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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Cally am 06. Juni 2013, 16:16:28

Titel: Kündigung zu Monatsende -- Was steht mir zu?
Beitrag von: Cally am 06. Juni 2013, 16:16:28
Hallo,

ich hatte ja bereits damals mit dem Gedanken gespielt zu kündigen und dies gestern meinem Spieß gemeldet. Seine Absicht ist es, mich zum Ende des Monats zu entlassen, so dass ich noch meine 10 Resturlaubstage abfeiern kann.

Mich würde nun interessieren ob ich hier noch Anspruch auf irgendwelche Zahlungen wie Abfindung etc. habe oder die Heimfahrt bezahlt bekomme? Ich habe am 01.01.2013 als SaZ 12 angefangen. Muss ich auf der anderen Seite vielleicht etwas zurückzahlen wie z. B. die dienstlich bezahlte Brille oder meinen AMT Lehrgang?

Gruß
Titel: Antw:Kündigung zu Monatsende -- Was steht mir zu?
Beitrag von: BSG1966 am 06. Juni 2013, 16:17:42
Eine Abfindung, wenn SIE kündigen?! Wovon träumen Sie nachts? :D
Titel: Antw:Kündigung zu Monatsende -- Was steht mir zu?
Beitrag von: StOPfr am 06. Juni 2013, 17:27:50
Zitat von: Cally am 06. Juni 2013, 16:16:28
Hallo,

ich hatte ja bereits damals mit dem Gedanken gespielt zu kündigen und dies gestern meinem Spieß gemeldet. Seine Absicht ist es, mich zum Ende des Monats zu entlassen...

Erstaunlich, was ein Spieß "neuerdings" alles so darf...

Bitte mal etwas detaillierter: Gestern die beabsichtigte Kündigung beim Spieß gemeldet und was ist drumherum passiert oder von dir unternommen worden?
Titel: Antw:Kündigung zu Monatsende -- Was steht mir zu?
Beitrag von: Tommie am 06. Juni 2013, 18:12:17
Zitat von: StOPfr am 06. Juni 2013, 17:27:50Erstaunlich, was ein Spieß "neuerdings" alles so darf...

Na ja, besser wäre wohl die Formulierung: "Sein Ansatz geht dahin, dass ich zum Ende des Monats kündigen soll!" Und der Ansatz ist aus mehreren Gründen richtig, wie ich meine:

1. Bezüge müssen so nicht zurückgefordert werden!
2. Urlaub kann noch abgebaut werden.
3. Es ist immer noch genügend Zeit für die Auskleidung und den Papierkram.
4. Keiner wird so unter Druck gesetzt!
5. Realistisch betrachtet stellen auch nicht viele Betriebe (außer vielleicht im gewerblichen Sektor!) Mitte Juni ein!
6. ... Tbc ...
Titel: Antw:Kündigung zu Monatsende -- Was steht mir zu?
Beitrag von: KlausP am 06. Juni 2013, 18:16:40
Das wäre auch meuin Vorschlag an den TE gewesen, aus den besagten Gründen. Wenn er allerdings trotzdem so schnell wie möglich weg wollte, würde ich ihm auch keine Steine in den Weg legen.
Titel: Antw:Kündigung zu Monatsende -- Was steht mir zu?
Beitrag von: topo112 am 06. Juni 2013, 18:16:53
Darf man erfragen wieso es dir nicht mehr gefällt, bzw was der Grund dafür ist?
Titel: Antw:Kündigung zu Monatsende -- Was steht mir zu?
Beitrag von: Cally am 06. Juni 2013, 20:09:44
Also mein Werdegang war bisher so... Ich hatte meine GA Januar bis März und war danach direkt auf dem AMT in ein und der selben Kaserne. Im zweiten Monat vom AMT habe ich zu erst meinen ZgFhr und dann meinem KpChef gemeldet, dass ich mit Ablauf der Probezeit kündigen werde und zwei Tage Urlaub für ein Vorstellungsgespräch brauche. Da mein KpChef die Kündigung mit mir nicht mehr abwickeln wollte, aber auch nicht wollte dass meine Stammeinheit mich direkt kündigt da diese ja dann von meiner Absicht wüssten, hat er mir einfach zwei Tage Urlaub gewährt und so getan als wüsste er nicht wofür.

