Guten Abend,
habe eine kurze und knappe Frage, hat man nach dem Gelöbnis frei und darf nachhause fahren oder muss man in der Kaserne bleiben ?
Wir durften damals nach Hause fahren.
Wie das bei euch ist weiß ich nicht ;)
Ok, also kann man davon ausgehen das es von Einheit zu Einheit anders ist ?
Zitat von: Azzurit am 03. Juni 2013, 22:59:42
Ok, also kann man davon ausgehen das es von Einheit zu Einheit anders ist ?
Das weiß ich auch nicht, da ich erst ein Gelöbnis erlebt habe.
Aber ich denke mal, dass schon eher die Tendenz dazu geht, dass man danach nach Hause darf,
weil ja zum Gelöbnis meist viele Verwandte etc. kommen und man dann den Rest des Tages mit ihnen verbringen möchte.
Wir hatten Donnerstags Gelöbnis und durften danach alle heim.
Ja das mit den Verwandten klingt logisch und wäre auch ein Grund das man nachhause darf, aber genau weiss ich es auch nicht.
Habe das Gelöbnis an einem Mittwoch wäre cool wenn man danach nachhause dürfte und dann n verlängertes Wochenende hätte 8)
Einfach Methode zur Beantwortung der Frage: Den Gruppen- oder Zugführer fragen. Da sich die Ausbildungsplanung meist über mehrere Wochen im Voraus erstreckt, hat der KpTrpFhr die Dienstpläne meist schon fertig im PC.
Ok, vielen Dank für die Antwort.
@ Azzurit
Woher weißt du denn, dass du auf einem Mittwoch dein feierliches Gelöbnis hast?! Hattest doch noch nicht einmal deinen Dienstantritt!?!
Ich nehme mal an, den Termin hat die Einheit schon im Einladungsschreiben mitgeteilt!? Je nach Entfernung zum GA-Standort haben die Angehörigen ja auch ein bisschen Fahrtstrecke. Die meisten Eltern wollen ja schon noch erleben, wie Ihr Kind am Feierlichen Gelöbnis teilnimmt.
Hätte ich ein Kind, dass ein Feierliches Gelöbnis hat, würde ich auch dafür anreisen. Mit Ausnahme von Wiedereinstellern findet das mit persönlicher Teilnahme ja nur einmal im Leben statt.
Warum sollten Wiedereinsteller ein zweites Mal daran teilnehmen?
Ich nehme mal an, dass die GA-Einheit jeden Rekruten zur Teilnahme einplant, egal ob nun Ersteinsteller oder Wiedereinsteller. Vorausgesetzt, der Wiedereinsteller muss noch mal an der GA teilnehmen.
War vielleicht etwas missverständlich kurz abgefaßt.
Auch wenn der Wiedereinsteller die GA wiederholt, gelten sein früher abgelegtes Gelöbnis oder sein Eid immer noch und er ist auch kein Rekrut.
Bei uns durften die Wiedereinsteller Parkplätze einweisen, Getränke ausgeben, und so weiter. Ich denke mal, dass das in den meisten Einheiten so gehandhabt wird.
Nein, es steht nicht im Einladungsschreiben! Den Termin erfährt man erst während der GA!?!
Doch- bei einigen Einheiten steht es im Einladungsschreiben.
Zitat von: dunstig am 04. Juni 2013, 14:21:22
Bei uns durften die Wiedereinsteller Parkplätze einweisen, Getränke ausgeben, und so weiter. Ich denke mal, dass das in den meisten Einheiten so gehandhabt wird.
Ich durfte den Tag damals FvD abbauen, als Wiedereinsteller sammelt sich während einer AGA ja einiges an.
Habe den Termin im Begrüßungschreiben stehen. Und dann kann man fix nachschauen was für ein Tag es ist.
Zitat von: ulli76 am 04. Juni 2013, 15:05:05
Doch- bei einigen Einheiten steht es im Einladungsschreiben.
Genau. Bei uns stand das immer drin. Ist ja nicht so ganz unbedeutend.