Servus,
mich würde interessieren ob ich als ehemaliger SaZ Reservist werden muss oder mit dem Thema BW komplett abschließen kann?
Wie ist hier die momentane Regelung, Vorschriftenlage, Gesetzgebung?
Man ist automatisch Reservist (wenn man nicht KDV einreicht), das heisst in der Praxis aber NICHT, dass man zwangsweise zu Übungen etc einberufen wird.
Eher im Gegenteil: um als Reservist noch was aktiv zu machen, muss man sich schon aktiv darum bemühen.
Dann wird es wohl der KDV-Antrag werden. Wann muss ich den einreichen, bei wem?
Jeder, der irgendwann mal Soldat war, ist automatisch Reservist (zumindest bis zu den festgelegten Altersgrenzen).
Für dich hat das aber an sich keine weiteren Konsequenzen. Aktuell sind alle Aktivitäten als Reservist freiwillig.
Ach doch- eine Pflicht hast du: Du musst die Klamotten, die du von der Bundeswehr bekommen hast (Stiefel, Socken, T-Shirt etc.) für 3 Jahre aufbewahren.
Zitat von: TheKingDingeling am 14. Juni 2013, 14:05:31
Dann wird es wohl der KDV-Antrag werden. Wann muss ich den einreichen, bei wem?
Haben Sie überhaupt verstanden, was auf Ihren Eingangsbeitrag geantwortet wurde?
Zitat von: TheKingDingeling am 14. Juni 2013, 14:05:31
Dann wird es wohl der KDV-Antrag werden. Wann muss ich den einreichen, bei wem?
Auf jden fall vor beginn Ihres BFD-Anspruches ... ::)
Echt, lol...
Werde ich dann auch gleich in einen Truppenteil gebucht?
Mann, mann ...
Sie werden überhaupt nicht "gebucht" wenn Sie dem nicht zustimmen.
Da bei dieser gloorreichen Armee (fast) alle Soldaten nur ein paar SAP-Nummern sind und diese schon mal eben von A nach B verfamilienfreundlicht werden (das zeigt die eigene Erfahrung) trifft es dass Wort "buchen" schon ganz gut.
Das heißt also ich bin automatisch Reservist, schwirre dann irgendwo im Nirgendwo durch die Bundeswehr-Zentralcomputer und keinen interessiert ob ich dann noch mal was für den Verein tun will oder nicht?
Also bleibt ja alles beim Alten...
Gibt es diese Pflicht, Reservist sein zu müssen, also nur falls wir unser tolles Land mal wieder nicht nur am Hindukusch sondern etwas regionaler verteidigen müssen?
Zitat von: TheKingDingeling am 14. Juni 2013, 14:19:54
alle Soldaten nur ein paar SAP-Nummern sind
Ich habe eine EIGENE SAP-Nummer? :D :D :D
Hurra! Mein bescheidenes Dasein wurde aufgewertet und hat nun einen SINN!!!!1111einself
FREUDE
[gelöscht durch Administrator]
ZitatGibt es diese Pflicht, Reservist sein zu müssen,
Ja, im Wehrpflichgesetz.
http://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/Im Übrigen sollten Sie an Ihrer Wortwahl arbeiten, ansonsten können Sie sich Ihre Fragen in die Haare schmieren.
Zitat von: TheKingDingeling am 14. Juni 2013, 14:19:54
Da bei dieser gloorreichen Armee (fast) alle Soldaten nur ein paar SAP-Nummern sind und diese schon mal eben von A nach B verfamilienfreundlicht werden (das zeigt die eigene Erfahrung) trifft es dass Wort "buchen" schon ganz gut.
Das heißt also ich bin automatisch Reservist, schwirre dann irgendwo im Nirgendwo durch die Bundeswehr-Zentralcomputer und keinen interessiert ob ich dann noch mal was für den Verein tun will oder nicht?
Also bleibt ja alles beim Alten...
Gibt es diese Pflicht, Reservist sein zu müssen, also nur falls wir unser tolles Land mal wieder nicht nur am Hindukusch sondern etwas regionaler verteidigen müssen?
Nein, Das Reservistendasein bedeutet einfach für 3 Jahre die ausgehändigte Ausstattung im Keller modern lassen. Wenn man(n)/frau keine Lust auf Reservedienstleistungen (alt Wehrübungen) hat, bemüht man sich bereits vor Antritt der Berufsförderung darum, nicht beordert zu werden. Das wird immer dann schwierig, wenn man eine Mangel-ATN hat oder Hochwertspezialist ist und auch noch die notwendige Tauglichkeit besitzt. Wer sich in seiner aktiven Zeit als bspw. FSchJg das Knie oder die Knie ruiniert hat, wird in aller Regel wohl kaum in seiner Verwendung als (FSch)Jg-Feldwebel beordert werden, weil SAP schon wegen der Tauglichkeit brüllt, die mit dem Entlass-90/5er vermutlich herabgesetzt werden könnte.
