ich kann langsam wirklich einige verstehen, weshalb die an den verschieden Ärzten der BW scheitern, 1. Musterung T5, 2. Musterung T2 = gleicher Arzt, bis da war alles gut, bei der Eingangsuntersuchung auch noch, jetzt 1,5 Jahre später bei der Entlassung T5, wegen zu schlechten Gehör, was aber nie wirklich toll war, habe die Test alle gesehen in der G-Akte! Gut der letzte war jetzt sau schlecht.
Das ich den Gehörgang behandeln lassen muss ist mir klar, ebend so wie sich der Doc überhaupt nicht dafür intersierte, normal hätte er selbst doch schon handeln müssen, sich das anschauen oder nicht? Man muss doch eigenlich die Sache auf den Grund gehen... 90/5 Fertig! Was würde das den jetzt heißen wenn ich einen Wiedereinstellerantrag stelle, einfach meinen HNO, einen Hörtest machen lassen und den dabei packen, das es halt wieder besser bzw. okay ist?
Was soll der Musterungsarzt groß schauen, wenn das Problem doch eh schon bekannt ist.
Wenn man erhebliche Probleme mit dem Gehör hat und deswegen ausgemustert wird, dann geht man halt zum HNO-Arzt.
Die Bundeswehr stellt im Rahmen der Musterung (und auch der Einstellungsuntersuchung) nur fest, ob du tauglich bist.
Ich denke nicht, dass du eine Nachmusterung durch bekommst, solange nicht ein HNO-Arzt bescheinigt, dass das ursächliche Problem behoben ist.
Da du deswegen schon 2x untauglich geschrieben wurdest und das Gehör normalerweise nicht von alleine besser wird, wird man sich nicht auf einen einfachen Hörtest verlassen. Etwas Schwankung hat man ja immer in den Tests drin- liegt an der Tagesform.
Was soll der Arzt bei der Entlassungsuntersuchung denn machen? Beim 90/5 wird nur diagnostisch der Grad der körperlichen Eignung festgestellt. Wenn die nicht (mehr) gegeben ist, heißt das nicht zwangsläufig, dass das zugrunde liegende Problem als pathologisch zu betrachten ist, sondern einfach nur, dass Sie aufgrunddessen nicht mehr für den Dienst in den Streitkräften geeignet sind.
Zweckmäßig wäre in Ihrem Fall aus meiner Sicht, das Problem nach der Entlassung fachärztlich begutachten zu lassen, um zu klären, ob es weitere Folgen hat, etwa beim Führen von Kraftfahrzeugen oder bestimmten Erwerbstätigkeiten, und ob es therapierbar ist. Dazu macht es gegebenenfalls Sinn, entsprechende Auszüge aus der G-Akte kopieren und aushändigen zu lassen.
Gut ich werde die Sache mit meinen Facharzt auf den Grund gehen und versuchen eine dauerhafte Lösung zu finden. Mal schauen ob ich an die G-Akte bzw. zu den Teilen noch Zugang bekomme, wenn ich wieder im Dienst bin.
Bin gespannt was mir der Karriereberater erzählt, fakt schein wohl zu sein, ich muss mich drauf einstellen, das ich mehr wie einfach nur eine Übergangslösung brauche. Aber als erstes muss ich mich um den 1.7. kümmern damit ich mir den Agenturscheiß sparen kann, das ist erstmal das wichtigste. Dachte die Bundeswehr wäre schlimm mit Formularen, aber die sind unschlagbar, da heißt das gleich Arbeitspaket!
@ Itschie:
Nur mal so als Ratschlag:
- Du bist derzeit T5 - "most likely" ist also eine weitere Verwendung bei den Streitkräften ausgeschlossen.
- Schwerhörigkeit ist quasi nicht therapierbar - eine Verbesserung also nicht zu erwarten.
- Trotzdem sollte natürlich ein HNO Arzt konsultiert werden - ggf. läst sich ja zumindest eine weitere Verschlechterung vermeiden.
Du bist doch diese Woche noch Soldat,oder? Dann ab in den SanBereich und die relevanten Befunde kopieren(lassen). Wenn die Akte erstmal auf dem Weg nach Andernach ist,wird es deutlich schwerer daran zu kommen.
