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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Dixon8 am 20. Juni 2013, 14:00:25

Titel: Psychotherapie/ Dienstantritt OA
Beitrag von: Dixon8 am 20. Juni 2013, 14:00:25
Hallo,

ich hätte folgende Frage:

Ist es möglich bei seelischen Problemen als SaZ eine Psychotherapie zu machen - ich habe bereits den Info Thread gelesen - da steht ja, dass es ermöglicht wird.
Wie sieht das allerdings aus, wenn ich noch nicht SaZ bin sondern erst meinen Dienst antrete und aktuell mit dem Gedanken spiele eine Therapie zu machen?
Wie soll man verfahren? Erstmal warten bis der Dienstantritt und der Wechsel der persönlichen Umstände vollzogen ist oder gleich den eventuellen Bedarf anmelden?
Dazu muss ich sagen, dass die Therapie nicht unbedingt nötig ist - mir geht es gut, ich bin vollkommen leistungsfähig - es könnte aber sein, dass doch das eine oder andere Problemchen vielleicht mal mit einem Therapeuten aufgearbeitet werden müsste. Somit zielt das Ganze mehr auf mein persönliches Wohlbefinden und meinem Umgang mit persönlichen und familiären Dingen ab.

Lg
Titel: Antw:Psychotherapie/ Dienstantritt OA
Beitrag von: Dixon8 am 20. Juni 2013, 14:01:52
P.S.

Mir ging es vorallem um die Frage, ob ich mit einer Anfrage zwecks einer Therapie nicht gleich die Tür einrenne und die Bw mich als untauglich einstuft.
Titel: Antw:Psychotherapie/ Dienstantritt OA
Beitrag von: christoph1972 am 20. Juni 2013, 14:15:08
Wenn Dir der Bedarf an Psychotherapie schon vor der ärztlichen Untersuchung am ACFüKrBw (ehemals OPZ) bekannt war/ist, könnte man das als Einstellungsbetrug ansehen, was innerhalb der Probezeit zur sofortigen Entlassung führt.
Titel: Antw:Psychotherapie/ Dienstantritt OA
Beitrag von: StOPfr am 20. Juni 2013, 14:17:32
Ich sehe dich "eine Tür einrennen" und der Bw das Argument liefern, dich abzulehnen.

Die Beschreibung "persönliches Wohlbefinden" enthält aber mMn eher den Hinweis auf eine Art "Wellness für den Geist" und sollte daher in dieser Phase der Umstellung der Lebensverhältnisse keine große Rolle spielen. Wichtig sind, wenn denn keine tatsächlichen Hinderungsgründe gegen den Dienst in der Bw sprechen, der Dienstantritt und die Akzeptanz der Umstände durch dich in den ersten Wochen und Monaten.
Solltest du hingegen jetzt mit Problemen zu kämpfen haben, die deine Dienstfähigkeit einschränken könnten, dann bist du verpflichtet (!), diese vor Dienstantritt anzugeben. Wahrscheinlich musst du dann mit dem (vorübergehenden) Verlust der Eignung rechnen.
Ansprüche auf eine Psychotherapie aus dem Dienstverhältnis heraus hast du ohnehin erst nach Dienstantritt und entsprechender Diagnose.



Kurz und knackig in der Beurteilung: Siehe christoph1972!
Titel: Antw:Psychotherapie/ Dienstantritt OA
Beitrag von: Dixon8 am 20. Juni 2013, 14:38:48
Vorweg:
Es bestehen keinerlei Hindernisse gegen den Dienst in der Bundeswehr. Ich hab keine Depressionen, eine psyische Störung oder ähnliches.
Ich meinte es eher, wie StOPfr es als "Wellness für den Geist" bezeichnet. Kleine Macken, die meine Arbeit o.ä. nicht beeinflußen, aber mir selbst mein Leben schwerer machen, als es seien müsste. Bspw. ewiges Schwarzsehen - das habe ich aber in der OPZ angesprochen, als eine meiner Schwächen - wurde mir als gesunder Zweckpessimismus ausgelegt.
Hat also auch nichts mit der Bundeswehr zutun - für den Dienstantritt fühle ich mich bestens gewappnet und diese "Problemchen" spielen mir da auch nicht hinein.
Titel: Antw:Psychotherapie/ Dienstantritt OA
Beitrag von: SpitFire am 20. Juni 2013, 14:51:39
Zu einer Psychotherapie ist dann geraten, wenn eine Störung bereits diagnostiziert ist oder der Verdacht darauf besteht. Hat man einfach ein Problem in Beruf oder Privatleben, das nicht pathologischer Natur ist, besteht normalerweise kein Anlass, mit Kanonen auf Spatzen zu schießen; Man kann beispielsweise über ein Coaching/Training, Seminare etc. das Problem angehen, verschiedene problem- oder emotionsorientierte Bewältigungstechniken erlernen, die Abhilfe schaffen, ohne einen Therapeuten aufzusuchen.
Tut man das dennoch, gibt es aus meiner Beurteilung grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

1. Der Therapeut behandelt das nicht-pathologische Problem als solches mit therapeutischen Methoden und man bezahlt das ganze höchstwahrscheinlich als Privatvergnügen, da keine Krankheit/Störung als Indikator für die Behandlung vorlag.