Am vorletzten Tag des Lehrgangs kam der Spieß meiner Stammeinheit zu uns auf den Lehrgang und hat uns gesagt, dass diese uns nicht ausbilden kann und wir Montag nach Idar-Oberstein müssen. Die Meldung hierzu kam Donnerstag und ich und meine zwei Kameraden, mit denen ich in die Stammeinheit gegangen werde kommen aus Kiel und Nähe Munster, also alles sehr nördlich. Montag sind wir dann nach Idar-Oberstein und haben dort Dienstag früh das erste Mal mit dem Spieß aus Idar-Oberstein geredet. Dieser fand das alles total scheiße und hatte er Montagmorgen davon erfahren, dass wir überhaupt kommen. Dazu kam, dass wir in Idar-Oberstein an dem Gerät ausgebildet werden sollten, dass es in unserer Stammeinheit in Munster nicht gibt. In diesem Monat, in dem wir in Idar-Oberstein sein sollten, wurde aber gar keine Ausbildung am angesprochenen Gerät durchgeführt, womit die komplette Abkommandierung sinnlos ist. Dienstag Nachmittag dann wollte ich zum Spieß aus Idar-Oberstein und fragen ob ich einen Tag Urlaub bekommen kann; Ich hab erstmal nur für private Zwecke gesagt, da ich eben nicht gekündigt werden will, solang ich noch nichts neues habe. Dienstag Abend kam die Lagemeldung: Wir rücken aus nach Magdeburg zur Hochwasserbekämpfung, geplant für drei Tage, kann aber auch ne Woche werden. Montag hab ich das Vorstellungsgespräch. Ich also zum Spieß aus Idar-Oberstein und hab dort mit der Sprache rausgerückt. Am nächsten Tag, also gestern, wurden wir alle drei zurück nach Munster kommandiert. Also alles ein riesen Hin- und Her. Hierbei hat dann der Spieß aus Idar-Oberstein dem Spieß aus meiner Stammeinheit mitgeteilt, dass ich kündigen will.

Heute bin ich in meine Stammeinheit angereist. Ich hab noch mit niemandem über die Kündigung gesprochen, ein StGfr aus dem GeZi meinte nur direkt bei meiner Ankunft, dass der Papierkram schon in Arbeit ist und ich jetzt erstmal meine Zeit auf Stube totschlagen soll. Meiner zwei Kameraden sind im Urlaub. Als ich den Spieß aus meiner Stammeinheit gefragt habe, bis wann ich kündigen könnte wenn ich will, sagt dieser dass das selbst am 28. kein Problem wäre (am 30.06.2013 läuft meine Probezeit aus). Heute hieß es dann, dass das jetzt alles doch länger dauert, sowieso alle viel zu viel Stress haben und meine Kündigung mit 90/5er und Auskleidung mindestens 7 Werktage in Anspruch nehmen wird. Ich soll also am 14.06.2013 meinen letzten Tag Dienst haben und dann die restlichen zwei Juniwochen Urlaub abfeiern. Mir stehen natürlich aber noch Reisekosten nach Idar-Oberstein hin- und zurück sowie 3 Tage Trennungsgeld zu.

Der Grund meiner Kündigung ist eigentlich in erster Linie dass ich mir nicht vorstellen kann, die nächsten Jahre soweit von zu Hause weg zu sein und mich 12 Jahre zu verpflichten. Ist n langer Text, aber das sollte alle Fragen klären.
Titel: Antw:Kündigung zu Monatsende -- Was steht mir zu?
Beitrag von: Steve87 am 06. Juni 2013, 20:15:40
Was im Großen und Ganzen ja auch wieder ein Fall von "Hätte man auch vorher wissen können" ist! Mir tun immer die Leute leid die wirklich wollen und durch Leute wie sie keine Freie Stelle mehr bekommen können!
Titel: AW: Antw:Kündigung zu Monatsende -- Was steht mir zu?
Beitrag von: BulleMölders am 06. Juni 2013, 20:18:18
Willkommen bei der Bundeswehr!

Zitat von: Cally am 06. Juni 2013, 20:09:44
Der Grund meiner Kündigung ist eigentlich in erster Linie dass ich mir nicht vorstellen kann, die nächsten Jahre soweit von zu Hause weg zu sein und mich 12 Jahre zu verpflichten.
Ach und das haben Sie beides nicht vorher gewusst?
Aber für sechs Monate gutes Geld verdienen für nichts, da ist die Bundeswehr gut.

Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk 2

Titel: Antw:Kündigung zu Monatsende -- Was steht mir zu?
Beitrag von: Steve87 am 06. Juni 2013, 20:31:25
Nein Bulle, das sind genauso nicht vorhersehbare Dinge wie das es passieren kann das man mal längere Zeit auf See ist wenn man auf ein Schiff oder Boot kommt. Man muss den Bewerbern auch erstmal ein wenig Zeit einräumen um das nachzuvollziehn ::)
Titel: Antw:Kündigung zu Monatsende -- Was steht mir zu?
Beitrag von: BSG1966 am 06. Juni 2013, 20:52:50
Jeder kriegt klipp und klar gesagt, dass er sehr lange sehr weit weg von zuhause sein kann. Jeder, der zur BW geht, ohne sich damit vernünftig auseinandergesetzt zu haben, ist in meinen Augen definitiv auch nur so bissl halbschlau.
Titel: Antw:Kündigung zu Monatsende -- Was steht mir zu?
Beitrag von: mailman am 06. Juni 2013, 21:01:22
Es bringt doch nichts sich aufzuregen. Immerhin müssen die Einheiten durch das neue "Kündigungsrecht" unwillige nicht mehr jahrelang durchziehen oder ähnliches.