Zitat von: F_K am 25. Juni 2013, 08:24:49
@ Itschie:
Nur mal so als Ratschlag:
- Du bist derzeit T5 - "most likely" ist also eine weitere Verwendung bei den Streitkräften ausgeschlossen.
- Schwerhörigkeit ist quasi nicht therapierbar - eine Verbesserung also nicht zu erwarten.
- Trotzdem sollte natürlich ein HNO Arzt konsultiert werden - ggf. läst sich ja zumindest eine weitere Verschlechterung vermeiden.
Nein, so nicht ganz richtig ich Sprach von einer Gehörgangsentzündung! Das heißt die Gehörgänge sind angeschwollen, entsprechend beeinträchtigt, das das Hörvermögen. Nachdem ich damals an meinen AGA-Standort zu einen HNO geschickt worden bin, hat er mir Wege erklärt, wie ich das selber in Griff halten kann, was bis kurz vor dem 90/5 recht gut funktioniert hat und jetzt auch wieder Wirkung zeigt. Quasi ich ärger mich darum, wie andere mit ihren Heuschnupfen!
Dann heißt es, die chronische Entzündung endlich mal ausheilen lassen und der Ursache auf den Grund gehen.
Ich bin zwar kein Arzt, aber auch wenn das Problem nicht dauerhaft ist, sondern "nur" in Intervallen auftritt, wird es wohl Folgen in ärztlichen Begutachtungen haben, zumal es ja jetzt aktenkundig ist. Sprich: Bei jeder wehrmedizinischen Eignungsbeurteilung wird sich der beurteilende Arzt fragen, warum da mal ein T5 stand, und der Sache auf den Grund gehen, auch wenn das Hörvermögen zum Zeitpunkt der Untersuchung "normal" ist.
Ich würde erstmal vom worst case ausgehen und mich (frühzeitig) auch mit dem Jobcenter auseinandersetzen. Da sollte man sich eigentlich schon recht frühzeitig VOR dem Eintreten der Erwerbslosigkeit melden. Und als FWDL wird man ja nicht gerade von einem Tag auf den anderen unerwartet auf die Straße gesetzt.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass, selbst wenn sich am Tauglichkeitsgrad noch etwas ändern sollte, die Mühlen der Bürokratie sehr lange mahlen. Ich habe seinerzeit ca. 8 Wochen auf meine Nachmusterung gewartet, weil es nach Angabe des KWEA so lang gedauert hat, die Akte von Andernach anzufordern. Selbst im günstigsten Fall wären Sie also eine ganze Weile ohne Beschäftigung.
ZitatIch würde erstmal vom worst case ausgehen und mich (frühzeitig) auch mit dem Jobcenter auseinandersetzen. Da sollte man sich eigentlich schon recht frühzeitig VOR dem Eintreten der Erwerbslosigkeit melden. Und als FWDL wird man ja nicht gerade von einem Tag auf den anderen unerwartet auf die Straße gesetzt.
Man sollte sich 3mon vor vorraussichtlichem Dienstzeitende arbeitssuchend melden.
Wenn natürlich eine Entlassung mit z.B. einer Frist von 1mon gesetzt wird, dann sollte man sich damit zum Arbeitsamt begeben.
Auf keinen Fall erst nach der Entlassung arbeitssuchend melden.
Am Freitag werde ich verabschiedet und ich bin nicht so eine Schlafmütze, die nicht gemerkt hat, das mein DZE kommt, ich trete ab 01.07. eine zivile Vollzeitstelle an, auch wenn ich die Stelle an sich nicht grade so Wertschätze. Ja ich weiß wie lange es Dauert um an die G-Akte zu kommen, wenn die in den unendlichen Archiven gewandert ist.
Also alles in allem (5 Punkte Plan):
1. 30.06. DZE (Vorher noch die G-Akte zu den Ohrenproblem kopieren lassen)!
2. 01.07. Arbeit aufnehmen (notwendige Grundlagen, wie Einweisungen sind dazu abgeschlossen, hatte ja genug Resturlaub dafür).
3. Neue Versicherungskarte erhalten -> HNO Behandlung + Dauerhafte Beseitigung des Problems, wie auch immer...!
4. Schauen was die Karriereberatung sagt -> das möglichste versuchen!
5. Überlegungen Anstellen was ich wirklich sonst machen will!
Ich denke damit ist alles klar fürs erste!