Hallo zusammen,
da ich erst am 20.06.2013 meine Bewerbungsabgabe als Wiedereinsteller habe, möchte ich im Vorfeld etwas Gewissheit haben.
Natürlich hat hier keiner eine Glaskugel, hellsehende Fähigkeiten oder anderweitige "Gaben", welche ihn zu einer hundertprozentigen Antwort befähigen würden.
Ich möchte Euch bitten mir eine Art Erfahrungsbericht zu hinterlassen, welche die Weiterverpflichtung eines Z8 Msch etwas realitätsnaher beschreibt, als die Worte eines WDB. Ist eine Weiterverpflichtung bis Z12, oder gar Z15 realistisch, bedarf dies einer speziellen Verwendung, oder ist dies immer nur an Eignung, Befähigung, Leistung und den Bedarf des Standortes gekoppelt? Kennt ihr Mannschafter, welche erfolgreich über 8 Jahre Verpflichtung gekommen sind?
Danke im Voraus!
Gruß,
Apex
Im Gegensatz zu den Unterofizierlaufbahnen erfordern Msch-Stellen in der Regel keine besondere Qualifikation und Ausbildung, so dass auch während der Dienstzeit keine zivilverwertbaren Ausbildung erfolgen. Die ausgeübten Tätigkeiten sind daher in der Regel auch eher mit denen von angelernten Kräften im Zivilen vergleichbar, also geringere fachliche Anforderungen und nur wenig Verantwortung, sowie keinerlei Führungs- und Verwaltungsaufgaben. Wer vom Leistungsvermögen und den Voraussetzungen (Schul-/Berufsausbildung) wesentlich mehr erreichen kann und will, sollte keine Zeit als Msch verschwenden, da außer dem Älterwerden und BFD-Anspruch nur wenig für die "zivile Welt" überbleibt (evt. Führerscheine).
Ungeachtet dessen, werden natürlich in einigen Bereichen Msch benötigt, allerdings wird der Bedarf nur zu geringen Teilen durch SaZ gedeckt, sondern im Wesentlichen wird da auf FWDL zurückgegriffen.
ZitatUngeachtet dessen, werden natürlich in einigen Bereichen Msch benötigt, allerdings wird der Bedarf nur zu geringen Teilen durch SaZ gedeckt, sondern im Wesentlichen wird da auf FWDL zurückgegriffen.
Das halte ich aber für ein Gerücht! Die Masse der Mannschafter dürften SaZ sein.
Eine Weiterverpflichtung über 8 Jahre hinaus wird nur bei höherem Bedarf gemacht. Es ist also definitiv die Ausnahme, auch wenn es ab und zu einige gibt.
Verlassen darauf solltest du dich nicht. Es ist nunmal nicht die Regelverpflichtungszeit.
Und ja, die Masse ist SaZ und nicht FWDL. Das zeigen die bereitgestellten Quoten. Die Stellen sind in der Masse durch beide zu besetzen.