Moin,
ich werde am 01.07. meinen Dienst als OA in Munster antreten. Nun stellt sich mir noch die Frage, ob Trennungsgeldberechtigung für mich besteht. Das Gesetz habe ich gelesen, bin aber unsicher.
Meine Situation:
Ich wohne seit mehreren Jahren nicht mehr bei Mami, seit gut einem Jahr zusammen mit meiner Freundin.
Zurzeit als "Untermieter" in einem Haus meiner Großmutter, die hierfür zur Kostendeckung monatlich einen Geldbetrag erhält.
Das ganze ist nicht durch einen Mietvertrag geregelt, da wir dazu keine Notwendigkeit gesehen hatten. Ließe sich aber ändern.
Meine Frage nun, was muss ich zu wann nachweisen? Von der OPZ hatte ich damals eine Erklärung zum Nachweis der Wohnung nach dem BUKG erhalten, greift diese auch hier? Muss die Wohnung vor Dienstbeginn nachgewiesen werden, bzw. verfällt der Trennungsgeldberechtigunganspruch, wenn dieses nicht vor Dienstbeginn beantragt wurde?
Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte, Licht ins dunkel zu bringen.
Also ehrlich gesagt bin ich zu faul die TG-Verordnung und das BUKG für dich auseinanderzunehmen und zu interpretieren.
In solchen würde ich die schriftlichen Voraussetzungen für eine UKV-Nichtzusage (Mietvertrag auf die laufend und das mind. 6 Monate) vorlegen und dann der entscheidenden Dienststelle ACFüKrBw seine Arbeit machen lassen.
Warum ein Riskio eingehen, dass du es evtl. zu spät vorlegst etc.
Und ja, das war der Zettel von der OPZ, der dafür ausschlaggebend ist.
An wen wende ich mich denn da? Dezernat Einplanung? Auf dem Formular steht nichts.
Dezernat Einplanung Heer 022031052485 StFw L.
Nur als Mieter (nicht Untermieter) könnte dir ein eigener Hausstand anerkannt werden.
Streiche Dezernat, setze Referat.
Danke, der war hilfreich.
Hast du jemanden erreicht und alles klären können?
Ja. Mit dem Standard-Formular + Mietvertrag + Meldebescheinigung die Wohnung per E-Mail (einplanung-heer@bund...) nachgewiesen. ;)