Hallo.
Wie oben zu lesen ist, bin ich Wiedereinsteiger und OA ab dem 01.07.2013.
Mein letzter Dienstgrad war OG und ich bin 28. Die Kaltmiete meiner (+Freundin) Wohnung kostet rund 350€.
Bin nicht verheiratet und habe keine Kinder.
Kann mir jemand sagen, was ich da rund an Gehalt bekommen würde. Am liebsten Netto, wenn man das Pauschal sagen kann.
LG
Danke für die Antwort.
Ich blicke da iwi nicht so ganz durch.
Laut einer Besoldungstabelle von 2009 müsste ich als Einsteiger Besoldungsgruppe A4 und Stufe 4 (28Jahre) sein.
Wenn ich das jetzt aber auf diese Liste
http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/!ut/p/c4/DckxDoAgDADAt_gBurv5C3UhRSppIMWUgomvl9x4cMIkODihcRUssMNx8RpeF95IrpkSW1ak28gFarXELsl3iT4ySbNv_iBtVdMMePK2_JPXem4!/ übertrage, müsste es ja 2088,64€ Brutto sein. Da sollte doch mehr als knapp 1600€ raus kommen oder?
Noch was: Werde ich an den Beförderungszyklus von den anderen OA angepasst oder werde ich eher befördert und wann kann man mit welcher Beförderung während des Studiums rechnen?
ZitatLaut einer Besoldungstabelle von 2009 ...
Das ist ja auch die falsche. Die von @DerTommy86 gepostete Link ist schon der Richtige.
ZitatNoch was: Werde ich an den Beförderungszyklus von den anderen OA angepasst oder werde ich eher befördert
Sie werden gemeinsam Ihrer OAJ-Crew befördert.
Es gab früher mal das System, bei dem neben der Besoldungsgruppe die Altersstufe ausschlaggebend war. Das wurde ersetzt durch die Erfahrungsstufe. Und die steigt nicht mit dem Alter, sondern mit der Dienstzeit.
Es kann also sein, dass du in Erfahrungsstufe 1 wiedereingestellt wirst. Und damit liegt dein Bruttogehalt laut der von dir geposteten Tabelle bei 1938€. Netto 1690 sind da realistisch.
Und die Jahrgänge werden grundsätzlich gemeinsam befördert. Wenn du als Wiedereinsteller OG(OA) bist, findet deine Fahnenjunkerbeförderung 12 Monate nach der Wiedereinstellung statt.
Okay, so etwas in der Art konnte ich mir schon denken. Schade eigentlich, wenn ich schon als fast Opa (so meinte es zumindest der Oberstleutnant, der mir mich beim Interview gequält hat) einsteige.
Eine Beförderung zum HG (OA) bekomme ich aber nicht mehr? Bleibe also bis zum 01.07.2014 OG und werde dann Fahnenjunker. Das ist dann Besoldungsgruppe A5. Bis dahin richtig?
LG
ZitatEs kann also sein, dass du in Erfahrungsstufe 1 wiedereingestellt wirst.
Nein. Bei (Wieder)-Einstieg mit einem höheren Dienstgrad als dem niedrigsten, wird zurückgerechnet auf das 21. Lj. Je nach genauem Alter wird es beim TE Altersstufe 3 oder 4 sein.
Die Beförderung zum HG (OA) ist dennoch möglich, wurde in unserem OAJ so auch durchgeführt.
Zitat von: Ralf am 14. Juni 2013, 22:53:31
ZitatEs kann also sein, dass du in Erfahrungsstufe 1 wiedereingestellt wirst.
Nein. Bei (Wieder)-Einstieg mit einem höheren Dienstgrad als dem niedrigsten, wird zurückgerechnet auf das 21. Lj. Je nach genauem Alter wird es beim TE Altersstufe 3 oder 4 sein.
(1) Jetzt blicke ich leider nicht mehr durch. Was heißt das jetzt nun? Bin ich doch A4 Stufe 4? (Bin 28 und war 2003 9 Monate als GWDL tätig).
(2) In wie weit wird eigentlich die Wohnung mit eingerechnet? Die wollten das von uns schriftlich habe, ob wir eine Wohnung haben oder nicht. Oder ist das nur im Falle eines Umzuges?
(3) Für das erste Kind bekommt man ja rund 106€ Kindergeld. Entfällt dann das normale Kindergeld? Wäre ja schon ärgerlich, weil das ja rund 80€ mehr sind.
