert worden.
"Sehr gut" ist der Gesamt-BFT ab 1200 Punkten. Gesamtpunktzahl reicht, du kannst also auch ausgleichen wenn du in einer Disziplin weniger als 400 hast. Und ja, das ist die Tabelle.
Ggf. musst du noch den Altersbonus von 0,5% pro Lebensjahr über 36 dazu rechnen.
In der Weisung IGF ist das alles aufgeschlüsselt und im Intranet gibts auch einen Rechner dafür.
Bei uns wird die PS-2 Wü dafür geschossen.
Habe im MOment keinen Zugang zum Intranet.
Kann die P-ES-5 (WÜ) dazu auch genutzt werden?
Normalerweise rechnen alle WÜs der jeweiligen Waffe an. Was beinhaltet die P-S-5 eigentlich. Die wird ja eher selten geschossen.
Für nSAK gibt es übrigens noch keine Regelung. War bei mir letztes Jahr lustig- 3 Wochen Schießlehrgang und nach Rückkehr aus dem Einsatz konnte ich erstmal zusehen, dass ich für das Jahr noch irgendwo ne normale WÜ bekomme.
seit wann ist die PS-5 ne WÜ ???
ich kenn nur die PS-2 und PS-3 WÜ
Die P-S-2 (WÜ) entspricht beim nSAK der P-ES-5 (WÜ).
Man darf die ZDv 3/12 und nSAK Wertungsübungen mischen. Also z.B. eine G36-S-9 (WÜ) aus ZDv 3/12 und MG-GL-2 (WÜ) und MG-ES-1 (WÜ) aus nSAK.
Es gibt inzwischen WÜs bei nSAK?
Mal ne doofe Frage- für was steht dann "ES"? Ich kenn nur GL=Grundlangen beim MG und NB=Nahbereich bei allen anderen Waffen.
Die Übungen finden sich in Kapitel 8: Schießen des Einzelschützen.
Ohne jetzt ne genaue "Übersetzung" gefunden zu haben, vermute ich mal ES=Einzelschütze.
ES könnte auch für "Einzelschuss" stehen. Da bei nSak ja oftmals mit DS "Doppelschuss" geschossen wird.
ES hier: Waffe im Holster, Waffe entsichert, Hahn entspannt. Auf Kommando dann die Stellungen durchlaufen, einen Schuss mit entspannten Hahn, taktischer Ablauf, danach je nach Übung Hahn über "S" entspannen und Holstern oder direkt nach dem Schuss mit gespanntem Hahn Holstern um das nächste Ziel mit vorgespanntem Hahn zu schießen.
Ähm ganz sicher nicht. Die Waffe wird niemals mit gespanntem Hahn geholstert!
Ich habe noch mal in die Vorläufige Bestimmungen nSAK geschaut.
Die P-ES-5 (WÜ) entspricht der P-S-2 (WÜ) und die P-ES-6 (WÜ) entspricht der P-S-3 (WÜ). Also genau wie beim MG gibt es zum nSAK gleich ausgeführte Übungen.
Es gibt auch noch die P8-ES-4 (WÜ). Diese soll beim OA Btl eingesetzt werden. Ist eine Übung auf verschiedenen Entfernungen auf Zeit mit Punktesystem. Wird aber nicht für die Schützenschnur angerechnet.
Geholstert wird in der schnellen Feuerbereitschaft. Das bedeutet: Waffe fertiggeladen, entspannt, entsichert im Holster/Pistolentasche.
... und es soll eine Befehlslage geben (die muss ich mir noch besorgen), dass (zumindest in meiner Brig) bis Ende 2014 alle Soldaten NSAK ausgebildet sein müssen. Ab 2015 wird kein "normales" Schießen / Wertungsübungen mehr durchgeführt.
Angeblich gibt es dazu einen Befehl vom Kdo Heer.
Ob die LKdos als Träger der freiwResArbeit andere Zeitlinien haben, kann ich nicht sagen.
Wer weiss mehr?
Das ist richtig. Eine Änderung in den WÜ beschränkt sich auf das G36, da P8 und MG bis auf die Bezeichnung keine Änderung aufweisen. Nur darf die nSAK Übungen nur ein nSAK Implemetierter schießen inkl. ZDV 3/12 Übungen, was umgekehrt nicht erlaubt ist.
Für die Res wird sich erst mal nichts ändern. WÜ können weiterhin nach nSAK und ZDv 3/12 gemischt werden.
Ich habe nun den Befehl fürs Heer - dort ist bis zum Ende des Jahres NSAK vollständig zu implementieren - wenn das funktioniert, wird im Heer niemand mehr "alte Wertungsübungen oder alte Übungen überhaupt" schießen.
Die Wertungsübungen G36 / P8 NSAK sind sehr fordernd, kein Vergleich zur alten PS 2 WÜ oder G36 S9 WÜ.
Wer kennt die Befehlslage zur Einführung NSAK in der SKB?
Mit der G36 Übung gebe ich Dir recht, aber P8 ist im Moment noch die selbe.
Naja, ich habe P NSAK WÜ geschossen, Schiessbuch gibt es noch.
