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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Lea am 11. Juni 2013, 10:46:42

Titel: Rückstellung/Stellensuche ...suche Rat und Hilfe
Beitrag von: Lea am 11. Juni 2013, 10:46:42
Hallo an Alle!

Suche Rat und Hilfe.

Wurde als Wiedereinsteller (UffzFD) soweit positiv geprüft. Allerdings hat mit die Ärztin im KC wegen einer medizinischen Sache für 6 Monate zurückgestellt (sie hat mir eine Erkrankung angetextet die ich nicht habe). Dieses kann ich aber absolut nicht nachvollziehen, zumal keine ernsthafte Erkrankung vorliegt und mich das in keinster Weise körperlich oder psychisch beeinträchtig. Auch kann ich das anhand aktuell erstellten Attests meines Arztes nachweisen. Und ich habe ja als Soldat/ Soldatin sowieso die Pflicht zur Gesunderhaltung und muss mich regelmäßiger Kontrolluntersuchungen unterziehen (so kann ich Ihr wegen meiner jeden Monat einen Nachweis bringen) Nachdem die Dame nicht mehr gewusst hat wie sie die Rückstellung argumentieren soll, kam sie damit an, dass ich ja als Wiedereinsteller meine AGA schon hinter mir habe und ab dem ersten Tag meiner Einstellung in Auslandseinsatz geschickt werden könnte... Da frage ich mich aber schon welcher Kompaniechef das macht und ohne jegliche Ausbildung für den Einsatz noch dazu???? Ich bin ja froh wenn ich die AGA nochmal machen kann um überhaupt wieder in die Materie wieder reinzukommen, weil es doch schon ne Zeit her ist. Wie schaffe ich es meine ,,Verbannung" aufzuheben?

Als nächstes liegt mir der Diensteintrittszeitpunkt etwas schwer im Magen, da aufgrund der Arztsache und Mangel an Stellen, dieser für Januar 2014 angesetz wurde... ausser ich schaffe es bis dahin selbst eine geeignete Stelle zu finden. Habe mir vom Wehrdienstberater bereits einige Tel.-Nummern von S1-Stellen geben lassen, weiß aber nicht ob jetzt schon Sinnmacht anzurufen solange die Geschichte mit dem Arzt noch nicht durch ist (und ob es überhaupt etwas bringt). Ich will nicht untätig rumsitzen und warten bis ein Wunder geschieht. Nun hoffe ich auf diesem Wege Rat und Hilfe zu finden.
Danke im Voraus
LG Lea
Titel: Antw:Rückstellung/Stellensuche ...suche Rat und Hilfe
Beitrag von: wolverine am 11. Juni 2013, 10:51:37
Mal unabhängig von der medizinischen Geschichte: Sie sollen sich selbst eine Stelle suchen? Sind Sie sicher, dass Sie da nicht etwas missverstanden haben?

Und zur "Arztsache": Maßgeblich ist die Einschätzung des Bw-Arztes; was Ihr ziviler Arzt dazu meint, ist vielleicht nice to know aber nicht mehr.
Titel: Antw:Rückstellung/Stellensuche ...suche Rat und Hilfe
Beitrag von: Lea am 11. Juni 2013, 11:38:23
... ich habe mich da wohl etwas falsch ausgedrückt.... ich soll mir nicht "selber" die stelle suchen aber ich darf mich informieren... vielleicht ergibt sich etwas dabei und das kann ich dann mit dem Einplaner abklären...

und die Arztsache: ich kann doch nicht jemanden (sinnbildlich) die Lungenpest andichten wenn dieser nur eine simple Erkältung hat. Und wenn der Nachweis eines Facharztes nicht ausreicht... dann weiß ich es auch nicht...
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Beitrag von: wolverine am 11. Juni 2013, 11:43:11
Zum ersten: Der Einplaner im KC hat einen genauen Überblick über alle freien, zu besetzenden Stellen und wenn er keine oder keine passende aufzeigen konnte, gibt es sie nicht.