LG und schönes WE.
1. Wenn Sie älter als 28 Jahre und drei Monate sind, bekommen Sie Besoldung in Stufe 4, wenn Sie dieses Alter noch nicht erreicht haben, dann werden Sie eben so lange in Stufe 3 eingestuft und erfahren schon bei der Einstufung, wann Sie den nächsten "Sprung" machen!
2. Von Ihrer Besoldung sollten Sie in der Lage sein, eine eigene Wohnung zu unterhalten! Relevant ist dieser Fakt auf jeden Fall für die Zusage der Umzugskostenvergütung (UKV) oder den Bezug von Trennungsgeld. Und genau deswegen wurde er auch abgefragt! Wer bis dato im "Hotel Mama" wohnt, bekommt nämlich die UKV zugesagt, was in einem solchen Fall mehr oder weniger der Dienstantrittsreise entspricht ;) !
3. Man bekommt nicht Ca. 106 € "Kindergeld", sondern einen Kinderzuschlag in Höhe von € 108,26 (Achtung: Neuer Wert ab 01.08.2013!) für jedes der ersten beiden Kinder, der sich für das dritte und jedes weitere Kind auf € 337,31 erhöht! Das "normale" Kindergeld läuft entweder weiter über die Kindergeldkasse der Arbeitsagentur oder kann wahlweise auch über die Bundeswehr zur Auszahlung kommen!
Danke für die ausführliche Antwort.
Darf ich kurz fragen, woher Sie diese Informationen nehmen? Sind Sie zuständig für solch Berechnungen? :)
(1) Würde auf mich zutreffen. Um es auf den Punkt zu bringen: Ich bin dan A4 Stufe 4 mit rund 1800€ Netto. Richtig?
(2) Finde ich schön, dass die Bundeswehr Kinderfreundlich ist. "Doppeltes Kindergeld" bekommt man nicht überall. :)
Versuchs mal damit:
http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/Da gibts einen Besoldungsrechner.
Zitat von: Löwenzahn am 15. Juni 2013, 10:51:21Danke für die ausführliche Antwort.
Bitte, gern geschehen ;) !
Zitat von: Löwenzahn am 15. Juni 2013, 10:51:21Darf ich kurz fragen, woher Sie diese Informationen nehmen? Sind Sie zuständig für solch Berechnungen? :)
Nein, bin ich nicht, aber ich kenne mich ganz gut damit aus, z. T. aus eigener Erfahrung, z. T. aus dem Berufsleben meiner Frau!"
Zitat von: Löwenzahn am 15. Juni 2013, 10:51:21(1) Würde auf mich zutreffen. Um es auf den Punkt zu bringen: Ich bin dan A4 Stufe 4 mit rund 1800€ Netto. Richtig?
Die Werte in der Besoldungstabelle sind alle Brutto-Werte! Sie nehmen Ihre Grundbesoldung, also A4, Stufe 4, addieren dazu die Zuschläge, die Ihnen zustehen, also z. B. einen Kinderzuschlag, und erhalten letztendlich Ihr Gesamt-Brutto! Diesen Wert lassen Sie durch einen der üblichen verdächtigen "Brutto-Netto-Rechner" laufen, wobei Sie berücksichtigen sollten, dass Sie weder Renten-, noch Kranken- oder Arbeitslosenversicherung bezahlen und die Pflegeversicherung bei Ihnen auch anders abgerechnet wird (Abbuchung der Versicherungsgesellschaft von Ihrem Girokonto anstatt abführen der Beiträge an die gesetzliche Krankenkasse über den Arbeitgeber!).
Zitat von: Löwenzahn am 15. Juni 2013, 10:51:21(2) Finde ich schön, dass die Bundeswehr Kinderfreundlich ist. "Doppeltes Kindergeld" bekommt man nicht überall. :)
Nochmal: Die Bundeswehr zahlt kein "doppeltes Kindergeld"! Sie erhalten als Verheirateter einen Familienzuschlag und für jedes Kind einen Kinderzuschlag. Das wars dann auch schon! Und ob der Zuschlag plus das Kindergeld in einem vernünftigen Verhältnis zu den Kosten für die Erziehung und Ernährung, Einkleidung, etc. eines Kinde stehen, muss jeder für sich selbst ausrechnen ;) !