Lieber geht in meinen Augen jemand nach innerhalb dieser Probzeit als, das er noch jahrelang bleibt, weil er ohne Widerruf unterschriebne hat wie es früher ja oft der Fall war, und dann nur über KDV, DU oder sonstwas rauskommt, oder eben unmotiviert seinen Dienst  versieht.

Gut finde es auch nicht aber ich muss die Entscheidung ja nicht  treffen, und ich bin mir fast sicher das die Gesichte den TE mind. 1 oder 2 mal noch einholen wird. Und das ist schlimm genug
Titel: Antw:Kündigung zu Monatsende -- Was steht mir zu?
Beitrag von: BulleMölders am 07. Juni 2013, 07:20:37
Was mich an der ganzen Sache immer nur ärgert, dass dort Geld zum Fenster hinaus geschmissen wird.
Titel: Antw:Kündigung zu Monatsende -- Was steht mir zu?
Beitrag von: Cally am 07. Juni 2013, 07:40:07
Mir macht der Dienst bis heute Spaß und darum möchte ich ihn solang machen wie ich kann, ich kann mir eben nur nicht vorstellen mich solang zu verpflichten. Und was sind das denn bitte für Kommentare? Als ob auch nur einer von euch aus Solidarität kündigen würde, obwohl er noch keine neue Stelle hat. Ich bewerbe mich seit knapp drei Monaten, aber habe noch nichts gefunden.
Titel: Antw:Kündigung zu Monatsende -- Was steht mir zu?
Beitrag von: Schamane am 07. Juni 2013, 07:53:08
Der Dienstherr hat die Möglichkeit geschaffen binnen 6 Monaten zu kündigen und der Fragesteller ist in der 6 Monatsfrist! In dieser kann er theoretisch immer ohne Angabe von Gründen zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen.
Was ich mich aber Frage ist wie sieht es aus wenn jemand sich am 30.06. (Diensteintritt 01.01. des Jahres) meldet und sagt ich kündige, dann ist er primär mit dem Tag zu entlassen, weil am 01.07. hätte er ja kein Kündigungsrecht mehr. Nur die Administration binnen 8 h abzuwickeln glaube ich wird sportlich und ja in dem Fall wäre der Urlaub eigentlich auszubezahlen oder?
Titel: Antw:Kündigung zu Monatsende -- Was steht mir zu?
Beitrag von: Fm 1994 am 07. Juni 2013, 08:10:09
Zitat von: Steve87 am 06. Juni 2013, 20:15:40
Was im Großen und Ganzen ja auch wieder ein Fall von "Hätte man auch vorher wissen können" ist!

Ich denke mal dass mit der Entfernung von daheim muss man erleben. Natürlich kann man sich vorher informieren. Aber drüber nachdenken und selbst erleben ist doch wieder was anderes.
Titel: Antw:Kündigung zu Monatsende -- Was steht mir zu?
Beitrag von: Steve87 am 07. Juni 2013, 08:11:58
Das sehe ich anders!
Titel: Antw:Kündigung zu Monatsende -- Was steht mir zu?
Beitrag von: Fm 1994 am 07. Juni 2013, 08:18:15
Jedem seine eigene Meinung.

In nem Jahr kann ich von meinen Erfahrungen berichten. Denn ich wollte in Feldwebellaufbahn und habe die Eignung auch bekommen. Trotzdem mache ich ab Oktober erstmal FWD. Dann sehe ich, ob mir ein Leben weg von zu Hause auch liegt.
Titel: Antw:Kündigung zu Monatsende -- Was steht mir zu?
Beitrag von: itschie am 07. Juni 2013, 08:28:51
FM vernüftige Entscheidung. Ich sehe  es auch so, das man die reale Distanz von zu Hause erleben muss, um es wirklich zu raffen, es ist halt nicht nur ebend ein Urlaub sondern, das Leben an sich, was sich dadurch verändert und jeder reagiert da anders drauf und für manche ist es halt nicht tragbar.
Titel: Antw:Kündigung zu Monatsende -- Was steht mir zu?
Beitrag von: BSG1966 am 07. Juni 2013, 08:43:13
Zitat von: Schamane am 07. Juni 2013, 07:53:08
Der Dienstherr hat die Möglichkeit geschaffen binnen 6 Monaten zu kündigen und der Fragesteller ist in der 6 Monatsfrist! In dieser kann er theoretisch immer ohne Angabe von Gründen zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen.

