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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Rekrut777 am 26. Juni 2013, 19:18:00

Titel: Wohnung
Beitrag von: Rekrut777 am 26. Juni 2013, 19:18:00
Hallo,



ich habe eine Frage zu meiner Wohnung. Ich werde am 01.10.2013 meine Grundausbildung antreten in Gera. Danach komme ich nach Geilenkirchen als SaZ 4 Jahre. Was passiert mit meiner Wohnung in Wuppertal.? Im Karrierecenter haben die eine beglaubigte Kopie meines Mietsvertrages gemacht.
Titel: Antw:Wohnung
Beitrag von: KlausP am 26. Juni 2013, 19:20:44
ZitatWas passiert mit meiner Wohnung in Wuppertal.?

Wie - was soll damit passieren?

Was steht in Ihrer Aufforderung zum Dienstantritt bezüglich der Umzugskostenvergütung (UKV)?
Titel: Antw:Wohnung
Beitrag von: Rekrut777 am 26. Juni 2013, 19:30:35
Also flogenes Schreiben habe ich erhalten.


Betr. Eröffnung der Einplanungsentscheidung


Beabsichtigter Termin    01.10.2013
......


Das ist das was ich bekommen habe. Meine Frage ist nun da nix von meiner Wohnung dort steht ob ich die selber Bezahlen muss.?? Und kann mir jemand sagen intrigierte Verwendung ist.??

Edit: Ich hab mal die genauen Daten raus genommen, da sie nicht zur Klärung der Frage beitragen und sowas nicht in´s Netz gehört.
Titel: Antw:Wohnung
Beitrag von: greeN2010 am 26. Juni 2013, 19:36:16
Schau mal weiter bzw ganz unten ,da steht was von Paragraph 10 irgendwas...
Titel: Antw:Wohnung
Beitrag von: KlausP am 26. Juni 2013, 19:37:55
ZitatMeine Frage ist nun da nix von meiner Wohnung dort steht ob ich die selber Bezahlen muss.??

Na klar zahlen Sie die als SaZ selber, gibt ja jeden Monat genug Schotter für so'n "Privatvergnügen".

Titel: Antw:Wohnung
Beitrag von: Rekrut777 am 26. Juni 2013, 19:38:06
da steht estwas von Paragraph §8 i.V. 4 (2) 1 SLV ( Soldatenlaufbahnverordnung) aufgefordert.
Titel: Antw:Wohnung
Beitrag von: KlausP am 26. Juni 2013, 19:39:45
Haben Sie schon ein Schreiben mit dem Titel "Aufforderung zum Dienstantritt" bekommen?
Titel: Antw:Wohnung
Beitrag von: Rekrut777 am 26. Juni 2013, 19:44:19
Nein ich habe bislang jetzt nur das Schreiben Eröffnung der Einplanungsentscheidung bekommen wo ich nun überall unterschreiben soll. Aber zuvor möchte ich natürlich mehr über die Sachen wissen die mir unklar sind.
Titel: Antw:Wohnung
Beitrag von: KlausP am 26. Juni 2013, 19:46:54
Zitat von: Rekrut777 am 26. Juni 2013, 19:44:19
Nein ich habe bislang jetzt nur das Schreiben Eröffnung der Einplanungsentscheidung bekommen wo ich nun überall unterschreiben soll. Aber zuvor möchte ich natürlich mehr über die Sachen wissen die mir unklar sind.

Dann rufen Sie doch denjenigen an, der Ihnen den Papierkram zugeschickt hat. Wir stochern hier nur im Nebel unvollständiger Informationen.
Titel: Antw:Wohnung
Beitrag von: wolverine am 26. Juni 2013, 20:31:30
Aber seine Miete zahlt man immer selbst als SaZ. Evtl. wird Ihnen die Umzugskostenvergütung an den Standort zugesagt oder Sie beziehen Trennungsgeld.