Hallo
Die Threads von Bahncard sind alle schon alt und bekomme keine Info mehr!^^
Deshalb habe ich hier eine kurze frage dazu!
H
abe bald meinen Dienstantrit möchte mir eine bahn card 50 zulegen
kann ich die mir vor dienstantritt schon zulegen und danach
die 50%íge rückertstattung beantragen oder erst den antrag beim refü holen und dann
die Karte kaufen ?
Danke Lg !
Du weißt doch garnicht, ob du diese genehmigt bekommst.
Da du die Dienstantrittsreise sowieso gesondert vergütet bekommst, ist da keine Eile.
Brauchen werde ich sie so oder so.
Deswegen frag ich ob dies eine rolle spielt?!
Nein, spielt keine Rolle, denn die Bahncard wird auch fiktiv abgerechnet. D.h. du wärst auch nicht gezwungen sie zu nutzen, falls du mit dem Auto fahren würdest.
Du würdest dann die BC bezahlt bekommen und die Heimreisen max. nach dem Höchstsatz Bahnfahrt 50% vergütet bekommen.
Also wenn du berechtigt bist, bekommst du das Geld auch, wenn du sie dir nicht kaufen würdest.
Danke sehr für die Information!
Ist es richtig das es sich beim Zuschuss zur Bahncard sowie den Reisebeihilfen um steuerfreie Zulagen handelt und diese deshalb von den Werbungskosten abzuziehen sind ?
Zitat von: Ralf am 10. Juni 2013, 12:01:08
Nein, spielt keine Rolle, denn die Bahncard wird auch fiktiv abgerechnet. D.h. du wärst auch nicht gezwungen sie zu nutzen, falls du mit dem Auto fahren würdest.
Du würdest dann die BC bezahlt bekommen und die Heimreisen max. nach dem Höchstsatz Bahnfahrt 50% vergütet bekommen.
Also wenn du berechtigt bist, bekommst du das Geld auch, wenn du sie dir nicht kaufen würdest.
Nochmal zum Verständnis:
Man bekommt als SaZ die Bahncard 50 voll bezahlt? Oder aber unabhängig davon ob man eine Bahncard hat oder nicht bekommt man 50 % also die Hälfte vom Dienstherren bezahlt für Heimreisen und erneute Anreisen bezahlt??
Inwiefern ist man dazu berechtigt? In meinem Fall ist mein erster Dienstort rund 400km entfernt von der Heimat und eine Zugfahrt beläuft sich auf 6 Stunden +
verständnis note 6... du bekommst die bahncard zu 50% gezahlt
Ok gut, so war auch mein bisheriger Stand, nur hat mich Ralfs Beitrag etwas verwirrt.
Ebenso verwunderlich das mir heute im Reisebüro, wo ich meinen Dienstantritts Gutschein eingelöst habe, mir mitgeteilt wurde das ich als zukünftiger Soldat die Bahncard 50 voll bezahlen müsste.
Vermutlich muss ich das in der Einheit klären und die Bahncard dort anfordern.
Das kommt drauf an ob sie Trennungsgeldempfänger werden oder nicht.
Also ich bin ledig, und mir wurde laut Einberufungsbescheid eine Wohnung im Sinne des § 10 BUKG betreffend Umzugskostenvergütung zugesagt.
Allerdings befinde ich mich derzeit mitten in einen Umzug im Nahbereich, habe meine Wohnung gekündigt und werde vorerst wegen der AGA zu meiner Mutter ziehen, und später eine neue Wohnung suchen.
Soweit ich das Thema Trennungsgeld verstanden habe, steht mir somit kein Trennungsgeld zu, inwieweit sich das nun auf die Bahncard auswirkt ist mir unklar.
Zitat von: Belty am 10. Juni 2013, 21:52:01
Ebenso verwunderlich das mir heute im Reisebüro, wo ich meinen Dienstantritts Gutschein eingelöst habe, mir mitgeteilt wurde das ich als zukünftiger Soldat die Bahncard 50 voll bezahlen müsste.
Du musst sie auch bezahlen, aber du bekommst sie bei deiner Reisekostenabrechnung erstattet, wenn du berechtigt bist. Das Reisebüro hat damit nichts zu tun.
Man oh man, Du holst Dir beim Refü einen seperaten Antrag für die Bahncard 50. Dann Kaufst Du Dir die Bahncard, Rechnung der Bahncard heftest Du an den Antrag und gibst sie dem Refü. en paar Wochen später hast Du eine 50% Erstattung auf dem Konto.
Ohne Anspruch auf Trennungsgeld, kein Anspruch auf Erstattung von Reisekosten und kein Anspruch auf Zuschuss zur Bahncard.
Dann haftet "ich" wegen Beratungsfehler? ;D Ich (ohne ") muss mich dagegen versichern.
quatsch. bin auch nicht trennungsgeldberechtigt und bekomme trotzdem 50% gezahlt
dose richtig, Tennungsgeld hat mit Bahncard nix zu tun.
Manchmal komme ich mir hier vor, wie in der Grimms Märchenstunde.
Niemand hält Sie ...
Aber wo ist die Logik jemanden die Bahncard zu bezuschussen, wenn dieser kein Pendler ist?
Hab auch immer 50% zur Bahncard 50 bekommen und pendle nicht
apollo98, Logik wat is dat denn? ein chinesisches Gericht?
Zitat von: ich1993 am 11. Juni 2013, 14:52:16
apollo98, Logik wat is dat denn? ein chinesisches Gericht?
So in etwa, es entspricht der 57 mit extra 12.
Zitat von: apollo98 am 11. Juni 2013, 14:20:19
Ohne Anspruch auf Trennungsgeld, kein Anspruch auf Erstattung von Reisekosten und kein Anspruch auf Zuschuss zur Bahncard.
Bitte die letzten sieben Worte streichen ;)
Allerdings gilt dieser Zuschuss nur bis zur Besoldungsstufe A7 wie ich letztens erfahren durfte :'(
Mal ganz davon abgesehen ist die ermäßigte BahnCard 50 auch nur bis zu einer gewissen Entfernung sinnvoll.
Ich zum Beispiel darf so weit fahren, dass die BahnCard 100 billiger ist :(
Gruß,
Gunni
@Gunni
Dann können wir ja die Fahrgemeinschaft Bahncard 100 dieses Jahr in Munster aufmachen. ;)
Und nicht vergessen die ist absetzbar das macht gut 80 Euro pro Monat aus.