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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Yakko am 16. Juni 2013, 19:53:37

Titel: Kraftfahrerverwendungsfähigkeit
Beitrag von: Yakko am 16. Juni 2013, 19:53:37
Ich bin als Kraftfahrer CE FWD23 eingeplant jedoch sehe mit aktuelle Brille nicht grad 100%,
wenn ich jetzt bei der ärztlichen als Kraftfahrerverwendungsfähig beurteilt werde was dann?
Wird mir eine andere Verwendung vorgeschlagen oder gibt es einen Tritt in den Hintern und man ist raus aus der Bundeswehr?
Titel: Antw:Kraftfahrerverwendungsfähigkeit
Beitrag von: KlausP am 16. Juni 2013, 19:57:38
Zitatwenn ich jetzt bei der ärztlichen als Kraftfahrerverwendungsfähig beurteilt werde was dann?

Kommt drauf an, was der Augenarzt bei der Untersuchung sagt.

ZitatWird mir eine andere Verwendung vorgeschlagen oder gibt es einen Tritt in den Hintern und man ist raus aus der Bundeswehr?

Wenn Sie nicht als MKF eingesetzt werden können, wird man Sie anderweitig verwenden.
Titel: Antw:Kraftfahrerverwendungsfähigkeit
Beitrag von: christoph1972 am 17. Juni 2013, 00:18:52
Zitat von: Yakko am 16. Juni 2013, 19:53:37
Ich bin als Kraftfahrer CE FWD23 eingeplant jedoch sehe mit aktuelle Brille nicht grad 100%,
wenn ich jetzt bei der ärztlichen als Kraftfahrerverwendungsfähig beurteilt werde was dann?
Wird mir eine andere Verwendung vorgeschlagen oder gibt es einen Tritt in den Hintern und man ist raus aus der Bundeswehr?

Argh. Dann geht man zivil zum Optiker und läßt eine Refraktion machen und die neuen Werte feststellen und bestellt dann mit den festgestellten Werten eine neue Brille, geht sogar per Internet.

Ich verstehe Rollo 83 immer besser.
Titel: Antw:Kraftfahrerverwendungsfähigkeit
Beitrag von: ulli76 am 17. Juni 2013, 06:15:01
Zum Dienstantritt gibt es eh eine Dienstbrille. Da kann man auch gleich die neuen Werte bestimmen lassen.
Titel: Antw:Kraftfahrerverwendungsfähigkeit
Beitrag von: Lakser am 17. Juni 2013, 11:27:17
Letzteres wäre dann wohl die einfachste Variante!
Titel: Antw:Kraftfahrerverwendungsfähigkeit
Beitrag von: ulli76 am 17. Juni 2013, 12:10:10
Für den CE ist eh ein augenärztlicher Befund erforderlich.