Hallo liebe Gemeinde,
ich bin ab dem 01.07.2013 SaZ 13 bei der Bundeswehr.
Ich habe eine Frage bzgl des Grundfreibetrages.
Bisher wurde mir widersprüchliches berichtet:
Ein Steuerberater meinte, der Grundfreibetrag von 8004€ steht jedem Einkommenssteuerpflichtigen zu. Mein Steuerbuch meint, der Grundfreibetrag beträgt nur 1000€ bei Soldaten.
Konkret lauten meine Fragen:
Gibt es nun den steuerlichen Grundfreibetrag von 8004€ auch für Soldaten?
Wenn ja, wird dann der Grundfreibetrag vom Bruttolohn abgezogen (Bruttolohn - Grundfreibetrag = ZvE)?
Laut Steuerrechner macht das einen Unterschied von knapp 200€ im Monat (Bei A3 Stufe 1).
LG, Alex
die monatliche Abrechnung wird auf der Grundlage der amtlichen Lohnsteuertabellen erstellt. In diese Tabelle die sich in die verschiedenen Steuerklassen, ´berücksichtigungsfähige Kinder" etc. gliedert, ist der Grundfreibetrag eingearbeitet.
Der Grundfreibetrag gilt für alle Bürgerinnen und Bürger, beträgt im Jahr 2013 8130€!
Für 2014 kann man das erst nach dem 1.1.2014 erwarten und dürfte so um die 200€ mehr sein.
ab dem 1.1.2014 beträgt der Grundfreibetrag 8.354 € p.a.
Gibts nur eins, das Steuerbuch weg schmeißen.
Heißt das also,
dass ich anstatt ca. 1650 (ohne Freibetrag) knapp 1800€ Netto (mit 8004€) verdienen werde?
Brutto beträgts 1897,27€.
Zitat von: Alex931002 am 04. Juni 2013, 16:05:35
Heißt das also,
dass ich anstatt ca. 1650 (ohne Freibetrag) knapp 1800€ Netto (mit 8004€) verdienen werde?
Brutto beträgts 1897,27€.
Einfach diesen Rechner benutzen, der gibt dir ein recht genaues Ergebnis raus:
http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund?id=beamte-bund-2013