Moin zusammen
Vlt könnt ihr mir weiterhelfen (an meinen Standort erhielt ich mehrere verschieden antworte)
Muss man den als Soldat eine Steuererklärung machen oder nicht?
Hab in einem Monat Probezeit geschaft und hab vor auch nie eine gemacht und kenn mich damit gar nicht aus.
danke im voraus
ps... kann die suchfunktion bei mir irgenwie nicht nutzen, mein handy ist nicht grad das aktuellste
Das muss meines Wissens nach jeder Steuerzahler machen.
Und: das SOLLTE auch jeder Steuerzahler machen, lohnt sich oft finanziell in nicht geringem Maße.
wenn du keine ahnung davon hast, dann geh am besten zum steuerring. kostet ca. 80€ mitgliedschaft/jahr und die machen das alles. die arbeiten auch mit dem bundeswehrverband zusammen
Und ein Steuerberater kostet auch nicht viel mehr für eine einfache Veranlagung.
Wenn du zusätzliche Einnahmen aus zum Beispiel selbstständiger Arbeit, Vermietung und Verpachtung etc. hast, MUSST du eine Steuererklärung machen.
Hast du nur die Einnahmen aus der Beschäftigung als Zeitsoldat (Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit) bist du im Grunde nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Es bietet sich aber aufgrund der vielen Lehrgänge etc. an
Zitat von: dv_uffz am 08. Juni 2013, 14:26:31
Es bietet sich aber aufgrund der vielen Lehrgänge etc. an
es bietet sich nicht nur an, es wäre schlicht dumm, wenn man es nicht tut ;) bekomme über 2 riesen wieder...
ja, so richtig ;)
Wenn du nur die Einkünfte als Soldat hast und ledig bist und Steuerklasse I hast, dann musst du keine Steuererklärung machen.
In allen anderen Fällen müsste man anhand der Lebensumstände und den Einkünften Prüfen ob ein Pflichtveranlagungsfall vorliegt oder nicht, das ist wie immer in Steuersachen nicht Pauschal zu beantworten.
Ich rat aber jedem immer eine Steuererklärung zu machen, denn wenn der "Arbeitgeber" bei der Einbehaltung der Lohnsteuer nicht geschlampt hat, dann kommt es in 99,9% der Fälle zu einer Erstattung und wenn es nur 10 Euro sind, haben oder nicht haben macht schon 20.
danke für die Antworten helfen aufjedenfall weiter
Zitat von: BulleMölders am 08. Juni 2013, 16:18:29
Wenn du nur die Einkünfte als Soldat hast und ledig bist und Steuerklasse I hast, dann musst du keine Steuererklärung machen.
In allen anderen Fällen müsste man anhand der Lebensumstände und den Einkünften Prüfen ob ein Pflichtveranlagungsfall vorliegt oder nicht, das ist wie immer in Steuersachen nicht Pauschal zu beantworten.
Ich rat aber jedem immer eine Steuererklärung zu machen, denn wenn der "Arbeitgeber" bei der Einbehaltung der Lohnsteuer nicht geschlampt hat, dann kommt es in 99,9% der Fälle zu einer Erstattung und wenn es nur 10 Euro sind, haben oder nicht haben macht schon 20.
Innerhalb welcher Zeit muss ich denn die Steuererklärung für einen bestimmten Zeitraum einreichen, wenn ich nicht verpflichtet bin eine zu machen?
Es gilt eine vierjährige Festsetzungsfrist, die beginnt mit Ablauf des dritten Kalenderjahres, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem die Steuer entstanden ist (§ 170 Absatz 2 Nr. 1 Abgabenordnung) und endet vier Jahre später (§ 169 Absatz 2 Nr. 2 Abgabenordnung).
Wenn ich das richtig gerechnet habe, müsste das älteste Veranlagungsjahr 2006 sein, für das man in diesem Jahr noch eine Antragsveranlagung einreichen kann..
Ich möchte nun auch meine erste Steuererklärung machen, bin mir aber nicht sicher wie ich meine wechselnden standorte angeben muss.
Die zweite Frage ist, was kann ich alles absetzen?
Zitat von: dose1111 am 08. Juni 2013, 12:15:53
wenn du keine ahnung davon hast, dann geh am besten zum steuerring. kostet ca. 80€ mitgliedschaft/jahr und die machen das alles. die arbeiten auch mit dem bundeswehrverband zusammen
Zitat von: wolverine am 08. Juni 2013, 12:25:40
Und ein Steuerberater kostet auch nicht viel mehr für eine einfache Veranlagung.