Voooooorsicht.....

http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=42466.msg414906#msg414906
Titel: Antw:Kündigung zu Monatsende -- Was steht mir zu?
Beitrag von: Schamane am 07. Juni 2013, 09:05:38
@ BSG66 die Regel ist derzeit die wiederrufliche Verpflichtungserklärung. Von dieser hat der Interessent z.B. SanOA (da das Studium schon im Zeitraum der ersten 6 Monate aufgenommen wird sich zu entpflichten) seinen Rücktritt zu erklären.
In allen anderen Fällen hat der SanBereich dann wieder viel Arbeit mit DU usw. weil die FU VIb belastet wird. Primär sollte man die vorzeitige Fixierung auf ein dauerhaftes Dienstverhältnis ebenso wie ein Ausschluss der Probezeit bei der Einstellung untersagen!
Titel: Antw:Kündigung zu Monatsende -- Was steht mir zu?
Beitrag von: Flexscan am 07. Juni 2013, 13:11:25
Ich find das einfach nur eine Frechheit.

Erst für 12 Jahre zu unterschreiben, dann noch einem Mitbewerber die Stelle womöglich wegschnappen, dem das ganze bewusst ist, das es sich um die Bundeswehr und nicht um die Heimatwehr handelt....

Man ist halt nicht jeden Tag heim bei Mama.

Dann noch zu Fragen ob eine Abfindung zusteht und die Heimreise bezahlt wird setzt dem ganzen noch das I-Tüpfelchen drauf.

Ich geb da Bulle voll und ganz Recht.
Für 6 Monate Geld zum Fenster rausgeschmissen.
Normalerweise sollte man die 6 Monatsgehälter zurückfordern oder am besten erst gar nicht auszahlen sondern erst einmal die 6 Monate Probezeit abwarten, in den 6 Monaten den Sold eines Wehrpflichtigen überweisen.

Genauso wie mich letztens ein Thema  aufregte, weil doch Schatzi 300!!! km entfernt wohnt und der heimatnahe Versetzungsantrag noch nicht genehmigt wurde.....

Bei sowas geht mir wieder die Pumpe auf 200.

Denken eigtl die Bewerber nich nach und sehen nur den dicken Gehaltscheck und sichern Job über X Jahre?
Manchmal könnt ich echt....


Titel: Antw:Kündigung zu Monatsende -- Was steht mir zu?
Beitrag von: BSG1966 am 07. Juni 2013, 13:12:33
@Schamane - ich meinte auch nur, dass man das so nicht ohne Einschränkung stehen lassen kann.
Titel: Antw:Kündigung zu Monatsende -- Was steht mir zu?
Beitrag von: StOPfr am 07. Juni 2013, 13:29:11
Zitat von: Flexscan am 07. Juni 2013, 13:11:25
Ich find das einfach nur eine Frechheit.

Erst für 12 Jahre zu unterschreiben, dann noch einem Mitbewerber die Stelle womöglich wegschnappen, dem das ganze bewusst ist, das es sich um die Bundeswehr und nicht um die Heimatwehr handelt....

Man ist halt nicht jeden Tag heim bei Mama.

Es kann keine Frechheit sein, wenn man ein durch den Gesetzgeber eingeräumtes Recht in Anspruch nimmt  ;). Die Begründungen sind manchmal abenteuerlich und lassen darauf schließen, dass Bewerber sich mit den besonderen Herausforderungen dieses Berufes nicht auseinander gesetzt haben. Aber das Recht, sich neu zu orientieren, hat jeder, - besonders einfach in der eingeräumten Frist von sechs Monaten inklusive abschließender Ansprüche.
Titel: Antw:Kündigung zu Monatsende -- Was steht mir zu?
Beitrag von: Flexscan am 07. Juni 2013, 13:30:48
das ist mir schon bewusst :)

Mich regt halt auf das man kündigt nur weil die Entfernung zu gross ist.

Titel: Antw:Kündigung zu Monatsende -- Was steht mir zu?
Beitrag von: wolverine am 07. Juni 2013, 13:32:19
Ich finde noch viel seltsamer, dass man kündigt obwohl es einem Spaß macht. Aber gleichzeitig stelle ich mir dann die Frage ob es solche Feldwebel braucht?!
Titel: Antw:Kündigung zu Monatsende -- Was steht mir zu?
Beitrag von: MarcAurel am 07. Juni 2013, 13:36:18
Zitat von: Flexscan am 07. Juni 2013, 13:11:25
Ich find das einfach nur eine Frechheit.

Erst für 12 Jahre zu unterschreiben, dann noch einem Mitbewerber die Stelle womöglich wegschnappen, dem das ganze bewusst ist, das es sich um die Bundeswehr und nicht um die Heimatwehr handelt....

Man ist halt nicht jeden Tag heim bei Mama.

