Hallo Zusammen,
ich möchte von vornherein sagen das ich bereits die SuFu genutzt habe und an die 20 Threads durchstöbert habe aber keine Antwort auf meine spezifischen Fragen finden konnte.
Zum Thema.
Ich wurde Montag für meinen Diensteintritt zum 01.07. eingeplant und der Einplaner meinte ich sollte in den nächsten Tagen Trennungsgeld erhalten. Was das ist und das der Satz bei 7,31€ für mich pro Tag liegt habe ich bereits herausgefunden. Jetzt Frage ich mich nur wofür ich das Trennungsgeld schon vor Dienstantritt bekomme und wieviel es sein wird?
Desweiteren wäre auch recht interessant. Wird es im vorraus für den Folgemonat bezahlt oder ist es ein seperates Trennungsgeld?
ZitatIch wurde Montag für meinen Diensteintritt zum 01.07. eingeplant und der Einplaner meinte ich sollte in den nächsten Tagen Trennungsgeld erhalten.
Vor Dienstantritt gibt es sowas nicht. Wieso auch? Außerdem wird TG nur auf Antrag des Soldaten gezahlt. Haben Sie vielleicht etwas falsch verstanden? In Ihrer Aufforderung zum Dienstantritt könnte stehen (falls das bei Ihnen zutrifft), dass Ihnen als Ledigem mit eigenem Hausstand die Umzugskostenvergütung nicht zugesagt wird. Das ist dann die Grundlage, auf der Sie TG bei Ihrem Rechnungsführer beantragen können.
ZitatWird es im vorraus für den Folgemonat bezahlt oder ist es ein seperates Trennungsgeld?
TG wird immer rückwirkend und nur auf Antrag gezahlt.
Zitat von: KlausP am 20. Juni 2013, 10:30:06
In Ihrer Aufforderung zum Dienstantritt könnte stehen (falls das bei Ihnen zutrifft), dass Ihnen als Ledigem mit eigenem Hausstand die Umzugskostenvergütung nicht zugesagt wird. Das ist dann die Grundlage, auf der Sie TG bei Ihrem Rechnungsführer beantragen können.
Dazu habe ich mal ne Frage KlausP.
In meinem Schreiben steht das selbe zwecks UKV , .... ab morgen bin ich nicht mehr Ledig und ab August auch Vater. Meine neue Dienstzeit beginnt am 1.10 , habe ich dann keinen Anspruch auf Trennungsgeld sondern nur UKV ? ? ?
Edit:
Zitat und Frage getrennt
Ups ein Quote zuviel xD . Aber frage sieht man ja ^^
Wenn sich in Ihren persönlichen Verhältnissen irgend etwas ändert, müssen Sie das vor Dienstantritt umgehend dem Einplaner beim KC mitteilen, als Soldat müssen Sie später sowas umgehend in Ihrer Einheit melden.
Das weiß ich , das ich das melden muss . Beantwortet aber nicht meine Frage xD . Oder können sie mir da auch nicht weiter helfen ?
ZitatBeantwortet aber nicht meine Frage
Doch, das beantwortet Ihre frage genau. Wenn die Veränderung in Ihren persönlichen Verhältnissen eingetreten ist, melden Sie das dem KC. Mit Ihrem TG-Anspruch wird sich aber nichts ändern, den haben Sie ja bei Dienstantritt bereits. Nur der Wortlaut wird evtl. geändert in "Hiermit wird Ihnen als Verheiratetem mit eigenem Hausstand die UKV nicht zugesagt." Wichtiger sind die Veränderungsmeldungen in Ihrem Fall für die Besoldung, da Ihnen nach der Heirat der Familienzuschlag der Stufe 1 und nach der Geburt Ihres Kindes der Stufe 2 gezahlt wird.
Die Frage ist eher, ob du die UKV weiterhin zugesagt bekommst.
Das wird von der entscheidenden Dienststelle (Karrierecenter) geprüft anhand deiner persönlichen Verhältnisse. Das kannst du dir selbst anlesen, im BUKG und in der Trennungsgeldverordnung.
Letztendlich ist es doch aber egal, ob du jetzt eine Mutmaßung hier bekommst, denn wenn du deine Änderungen anzeigst, wird man von Amts wegen tätig werden und deine UKV-Zusage ggf. anpassen. Das ist fast wie eine Ferndiagnose bei einer Erkrankung. Wirst du feststsellen, wenn du mal in die beiden Gesetze/Verordnungen reinschaust, was da alles mitspielt. Zumal es dann auch noch einen Ermessensspielraum gibt.
Einfach mal in Geduld üben.
Zitat von: Ralf am 20. Juni 2013, 20:55:50
Letztendlich ist es doch aber egal, ob du jetzt eine Mutmaßung hier bekommst, denn wenn du deine Änderungen anzeigst, wird man von Amts wegen tätig werden und deine UKV-Zusage ggf. anpassen.
Schon richtig,..... Melden und abwarten . Nebenbei lese ich mir die Verordnung mal durch ^^
Der Einplaner hat ganz klar von Trennungsgeld gesprochen und auch ganz klar gesagt das es definitiv in den nächsten Tagen auf mein Konto überwiesen werden soll.