10 Patronen, mit Timer, ähnlich der Gewehrübung - einmal bestanden, zweimal Silber.
Welche, die P8-ES-4 (WÜ)?
Ich bekomme das Schiessbuch noch - uns wurde gesagt, wir Schiessen nun noch die Wertungsübungen P8 und G36, und das haben wir dann gemacht.
DS auf 5 m in 2 sec, DS auf 10 m in 3 sec, 2 x ES auf 10 m mit Zielwechsel und Nachschuss A in 5 sec, letztes dann auch auf 15 m.
Gold sind dann 10 von 10.
Ich habe mal nachgeschlagen. Du hast die P-ES-4 (WÜ) geschossen. Diese WÜ ist kein Bestandteil für die Schützenschnur.
Wie ich oben beschrieben habe bleibt es bei den 3/12er Übungen mit neuer Bezeichnung.
Hallo Holgi,
Ja, mag so sein.
Schützenschnur entfällt ja bei mir.
Ich bin jetzt (auch) nsak implementiert, kann also "alt und neu" schiessen, und die eine Übung fürs Leistungsabzeichen sollte nicht das Problem sein.
(Nsak Implementierung zählt wie eine ATN - verfällt also nicht. In der GA wird wohl nur NB1 (Pistole / Gewehr) ausgebildet, mit 5 Soldaten und einen Lehrer kann man auf einem Deltastand (2 Schützen) in drei Tagen NB 1 / 2 / 3 (Pistole / Gewehr) ausbilden, wenn die Soldaten "talentiert genug" sind.)
Es bleibt die Frage:
Wer hat den Befehl Implementierung NSAK in der SKB? Was ist dort zu den LKdo geregelt?
Zitat von: Ralf am 14. August 2013, 12:42:50
Ich fülle das Formblatt selber aus und hefte alle meine Nachweise in Kopie dran. Ab in den Umschlag und an den A1. Wochen später trudelt das Abzeichen dann beim CdS ein.
Damit stelle ich einen Antrag, den es gilt abzulehnen oder positiv zu bescheiden. Und dann stünden mri ja weitere Mittel zur Verfügung.
Es heißt ja, innerhalb von 12 Monaten, nicht im Kalenderjahr.
Verstehe ich das richtig? Erwirbt man das Abzeichen dann nicht "für 2014", sondern in der Weise, dass quasi meine erste nötige Leistung und die zuletzt erbrachte nötige Leistung nicht weiter als 12 Monate auseinander liegen dürfen?
Ja.
Wo genau steht das?
Habe momentan keinen Zugriff auf Vorschriften.
Ich auch nicht ;)
Ich weiß, war auch eher an die Allgemeinheit gerichtet :P
Habs trotzdem gefunden. Ist in der Weisung IGF in der Anlage 5, dort steht-> Nachweis: Innerhalb eines Zeitraums von
zwölf Monaten
Ich hab jetzt auch nochmal eine (alte) 37/10 durchgeschaut, wo in der Anlage 8 steht:
"Zur Abnahme der Leistungen ist der nächste Disziplinarvorgesetzte oder ein von ihm beauftragter, entsprechend geeigneter Soldat berechtigt. Die Abnahme muß innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten erfolgen."
Nun ist nur die Frage, ob dieser Zeitraum eben ab der ersten Leistung beginnt.
@ Niederbayern:
Natürlich, wie sonst?
Am 01.01.
Zumindest ist mein Sport-Offz der Meinung.
Falsch. Die 12 Monate sind nicht an das Kalenderjahr gebunden. Da liegt dein SportOffz aber deutlich daneben.
Zitat von: Niederbayer am 10. Dezember 2014, 20:56:44
Am 01.01.
Zumindest ist mein Sport-Offz der Meinung.
Dann stuende in der Tat Kalenderjahr dabei.
Die Abnahme innerhalb von 12 Monaten.
Das einreichen Leistungsabzeichen im Kalenderjahr, Ausnahme Res bei denen insgesamt die 12 Monatsfrist gilt.
Also, wenn ich jetzt im Januar '15 BFT in Gold mach, kann ich meine Leistungen aus 2014 nicht mehr zum Leistungsabzeichenerwerb heranziehen?
Doch, fuer das 2015er (wenns innerhalb der 12 Monate ist).
Ja, meine anderen Leistungen sind alle aus dem Mai.
Ich muss nur noch meinen Chef überzeugen, er hatte die Fragestellung bisher noch nicht.
Alle Leistungen fürs Leistungsabzeichen müssen innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten abgelegt sein.
Sprich:
Datum: X.Y.2014 erste Leistung, dann X-1.Y.2015 letzte Leistung.
Das Leistungsabzeichen kann erst beantragt werden, wenn alle Leistungen erfüllt sind. Ein Antrag ist allerdings nur einmal im Jahr zulässig - d. h. ein weitere Antrag im gleichen Jahr wäre abzulehnen (also nur eine Wiederholung pro Jahr, egal ob im Januar oder Dezember beantragt).
Anders beim Sportabzeichen:
Leistungserbringung im Kalenderjahr (also 1. 1. bis 31. 12. X), Antrag auf Ausstellung der Urkunde bis zu 3 Jahre im Nachgang möglich - auch hier nur eine Wiederholung im Jahr.