Dann noch zu Fragen ob eine Abfindung zusteht und die Heimreise bezahlt wird setzt dem ganzen noch das I-Tüpfelchen drauf.

Ich geb da Bulle voll und ganz Recht.
Für 6 Monate Geld zum Fenster rausgeschmissen.
Normalerweise sollte man die 6 Monatsgehälter zurückfordern oder am besten erst gar nicht auszahlen sondern erst einmal die 6 Monate Probezeit abwarten, in den 6 Monaten den Sold eines Wehrpflichtigen überweisen.

Genauso wie mich letztens ein Thema  aufregte, weil doch Schatzi 300!!! km entfernt wohnt und der heimatnahe Versetzungsantrag noch nicht genehmigt wurde.....

Bei sowas geht mir wieder die Pumpe auf 200.

Denken eigtl die Bewerber nich nach und sehen nur den dicken Gehaltscheck und sichern Job über X Jahre?
Manchmal könnt ich echt....

Volle Zustimmung. Ich war während meiner aktiven Zeit fast nie daheim und auch als Reservist bin ich immer 350 bis 500 Kilometer von daheim entfernt.
Das weiß man vorher. Gut... wir wurden damals noch "gezogen".

Titel: Antw:Kündigung zu Monatsende -- Was steht mir zu?
Beitrag von: Schamane am 07. Juni 2013, 13:43:16
Ich schließe mich dem StOPfr an was Recht ist kann keine Frechheit sein. Aber vielleicht sollten die KC mal in sich gehen und die gesamte Nachwuchswerbungsorganisation, denn möglicherweise sprechen sie mit ihrer Darstellung das falsche Klientel an. Ansonsten Flexscan, Wolverine und BulleMölders ich verstehe sie, aber hier besteht vielleicht Nachsteuerungsbedarf seitens der BW.
Ein Offizier vom jetztigen KC Wilhelmshafen brachte es auf den Punkt: "Wir haben den Vorteil, dass zu uns jeder muss der zur Marine will und wer schon die drei Tage nicht durchsteht von zu Hause getrennt zu sein, den brauchen wir nicht."
Vielleicht wäre es eine Idee Interessenten einmal "Deutschland Rundreisen" zu spendieren. Also zur Eignungsfeststellung nicht in das nächste KC sondern der Münchner nach Rostock, der Rostocker nach Stuttgart usw. wenn Leute schon damit Probleme haben, werden sie unter Umständen Abstand vom Militär nehmen und man spart trotzdem das es erstmal mehr kostet.
Titel: Antw:Kündigung zu Monatsende -- Was steht mir zu?
Beitrag von: christoph1972 am 07. Juni 2013, 13:48:57
Ehrlich gesagt, finde ich es okay, wenn jemand in den ersten 6 Monaten sagt, ich ziehe die Reißleine. Probezeit ist schließlich zum gegenseitigen Kennenlernen gedacht. Meine jetzige Arbeit macht mir viel Spaß, es gibt aber Interna, die mich dermaßen fassungslos machen, dass ich inzwischen soweit bin, nach 7 Jahren die Koffer zu packen und umzuziehen, weil es hier nichts adäquates gibt.

Besser in den ersten 6 Monaten feststellen, dass "ich" die Probleme/Herausforderungen unterschätzt habe, die der Dienst in der Bundeswehr von mir verlangt, als nach mehreren Jahren und evtl. absolvierter ZAW feststellen, hmm, also noch 8 - 10 Jahre Bundeswehr, dass halte ich nicht aus.

Bereits gediente BewerberInnen wissen eben um die Belastung, von Übungsplatzaufenthalten, Lehrgängen, Auslandseinsatz und nicht jeden Abend bei "Mutti und Vati" am Tisch sitzen können. Deshalb gibt es für Wiedereinsteller auch keine widerrufliche Verpflichtungserklärung.

Der Dienst ist inzwischen "freiwillig" und keine "Pflicht" mehr. GA ist nunmal inzwischen eher heimatfern als heimatnah. Zwischenzeitlich "heulen und Zähneklappern" ist normal, da finde ich allerdings, da könnten die Vorgesetzten in den Ausbildungskompanien vielleicht auch ein wenig sensibilisiert werden, da auf die "Jungsoldaten" zu achten und Gespräche anzubieten. Da hilft es vielleicht einfach zu berichten, wie es bei einem selbst klappt, dass die Ehe über die Entfernung und nur am WE stattfindet und sich in der Woche auf Skype und Telefon beschränkt.

Vielleicht können die StOPfr da auch ein bisschen unterstützen.

Ich weiß, Bundeswehr ist kein Pfadfinderlager, sondern eine Berufsarmee, aber irgendwie ist die Führung immer noch nicht ganz auf der Höhe der neuen Herausforderungen hinsichtlich "Personalerhaltung durch Zuwendung" angekommen. Mein rein persönlicher Eindruck und Auffassung.

