Hi.Ich bin ab 01.07.13 FWDL 23.
Nun habe ich folgendes Problem.
Ich Wohne mit meiner Freundin und meine Tochter in einer Eigenen Bedarfsgemeinschaft wie es so schön heißt.
Meine Freundin bezieht ALG II vom Jobcenter.Da mein Sold ja angerechnet wird und da die Behörden ja Zeit brauchen
um die Sache zu bearbeiten ,muss ich also vor Dienstantritt nachweisen welchen Sold ich wann bekomme.
Nun die Frage. An wen muss ich mich wenden um einen solchen Nachweis zu erhalten bzw. gibt es überhaupt ein solches?
Ich wäre sehr froh über Antworten.Vielen Dank im voraus. ;)
Zitat... gibt es überhaupt ein solches?
Ja, das Wehrsoldgesetz. Darin ist der Wehrsold genauso festgelegt wie der Wehrdienstzuschlag. Aber Achtung! Wehrsold wird immer zum 15. des laufenden Monats gezahlt, der Wehrdienstzuschlag immer erst zum 15. des Folgemonats. Eine Bescheinigung wird Ihnen niemand ausstellen, das müssen die Herrschaften vom Jobcenter schon mal selber den Gesetzestext lesen.
Ja ich weis das es dort steht ;).Das Problem ist das es die Herren vom Jobcenter anscheinend nicht wissen oder dazu nicht in der Lage sind ;D.Die müssen doch alles genau haben. Also gibt es keinerlei Sachen die mir jemand aushändigen wird? Lg
Nein, wer soll Ihnen das aushändigen? So lange Sie kein Soldat sind, stellt Ihnen niemand so eine Bescheinigung aus.
Druck doch den entprechenden Gesetzestext aus und makiere die jeweilige(n) Passage(n) gelb.
Weiß nicht deswegen Frage ich ja ob dies jemand aushändigt.Ja das werde ich versuchen .Danke für die schnellen Antworten :) .Einen schönen Abend euch noch! ;)
Also ich weiß nicht genau ob ich richtig informieit bin,
Aber es könnte auch sein das sie aufgrund deines einkommens
Kaum noch anspruch hat und mit
Wohngeld für sich u das kind beantragen besser dran ist
Und hat weniger stress und papierkram.
Ja oder sie geht Endlich mal arbeiten :o
Aus welchen gründen sie alg 2 bezieherin ist,steht ja
Außer frage. . . . Fakt ist du wist für alg2 zu viel verdienen
Und wist mithilfe ihres lebensunterhalts leisten müssen
Ja das weiß ich das das entgegen Gerechnet wird.
Zitat von: Andreas1990 am 10. Juni 2013, 23:08:10
Ja oder sie geht Endlich mal arbeiten :o
....äääääh bescheuert?!
Ist es abwegig für seinen Unterhalt zu arbeiten?
Du machst das aber umständlich.
Du gehst zum Arbeitsamt und sagst denen das Du nun Soldat bist und in der Kaserne wohnst, meldest Dich bei Deiner Freundin ab, in der Kaserne an und schon kannst Du Deine Kohle behalten.
Das nennt sich dann umgangssprachlich Sozialbetrug.
Wie soooooo?
Der Kamerad hat Kasernen pflicht und musssssss sich in der Kaserne anmelden!!!!
Warum immer alles NEGATIV sehen?
Ja klar und das kommt Kontrolle unangemeldet von
Arbeitsamt und schon hast du ein Problem wenn zum Beispiel
Zahnbürste oder Sachen von ihm im Schrank sind. . . .
Da wird dann eine Sperre auf ich warten und zusätzlich eine Verabredung
Vor dem sozialGericht. Ich würde mir das gut überlegen.
.. und bitte an die Größe der Wohnung denken - bei einer kleineren Bedarfsgemeinschaft ist die Wohnung dann ggf. zu gross - also UMZIEHEN.
F_K was Du sagst leuchtet ein und macht sinn.
Die anderen Postings sind quatsch.
Zitat von: ich1993 am 11. Juni 2013, 11:05:22
Die anderen Postings sind quatsch.
Ihre? Meistens, ja.
Zitat von: wolverine am 11. Juni 2013, 06:43:33
Ist es abwegig für seinen Unterhalt zu arbeiten?
Es ist strunzedämlich, unsensibel und arrogant, ohne Kenntnis der jeweiligen Situation pauschal bei ALGII gleich mit "höhöhöhö geh mal arbeiten höhöhö" zu kommen. Niemand hier weiß, warum die betreffende nicht arbeitet und es ist nunmal so, dass das Gros der nicht-arbeitenden Bevölkerung seine Situation nicht wirklich als besonders toll einschätzt.
Gut, hab grad gesehen, dass das vom TE selbst kam und der sicher mehr Einblick da hat. Überreagiert, sorry.
... weil er neben straf- auch disziplinarrechtliche Konsequenzen zu erwarten hat.
Gut dann werde ich mal Mein Glück versuchen.Und ja leider lässt Sie lieber Arbeiten anstatt selber... Aber nuja das steht Ja hier nicht zu Debatt.Danke nochmal an alle.
Das Einkommen muss immer im Monat des Zuflusses beim Alg II berücksichtig werden. Den Zufluss kannst du tatsächlich (vorerst) nachweisen, indem du den entsprechenden Auszug vom Gesetzestext vorlegst oder angibst. Dies hätte zur Folge, dass für den entsprechenden Monat die Zahlungen vermutlich vorläufig eingestellt werden. Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit für diesen Monat ein Überbrückungsdarlehen zu beantragen.
Von sämtlichen Tips wie die "Scheintrennung" rate ich ab, da hier auch bereits mögliche Konsequenzen aufgeführt wurden. Stattdessen kann man zu den gesetzlich vorgeschriebenen Freibeträgen z.B. noch die Fahrkosten zum Arbeitsplatz, Kfz-Haftpflichversicherung, Riesterrente angeben.
Sofern das Einkommen ausreichend ist, um den Gesamtbedarf zu decken, gibt es noch die Möglichkeit Kinderzuschlag bei der zuständigen Familienkasse und/oder Wohngeld beim Landkreis zu beantragen. Inwiefer es weitere Möglichkeiten speziell für Soldaten gibt, Zuschüsse zu erhalten, kann ich keine Auskunft geben.
Zitat von: ich1993 am 11. Juni 2013, 09:30:31
Der Kamerad hat Kasernen pflicht
Er ist als FWDL zum wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet.
Zitat von: ich1993 am 11. Juni 2013, 09:30:31
und musssssss sich in der Kaserne anmelden!!!!
Nein, der bisherige Wohnsitz bleibt bestehen, es gibt für FWDL keinerlei Pflicht sich am Dienstort zu melden.
Zitat von: ich1993 am 11. Juni 2013, 09:30:31
Warum immer alles NEGATIV sehen?
Also ich sehe da nur die eindeutige Rechtslage. Was du machst ist mir nach deinen paar extrem "fundierten" Beiträgen relativ egal.
Gruß Andi