Moin,
ich soll am Montag, 01.07.2013, zum Dienstantritt in der Kaserne erscheinen. Da ich Wiedereinsteller bin, stehen bei mir noch ein paar Ausrüstungsgegenstände zu Hause (Kampfstiefel, Unterhemden, Socken).
Die Ausgabe erfolgte am 30.07.2008 bei Entlassung. Auf dem Ausdruck steht, dass die Gegenstände nach 3 Jahren in meinen Besitz übergehen.
Muss ich die Gegenstände zum Dienstantritt mitbringen oder erhalte ich das alles neu, da der Dienstherr die Ausrüstung stellt?
ZitatAuf dem Ausdruck steht, dass die Gegenstände nach 3 Jahren in meinen Besitz übergehen.
Da seit der Auskleidung mehr als 3 Jahre vergabgeb sind, gehören die Sachen Ihnen und Sie werden komplett eingekleidet.
Achtung, Ausnahme!: Wennn Sie in dieser Zeit als Reservist eingeplant gewesen sind, wird diese Frist unterbrochen und Sie müssen die Sachen mitbringen.
Musst du nicht mitbringen. Da die drei Jahre ja lange vorbei sind, ist die Ausrüstung mittlerweile dein Privatbesitz.
Da war der Klaus mal wieder schneller!
Nein, ich war nicht als Reservist eingezogen. Danke für die rasche Antwort.
Lieber Fragensteller, es kommt bei dieser Frage nicht darauf an, ob Sie zu einer Wehrübung einberufen wurden, sondern, ob Sie als Reservist auf irgendeinem Dienstposten beordert waren.
Aha, aber auch das war ich nicht. Aber danke für die Differenzierung.
Ah, das interessiert mich jetzt auch - aus gegebenem Anlass:
Ich hab ja Montag Dienstantritt. Wie verhält es sich da mit dem damaligen Schuhwerk (Grundwehrdienst vor 9 Jahren), kann ich 1. die alten Treter wieder mitbringen und im Dienst tragen - auch wenn sie gelocht sind? und 2. wie steht man in der SanAk zu Bergstiefeln?! Insbesondere wenn ich mit nicht geringer Wahrscheinlichkeit am Ende der Einzige in meinem Lehrgang mit ebendiesem Schuhwerk bin? Klar, ich vermute, DV entscheidet - aber gibt's da Erfahrungswerte?
Tragen darfst du die alten Treter noch, auch wenn sie gelocht sind. Du darfst sie nur nicht mehr tauschen.
Mit den Bergstiefeln würde ich erstmal warten.
Zur Not bleiben die einfach in der Tasche :)
Wie verhält sich das mit abhanden gekommener Klamotte?
Ich denk mal das was ich noch von meinem Dienstaustritt von damals (vor 2 3/4 Jahre)
noch haben müsste aber nicht mehr habe läuft dann => Verlustzettel => Vom Sold abgezogen => Neu Empfangen.
Seh ich das richtig?
Kam in meiner Wehrdienstzeit immer auf die Umstände des Abhandenkommens an...
vermutlich auch eine Frage der Masse der abhanden gekommenden Ausrüstung, aber grundsätzlich würde ich auf Sachschadensmedung tippen.
Wenn Sie keinen Schimmer haben, halten Sie sich doch einfach raus. Den Umstand selber müssen Sie ja nun auch nicht in beinahe jedem Beitrag betonen.
Zitat von: itschie am 28. Juni 2013, 19:12:54
vermutlich auch eine Frage der Masse der abhanden gekommenden Ausrüstung, aber grundsätzlich würde ich auf Sachschadensmedung tippen.
Vollkommener Unsinn. Kameraden meiner AGA Einheit hatten gar keine Sachen mitgebracht ausser den Stiefeln. Gezahlt haben diese Kameraden keinen Cent obwohl eine "Masse" an Socken und den Shirts offiziell nicht mehr vorhanden war. Wurden übrigens ganz normal wie alle eingekleidet.Sprich die Kameraden hatten im Endeffekt 4 Paar Stiefel!
Danke Firli, eine Erfahrung mit der ich was anfangen kann. :)
Abgesehn von einem Shirt und den beiden paar Stiefeln hab ich nämlich auch nichts mehr. :D
Jetzt hab ich mal ne bescheidene Frage:
Da ja man ja eingekleidet werden soll in der AGA und Soldaten ja auch wieder Kleidung zurückgeben, bekommt man gebrauchte Kleidung bzw. kann man da das Pech haben das man z.B. durchgelatschte Stiefel bekommt?
Gewisse Ausrüstungsgegenstände werden mehrfach verwendet, andere wiederum nicht.
Schuhe, Stiefel, Unterwäsche, Socken, T-Shirts, alles was mehr oder weniger direkt am Körper getragen wurde, wird nur von einem Soldaten getragen.
Helm, Kopfbeckungen, FA, Kälteschutz etc. wird gereinigt und ggf. desinfiziert und wieder ausgegeben.
Ok, das hört sich gut an, danke :-)
Also FA und so war ansich bei mir und meinen Kameraden alles neu.