Dank des PSM 185.000 ist die Beorderung aber eher eine Ausnahmefall geworden, statt die Regel.
Zitat von: KlausP am 14. Juni 2013, 14:26:41
ZitatGibt es diese Pflicht, Reservist sein zu müssen,
Ja, im Wehrpflichgesetz. http://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/
Im Übrigen sollten Sie an Ihrer Wortwahl arbeiten, ansonsten können Sie sich Ihre Fragen in die Haare schmieren.
Sorry für die die etwas frustriert klingende Wortwahl, liegt einfach daran das ich FRUSTRIERT bin!!!
Zitat von: christoph1972 am 14. Juni 2013, 14:28:47
Zitat von: TheKingDingeling am 14. Juni 2013, 14:19:54
Da bei dieser gloorreichen Armee (fast) alle Soldaten nur ein paar SAP-Nummern sind und diese schon mal eben von A nach B verfamilienfreundlicht werden (das zeigt die eigene Erfahrung) trifft es dass Wort "buchen" schon ganz gut.
Das heißt also ich bin automatisch Reservist, schwirre dann irgendwo im Nirgendwo durch die Bundeswehr-Zentralcomputer und keinen interessiert ob ich dann noch mal was für den Verein tun will oder nicht?
Also bleibt ja alles beim Alten...
Gibt es diese Pflicht, Reservist sein zu müssen, also nur falls wir unser tolles Land mal wieder nicht nur am Hindukusch sondern etwas regionaler verteidigen müssen?
Nein, Das Reservistendasein bedeutet einfach für 3 Jahre die ausgehändigte Ausstattung im Keller modern lassen. Wenn man(n)/frau keine Lust auf Reservedienstleistungen (alt Wehrübungen) hat, bemüht man sich bereits vor Antritt der Berufsförderung darum, nicht beordert zu werden. Das wird immer dann schwierig, wenn man eine Mangel-ATN hat oder Hochwertspezialist ist und auch noch die notwendige Tauglichkeit besitzt. Wer sich in seiner aktiven Zeit als bspw. FSchJg das Knie oder die Knie ruiniert hat, wird in aller Regel wohl kaum in seiner Verwendung als (FSch)Jg-Feldwebel beordert werden, weil SAP schon wegen der Tauglichkeit brüllt, die mit dem Entlass-90/5er vermutlich herabgesetzt werden könnte.
Dank des PSM 185.000 ist die Beorderung aber eher eine Ausnahmefall geworden, statt die Regel.
Ok, danke für die Antwort, das hilft mir weiter...
ZitatDank des PSM 185.000 ist die Beorderung aber eher eine Ausnahmefall geworden, statt die Regel.
Die Regel ist, dass niemand ohne seine Zustimmung beordert wird - egal wo. Selbst beorderte Reservisten werden nicht mehr grundsätzlich mit Bekleidung und Ausrüstung (alt: "Teilsatz Reservist") ausgestattet sondern nur noch die reservisten, die auch öfter üben. Ansonsten behäkt man nur Schuhwerk, Sportzeug und Unterwäsche, die nach 3 Jahren, so man nicht beordert ist, in persönliches Eigentum übergehen.
Zitat von: TheKingDingeling am 14. Juni 2013, 14:05:31
Dann wird es wohl der KDV-Antrag werden. Wann muss ich den einreichen, bei wem?
Gibt es eigentlich ein dienstlich geliefertes Beißholz?
Zitat von: SpitFire am 14. Juni 2013, 15:08:30
Gibt es eigentlich ein dienstlich geliefertes Beißholz?
Die alten Ledertrageriemen der ausgemusterten G3 können für diesen Zweck verwendet werden.
Gute Bissfestigkeit und ausreichend im Geschmack.
Sehr gut, ich seh schon die Kreativität ist bei aller Stumpfssinnigkeit nicht verloren gegangen...
So etwas freut die Mitarbeiter bei der Agentur für Arbeit...
Dafür werden Ihre Kommentare immer schwachsinniger.
ich passe mich an...
Langsam kann ich deinen Spieß verstehen.
Meinen Sie nicht, dass es langsam reicht? Lassen Sie Ihren Frust doch woanders ab.
Zitat von: TheKingDingeling link=topic=43640.msg431363#msg431363 date=1371212394
gloorreichen Armee
falls wir unser tolles Land mal wieder nicht nur am Hindukusch
/quote]
Und so einer war SaZ? Nein, keine Bange, wer nicht will, MUSS auch nicht RDL leisten.
Scheinbar hattes Du irgendwelchen Probleme während Deiner Zeit, Jungchen, tell us more.
;D
[gelöscht durch Administrator]