Hallo,
meine Frage betrifft die Geschichte zum Führerschein. Ich habe gehört das man seinen Führerschein bei der Bundeswehr machen kann soweit in der Kaserne eine Fahrschule vorhanden ist. Ich werde nach der Grundausbildung am 01.10.2013 in Geilenkirchen stationiert werden und wohne in Wuppertal. Meine Frage ist es jetzt gibt es dort eine Fahrschule und wenn ja kann man seinen Führerschein dann beim Bund machen. Wenn es nicht möglich ist bekommt man dann jedes mal Ice Fahrkarten oder wie läuft das ab.?
Grüße
Rekrut777
ZitatIch habe gehört das man seinen Führerschein bei der Bundeswehr machen kann soweit in der Kaserne eine Fahrschule vorhanden ist.
Da haben Sie was Falsches gehört. Den Führerschein werden Sie nur dann bei der Bundeswehr erwerben, wenn es
dienstlich notwendig ist, schließlich heisst das Ding ja nicht umsonst "Dienstführerschein".
ZitatWenn es nicht möglich ist bekommt man dann jedes mal Ice Fahrkarten oder wie läuft das ab.?
In welchem Dienstverhältnis werden Sie eingestellt?
Nein, so funktioniert das nicht.
Du bekommst über die Bundeswehr einen Führerschein, wenn dieser für deinen Dienstposten erforderlich ist. Das ist ein Lehrgang und für den wirst du dann in eine militärische Fahrschule kommandiert.
Ich werde in den Nachschubdienst 1 kommen braucht man da nicht einen Diensführerschein?
Nicht zwingend.
1. In was für eine Laufbahn und in welchem Status wirst du denn eingestellt?
2. Steht in deinen Unterlagen irgendwas von Kraftfahrer?
Ich werde 04 Jahre SaZ bei der Luftwaffe Nachschubdienst 1 bei den Mannschafter. Nein es steht nix über Kraftfahrer drinne.
Dann wird es wohl keinen Führerschein geben und als SaZ werden Sie Ihre Fahrtkosten selbst tragen müssen.
ohh.... Okay vielen Dank für die schnellen Antworten.
Gesetz dem Fall, dass tatsächlich ein FS-Erwerb vorgesehen ist, so erfolgt dieser in einem KfAZ im Bundesgebiet und zwar dort, wo ein entsprechender Platz zugewiesen wird. Selbst wenn in der Kaserne ein solches Zentrum existiert, so stehen nur selten zeitnah auch dort Plätze zur Verfügung, da die Steuerung nicht vom Zentrum selber oder gar der anfordernden Einheit vorgenommen wird.
Da es ein normaler Lehrgang ist, gelten auch die gleichen Regularien bzgl. der Reisekosten bzw. -beihilfen. Reisekosten werden nur für die Antritts- und Rückreise abgerechnet. Ob jemand die sechs Wochen am Stück in dieser Kaserne bleibt oder jede Woche/jeden Tag nach Dienst heimfährt, ist völlig egal. Nach 4 Wochen wurde üblicherweise wieder eine Familienheimfahrt bezuschusst.
Wenn er denn TG-Empfänger ist.
Das ist man ja üblicherweise auf nem Lehrgang, der nicht am Standort oder Wohnort stattfindet.