Zum zweiten: Doch, genau dieses "andichten" ist das ärztliche Ermessen und das ist nicht justitiabel.
Titel: Antw:Rückstellung/Stellensuche ...suche Rat und Hilfe
Beitrag von: karstenpro am 11. Juni 2013, 11:48:49
Ich komme hier mal mit dem Stichpunkt: "Arbeitsrechtschutz"

Wenn Sie dahingehend Versichert sind, einfach mal Nachfragen.

Alternativ gilt wenn sie Mitglied im Bundeswehr Verband sind, habe sie automatisch Rechtsschutz in dienstlichen Angelegenheiten.

Eine zweite ärztliche Meinung wäre wohl in ihrem Fall vorteilhaft, zumal ihr Facharzt ihnen ja bescheinigt das Sie gesund sind.

Titel: Antw:Rückstellung/Stellensuche ...suche Rat und Hilfe
Beitrag von: wolverine am 11. Juni 2013, 11:52:54
Zitat von: karstenpro am 11. Juni 2013, 11:48:49
Ich komme hier mal mit dem Stichpunkt: "Arbeitsrechtschutz"

Wenn Sie dahingehend Versichert sind, einfach mal Nachfragen.
Dass es hier nicht um ein zivilrechtliches Anstellungsverhältnis geht, ist klar? Das Arbeitsgericht hat damit genau nichts zu tun. Wenn schon Stichwort, dann Verwaltungsgericht.
Zitat von: karstenpro am 11. Juni 2013, 11:48:49
Eine zweite ärztliche Meinung wäre wohl in ihrem Fall vorteilhaft, zumal ihr Facharzt ihnen ja bescheinigt das Sie gesund sind.
Und hier gilt das von mir bereits Geschriebene. ::)
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Beitrag von: Lea am 11. Juni 2013, 12:04:16
Zitat von: wolverine am 11. Juni 2013, 11:43:11
Zum ersten: Der Einplaner im KC hat einen genauen Überblick über alle freien, zu besetzenden Stellen und wenn er keine oder keine passende aufzeigen konnte, gibt es sie nicht.
... das war eben an dem Tag meiner Vorstellung nicht der Fall, weil aus irgenwelchen technischen Gründen seit PC nicht funktioniert hat...
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Beitrag von: Ralf am 11. Juni 2013, 12:09:27
Die Masse der Ausschreibungen für 2014 gehen auch jetzt erst online. Von daher solltest du einen erneuten Termin mit deinem Einplaner machen und dann aktuell schauen und nur er kann dann eine Stelle verbindlich blockieren.
Selbst suchen ist Humbug, zumal viele Einheiten nicht überall genau wissen, ob bereits Bewerber eingeplant sind oder nicht.
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Beitrag von: BSG1966 am 11. Juni 2013, 12:10:44
Mich würd die medizinische Angelegenheit sehr interessieren - die Ansichten von Arzt und Patient sind ja doch manchmal unterschiedliche. Gern auch per PN.
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Beitrag von: ulli76 am 11. Juni 2013, 23:39:18
Offensichtlich handelt es sich doch um eine kontollbedürftige Erkrankung. Sonst gäbe es ja nicht monatlich Befunde. Also wird der Musterungsarzt erst einmal abwarten wollen, wie sich die Krankheit entwickelt.
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Beitrag von: Andi am 12. Juni 2013, 14:36:47
Zitat von: karstenpro am 11. Juni 2013, 11:48:49
Alternativ gilt wenn sie Mitglied im Bundeswehr Verband sind, habe sie automatisch Rechtsschutz in dienstlichen Angelegenheiten.