Ja, Marinewillige sind eben grundsätzlich dem Motto verpflichtet "Join the Navy, see the world.".  ;D

Heeresssoldaten sind eben grundsätzlich der Scholle mehr verbunden, als der Matrose oder die Luftikusse ;)
Titel: Antw:Kündigung zu Monatsende -- Was steht mir zu?
Beitrag von: StOPfr am 07. Juni 2013, 14:02:26
Zitat von: christoph1972 am 07. Juni 2013, 13:48:57
Vielleicht können die StOPfr da auch ein bisschen unterstützen.

Ich weiß, Bundeswehr ist kein Pfadfinderlager, sondern eine Berufsarmee, aber irgendwie ist die Führung immer noch nicht ganz auf der Höhe der neuen Herausforderungen hinsichtlich "Personalerhaltung durch Zuwendung" angekommen. Mein rein persönlicher Eindruck und Auffassung.

Sicher wäre eine Sensibilisierung hier und da vonnöten, aber die Probleme mit der "heimatfernen Einsetzbarkeit" bekommt man nicht vom Tisch. Die damit verbundene Einstellung verwundert mich allein schon aus dem Grund, weil Jugendliche heutzutage eher "Weltbürger" sein müssten als wir seinerzeit. Viele haben eine Bindung an Elternhaus und/oder Freundin bzw. gewohnte Umgebung, die ich - aus Zeiten sehr viel schwierigerer Kommunikationsmöglichkeiten - kaum nachvollziehen kann.

Dass "Personalerhaltung durch Zuwendung" ein steiniger Weg in einer professionell agierenden Armee ist, sollte nicht verwundern. Daran arbeiten kann man natürlich trotzdem.     
Titel: Antw:Kündigung zu Monatsende -- Was steht mir zu?
Beitrag von: dose1111 am 07. Juni 2013, 14:03:05
Zitat von: StOPfr am 07. Juni 2013, 13:29:11


Es kann keine Frechheit sein, wenn man ein durch den Gesetzgeber eingeräumtes Recht in Anspruch nimmt  ;).

nur weil ein gesetz etwas stützt, kann es also keine frechheit sein? seltsame ansicht, wenn man zu allen gesetzen so steht  ::)
Titel: Antw:Kündigung zu Monatsende -- Was steht mir zu?
Beitrag von: StOPfr am 07. Juni 2013, 14:17:34
Ich habe nur zum Einwurf von Flexscan geschrieben, bin aber anderen Beispielen und Gegenbeispielen gegenüber aufgeschlossen. 
Titel: Antw:Kündigung zu Monatsende -- Was steht mir zu?
Beitrag von: dose1111 am 07. Juni 2013, 14:26:56
für mich klingt das ganz einfach so, dass du pauschal sagst, wenn es ein gesetzt gibt und man davon gebrauch macht, dann kann es niemals eine frechheit sein.
dann komme ich doch ganz einfach mal mit dem arbeitslosengeld und einem bekannten langzeitarbeitslosen, nämlich arno dübel. der bezieht seit knapp 40 jahren vom staat das geld, weil er kein bock hat zu arbeiten und nutzt so die "dummheit" vom sozialstaat aus. und das ist genauso eine frechheit, obwohl das gesetz auf seiner seite ist ;)
Titel: Antw:Kündigung zu Monatsende -- Was steht mir zu?
Beitrag von: StOPfr am 07. Juni 2013, 14:35:25
Meines Erachtens nach ist das keine Frechheit von Arno Dübel, wenn das Gesetz ihm diese Möglichkeit bietet, sondern - ganz abstrakt - eine "Frechheit" des Gesetzgebers, so etwas zu ermöglichen. Ich kenne aber Arno Dübel und die Umstände nicht, hingegen Flexscan und sein Erregungspotenzial  ;)!
Titel: Antw:Kündigung zu Monatsende -- Was steht mir zu?
Beitrag von: MarcAurel am 07. Juni 2013, 14:37:47
Zitat von: christoph1972 am 07. Juni 2013, 13:48:57
[...]
Ja, Marinewillige sind eben grundsätzlich dem Motto verpflichtet "Join the Navy, see the world.".  ;D

Heeresssoldaten sind eben grundsätzlich der Scholle mehr verbunden, als der Matrose oder die Luftikusse ;)

Auch wir von der Marine sind der heimatlichen Scholle verbunden. Aber man weiß etwas mehr zu schätzen und intensiver, wenn man es nicht jeden Tag hat.
Titel: Antw:Kündigung zu Monatsende -- Was steht mir zu?
Beitrag von: Flexscan am 07. Juni 2013, 14:47:26
mich würd mal intressieren, was solche Leute machen, wenn der Einsatzbefehl nach Afghanistan kommt und man 6 Monate am Stück nicht daheim ist.