Das stand also in keinem Anschreiben sondern war die reine Aussage des Einplaners.
Ich bin mir auch so sicher das er von Trennungsgeld gesprochen hat weil er sagte "als Ex-Soldat wissen sie ja was das ist" und ich mir nur dachte ich hab keinen blassen schimmer.
Was könnte er denn dann gemeint haben?
Kannst du uns ja miteilen, was bei dir in den nächsten Tagen aufs Kto trudelt.
Fakt ist jedoch, dass TG rückwirkend und dann auf Antrag gezahlt wird. Irgendeine Zahlung vor Diensteintritt ist mir nicht bekannt. Würde auch wenig Sinn machen, weil man nicht mehr verpflichtet ist, den Dienst anzutreten und somit es generell immer Probleme geben wird, das Geld zurückzufordern und vor allem, der Anspruchzeitraum erst mit Diensteintritt beginnt. Selbst das Gehalt wird ja nicht am letzten Tag vor Diensteintritt bezahlt und darauf hat man ja einen Anspruch (Letzter Arbeitstag im Vormonat).
Hab den Einplaner nochmal angerufen. Er hat sich etwas missverständlich ausgedrückt.
Gemeint waren die nächsten Tage vom Zeitpunkt meines Dienstantritts.
Thread kann also geschlossen werden.
Auch dann bekommst du das Geld nicht.
Wenn der jeweilige Monat rum ist, stellst du einen Antrag auf TG- vorher geht das nicht, weil das tagesgenau abgerechnet wird. Also Tage, an denen du gar nicht im Dienst warst, müssen als solche angegeben werden.
Der Antrag geht dann an den Refü/an das BwDLZ und je nach Bearbeitungsgeschwindigkeit ist das Geld im Zeitraum von 4 Wochen bis 6 Monaten auf dem Konto.
4 bis 6 Wochen? Ich hatte nach allerspätestens zwei Wochen das Geld auf dem Konto.
Zitat von: apollo98 am 21. Juni 2013, 17:06:09
4 bis 6 Wochen? Ich hatte nach allerspätestens zwei Wochen das Geld auf dem Konto.
Richtig lesen:
Zitatim Zeitraum von 4 Wochen bis 6 Monaten
;D
Jap- ich hab fast 6 Monate auf Reisekosten und TG gewartet.
Hallo Community ;)
ich fang am 1.7 in Hammelburg als ROA an.
Meine Frage bezieht sich auch aufs Trennungsgeld, wollte aber keinen neuen Thread aufmachen, weshalb ich hier mal frage.
In meinem Einberufungsbescheid steht, dass mir die Umzugskostenvergütung zugesagt wird. Allerdings habe ich einen eigen Hausstand (Wohnung) und habe dies auch der Bundeswehr - per Mail - nach den 3 Tagen in Köln mitgeteilt, sowie den zuständigen Personen meinen Mietvertrag geschickt.
Eigentlich dachte ich, dass ich aufgrund meiner Wohnung nun Trennungsgeld bekomme, und nicht die UKV.
Soll ich einfach abwarten und am 1.7 dem ReFü meine Situation schildern und den Mietvertrag nochmal in Kopie mitnehmen, oder soll ich lieber jetzt schon in irgendeiner Weise Kontakt aufnehmen.
MfG
Jetzt schon mit denen Verbindung aufnehmen. Kann das ggf. noch geändert werden.
Ist bestimmt ein Fehler. Ruf so schnell wie möglich an.
Hi,
habe heute mit Köln, bzw. Siegburg Kontakt aufgenommen. Man sagte mir, es sei garkein Problem. Die Wohnung, bzw. der Mietvertrag spielen erst bei meinen Lehrgängen eine Rolle, anscheinend noch nicht bei der AGA, naja mal schauen was der ReFü bei Dienstantritt behauptet :P
Aus einer anderen Quelle wurde mir gesagt, dass ich mit meinem Alter, 18, im Juli 19, eh verpflichtet werde in der Kaserne wohnen zu müssen, sodass meine Wohnung überhaupt keine Rolle spielt.
Naja, ich warte einfach mal ab.
trotzdem vielen Dank ;)
Diese Aussage ist definitiv falsch. Deine Wohnung muss vor Dienstantritt anerkannt werden und dir darf die UKV nicht zugesagt werden. Du hättest somit keinen Anspruch auf Trennungsgeld, auch später nicht. Bohr da noch einmal nach.
Ahhhh ich könnte mich so aufregen. Habe heute wieder in Siegburg angerufen aber niemanden erreicht. Eine Mail ist heute auch rausgegangen, ich hoffe ich bekomme morgen bescheid wie der Sachstand nun ist >:(
Sogar in der Anlage vom Einberufungsbescheid steht Fett drinne, dass ich einen finanziellen Nachteil habe wenn meine Wohnung nicht anerkannt wird.
Ich hoffe das klärt sich bis zum Wochenende.
Leibe Grüße