2. Der Therapeut findet und diagnostiziert tatsächlich irgendeine Störung (Wie man so schön sagt: Für jemanden, der einen Hammer zur Hand hat, sieht jedes Problem wie ein Nagel aus). Gute Nachricht: Die Krankenkasse/Versicherung zahlt vermutlich, schlechte Nachricht: Der Truppenarzt zieht bei der Einstellungsuntersuchung Konsequenzen daraus.
Titel: Antw:Psychotherapie/ Dienstantritt OA
Beitrag von: Dixon8 am 20. Juni 2013, 14:58:38
Ist es als Soldat dann überhaupt möglich eine Psychotherapie zu machen ohne seinen Job zu verlieren?
Titel: Antw:Psychotherapie/ Dienstantritt OA
Beitrag von: SpitFire am 20. Juni 2013, 15:04:28
Zitat von: Dixon8 am 20. Juni 2013, 14:58:38
Ist es als Soldat dann überhaupt möglich eine Psychotherapie zu machen ohne seinen Job zu verlieren?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen.
Titel: Antw:Psychotherapie/ Dienstantritt OA
Beitrag von: Dixon8 am 20. Juni 2013, 15:16:17
Unter welchen Voraussetzungen denn?

Titel: Antw:Psychotherapie/ Dienstantritt OA
Beitrag von: SpitFire am 20. Juni 2013, 15:29:17
Zitat von: Dixon8 am 20. Juni 2013, 15:16:17
Unter welchen Voraussetzungen denn?

Man könnte an dieser Stelle beispielsweise mal "Einsatzweiterverwendungsgesetz" googeln.
Titel: Antw:Psychotherapie/ Dienstantritt OA
Beitrag von: SpitFire am 20. Juni 2013, 15:33:51
Die ZDv 46/1 ist übrigens ganz allgemein ein total heißer Tipp bei Gesundheitsfragen.
Titel: Antw:Psychotherapie/ Dienstantritt OA
Beitrag von: ulli76 am 20. Juni 2013, 16:30:35
Aalso-Natürlich kann man als SaZ eine Psychotherapie machen ohne dass man entlassen wird. Das Ziel der Therapie ist ja in der Regel der Erhält oder die Wiederherstellung der Dienstfähigkeit. Erst wenn absehbar ist,dass ein Patient trotz Therapie und sofern erforderlich anderer Maßnahmen nicht gesund wird,dass ist das DU-Verfahren eine Möglichkeit.

So wie der TE  sich das vorstellt funktioniert das allerdings nicht. Einstellungsvoraussetzung ist dass kein Therapiebedarf besteht. Für die Genehmigung einer PT ist eine Diagnose erforderlich Plus ein ausführlicher Antrag des Truppenarztes und in der Regel auch ein Facharztbefund.
also entweder man ist so krank,dass man eine PT braucht-dann ist man gesundheitlich nicht geeignet. Oder man ist so gesund,dass man tauglich ist-dann gibt's aber auch keine Therapie.
Titel: Antw:Psychotherapie/ Dienstantritt OA
Beitrag von: wolverine am 20. Juni 2013, 16:33:00
Catch 22 - der böse Trick! ;)
Titel: Antw:Psychotherapie/ Dienstantritt OA
Beitrag von: Dixon8 am 20. Juni 2013, 17:11:48
Vielen Dank für die kompetenten Antworten!

Dann erfüllt für meinen Fall ein von Spitfire angesprochenes Coaching seinen Zweck - alles andere scheint wirklich der Schuss mit einer Kanone auf einen Spatzen zu sein.
Da hat Uli wohl recht - es liegt ja nichts gemäß ZDv 46/1 vor - also so gesund, dass man tauglich ist.

Dennoch vielen Dank!
Titel: Antw:Psychotherapie/ Dienstantritt OA
Beitrag von: Gunni am 21. Juni 2013, 00:12:18
Ich glaube, was du brauchst, ist jemand, mit dem du reden kannst. Da brauchst du keine Therapie für, sondern einen guten Freund.

Grüße,
Gunni