KDV weil hab ich auch nicht gewusst?

Wie gesagt habe ich nichts gegen Kündigung während der Probezeit aber die Begründung "Entfernung" halte ich schon für sehr absurd als wenn man gedacht hätte man geht zum nächstgelegenem Aldiladen und arbeitet dort mit feiner Dienstzeit von 07-16h nachmittags. Da geht mir echt die Düse.




Titel: Kündigung zu Monatsende -- Was steht mir zu?
Beitrag von: Fm 1994 am 07. Juni 2013, 15:26:11
Es ist garantiert keine Frechheit. Es kommen oft genug Bewerber die sagen, dass sie erstmal FWD leisten möchten. Einfach um das Leben als Soldat und abseits der Familie kennenzulernen.

Aber was passiert: aufgrund eines äüßerst umstrittenen Personalgewinnungssystem rät man diesen dann gleich eine längere Verpflichtung einzugehen.

Natürlich ist zum Teil der Bewerber Schuld. ein bisschen ist das Problem aber auch hausgemacht seitens der Bw.


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Titel: Antw:Kündigung zu Monatsende -- Was steht mir zu?
Beitrag von: mailman am 07. Juni 2013, 15:34:14
Ihr könnt jetzt langsam alle mal die Keule wieder einpacken. Ich denke es ist klar was rauskommt und jeder weiß was gemeint ist.

Fakt ist, es gibt nun mal dieses Recht, genau wie das gesetzlich garantierte auf KDV.

Im zivilen Leben kündigen jeden Tag auch viele Leute die, einem anderen die Stelle weggenommen haben, oder "was nicht gewusst" haben.
Titel: Antw:Kündigung zu Monatsende -- Was steht mir zu?
Beitrag von: Cally am 07. Juni 2013, 16:06:59
Sag mal was is'n bei dir verkehrt Flexscan? Du willst mir also erzählen, dass wenn du im zivilen Leben nach drei Monaten merkst der Beruf ist nichts für dich, kündigst du und bist lieber arbeitslos als irgendwem die Stelle wegzuschnappen? Das glaubst du ja wohl selbst nicht... ich weis schon dass dich eher meine Begründung aufregt, aber die ist nun mal so und Heimweh hatte ich vorher nie, wahrscheinlich auch weil ich nie in einer solchen Situation war. Hätte ich es gewusst, wäre ich logischerweise gar nicht erst zur Bundeswehr gegangen. Und dass ich nicht direkt aufhör und erstmal die GA zu Ende mache, vielleicht sogar erstmal meine Stammeinheit sehen möchte ist jetzt so ein absurder Gedankengang? Ich glaube eher nicht... Ich hab in meinem alten Beruf genau 90 € netto weniger verdient und auch dort in den ersten sechs Monaten Probezeit nicht weiter mein Azubi Gehalt bekommen.
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Beitrag von: Schamane am 07. Juni 2013, 16:19:54
Ich finde den von Fm 1994 angesprochenen Aspekt sehr zu bedenken.

ZitatAber was passiert: aufgrund eines äüßerst umstrittenen Personalgewinnungssystem rät man diesen dann gleich eine längere Verpflichtung einzugehen.

Natürlich ist zum Teil der Bewerber Schuld. ein bisschen ist das Problem aber auch hausgemacht seitens der Bw.

Hier sollte meiner Meinung nach verstärkt geprüft werden, ob sich der Kündigungswille bei bestimmten Karrierecentern und bestimmten dort dienstleistenden Soldaten häufen und diese Personen dann der Truppe wieder verfügbar gemacht werden.
Weil mir ab und an die Haare zu Berge stehen. Obwohl einige Soldaten in den Karrierecentern sehr gute Arbeit leisten andere dieses nicht so tuhen , aber ebend eine höhere Einstellungsquote generieren und der Abgang wird nicht nach einstellenden KC und dortigem Personal aufgeschlüsselt, dass wäre sicher interessant.
Titel: Antw:Kündigung zu Monatsende -- Was steht mir zu?
Beitrag von: MarcAurel am 07. Juni 2013, 16:40:10
Zitat von: Cally am 07. Juni 2013, 16:06:59
Sag mal was is'n bei dir verkehrt Flexscan? Du willst mir also erzählen, dass wenn du im zivilen Leben nach drei Monaten merkst der Beruf ist nichts für dich, kündigst du und bist lieber arbeitslos als irgendwem die Stelle wegzuschnappen? Das glaubst du ja wohl selbst nicht... ich weis schon dass dich eher meine Begründung aufregt, aber die ist nun mal so und Heimweh hatte ich vorher nie, wahrscheinlich auch weil ich nie in einer solchen Situation war. Hätte ich es gewusst, wäre ich logischerweise gar nicht erst zur Bundeswehr gegangen. Und dass ich nicht direkt aufhör und erstmal die GA zu Ende mache, vielleicht sogar erstmal meine Stammeinheit sehen möchte ist jetzt so ein absurder Gedankengang? Ich glaube eher nicht... Ich hab in meinem alten Beruf genau 90 € netto weniger verdient und auch dort in den ersten sechs Monaten Probezeit nicht weiter mein Azubi Gehalt bekommen.