Nö, nur in Verfahren, die für den Verband von Interesse sind! Es gibt keinen pauschalen Rechtsschutz in dienstlichen Sachen vom Bundeswehrverband!
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Beitrag von: Lea am 13. Juni 2013, 09:20:27
Offensichtlich handelt es sich doch um eine kontollbedürftige Erkrankung. Sonst gäbe es ja nicht monatlich Befunde. Also wird der Musterungsarzt erst einmal abwarten wollen, wie sich die Krankheit entwickelt.


Zyt. Befund (PAPIIw) , HPV-Test negativ... rechtfertig für mich nicht die Aussage einer Virusinfektion
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Beitrag von: ulli76 am 13. Juni 2013, 14:50:38
PAP IIw bedeutet ja nur,dass wahrscheinlich nichts ist, aber der Abstrich nicht verwertbar ist.
Was ich mich aber frage:Wieso hast du monatliche Kontrolluntersuchungen? Und wo ist das Problem mit der Bundeswehr. Die Notwendigkeit engmaschiger Kontrollen ist eine der Definitionen für eine V-er Gradation.
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Beitrag von: apollo98 am 13. Juni 2013, 23:32:41
Ich glaube, dass Lea eher meinte, sie könne jeden Monat aufs neue eine Kontrolluntersuchung durchführen lassen (wenn das gewünscht ist), um ihre gesundheitliche Eignung zu beweisen. Es war wohl nicht so gemeint, dass sie monatlich untersucht werden muss.
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Beitrag von: Firli am 13. Juni 2013, 23:47:15
Das ganze kann man auch einfach folgendermaßen abkürzen: ISSO!   (Ist Ihnen sicher ein Begriff)

Wenn der Arzt der Meinung ist dann: Isso!
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Tauglichkeit/Einstellung: Isso!

Erneute Musterung kann beantragt werden. Dem muss aber auch nicht zugestimmt werden.

So Leid es mir tut aber : That's life.
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Beitrag von: Lea am 14. Juni 2013, 10:15:21
Das "Problem" ist der PAPIIId von 2012..Die Ärztin bezieht sich auf diesen Wert und nicht auf den aktuellen. Somit beharrt sie auf Ihrer Diagnose ich hätte eine Virusinfektion (die ich nicht habe!!!) obwohl der jetzige Status PAPII ist und sogar ein negativer HVP-Test vorliegt

Bei den anderen Mitbewerberinnen (mit PAPII) hat der vorherige PAP-Status auch keinen interessiert ... warum also bei mir?

Ich muss nicht monatliche Nachweise erbringen... das ist so gemeint gewesen wie apollo98 geschildert hat ;) ... ich muss 2 zyt. Befunde im jeweiligen Abstand von 3 Monaten vorweisen. Dass sie auf Nummer sicher gehen will verstehe ich ja noch (und erst recht wenn eine ernsthafte Erkrankung vorläge). Hätte da nicht auch ein Nachweis gereicht? Müssen es denn gleich 6 Monate sein? Es ist ja nicht meine persönliche ,,Behauptungen" die ich aus der Luft gegriffen habe sondern fachärztlich nachgewiesen zumal diese ,,Erkrankung" in keinster Weise eine Beeinträchtigung ist.
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Beitrag von: ulli76 am 14. Juni 2013, 10:39:32
Der PAP IIID ist ein Ausschlussgrund bis zur Abklärung. Und da du einen IIw und keinen II hast,ist der Verlauf eben nicht abgeklärt.
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Beitrag von: christoph1972 am 14. Juni 2013, 10:56:37
Heißt wohl PAP-Test wiederholen lassen und darauf hoffen, dass der Abstrich diesmal "besser" gelingt. Manchmal hilft es auch, den Arzt/die Ärztin zu wechseln. Obwohl das natürlich immer etwas - ähm - heikel ist.

Einen PAP-Abstrich sollte ein Gyn/die Gyn eigentlich mit verbundenen Augen richtig hinbekommen. Das ist ja eine Stadard-Vorsorgeuntersuchung.