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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: grenfwdl am 08. Juni 2013, 19:03:26

Titel: einstellung zum fwdl am 1.7. und noch nicht die arbeit gekündigt
Beitrag von: grenfwdl am 08. Juni 2013, 19:03:26
Hallo zusammen...
Wie schon in der Überschrift steht bin ich zum 1.7. Einberufen als wieder einsteller als fwdl 23.hab heute den einberufungs bescheid gekriegt.nun meine eigentliches problem: stehe noch in einem arbeits Verhältnis und wollte da sowieso aufhören. Jetzt ist aber zu spät um zum 1.7. Zu kündigen.hab mal gelesen das es ein arbeitsplatzschutzgesetz gibt aber blicke da nicht ganz durch...muss ich meinem arbeitgeber den einberufungs bescheid nur vorlegen und werde dann freigesttelt?und kann ich auch in der bundeswehr zeit die arbeitsstelle noch kündigen?würde sehr gerne zum 1.7. Gehen aber das ganze macht mich doch grad ein bisschen nachdenklich ob das so klappt.danke schonmal im voraus...lg
Titel: Antw:einstellung zum fwdl am 1.7. und noch nicht die arbeit gekündigt
Beitrag von: KlausP am 08. Juni 2013, 19:10:38
Zitatmuss ich meinem arbeitgeber den einberufungs bescheid nur vorlegen und werde dann freigesttelt?

Ja und ja.

Zitatkann ich auch in der bundeswehr zeit die arbeitsstelle noch kündigen?

Ja. Würde ich mir aber stark überlegen. Was ist, wenn Sie nach Ihrer Dienstzeit erstmal keinen anderen Job bekommen? Aber das ist Ohre Entscheidung.
Titel: Antw:einstellung zum fwdl am 1.7. und noch nicht die arbeit gekündigt
Beitrag von: grenfwdl am 08. Juni 2013, 19:49:26
Ja also wie gesagt die arbeit will ich so oder so kündigen da man sich auf den arbeitgeber nicht verlassen kann und immer das geld zu spät krieg . für nach dem fwdl würd ich im familien betrieb anfangen also der job ist kein problem.also einberufungsbescheid schnappen zum arbeit geber hin gehen und dann wird man die zeit frei gestellt richtig?kann der arbeit geber denn dagegen iwas machen?
Titel: Antw:einstellung zum fwdl am 1.7. und noch nicht die arbeit gekündigt
Beitrag von: christoph1972 am 09. Juni 2013, 23:01:12
Zitat von: Thomasfwdl am 08. Juni 2013, 19:49:26
Ja also wie gesagt die arbeit will ich so oder so kündigen da man sich auf den arbeitgeber nicht verlassen kann und immer das geld zu spät krieg . für nach dem fwdl würd ich im familien betrieb anfangen also der job ist kein problem.also einberufungsbescheid schnappen zum arbeit geber hin gehen und dann wird man die zeit frei gestellt richtig?kann der arbeit geber denn dagegen iwas machen?

Nein, der Arbeitgeber kann bis auf ganz wenige, hier vermutlich nicht zutreffende, Ausnahmen, nichts gegen Dienstantritt unternehmen.