Entschuldige, wenn ich da antworte aber ja: Es ist ein absurder Gedankengang. Fakt ist, daß Du einem anderen Kameraden die Stelle weggenommen hast. Bist Du FA? Dann ist es um so schlimmer.
Fakt 2 ist, daß die Bundeswehr dir weiter Geld überweist, ohne einen speziellen Nutzen daraus zu erzielen.
Fakt 3: Du weißt seit längerer Zeit, daß Du die BW verlassen willst. Auch hier handelst Du unkameradschaftlich, denn eigentlich sollte Deine Entlassung nun so schnell wie möglich erfolgen, damit ein anderer Bewerber nun doch auf diese Stelle gesetzt werden kann.
Aber das Geld nimmt man natürlich noch gern so lang wie möglich mit.
Titel: Antw:Kündigung zu Monatsende -- Was steht mir zu?
Beitrag von: mailman am 07. Juni 2013, 16:43:52
Ich werde jetzt hier keine weiteren Angriff zulassen!

Irgendwann ist es auch mal gut. Ich denke er hat es begriffen. Ich finde es auch nicht gut, aber ich kann nix machen.

Also bitte, letzte Warnung
Titel: Antw:Kündigung zu Monatsende -- Was steht mir zu?
Beitrag von: Cally am 07. Juni 2013, 16:49:17
Ach komm, da müssen wir auch gar nicht drüber diskutieren. Wenn mir irgendwer erzählen will das er so kameradschaftlich ist gewollt arbeitslos zu sein, nur damit die Stelle für einen anderen frei wird ist das totaler Schwachsinn und würde auch im zivilen Leben nie so passieren.
Titel: Antw:Kündigung zu Monatsende -- Was steht mir zu?
Beitrag von: itschie am 07. Juni 2013, 17:19:09
Also das einen die KC einen sehr gerne mehr Dienstzeit bieten, grade wenn die merken, das ist einer der schon was geschafft hat, ist mir selber passiert, habe es aber dankend abgelehnt, weil ich es selber kaum einschätzen konnte, wie es sich entwickelt. Vielleicht sollte man wirklich mehr dahin gehen den Bewerbern seine Vorstellungen zu entsprechen was die Realdienstzeit angeht, grade bei frischen Schulabgängern, statt einen Honig ums Maul zu schmieren. Gut ich könnte mir jetzt im Arsch beißen das ich nicht auf den Berater gehört habe aber shit happens, die ersten Termine sind für nach dem Dienst schon abgeklärt.

Lustig ist die "älteren Generationen" beschweren sich hier, das wir jungen die modernen Kommunikationsmittel nicht nutzen. Doch tun wir aber die ersetzen nicht den realkontakt und das merken viele erst, wenn man wirklich nur noch den digitalen Kontakt hat. Für Sie ältere, die gelernt haben damit umzugehen, bringt ihnen wahrscheinlich eine Erleichterung in den alltag, weil sie im gegensatz zu früher jeder Zeit kommunizieren können mit "zuhause". Deshalb vielleicht diese Einschätzung das ja heute alles leichter ist die Heimatferne zu überbrücken. Wobei in meiner Zeit als ich 500 km von zu Hause weg war, fand ich es teilweise nervig, mit irgendwelchen kram zugetextet zu werden am laufenden Band.
Titel: Antw:Kündigung zu Monatsende -- Was steht mir zu?
Beitrag von: Flexscan am 07. Juni 2013, 21:05:36
Dann kündige mal im zivilen Leben während der Probezeit beim Chef und frag nach ner Abfindung.
Ich denke da wird ein Arschtritt das geringste sein was dabei rauskommt.

Und die Ausrede "hab ich nicht gewusst das es so weit entfernt ist" ist einfach schlichtweg Blödsinn oder hast du die letzten Jahre keine Nachrichten gehört?
Da ist mein 5jähriger Neffe ja besser informiert.

Da frag ich mich was bei dir verkehrt läuft Cally.

Naja lieber so, jetzt und gleich als womöglich noch ne ZAW abzustauben und nen Lkw-Führerschein obendrauf.






Titel: AW: Kündigung zu Monatsende -- Was steht mir zu?
Beitrag von: mailman am 07. Juni 2013, 21:33:58
Damit sich alle beruhigen ist jetz hier aus