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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: WyZzed am 10. Juni 2013, 10:59:17

Titel: Bahn Card
Beitrag von: WyZzed am 10. Juni 2013, 10:59:17
Hallo

Die Threads von Bahncard sind alle schon alt und bekomme keine Info mehr!^^
Deshalb habe ich hier eine kurze frage dazu!
H
abe bald meinen Dienstantrit möchte mir eine bahn card 50 zulegen
kann ich die mir vor dienstantritt schon zulegen und danach
die 50%íge rückertstattung beantragen oder erst den antrag beim refü holen und dann
die Karte kaufen ?

Danke Lg !
Titel: Antw:Bahn Card
Beitrag von: Ralf am 10. Juni 2013, 11:21:58
Du weißt doch garnicht, ob du diese genehmigt bekommst.
Da du die Dienstantrittsreise sowieso gesondert vergütet bekommst, ist da keine Eile.
Titel: Antw:Bahn Card
Beitrag von: WyZzed am 10. Juni 2013, 11:27:32
Brauchen werde ich sie so oder so.
Deswegen frag ich ob dies eine rolle spielt?!
Titel: Antw:Bahn Card
Beitrag von: Ralf am 10. Juni 2013, 12:01:08
Nein, spielt keine Rolle, denn die Bahncard wird auch fiktiv abgerechnet. D.h. du wärst auch nicht gezwungen sie zu nutzen, falls du mit dem Auto fahren würdest.
Du würdest dann die BC bezahlt bekommen und die Heimreisen max. nach dem Höchstsatz Bahnfahrt 50% vergütet bekommen.
Also wenn du berechtigt bist, bekommst du das Geld auch, wenn du sie dir nicht kaufen würdest.
Titel: Antw:Bahn Card
Beitrag von: WyZzed am 10. Juni 2013, 12:02:13
Danke sehr für die Information!
Titel: Antw:Bahn Card
Beitrag von: Lu Ziffer am 10. Juni 2013, 12:33:55
Ist es richtig das es sich beim Zuschuss zur Bahncard sowie den Reisebeihilfen um steuerfreie Zulagen handelt und diese deshalb von den Werbungskosten abzuziehen sind ?
Titel: Antw:Bahn Card
Beitrag von: Belty am 10. Juni 2013, 21:47:13
Zitat von: Ralf am 10. Juni 2013, 12:01:08
Nein, spielt keine Rolle, denn die Bahncard wird auch fiktiv abgerechnet. D.h. du wärst auch nicht gezwungen sie zu nutzen, falls du mit dem Auto fahren würdest.
Du würdest dann die BC bezahlt bekommen und die Heimreisen max. nach dem Höchstsatz Bahnfahrt 50% vergütet bekommen.
Also wenn du berechtigt bist, bekommst du das Geld auch, wenn du sie dir nicht kaufen würdest.

Nochmal zum Verständnis:

Man bekommt als SaZ die Bahncard 50 voll bezahlt? Oder aber unabhängig davon ob man eine Bahncard hat oder nicht bekommt man 50 % also die Hälfte vom Dienstherren bezahlt für Heimreisen und erneute Anreisen bezahlt??

Inwiefern ist man dazu berechtigt? In meinem Fall ist mein erster Dienstort rund 400km entfernt von der Heimat und eine Zugfahrt beläuft sich auf 6 Stunden +
Titel: Antw:Bahn Card
Beitrag von: dose1111 am 10. Juni 2013, 21:49:50
verständnis note 6... du bekommst die bahncard zu 50% gezahlt
Titel: Antw:Bahn Card
Beitrag von: Belty am 10. Juni 2013, 21:52:01
Ok gut, so war auch mein bisheriger Stand, nur hat mich Ralfs Beitrag etwas verwirrt.

Ebenso verwunderlich das mir heute im Reisebüro, wo ich meinen Dienstantritts Gutschein eingelöst habe, mir mitgeteilt wurde das ich als zukünftiger Soldat die Bahncard 50 voll bezahlen müsste.

Vermutlich muss ich das in der Einheit klären und die Bahncard dort anfordern.
Titel: Antw:Bahn Card
Beitrag von: Rollo83 am 10. Juni 2013, 21:53:34
Das kommt drauf an ob sie Trennungsgeldempfänger werden oder nicht.
Titel: Antw:Bahn Card
Beitrag von: Belty am 10. Juni 2013, 21:58:48
Also ich bin ledig, und mir wurde laut Einberufungsbescheid eine Wohnung im Sinne des § 10 BUKG betreffend Umzugskostenvergütung zugesagt.

Allerdings befinde ich mich derzeit mitten in einen Umzug im Nahbereich, habe meine Wohnung gekündigt und werde vorerst wegen der AGA zu meiner Mutter ziehen, und später eine neue Wohnung suchen.

Soweit ich das Thema Trennungsgeld verstanden habe, steht mir somit kein Trennungsgeld zu, inwieweit sich das nun auf die Bahncard auswirkt ist mir unklar.
Titel: Antw:Bahn Card
Beitrag von: Ralf am 11. Juni 2013, 06:28:30
Zitat von: Belty am 10. Juni 2013, 21:52:01
Ebenso verwunderlich das mir heute im Reisebüro, wo ich meinen Dienstantritts Gutschein eingelöst habe, mir mitgeteilt wurde das ich als zukünftiger Soldat die Bahncard 50 voll bezahlen müsste.
Du musst sie auch bezahlen, aber du bekommst sie bei deiner Reisekostenabrechnung erstattet, wenn du berechtigt bist. Das Reisebüro hat damit nichts zu tun.
Titel: Antw:Bahn Card
Beitrag von: Fw1993 am 11. Juni 2013, 09:16:42
Man oh man, Du holst Dir beim Refü einen seperaten Antrag für die Bahncard 50. Dann Kaufst Du Dir die Bahncard, Rechnung der Bahncard heftest Du an den Antrag und gibst sie dem Refü. en paar Wochen später hast Du eine 50% Erstattung auf dem Konto.
Titel: Antw:Bahn Card
Beitrag von: apollo98 am 11. Juni 2013, 14:20:19
Ohne Anspruch auf Trennungsgeld, kein Anspruch auf Erstattung von Reisekosten und kein Anspruch auf Zuschuss zur Bahncard.
Titel: Antw:Bahn Card
Beitrag von: wolverine am 11. Juni 2013, 14:31:18
Dann haftet "ich" wegen Beratungsfehler? ;D Ich (ohne ") muss mich dagegen versichern.
Titel: Antw:Bahn Card
Beitrag von: dose1111 am 11. Juni 2013, 14:32:28
quatsch. bin auch nicht trennungsgeldberechtigt und bekomme trotzdem 50% gezahlt
Titel: Antw:Bahn Card
Beitrag von: Fw1993 am 11. Juni 2013, 14:37:14
dose richtig, Tennungsgeld hat mit Bahncard nix zu tun.
Manchmal komme ich mir hier vor, wie in der Grimms Märchenstunde.
Titel: Antw:Bahn Card
Beitrag von: KlausP am 11. Juni 2013, 14:38:53
Niemand hält Sie ...
Titel: Antw:Bahn Card
Beitrag von: apollo98 am 11. Juni 2013, 14:42:58
Aber wo ist die Logik jemanden die Bahncard zu bezuschussen, wenn dieser kein Pendler ist?
Titel: Antw:Bahn Card
Beitrag von: Paramedic am 11. Juni 2013, 14:48:02
Hab auch immer 50% zur Bahncard 50 bekommen und pendle nicht
Titel: Antw:Bahn Card
Beitrag von: Fw1993 am 11. Juni 2013, 14:52:16
apollo98, Logik wat is dat denn? ein chinesisches Gericht?
Titel: Antw:Bahn Card
Beitrag von: schlammtreiber am 11. Juni 2013, 14:54:59
Zitat von: ich1993 am 11. Juni 2013, 14:52:16
apollo98, Logik wat is dat denn? ein chinesisches Gericht?

So in etwa, es entspricht der 57 mit extra 12.
Titel: Antw:Bahn Card
Beitrag von: apollo98 am 11. Juni 2013, 14:56:26
Zitat von: apollo98 am 11. Juni 2013, 14:20:19
Ohne Anspruch auf Trennungsgeld, kein Anspruch auf Erstattung von Reisekosten und kein Anspruch auf Zuschuss zur Bahncard.

Bitte die letzten sieben Worte streichen  ;)
Titel: Antw:Bahn Card
Beitrag von: dunstig am 11. Juni 2013, 15:16:59
Allerdings gilt dieser Zuschuss nur bis zur Besoldungsstufe A7 wie ich letztens erfahren durfte :'(
Titel: Antw:Bahn Card
Beitrag von: Gunni am 13. Juni 2013, 01:48:04
Mal ganz davon abgesehen ist die ermäßigte BahnCard 50 auch nur bis zu einer gewissen Entfernung sinnvoll.
Ich zum Beispiel darf so weit fahren, dass die BahnCard 100 billiger ist :(

Gruß,
Gunni
Titel: Antw:Bahn Card
Beitrag von: Lu Ziffer am 13. Juni 2013, 11:56:42
@Gunni
Dann können wir ja die Fahrgemeinschaft Bahncard 100 dieses Jahr in Munster aufmachen.  ;)
Und nicht vergessen die ist absetzbar das macht gut 80 Euro pro Monat aus.